Heimrecht in Nordrhein-Westfalen (NRW)

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Menschenwürdige Pflege sichern!

Beitrag von ProPflege » 09.09.2008, 17:20

Neues Heimrecht in Nordrhein-Westfalen: Menschenwürdige Pflege sichern!

Pressemitteilung von „Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk“ vom 30.08.2008 hier:
http://www.wernerschell.de/Medizin-Info ... mrecht.htm
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
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http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/

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Anhörung zum Heimrecht - Gesetzentwurf

Beitrag von Service » 09.09.2008, 17:33

Heimrecht

Mit dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Föderalismusreform auf dem Gebiet des Heimrechts befasst sich eine zweitägige öffentliche Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (Vorsitz: Günter Garbrecht, SPD) am Mittwoch ( 10.9.08 ) und Donnerstag ( 11.9.08 ). Die Landesregierung macht von ihrer seit Inkrafttreten der Föderalismusreform am 1. September 2006 auf die Länder übergegangenen Regelungskompetenz im Bereich des Heimrechts Gebrauch und will mit dem Gesetz das Recht der stationären Einrichtung der Betreuung in Nordrhein-Westfalen neu gestalten. Der Entwurf soll das Heimgesetz des Bundes aus dem Jahre 2001 ersetzen und ein selbstbestimmtes Leben pflegebedürftiger Menschen sichern sowie einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten. ...mehr: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/do ... -1234.html

Quelle: Newsletter des Landtags NRW vom 9.9.2008 (Auszug)

Mehr Infos finden Sie im Internet unter http://www.landtag.nrw.de.

Ihre Meinung ist uns wichtig!
Haben Sie Anregungen, Fragen, Wünsche oder Kritik zum Internetangebot: mailto: email@landtag.nrw.de oder zu unserem Angebot "Landtag intern": mailto: email@landtag.nrw.de ?

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„Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“

Beitrag von ProPflege » 27.10.2008, 09:25

Aktuelles Statement von "Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk" zum geplanten Heimrecht in NRW:
...
Der Gesetzentwurf der Landesregierung enthält lediglich in § 1 Abs. 2 einige allgemeine Ausführungen, die in verkürzter Form einen Bezug zu den Chartagrundsätzen herstellen. Diese Ausführungen, unter „Zweck des Gesetzes“, sozusagen als eine Vorbemerkung versteckt, können keine Rechtswirkungen nach sich ziehen. Dies ergibt sich aus dem Charakter einer solchen allgemeinen Zweckbeschreibung und zum anderen daraus, dass hier eine „Soll“-Regelung ausformuliert wurde. „Die Betreuungseinrichtungen sollen …“ ist lediglich eine Aufmunterung und löst keine konkreten Verpflichtungen aus. Damit sind für die HeimbewohnerInnen keine subjektiv-öffentlichen Rechte geschaffen, die allein die Möglichkeiten bieten könnten, die zur Durchsetzung der Menschenwürdegarantie erforderlichen Klarstellungen herbeizuführen. Auch im weiteren Gesetzestext ist keine Vorschrift zu finden, die auch nur annähernd geeignet wäre, den Grundsätzen der o.a. Charta irgendeine durchsetzbare Verbindlichkeit zu verleihen. So könnte man sich zum Beispiel auch vorstellen, in § 5 des Gesetzes vorzugeben, dass die Grundsätze der Charta zu den Pflichten der Betreiber von Betreuungseinrichtungen gehören und folglich in den Heimvertrag einzubinden sind.

Da auch solche Hinweise fehlen, ist wohl die Aussage begründet, dass auch nach Verabschiedung des jetzt vorliegenden Gesetzestextes in NRW die „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ nichts anderes als ein Papiertiger bleibt.

