Operationstechnische Assistenten ( OTA ) stärken

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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DBfK

Operationstechnische Assistenten ( OTA ) stärken

Beitrag von DBfK » 20.07.2006, 07:49

Gesundheitsminister der Länder wollen Operationstechnische Assistenten stärken

Die 79. Gesundheitsministerkonferenz hat bereits Ende Juni 2006 in Dessau einstimmig befunden, dass ein dringender Handlungsbedarf hinsichtlich der Ausbildungsregelung der Operationstechnischen Assitenten ( OTA ) vorliegen würde. Die Bundesgesundheitsministerin wird nun gebeten, entsprechende Schritte zur bundesrechtlichen Regelung des Berufsbildes als Gesundheitsberuf einzuleiten. Die Finanzierung soll nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KGH) gesichert werden.

Quelle: Newsletter des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe vom 20.7.2006

Rob Hüser
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Operationstechnische Assistentinnen/Assistenten (OTA)

Beitrag von Rob Hüser » 20.07.2006, 16:36

Hierzu hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) am 19.7.2006 die nachfolgende Pressemitteilung herausgebracht:

Ausbildung von Operationstechnischen Assistentinnen/Assistenten (OTA)

Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hat am 30. Juni 2006 folgenden Beschluss einstimmig gefasst:

„Die Gesundheitsministerkonferenz sieht Handlungsbedarf für eine Ausbildungsregelung der Operationstechnischen Assistenz als Gesundheitsberuf auf der Grundlage des Artikel 74 Nummer 19 Grundgesetz (GG) und bittet die Bundesgesundheitsministerin, die notwendigen Schritte für eine bundesrechtliche Regelung des Berufsbildes einzuleiten und zeitnah einen Referentenentwurf zu erarbeiten. Die Finanzierung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) ist sicherzustellen.“

Die DKG hat sich seit langem für eine bundesrechtliche Ausbildungsregelung und Finanzierungsgrundlage ausgesprochen. Hierfür ist nun ein wichtiger Impuls gesetzt. Das zeitliche Procedere hinsichtlich des Gesetzgebungsverfahrens ist derzeit nicht einschätzbar. Die Geschäftsstelle der DKG wird zeitnah über die weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit informieren.

Quelle: http://www.dkgev.de/dkgev.php/cat/84/ai ... +%28OTA%29

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Arbeitsteilung in der Chirurgie: Arzt muss Teamleiter bleibe

Beitrag von Presse » 26.09.2007, 07:09

Arbeitsteilung in der Chirurgie: Arzt muss Teamleiter bleiben

Düsseldorf – Die Bedeutung von sogenannten nichtärztlichen Heilberufen wird in der Chirurgie weiter wachsen. Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) sieht in diesem Wandel für einige chirurgische Fachrichtungen eine Chance: „Speziell [mehr] ...
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=23774

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Anerkennung des Operationstechnischen Assistenten (OTA)

Beitrag von Presse » 13.02.2009, 16:21

Bundesrechtliche Anerkennung des Operationstechnischen Assistenten (OTA) nötig

In zwei Bundesländern ist die Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten (OTA) schon gesetzlich anerkannt. Jetzt bringt das Land Nordrhein-Westfalen eine Gesetzesinitiative zur bundesweiten Anerkennung in den Bundesrat ein. Das befürwortet Karsten Gebhardt, Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW). Gebhardt unterstrich, dass die Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten (OTA) sich im Rahmen einer Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zur Ausbildung und Prüfung längst etabliert habe.
Die Absolventen dieser Ausbildung seien in den Krankenhäusern sehr gefragt und aus dem Klinikalltag nicht mehr wegzudenken. Die Zahl der Ausbildungsplätze in Nordrhein-Westfalen habe sich seit Einführung der Ausbildung im Jahre 1996 stetig auf heute 1.342 erhöht.

