Pressemeldung vom 16.06.2008, Leitstelle Altenpflege im Deutschen Zentrum für Altersfragen
Die Pflege-Charta wird in Deutschland vielfältig verankert - Übertragbare Lösungsansätze zur Umsetzung der Pflege-Charta für die Pflegepraxis werden vorgestellt!
Im Januar 2008 gab der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Hermann Kues den Startschuss für die symbolische Zeichnung der Pflege-Charta auf der Website
www.pflege-charta.de. Mittlerweile haben schon viele Einzelpersonen und Institutionen sowie diverse Dachverbände ihre Unterstützung für die Umsetzung der Pflege-Charta dokumentiert. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sind dabei. Die letztgenannten Verbände waren an der Entwicklung der Pflege-Charta beteiligt und haben sie nun symbolisch unterzeichnet.
Wie stationäre Pflegeeinrichtungen sich für die Umsetzung der Pflege-Charta einsetzen können, wird auf einer Fachveranstaltung am 19. Juni 2008 im Wissenschaftspark Gelsenkirchen präsentiert: Neun Pflegeeinrichtungen haben ein Jahr lang an einem Praxisprojekt zur Pflege-Charta teilgenommen und übertragbare Umsetzungsmöglichkeiten zur Charta erprobt. Im Fokus stehen interessante und gut übertragbare Aktivitäten der Einrichtungen, die die Alltagsroutine der Institutionen durchbrechen und auf die Sensibilisierung für die Lebenswelt der Bewohnerschaft abzielen, z.B. die Anwendung so genannter „Schattentage“. Anhand eines im Projekt entwickelten Leitfadens können sich alle Einrichtungen nun selbst bewerten, Stärken und Verbesserungsbereiche identifizieren und die Pflegequalität verbessern. Die Ergebnisse geben vielfältige Antworten auf die Frage, wie würdevolle Pflege und Hilfe im Alltag stationärer Einrichtungen gestaltet werden kann. Die Veranstaltung wird von der Leitstelle Altenpflege im Deutschen Zentrum für Altersfragen gemeinsam mit Konkret Consult Ruhr und in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt.
Die Verankerung der Pflege-Charta in der deutschen Pflegelandschaft wird auch in aktuellen gesetzlichen Entwicklungen vollzogen: Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz hat als Leitbild die menschenwürdige Pflege und eine selbstbestimmte Teilhabe der pflegebedürftigen Menschen am Leben in der Gesellschaft und bezieht sich dabei auf die Charta. Auch die Entwürfe von Landesheimgesetzen nehmen Bezug auf die Charta. So zum Beispiel der Entwurf des Gesetzes zur Stärkung von Schutz und Selbstbestimmung von Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung Schleswig-Holstein, das am 1. Januar 2009 in Kraft treten soll. Auch im Nordrhein-Westfälischen Wohn- und Teilhabegesetz, das auch zum 1. Januar 2009 in Kraft treten soll, ist die Pflege-Charta verankert. Der Entwurf zum Gesetz zur Förderung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung Bayerns, nimmt ebenfalls Bezug auf die Pflege-Charta.
Weitere Informationen unter
http://www.pflege-charta.de oder bei der Leitstelle Altenpflege im Deutschen Zentrum für Altersfragen per E-Mail (
leitstelle-altenpflege@dza.de ) oder telefonisch unter 030/260740-90.
Quelle: Pressemitteilung vom 16.6.2008
Stefanie Hartmann
Deutsches Zentrum für Altersfragen
Leitstelle Altenpflege - Sachbearbeitung
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stefanie.hartmann@dza.de
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