In der Gesetzesbegründung der Landesregierung zu § 1 Abs. 2 wird ausdrücklich hervorgehoben, dass mit dem Katalog des Absatzes 2 keine subjektiv-öffentli­chen Rechte begründet werden. Man hat also regierungsamtlich das Problem anerkannt! Dann wird aber wahrheitswidrig behauptet, dass den Betreibern in Wahrnehmung des staatlichen Fürsorgeauftrages die Beachtung der Charta durch dieses Gesetz auferlegt werde. Damit sei der Staat seinem Schutzauftrag nachgekommen. – Genau dies ist aber nicht der Fall. § 1 Abs. 2 ist ausdrücklich als „Sollvorschrift“ konzipiert und verleiht, so die Regierung selbst, keinerlei Ansprüche.

Damit verbleiben alle die menschenwürdige Pflege betreffenden Grundsätze im Unverbindlichen und sind weiterhin der freien Interpretation aller Beteiligten zugänglich. Wenn man sich die unzulänglichen Pflege-Rahmenbedingungen (unzureichender Pflegebegriff, ungenügende Personalausstattungen der Pflegeeinrichtungen, Finanzierungsprobleme usw.) vor Augen führt, wird auch das nordrhein-westfälische Heimrecht mit dem jetzt vorliegenden Text keinen Schritt nach vorne tun, wenn es um die Durchsetzung der Menschenwürdegarantie bei der Betreuung von pflegebedürftigen Menschen geht. Wenn es bei der jetzigen unzulänglichen Regelung bleibt, wäre eine große Chance, auch zur Minimierung der immer wieder beschriebenen Pflegemängel (vgl. u.a. MDS-Berichte aus 2005 und 2007), vertan!


Der Landtag von NRW wurde am 26.10.2008 angeschrieben und gebeten, die notwendigen Korrekten im vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung vorzunehmen.

Werner Schell
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Neues Landesheimgesetz in NRW verabschiedet

Beitrag von Service » 12.11.2008, 15:32

Nordrhein-Westfalen: Landtag verabschiedet neues Landesheimgesetz

Düsseldorf. Mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP hat das nordrhein-westfälische Parlament heute das neue Landesheimgesetz verabschiedet, das zum 1. Januar 2009 das Bundesheimgesetz ersetzen soll. Mit dem neuen Gesetz sollen die Rechte von Heimbewohnern gestärkt werden. Mehrbettzimmer für mehr als zwei Pflegebedürftige oder Behinderte sind nur noch bis Ende 2011 zulässig.
Überzogene Bau-, Hygiene- und Brandschutzverordnungen werden abgeschafft. Über die Hausordnung, Besuchszeiten, Speisepläne und Freizeitgestaltungen sollen Heimleitungen nicht mehr ohne die Bewohner entscheiden können. Kontrolliert wird künftig nur noch unangemeldet; alle Prüfberichte werden veröffentlicht.
NRW schaffe damit das modernste Heimrecht in der Bundesrepublik, sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Auch die SPD-Opposition sprach von einem "großen Schritt für die Pflege in NRW". Den Grünen geht die Novelle nicht weit genug. Sie forderten mehr Verbindlichkeit und stimmten gegen die Novelle.
Landesweit leben derzeit rund 200.000 Pflegebedürftige und Behinderte in Heimen.

Mehr Informationen erhalten Sie in der Print-Ausgabe von CAREkonkret am 21. November 2008.

Quelle: Mitteilung vom 12.11.2008 Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net

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Landesheimrecht großer sozialpolitischer Fortschritt

Beitrag von Presse » 13.11.2008, 17:29

Sozialminister Karl-Josef Laumann:
„Eigenes Landesheimrecht großer sozialpolitischer Fortschritt"
Leitgedanke ist: „Leben wie zuhause“


Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

„Die Verabschiedung des Wohn- und Teilhabegesetzes ist ein bedeutender Fortschritt für die Sozialpolitik in unserem Land. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat mit großer Mehrheit die Weichen für ein eigenes Landesheimrecht gestellt“, sagte heute (12.11.2008) der nordrhein-westfälische Sozialminister Karl-Josef Laumann anlässlich der Verabschiedung des Wohn- und Teilhabegesetzes durch den nordrhein-westfälischen Landtag. Mit dem Wohn- und Teilhabegesetzes ist ein wichtiger Schritt zur Gestaltung des demografischen Wandels in unserem Land gemacht worden“, so Laumann. Die breite Zustimmung mache deutlich, dass die Landesregierung ein gutes Landesheimrecht erarbeitet habe.