Quelle: Pressemitteilung vom 13.02.2009
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Website: http://www.bibliomed.de
E-Mail: info@bibliomed.de

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Operationstechnische Assistenten staatlich anerkennen

Beitrag von Presse » 22.01.2010, 13:52

Gesundheitsminister Laumann:
„Wir machen diesen Beruf für junge Menschen noch attraktiver"
Bundesratsinitiative zur staatlichen Anerkennung des Operationstechnischen Assistenten


Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Mit einer Bundesratsinitiative will Nordrhein-Westfalen erreichen, dass der Beruf des Operationstechnischen Assistenten (OTA) eine staatliche Anerkennung findet. „Die Arbeit in den Krankenhäusern wird immer komplexer, deshalb benötigt man Spezialisten wie den Operationstechnischen Assistenten“, sagte Nordrhein-Westfalens Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann heute (19. Januar) in Düsseldorf. „Mit der Initiative soll gewährleistet werden, dass das Berufsbild der Operationstechnischen Assistenten zügig bundesrechtlich geregelt und die Finanzierung der Ausbildung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz sichergestellt wird“, meinte Laumann „Gleichzeitig machen eine staatliche Anerkennung und die Etablierung einer eigenständigen Ausbildung diesen Beruf für medizinisch-technisch interessierte junge Menschen attraktiver“, betonte er.

Seit 1996 existiert das Berufsbild des Operationstechnischen Assistenten. Bislang wird an Krankenhäusern ohne staatliche Anerkennung auf der Grundlage einer Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft ausgebildet. Die dreijährige Ausbildung qualifiziert für die Assistenz bei Operationen. Zu den Aufgaben eines OTA gehören unter anderem die fachkundige Vorbereitung der Instrumente und Geräte. Auch unterstützt er den Operateur während des Eingriffs.

Derzeit gibt es bundesweit 73 von der Deutschen Krankenhausgesellschaft anerkannte OTA-Schulen mit insgesamt 1.350 Ausbildungsplätzen. In Nordrhein-Westfalen werden an zwölf Schulen knapp 210 junge Menschen ausgebildet. „Wir rechnen damit, dass eine bundesweite staatliche Anerkennung dieses Berufs bis zu 2.000 zusätzliche Ausbildungsplätze bundesweit schaffen könnte, davon rund 400 in Nordrhein-Westfalen“, sagte Laumann.

Auch andere Bundesländer wie das Saarland oder Hamburg unterstützen Nordrhein-Westfalen bei der Bundesratsinitiative. „Besonders freut mich“, ergänzte Laumann, „dass in einem aktuellen Gutachten des Deutschen Krankenhausinstituts diese Tätigkeit als ein zeitgemäßer und zukunftsweisender Gesundheitsfachberuf ausgewiesen wird“, betonte der Minister. Die Ausbildung garantiert höchsten Qualitätsstandard. „Damit unterstützt das Berufsbild eine hochwertige Versorgung aller Patienten“, erklärte Laumann.

Quelle: Pressemitteilung vom 19.01.2010

++++++
NRW will Beruf des Operationstechnischen Assistenten staatlich anerkennen

Düsseldorf – Mit einer Bundesratsinitiative will Nordrhein-Westfalen den Beruf des Operationstechnischen Assistenten (OTA) staatlich anerkennen lassen. „Die Arbeit in den Krankenhäusern wird immer komplexer, deshalb benötigt man Spezialisten wie den Operationstechnischen Assistenten“, so NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Die staatliche Anerkennung soll den Beruf attraktiver machen. .... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... kennen.htm

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Ausbildung zum OP-Assistenten

Beitrag von Presse » 12.02.2010, 18:46

Deutsches Ärzteblatt
Freitag, 12. Februar 2010


Politik Bundesrat für bundeseinheitliche Ausbildung zum OP-Assistenten

Berlin – Die Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten soll bundeseinheitlich erfolgen und und ihre Finanzierung sichergestellt werden. Das beschloss der Bundesrat heute in einem Gesetzentwurf und verwies auf den voranschreitenden Fachkräftemangel in den Kliniken und die Notwendigkeit, dieses Berufsbild aufzuwerten
..... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... tenten.htm

Mathias Raab
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Beitrag von Mathias Raab » 23.10.2010, 13:10

Mich würde interessieren, ob es hier schon "Neuigkeiten" zu vermelden gibt.

Danke und Grüße!

