Mathias Raab hat geschrieben: .... Mich würde interessieren, ob es hier schon "Neuigkeiten" zu vermelden gibt. ....
Hallo,
die Angelegenheit ist offensichtlich noch in der Überprüfungsphase. Siehe dazu die nachfolgenden Hinweise.
Gruß Herbert Kunst
Stellungnahme der Bundesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesrates
Berlin - Die Abgeordnete Dr. Martina Bunge (DIE LINKE.) stellte am 16.06.2010 in der Fragestunde der 48. Sitzung des Deutschen Bundestages.
"Wie bewertet die Bundesregierung im Einzelnen den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des/der Operationstechnischen Assistenten/Assistentin (Bundesratsdrucksache 10/521), und bis wann will die Bundesregierung eine bundeseinheitliche Regelung dieses Berufsbildes gesetzlich verankert haben?"
Sie bekam folgende Antwort vom Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr:
"Zur Beantwortung Ihrer Frage verweise ich auf die Stellungnahme der Bundesregierung in der Bundestagsdrucksache 17/1223. Die Bundesregierung hat in dieser Drucksache ausführlich Stellung genommen. Der Bewertung ist auch aus heutiger Sicht nichts hinzuzufügen."
Hier die angesprochene Stellungnahme der Bundesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesrates:
Zu Artikel 1
Die dreijährige Direktausbildung in der Operationstechnischen Assistenz (OTA) findet bislang auf der Grundlage einer Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft aus dem Jahr 1996 „zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen Assistenten“ statt. Bundesgesetzlich ist nur die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege geregelt, auf deren Grundlage Pflegekräfte nach bestimmten berufspraktischen Zeiten eine Weiterbildung für den Operationsdienst absolvieren können.
Der Bundesrat hat erneut einen Gesetzentwurf für eine dreijährige Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten vorgelegt. Die staatliche Anerkennung des neuen Berufsbildes soll aus Sicht des Bundesrates die Attraktivität des Berufes steigern.
Die Bundesregierung sieht hinsichtlich des vorgelegten Gesetzentwurfes noch Prüfungsbedarf. Bedenken bestehen insbesondere hinsichtlich der geringen Einsatzbreite der Operationstechnischen Assistenten und der fehlenden beruflichen Weiterentwicklungsmöglichkeiten.
Die Bundesregierung hält diesbezüglich an ihrer am 22. April 2009 beschlossenen Stellungnahme zum identischen Gesetzentwurf des Bundesrats vom 6. März 2009 (Bundesratsdrucksache 111/09 (Beschluss)) fest. Diese Einschätzung wird durch das zwischenzeitlich vorgelegte Gutachten „Weiterentwicklung der nichtärztlichen Heilberufe am Beispiel der technischen Assistenzberufe im Gesundheitswesen“ unterstützt. Das Gutachten wurde vom Deutschen Krankenhausinstitut erarbeitet, dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Das Gutachten stellt zusammenfassend einen breit gefächerten Bedarf für neue Qualifizierungen fest und sieht Potentiale für gemeinsame Ausbildungsinhalte. Es attestiert aber auch eine bisher nur geringe Durchlässigkeit zwischen den Einsatzbereichen. Es schlägt deshalb vor, eine integrierte Aus- undWeiterbildung für die jeweiligen Berufsgruppen im OP- und Anästhesiedienst zu prüfen.
Die Bundesregierung ist deshalb der Auffassung, dass der Qualifikationsbedarf im Funktionsdienst einer übergreifenden Prüfung zu unterziehen ist. Sie beabsichtigt in weiteren Schritten zu prüfen, ob sich die OTA-Ausbildung in ein Ausbildungssystem integrieren lässt, das vertikal und horizontal durchlässiger ist. Dadurch wird der Versorgungsbedarf im Funktionsdienst insgesamt berücksichtigt und es können zusätzliche Perspektiven für die Berufsangehörigen geschaffen werden.
Zu Artikel 2
Die Bundesregierung hält an ihrer Stellungnahme vom 22. April 2009 zum Gesetzentwurf des Bundesrates vom 6. März 2009 (Bundesratsdrucksache 111/09 (Beschluss)) fest. Eine isolierte Regelung für die OTA wird im Gutachten vor allem damit begründet, dass die Kosten der OTA-Ausbildung im Wege der Krankenhausfinanzierung durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen werden sollen.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass eine für die gesetzliche Krankenversicherung kostenneutrale Finanzierung nicht möglich ist. Die im Gesetzentwurf im Allgemeinen Teil der Begründung unter der Überschrift „II. Kosten“
dargestellten Kompensationseffekte können nur entstehen, wenn Ausbildungskapazitäten in der Gesundheits- und Krankenpflege in entsprechendem Umfang abgebaut würden.Dies ist aus Sicht der Bundesregierung nicht wünschenswert.
Quelle:
http://ota-online.info/index.php?area=1 ... newsid=216