Für ältere, pflegebedürftige und behinderte Menschen sei die Betreuungseinrichtung („Heim“) oft der Lebensmittelpunkt. „Das Gesetz gewährleistet, dass die Menschen dort möglichst selbstbestimmt ihren Lebensalltag gestalten und ihre Individualität leben können. Alle Regelungen des Wohn- und Teilhabegesetz werden von einem ganz entscheidenden Leitgedanken getragen: „Das Leben der Bewohner in Betreuungseinrichtungen soll sich - so weit es eben möglich ist – an den Maßstäben eines Lebens wie „zu Hause“ orientieren“, erklärte Karl-Josef Laumann. Das Gesetz gebe daher klare Rahmenbedingungen vor, die den Bewohnern in Betreuungseinrichtungen ein ihrer Selbstbestimmung und Würde entsprechendes „Leben im Heim wie daheim“ ermöglichen sollen.

Das Wohn- und Teilhabegesetz ist zugleich ein Schutzgesetz, weil es die Menschen vor gesundheitlichen und finanziellen Schädigungen schützt. Dazu sagte der nordrhein-westfälische Sozialminister: „Ein Mensch, der in einer Betreuungseinrichtung lebt oder dort einzieht, erhält eine umfassende Versorgung, die vertraglich bis ins Einzelne geregelt ist. Wer im „Heim„ wohnt, muss darauf vertrauen können, dass er sich in „gute Hände“ begeben hat, weil er von diesen Leistungen abhängig ist. Der Staat schaut dann nach, ob ein selbstbestimmtes Leben in einer Betreuungseinrichtung möglich ist.“ Deshalb erhalten behinderte und pflegebedürftige Menschen in Betreuungseinrichtungen auch klare Mitbestimmungsrechte bei der Speiseplanung, der Freizeitgestaltung oder auch bei der Hausordnung.

„Die neugefassten Anforderungen an die Wohnqualität in Betreuungseinrichtungen sind ein zusätzlicher und wichtiger „Meilenstein“, mit dem der Leitgedanke des Gesetzes untermauert wird“, so Karl-Josef Laumann. „Neben dem generellen Verbot von Mehrbettzimmern findet sich im Wohn- und Teilhabegesetz auch eine gesetzliche Bestimmung zur Ausweitung der Einzelzimmerquote, die neben den Betreuungseinrichtungen der Altenpflege auch für Einrichtungen der Behindertenhilfe gilt. Um Individualität leben zu können, brauchen Menschen Freiräume in ihren eigenen Zimmern. Diesem Gedanken wird das Wohn- und Teilhabegesetz gerecht“.

Quelle: Pressemitteilung vom 13.11.2008
http://www.mags.nrw.de/06_Service/001_P ... index.html

Weitere Informationen finden Sie hier auf http://www.mags.nrw.de
- http://www.mags.nrw.de/04_Soziales/0-WTG/index.php

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Heimgesetz - Wohnformen für Ältere gefährdet

Beitrag von Service » 19.11.2008, 13:44

Neues NRW-Heimgesetz: LfK sieht Existenz von innovativen Wohnformen für Ältere gefährdet

Köln - Negative Folgen für alternative Wohnformen durch das neue Heimgesetz ("Wohn- und Teilhabegesetz - WTG") befürchtet der Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW e.V. (LfK). Der NRW-Landtag hat das Wohn- und Teilhabegesetz am vergangenen Mittwoch verabschiedet.