Herbert Kunst
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Operationstechnischer Assistent / Assistentin

Beitrag von Herbert Kunst » 23.10.2010, 16:16

Mathias Raab hat geschrieben: .... Mich würde interessieren, ob es hier schon "Neuigkeiten" zu vermelden gibt. ....
Hallo,
die Angelegenheit ist offensichtlich noch in der Überprüfungsphase. Siehe dazu die nachfolgenden Hinweise.
Gruß Herbert Kunst

Stellungnahme der Bundesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesrates

Berlin - Die Abgeordnete Dr. Martina Bunge (DIE LINKE.) stellte am 16.06.2010 in der Fragestunde der 48. Sitzung des Deutschen Bundestages.

"Wie bewertet die Bundesregierung im Einzelnen den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des/der Operationstechnischen Assistenten/Assistentin (Bundesratsdrucksache 10/521), und bis wann will die Bundesregierung eine bundeseinheitliche Regelung dieses Berufsbildes gesetzlich verankert haben?"

Sie bekam folgende Antwort vom Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr:

"Zur Beantwortung Ihrer Frage verweise ich auf die Stellungnahme der Bundesregierung in der Bundestagsdrucksache 17/1223. Die Bundesregierung hat in dieser Drucksache ausführlich Stellung genommen. Der Bewertung ist auch aus heutiger Sicht nichts hinzuzufügen."

Hier die angesprochene Stellungnahme der Bundesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesrates:

Zu Artikel 1

Die dreijährige Direktausbildung in der Operationstechnischen Assistenz (OTA) findet bislang auf der Grundlage einer Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft aus dem Jahr 1996 „zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen Assistenten“ statt. Bundesgesetzlich ist nur die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege geregelt, auf deren Grundlage Pflegekräfte nach bestimmten berufspraktischen Zeiten eine Weiterbildung für den Operationsdienst absolvieren können.

Der Bundesrat hat erneut einen Gesetzentwurf für eine dreijährige Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten vorgelegt. Die staatliche Anerkennung des neuen Berufsbildes soll aus Sicht des Bundesrates die Attraktivität des Berufes steigern.

Die Bundesregierung sieht hinsichtlich des vorgelegten Gesetzentwurfes noch Prüfungsbedarf. Bedenken bestehen insbesondere hinsichtlich der geringen Einsatzbreite der Operationstechnischen Assistenten und der fehlenden beruflichen Weiterentwicklungsmöglichkeiten.

Die Bundesregierung hält diesbezüglich an ihrer am 22. April 2009 beschlossenen Stellungnahme zum identischen Gesetzentwurf des Bundesrats vom 6. März 2009 (Bundesratsdrucksache 111/09 (Beschluss)) fest. Diese Einschätzung wird durch das zwischenzeitlich vorgelegte Gutachten „Weiterentwicklung der nichtärztlichen Heilberufe am Beispiel der technischen Assistenzberufe im Gesundheitswesen“ unterstützt. Das Gutachten wurde vom Deutschen Krankenhausinstitut erarbeitet, dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Das Gutachten stellt zusammenfassend einen breit gefächerten Bedarf für neue Qualifizierungen fest und sieht Potentiale für gemeinsame Ausbildungsinhalte. Es attestiert aber auch eine bisher nur geringe Durchlässigkeit zwischen den Einsatzbereichen. Es schlägt deshalb vor, eine integrierte Aus- undWeiterbildung für die jeweiligen Berufsgruppen im OP- und Anästhesiedienst zu prüfen.

Die Bundesregierung ist deshalb der Auffassung, dass der Qualifikationsbedarf im Funktionsdienst einer übergreifenden Prüfung zu unterziehen ist. Sie beabsichtigt in weiteren Schritten zu prüfen, ob sich die OTA-Ausbildung in ein Ausbildungssystem integrieren lässt, das vertikal und horizontal durchlässiger ist. Dadurch wird der Versorgungsbedarf im Funktionsdienst insgesamt berücksichtigt und es können zusätzliche Perspektiven für die Berufsangehörigen geschaffen werden.