"Die alternativen Wohnformen wie die ambulant betreute Wohngemeinschaft und die Angebote des Betreuten Wohnens bieten eine Alternative zum Heim, die sich einer wachsenden Popularität erfreut", sagte LfK-Geschäftsführer Christoph Treiß heute in Köln. "Leider wurden die Besonderheiten dieser innovativen Betreuungsformen im neuen Wohn- und Teilhabegesetz nicht berücksichtigt. Damit wurde erneut die Chance vertan, endlich eine klare gesetzliche Regelung im Bereich der alternativen Wohnformen zu schaffen. Für die Betreiber von alternativen Wohnprojekten ist die Auf- und Ausbau einer solchen Wohnform weiterhin mit viel Unsicherheit verbunden."

Das neue Wohn- und Teilhabegesetz sieht vor, dass alternative Wohnformen wie "Heime" zu betrachten sind, wenn eine rechtliche Verbundenheit zwischen dem Vermieter der Wohnung und dem Pflegedienst, der die Pflege der Bewohner übernimmt, besteht. Bei vielen bereits existierenden Wohngemeinschaften ist dies der Fall, da die Initiierung eines solchen Projekts häufig von einem Vertreter der Immobilienwirtschaft in Kooperation mit einem ambulanten Pflegedienst ausgeht. Erhebliche Mehrbelastungen für die Betreiber sind die Folge: Denn wird eine alternative Wohnform als Heim klassifiziert, wird sie zahlreiche kostspielige personelle und räumliche Anforderungen erfüllen müssen.

"Es bleibt zu hoffen", so LfK-Geschäftsführer Treiß weiter, "dass die Kommunen, die auch zukünftig entscheiden werden, ob ein Wohnprojekt als Heim eingestuft wird, dem besonderen Charakter der neuen Wohnformen sowie dem Wunsch der Bewohner, selbstbestimmt in häuslicher Umgebung zu leben, Rechnung tragen werden." Geschehe dies nicht, befürchte der LfK, dass zahlreiche bereits existierende Wohngemeinschaften aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt und neue Projekte nicht initiiert werden.

Der Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW e.V. ist mit über 550 Mitgliedsunternehmen der größte Zusammenschluss von privaten ambulanten Pflegediensten in Nordrhein-Westfalen.

Quelle: Pressemitteilung vom 14.11.2008
Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW e.V.
Im VdW-Haus, Alfred-Schütte-Allee 10
50679 Köln
Telefon: 0221 / 8888 55 – 0
Fax: 0221 / 8888 55 – 30

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Veranstaltungsreihe zum Wohn- und Teilhabegesetz

Beitrag von Presse » 09.12.2008, 18:12

Sozialminister Karl-Josef Laumann: Der Mensch und seine Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt
Veranstaltungsreihe zum Wohn- und Teilhabegesetz


Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Das neue Wohn- und Teilhabegesetz verfolgt eine ganz klare Philosophie: Das Leben der Menschen in Betreuungseinrichtungen soll sich an einem Leben wie zu Hause orientieren. Das ist sicher einer der Gründe, warum die Fachwelt uns bescheinigt, das modernste Heimrecht Deutschlands entwickelt zu haben“, betonte heute (8. Dezember) Sozialminister Karl-Josef Laumann in Düsseldorf. Im dortigen Stadtmuseum startete Laumann seine 19 Termine umfassende Veranstaltungsreihe zum neuen Gesetz, das noch in diesem Monat in Kraft treten wird.

„Ich verstehe das Wohn- und Teilhabegesetz als lernendes Gesetz. Deswegen möchte ich mir mit dieser Gesprächsreihe auch ein Bild über die Erwartungen der Menschen machen und mitnehmen, was wir noch weiter verbessern können“, erklärte Laumann. „Wir haben ein Schutzgesetz für die Bewohner in Betreuungseinrichtungen der Behindertenhilfe und der Altenpflege geschaffen. Die Rechte der Bewohner werden nun ganz konkret genannt“, sagte Laumann. Darunter fällt unter anderem das Recht auf eine am persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde Betreuung. Bei den Speiseplänen, der Freizeitgestaltung und bei der Hausordnung bestimmen die Bewohner künftig mit. Der Betreiber kann hier nicht mehr ohne sie entscheiden. „Auch die unangemeldeten Prüfungen von Betreuungseinrichtungen und die Pflicht zur Veröffentlichung von Prüfberichten werden den Schutz der Bewohner erhöhen“, ist sich Laumann sicher.

Darüber hinaus macht das neue Wohn- und Teilhabegesetz Ernst mit der Entbürokratisierung. „Das alte Bundesheimgesetz hatte 27 Paragraphen, einzelne Regelungen wurden in weitern vier Rechtsverordnungen mit nochmals 107 Paragraphen erläutert. Das haben wir kräftig durchforstet“, betonte Laumann. Das neue Gesetz enthält nur noch 23 Einzelregelungen. Dazu komme noch eine Durchführungsverordnung mit 32 weiteren Einzelregelungen.

„Der Mensch und seine Bedürfnisse müssen im Mittelpunkt stehen. Darum habe ich mich – neben dem Verbot von Mehrbettzimmern – auch konsequent für eine gesetzliche Bestimmung zur Ausweitung der Einzelzimmerquote ausgesprochen“, betonte Laumann. Bis Ende des Jahres 2011 müssen alle Zimmer mit mehr als zwei Betten abgeschafft werden. Bis 2018 müssen die Einrichtungen der Altenpflege und Behindertenhilfe 80 % ihrer Zimmer als Einzelzimmer zu Verfügung stellen. „Leben wie zuhause bedeutet auch ein Höchstmaß an Individualität. Ein individuelles Leben führen zu können, bedeutet auch, persönliche Freiräume zu haben. Deshalb muss das Einzelzimmer die Regel werden“, forderte Laumann.

Infos: In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 2.000 Pflegeheime und mehr als 1.000 Einrichtungen der Behindertenhilfe. Knapp 460.00 Menschen sind derzeit in Nordrhein-Westfalen pflegebedürftig, rund 311.000 von ihnen werden häuslich versorgt. Schon im Jahr 2010 wird die Zahl der Pflegebedürftigen auf 531.000 steigen. Mehr Infos unter http://www.wtg.nrw.de und http://www.wohnundteilhabegesetz.nrw.de.

Weitere Minister-Termine zum Wohn- und Teilhabegesetz

10. Dezember 2008, 17.00-19.00 Uhr in Hamm
Technisches Rathaus, Gustav-Heinemann-Str. 10, 59065 Hamm

11. Dezember 2008, 13.30-15.30 Uhr in Aachen
Seniorenzentrum Franziskuskloster Lindenplatz, Paulusstr. 10, 52064 Aachen

07. Januar 2009, 15.00-17.00 Uhr in Recklinghausen
Rathaus Stadt Recklinghausen, Rathausplatz 3, 45657 Recklinghausen

08. Januar 2009, 13.00-15.00 Uhr in Köln
SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH, Boltensternstraße 16 (Festsaal), 50735 Köln

14. Januar 2009, 11.30-13.30 Uhr in Münster
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), Freiherr-vom-Stein-Platz 1, 48147 Münster

16. Januar 2009, 14.00-16.00 Uhr in Paderborn
Bildungsstätte Liborianum, An den Kapuzinern 5-7, 33098 Paderborn

22. Januar 2009, 10.00-12.00 Uhr in Dortmund
Rathaus, Friedensplatz 1, 44122 Dortmund

05. März 2009, 16.00-18.00 Uhr in Bonn
Räumlichkeiten werden noch im Februar 2009
unter www.wtg.nrw.de bekannt gegeben

11. März 2009, 10.00-12.00 Uhr in Wesel
Rathaus, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel

13. März 2009, 10.00-12.00 Uhr in Bielefeld
v. Bodelschwinghsche Anstalten Bethel, Neue Schmiede, Handwerkerstr. 7, 33617 Bielefeld