Zu Artikel 2

Die Bundesregierung hält an ihrer Stellungnahme vom 22. April 2009 zum Gesetzentwurf des Bundesrates vom 6. März 2009 (Bundesratsdrucksache 111/09 (Beschluss)) fest. Eine isolierte Regelung für die OTA wird im Gutachten vor allem damit begründet, dass die Kosten der OTA-Ausbildung im Wege der Krankenhausfinanzierung durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen werden sollen.

Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass eine für die gesetzliche Krankenversicherung kostenneutrale Finanzierung nicht möglich ist. Die im Gesetzentwurf im Allgemeinen Teil der Begründung unter der Überschrift „II. Kosten“
dargestellten Kompensationseffekte können nur entstehen, wenn Ausbildungskapazitäten in der Gesundheits- und Krankenpflege in entsprechendem Umfang abgebaut würden.Dies ist aus Sicht der Bundesregierung nicht wünschenswert.

Quelle: http://ota-online.info/index.php?area=1 ... newsid=216
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

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Beitrag von Mathias Raab » 23.10.2010, 18:03

Herzlichen Dank für die rasche Antwort!

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Pflegeverbände fordern staatliche Anerkennung von OTAs

Beitrag von Presse » 07.07.2011, 06:43

Pflegeverbände fordern staatliche Anerkennung von OTAs

Berlin – Eine bundesweit einheitlich vorgeschriebene Ausbildungsverordnung und eine klare Finanzierung durch das Krankenhausfinanzierungsgesetz für Operationstechnische Assistenten (OTAs) haben verschiedene Pflegeverbände gefordert. „Die derzeitige OTA-Praxis mit unterschiedlichen [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=41146

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Bundesrat will OP-Assistenz regeln

Beitrag von Presse » 03.06.2014, 06:43

Bundesrat will OP-Assistenz regeln
Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Die dreijährige Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenz (OTA) sollte nach Ansicht des Bundesrates einheitlich geregelt und finanziell abgesichert werden. Die Finanzierung der Ausbildung an Krankenhäusern sei nach der Einführung des neuen Entgeltsystems für die Krankenhausversorgung nicht mehr gesichert, heißt es in einem Gesetzentwurf der Länderkammer (18/1581), der jetzt dem Bundestag zugeleitet wurde.
2008 gab es den Angaben zufolge bundesweit 73 OTA-Schulen mit insgesamt 1.342 Ausbildungsplätzen. Die Gesundheitsministerkonferenz habe bereits 2006 darum gebeten, die notwendigen Schritte für eine bundeseinheitliche Regelung des Berufsbildes einzuleiten und eine Ausbildungsregelung als Gesundheitsberuf zu erarbeiten sowie die Finanzierung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz sicherzustellen. Um eine Zersplitterung der Heilberufe zu vermeiden, sei eine bundesrechtliche Regelung des Berufsbildes als nichtärztlicher Heilberuf erforderlich, schreibt der Bundesrat.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, „dass der Beruf in der OTA nicht isoliert geregelt werden sollte“. Bedenken bestünden weiter hinsichtlich der „zu geringen Einsatzbreite“ der OTA und der fehlenden Möglichkeiten zur Weiterentwicklung. Daher werde derzeit eine bundesrechtliche Ausbildungsregelung sowohl für die OTA als auch für die Anästhesietechnische Assistenz (ATA) vorbereitet. Der Gesetzentwurf solle so ausgestaltet werden, dass auch die „Entwicklung weiterer Zweige des Funktionsdienstes im Operationsbereich“ aufgegriffen werden könnte.
Anders als im Gesetzentwurf des Bundesrates dargestellt, gehe die Bundesregierung zudem weiter davon aus, dass eine kostenneutrale Finanzierung der Ausbildung nicht möglich sei und „Kostenkompensationseffekte nur entstehen können, wenn in der Gesundheits- und Krankenpflege Ausbildungskapazitäten in entsprechendem Umfang abgebaut werden“.