16. März 2009, 16.00-18.00 Uhr in Oberhausen
Technologiezentrum, Essener Straße 3, 46047 Oberhausen

23. März 2009, 16.00-18.00 Uhr in Duisburg
„Der Kleine Prinz“, Schwanenstraße 5-7, 47051 Duisburg
Konferenz- und Beratungszentrum, Raum „Black-Box“

27. März 2009, 10.00-12.00 Uhr in Wuppertal
Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 42269 Wuppertal

22. April 2009, 15.30-17.30 Uhr in Siegen
Aula im Medien- und Kulturhaus Lÿz, Eingang C, St.-Johann-Straße 18, 57074 Siegen

23. April 2009, 16.00-18.00 Uhr in Arnsberg
Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg

24. April 2009, 13.30-15.30 Uhr in Leverkusen
Lebenshilfe – Werkstätten Leverkusen / Rhein-Berg gGmbH,
von-Ketteler-Str. 124, 51371 Leverkusen

30. April 2009, 10.00-12.00 Uhr in Bochum
Räumlichkeiten werden noch im Februar 2009
unter http://www.wtg.nrw.de bekannt gegeben

13. Mai 2009, 10.00-12.00 Uhr in Mönchengladbach
Evangelische Stiftung Hephata, Hephata Gartenshop,
Dahler Kirchweg 48, 41065 Mönchengladbach

Quelle: Pressemitteilung vom 8.12.2008
http://www.mags.nrw.de/06_Service/001_P ... index.html

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... neues Heimrecht / Wohn- und Teilhabegesetz

Beitrag von Presse » 19.12.2008, 08:03

NRW-Landtag beschließt neues Heimrecht / Wohn- und Teilhabegesetz

Das neue Wohn- und Teilhabegesetz tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft. Das hat der nordrhein-westfälische Landtag auf seiner Sitzung am 12. November 2008 beschlossen. Damit macht das Land von seiner Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Heimrechts Gebrauch.
Leitgedanke des Gesetzes ist, dass sich das Leben der Bewohner in Betreuungseinrichtungen möglichst nah an einem Leben "zu Hause" orientieren soll. Neu formuliert wurden daher die Anforderungen an die Wohnqualität in Betreuungseinrichtungen. Zum Beispiel legt die Durchführungsverordnung des Gesetzes fest, dass drei Jahre nach dessen Inkrafttreten Mehrbettzimmer abgeschafft sein müssen. Bis Mitte des Jahres 2018 soll der Anteil der Einzelzimmer mindestens 80 Prozent betragen. Auch die Mitbestimmungsrechte der Bewohner wurden gestärkt. Das neue Wohn- und Teilhabegesetz trägt so zu günstigen Rahmenbedingungen für eine Weiterentwicklung der Eingliederungshilfeleistungen zum Wohnen in NRW bei.

Mehr Informationen zum Wohn- und Teilhabegesetz finden sich auf der Homepage des Landtages: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB ... gesetz.jsp

Die Stellungnahme des LVR im Rahmen der Verbändeanhörung: https://dom.lvr.de/lvis/lvr_rechercheWW ... g%20nw.doc

Quelle: Pressemitteilung vom 18.12.2008
Landschaftsverband Rheinland (LVR)

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Ministerium informiert über das Heimrecht NRW

Beitrag von Presse » 15.05.2009, 07:05


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Wohn- und Teilhabegesetz NRW

Beitrag von Presse » 03.08.2009, 10:36

Wohn- und Teilhabegesetz NRW

Das beschlossene Gesetz und weitere Informationen finden Sie unter http://www.landtag.nrw.de
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/do ... 38&bis=751
Die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes finden Sie hier (PDF)
http://www.mags.nrw.de/08_PDF/003/Wohn- ... rungen.pdf

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NRW bekommt Pflege-Recht aus einem Guss

Beitrag von Presse » 19.07.2011, 15:52

Ministerin Steffens: Nordrhein-Westfalen bekommt ein Pflege-Recht aus einem Guss

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Als zuständige Ministerin, auch für die Themen Pflege und Alter, hat Barbara Steffens im Landtag die bisherigen und geplanten Aktivitäten ihres Ministeriums zur Reform des Pflegerechts in Nordrhein-Westfalen vorgelegt. "Wir wollen für die pflegebedürftigen Menschen in unserem Land eine Gesetzesreform aus einem Guss", betont die Ministerin. "Während auf Bundesebene das vom Ex-Gesundheitsminister Rösler ausgerufene Jahr der Pflege völlig ergebnislos zu verpuffen droht, arbeiten wir in Nordrhein-Westfalen auch mit Blick auf den demographischen Wandel konsequent an einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Pflege. Bis zum Jahresende werden wir für das Landespflegegesetz und das Wohn- und Teilhabegesetz konkrete Änderungsvorschläge erarbeiten. Dabei werden wir alle beteiligten Akteurinnen und Akteure sowie vor allem die Vertreterinnen und Vertreter der pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung intensiv einbeziehen."

Seit der Übernahme der Verantwortung durch das neu zusammengestellte Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter habe sich in vielen Gesprächen mit Betroffenen, Interessengruppen, Kommunen und Einrichtungen gezeigt, dass die bisherigen Gesetze den Anforderungen an eine zukunftsfähige Pflegeinfrastruktur nicht gerecht werden. "Was wir brauchen ist eine ortsnahe Versorgungsstruktur, die eine kompetente persönliche Beratung ebenso beinhaltet wie gute ambulante und stationäre Pflegeangebote. Dabei ist es wichtig, dass wir bei den Bedürfnissen der Menschen ansetzen. Und die lauten: So lange wie möglich zuhause und in der vertrauten Umgebung leben zu können", erklärte Ministerin Barbara Steffens heute (14. Juli 2011), nachdem sie dem zuständigen Landtagsausschuss einen Bericht zur Reform des Wohn- und Teilhabegesetzes und des Landespflegegesetzes vorlegt hat.

Eine vom Menschen aus gedachte Reform müsse daher vor allem Wohn- und Pflegeangebote stärken, die entweder den Verbleib in der eigenen Wohnung ermöglichen oder jedenfalls in kleinteiligen Wohneinrichtungen eine Pflege im angestammten Wohnquartier bieten. Gerade Wohngemeinschaften oder andere alternative Wohn- und Pflegeformen werden durch die bestehende Gesetzeslage bisher nicht optimal gefördert. Teilweise werde ihre Umsetzung durch zu starre Regelungen des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG NRW) sogar zusätzlich erschwert. Dieses Gesetz will Steffens daher bereits jetzt parallel zum Landespflegegesetz überarbeiten, obwohl eine Überarbeitung im Gesetz ursprünglich erst für 2013 vorgesehen war. Steffens: "Durch das Wohn- und Teilhabegesetz als neues ,Landesheimrecht' wollte man 2008 die Teilhabe und Selbstbestimmung der Menschen in Pflegeeinrichtungen verbessern. Das Ziel war richtig, aber die Umsetzung hat sich als verbesserungsbedürftig erwiesen. Daher möchte ich jetzt die Chance nutzen, beide Gesetze abgestimmt aufeinander zu überarbeiten und so für die Menschen und Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen ein Pflegerecht aus einem Guss zu schaffen."