Quelle: Mitteilung vom 02.06.2014
Deutscher Bundestag
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OP-Assistenten - Ländervorschlag jetzt im Bundestag

Beitrag von Presse » 05.06.2014, 06:38

Ärzte Zeitung, 05.06.2014
OP-Assistenten - Ländervorschlag jetzt im Bundestag
BERLIN. Die Forderung der Bundesländer nach einer eineitlichen Ausbildung von OP-Assistenten hat jetzt den Bundestag erreicht.
In ihrem Gesetzesvorschlag fordern die Länder eine neue Regelung, die Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten (OTA)
einheitlich zu regeln und finanziell abzusichern. http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... enten.html
... mehr ... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=862 ... ung&n=3513

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Assistenzpersonal im OP muss erstklassig ausgebildet sein

Beitrag von Presse » 04.07.2014, 06:37

Assistenzpersonal im OP muss erstklassig ausgebildet sein
Bei der Diskussion um die Delegation von Leistungen an Assistenzberufe hat die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) gemahnt,
nicht nur die Aufgaben für die Pflege und andere Bereiche genau zu definieren, sondern auch die ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... ildet-sein

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Bundesrat will Klinik-Ausbildung sichern

Beitrag von WernerSchell » 19.04.2018, 18:29

Bundesrat will Klinik-Ausbildung sichern
Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Mit einer gesetzlichen Initiative will der Bundesrat eine bundesrechtliche Regelung des Berufsbildes Operationstechnische Assistenz (OTA) in Krankenhäusern herbeiführen. Ausgebildet werde bisher auf Grundlage einer Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ohne staatliche Anerkennung, heißt es in einem Gesetzentwurf (19/1720 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/017/1901720.pdf ) der Länderkammer.
Die Finanzierung der Ausbildung an Krankenhäusern sei nach Einführung des neuen Entgeltsystems (DRG) für die Krankenhausversorgung nicht mehr gesichert. Die Gesundheitsministerkonferenz habe schon 2006 darum gebeten, eine bundeseinheitliche Regelung einzuleiten sowie die Finanzierung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) sicherzustellen. Zur Vermeidung einer Zersplitterung des Heilberufswesens sei eine bundesrechtliche Regelung des Berufsbildes als nichtärztlicher Heilberuf erforderlich.

Quelle: Mitteilung vom 19.04.2018
Deutscher Bundestag
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Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
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DBfK-Position zu neuen Assistenzberufen im Krankenhaus

Beitrag von WernerSchell » 15.05.2018, 15:54

DBfK-Position zu neuen Assistenzberufen im Krankenhaus

Neben der MTA und der PTA gibt es - vor allem in deutschen Kliniken - inzwischen weitere medizinische Assistenzberufe. Häufig entstehen sie vor dem Hintergrund eines Personalmangels oder rein aus Kostenerwägungen und sind nicht konsequent ins berufliche Bildungs- und Tarifsystem eingebunden.

In einem Positionspapier hat der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) nun ausführlich dazu Stellung genommen. Nachdem bereits im vergangenen Jahr als Reaktion auf den Ärztetagsbeschluss 2017 eine vielbeachtete DBfK-Position zu Physician Assistants veröffentlicht wurde, geht es nun ergänzend auch um die TA`s – die Technischen Assistenten: OTA, ATA und CTA. Das Positionspapier erläutert die Hintergründe dieser Berufsprofile und zeigt Probleme damit im Berufsbildungssystem, aber auch in der Gesundheitsversorgung sowie Perspektiven auf.

Grundsätzlich werden daraus drei zentrale Forderungen abgeleitet:

• Die Weiterentwicklung von Berufsprofilen bei Gesundheitsberufen ist nur auf rechtlicher Grundlage zuzulassen bzw. entsprechende Modellklauseln zu nutzen. Neue Berufsprofile müssen eindeutig definiert und ins Verhältnis zu bereits bestehenden Berufen gesetzt werden.
• Es ist zu überprüfen, ob ein neues Berufsprofil im Versorgungskontext sinnvoll und notwendig ist und den Absolvent/innen weitere Entwicklungschancen offen hält.
• Neue Berufe müssen strukturell alle Rechte eröffnen, die etablierte Berufe haben.

Das Positionspapier ist als Download unter www.dbfk.de/de/veroeffentlichungen/Positionspapiere.php abrufbar.

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
www.dbfk.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Quelle: Pressemitteilung vom 15.05.2018
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77 | Umsatzsteuer Id.Nr. DE 114235140
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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