Bis zum Herbst sollen zu beiden Gesetzen Arbeitsgruppen unter Einbeziehung aller Interessengruppen tagen. Zum Jahresende sollen konkrete Änderungsvorschläge vorgelegt werden. Zusammen mit der ebenfalls bis zum Jahresende gesetzlich verankerten Ausbildungsumlage für die Altenpflegeausbildung komme es daher zu substantiellen Verbesserungen für die Pflegestruktur in NRW.

Und die Ministerin gibt die Hoffnung nicht auf, dass sich bis dahin auch auf Bundesebene etwas getan hat. "Wir haben das Problem, dass die wirklich entscheidenden Rahmenbedingungen finanzieller Art in Berlin verändert werden müssen. Gerade für Menschen mit einer Demenzerkrankung brauchen wir hier endlich eine umfassende Reform. Das darf der neue Bundesgesundheitsminister nicht weiter aussitzen, nur weil man sich innerhalb der Berliner Koalition nicht einigen kann", so Steffens.

Hintergrund:
Das Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen setzt die Rahmenbedingungen für die Betreuung von älteren, pflegebedürftigen und behinderten Menschen in stationären Einrichtungen, also wie mit diesem Personenkreis unter Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte umzugehen ist. Wunsch der Landesregierung ist, dass die Menschen dort ihren Alltag so weit wie möglich selbst gestalten und nach ihren Vorstellungen leben können. Neben dem Schutz vor gesundheitlichen und finanziellen Schädigungen soll das Gesetz ein Leben im Heim wie daheim ermöglichen.
Das Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen dient der Sicherstellung der pflegerischen Angebotsstruktur, formuliert also die Rahmenbedingungen für die notwendige finanzielle Förderung und verpflichtet etwa Kommunen, Beratungsstrukturen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen vorzuhalten.
In Nordrhein-Westfalen sind derzeit mehr als 500.000 Menschen pflegebedürftig. Diese Zahl wird nach aktuellen Prognosen bis zum Jahr 2050 auf rund 945.600 Menschen steigen (2015: 563.000, 2020: 610.000, 2030: 693.000), was gegenüber 2007 nahezu eine Verdoppelung ist. Die Zahl der Menschen mit Demenzerkrankungen liegt bei etwa 250.000 bis 300.000. In NRW gibt es für die Altenpflege ca. 2000 vollstationäre Pflegeheime und rund 2300 ambulante Pflegedienste.

Quelle: Pressemitteilung vom 14.07.2011
http://www.mgepa.nrw.de/presse/pressemi ... /index.php

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Pflegereform 2011/2012

Beitrag von WernerSchell » 01.08.2011, 06:30

>> Pflegereform 2011/2012 <<
Die Novellierung des SGB XI muss vor allem den Pflegenotstand auflösen und die Interessen der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen konsequent in den Mittelpunkt der Versorgungsstrukturen stellen!
Die Anforderungen an eine Pflegereform, die den Bedürfnissen der demografischen Entwicklung gerecht wird, hat Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk in einer umfänglichen Stellungnahme (PDF) http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 072011.pdf zu den „Eckpunkten für eine Pflegereform“, vorgelegt von der Arbeitsgruppe Gesundheit der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag (Entwurf, April 2011), am 05.07.2011 formuliert und eine Berücksichtigung bzw. Umsetzung bei den weiteren Reformerwägungen erbeten.
Das Anschreiben an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag vom 05.07.2011 ist hier abrufbar! (PDF) http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... reiben.pdf

»Eckpunkte für eine Pflegereform 2011: Menschlich, bedarfsgerecht zukunftsfest«
Entwurf der CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag, Arbeitsgruppe Gesundheit – April 2011 hier (PDF) http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... m_2011.pdf
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Pflegerecht & Wohn- und Teilhabegesetz NRW - Reform !

Beitrag von WernerSchell » 13.12.2011, 14:53

Siehe die Beiträge zur Reform des NRW-Pflegerechts .... unter
Pflegerecht & Wohn- und Teilhabegesetz NRW - Reform !
viewtopic.php?t=16733
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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