Heimrecht Länderrecht? = Qualität endgültig adieu!

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Herbert Kunst
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Heimrecht Länderrecht? = Qualität endgültig adieu!

Beitrag von Herbert Kunst » 17.12.2005, 08:22

Heimrecht soll Länderrecht werden! - Weniger Qualität & mehr Bürokratie?

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Die Entscheidung der Berliner Regierungskoalition, das Heimrecht vom Bund in die Zuständigkeit der Länder zu übertragen, stößt bei den meisten Altenhilfe-Experten auf scharfe Kritik. Künftig könne es zu pflegerischer Versorgung von Heimbewohnern nach Kassenlage der Länder, abgesenkten Fachkraftquoten, zum Unterlaufen bisheriger baulicher Mindeststandards und Qualitätseinbußen in einzelnen Ländern kommen, befürchten sie. Solche Befürchtungen werden zur Zeit in verschiedenen Fachpublikationen deutlich formuliert und scheinen nicht unbegründet.

„Qualitätsnormen können sinnvollerweise nur bundeseinheitlich geregelt werden“, steht beispielsweise für den Geschäftsführer der Medizinischen Dienste der Spitzenverbände der Krankenkassen, Dr. Peter Pick fest. Für „ziemlich fatal“ hält der renommierte Sozialrechtler Prof. Dr. Gerhard Igl vom Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in Europa an der Kieler Universität die Entscheidung der Regierungskoalition, das Heimrecht im Zuge der Föderalismusreform den Ländern zu übertragen. Weniger Qualität in Heimen einzelner Länder und mehr Bürokratie für Heimträger mit Einrichtungen in mehreren Bundesländern, die künftig womöglich mehrere landesspezifische Qualitätsanforderungen zu beachten hätten, seien mögliche negative Folgen. Dabei habe sich die Regierungskoalition doch eigentlich Bürokratieabbau auf die Fahnen geschrieben.

Ich kann aus meinen langjährigen pflegerischen Erfahrungen in verschiedenen Heimen auch nur Kritik an den Plänen üben. Förderalismus mag in anderen Bereichen sinnvoll sein, nicht aber in einem ohnehin sensiblen Bereich, der m.E. bundeseinheitliche Anforderungen dringend benötigt und nicht eine Zersplitterung in 16x Länderrecht mit noch mehr Vorschriften.

SoVD

Föderalismusreform gefährdet die Qualität der Pflege

Beitrag von SoVD » 17.02.2006, 10:45

SoVD:
Föderalismusreform gefährdet die Qualität der Pflege

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:

Der SoVD warnt davor, den Ländern im Zuge der Föderalismusreform das Heimrecht zu übertragen. Wir befürchten, dass dies zu Qualitätsverlusten in der Pflege führen wird. Angesichts der schwierigen Finanzlage der Länder und Kommunen ist zu befürchten, dass aus Kostengründen Standards abgebaut werden. Einzelne Bundesländer wie Baden-Württemberg haben sich bereits in der Vergangenheit für eine Senkung der Mindestfachkraftquote von derzeit 50 Prozent eingesetzt. Eine Senkung der Mindestfachkraftquote, die ohnehin nicht überall erfüllt wird, wäre für die Qualität der Pflege fatal. Die Qualität der Pflegeheime darf nicht von der Finanzkraft eines Bundeslandes abhängen.

Das bundeseinheitliche Heimrecht ist eine unverzichtbare Voraussetzung, um Mindeststandards bundesweit sicherzustellen. Wir fordern Bund und Länder auf, das Heimrecht bei der Föderalismusreform außen vor zu lassen. Wir fordern die Fraktionen des Deutschen Bundestages auf, sich bei den parlamentarischen Beratungen für den Erhalt eines bundesweit einheitlichen Heimrechtes einzusetzen.

Das Heimrecht ist 1974 auf Initiative des Bundesrates dem Bund übertragen worden. Auslöser hierfür waren Pflegemissstände. Schon damals war klar, dass eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich ist, um das besondere Schutzinteresse der Pflegebedürftigen zu wahren. Es wäre ein großer Rückschritt, den Ländern das Heimrecht wieder zu übertragen.

V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Quelle: Pressemitteilung vom 15.2.2006
http://www.sovd.de/sozialverband_deutschland.htm

Ärzte Zeitung

Kommt die Billig-Pflege???

Beitrag von Ärzte Zeitung » 22.02.2006, 12:43

Kommt die Billig-Pflege, wenn Bundesländer das Sagen haben?
Das Heimrecht soll im Zuge der Föderalismusreform zur alleinigen Ländersache werden / Grüne warnen vor "Pflege nach Lage der Länderhaushalte"


BERLIN (fst). Sie ist nach Worten von Vize-Kanzler Franz Müntefering (SPD) die "Mutter aller Reformen": Mit der Föderalismusreform planen Union und SPD die größte Änderung des Grundgesetzes seit 1949. Doch das am Wochenende geschürte Verhandlungspaket hat Risiken und Nebenwirkungen auch im Gesundheitswesen - etwa bei der Pflege in Heimen.

Nach monatelanger Debatte sind sich Union und SPD über die größte Verfassungsreform in der Geschichte der Bundesrepublik einig geworden. Sie soll Zuständigkeiten und Kräfteverhältnisse von Bund und Ländern neu ordnen.

...
Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/0 ... 3a0701.asp

Mike Schlöhmer

Länderhoheit bei Heimrecht verantwortungslos!

Beitrag von Mike Schlöhmer » 22.02.2006, 12:44

Guten Morgen!

Die Verlagerung der Hoheit für das Heimrecht auf die Länder halte ich für politisch verantwortungslos.

Die einheitliche Bundeskompetenz hat bislang nicht so richtig qualitätsgesicherte Pflege gewährleisten können. Wenn nun in Zukunft daran 16 Bundesländer herumbasteln, wird das alles noch schlimmer und

die Pflegebedürftigen werden es "auszubaden" haben - noch mehr menschenunwürdige Pflegebedingungen. Skandalös!!

Ich protestiere und hoffe, dass mir jemand zuhört!

Mike Schlöhmer

SoVD

Pflegerecht muss Bundesrecht bleiben

Beitrag von SoVD » 10.03.2006, 13:47

SoVD fordert: Pflegerecht muss Bundesrecht bleiben

Zur Beratung der Föderalismusreform in Bundestag und Bundesrat erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Der SoVD appelliert an Bundestag und Bundesrat, auf die Übertragung des Heimrechts vom Bund auf die Länder zu verzichten. Die Föderalismusreform darf nicht zu einer Pflege nach Kassenlage führen. Das bundeseinheitliche Heimrecht ist eine unverzichtbare Voraussetzung, um Mindeststandards in Pflegeheimen bundesweit sicherzustellen. Die Qualität der Pflege darf nicht von der Finanzkraft eines Bundeslandes abhängen.

Wir befürchten, dass eine Übertragung des Heimrechts auf die Bundesländer zu Qualitätsverlusten in der Pflege führen wird. Wegen der schwierigen Finanzlage der Länder und Kommunen ist zu befürchten, dass aus Kostengründen Standards abgebaut werden. Zum Beispiel hat sich Baden-Württemberg bereits in der Vergangenheit für eine Senkung der Mindestfachkraftquote von 50 auf 33 Prozent eingesetzt. Die Folgen für die Pflegebedürftigen wären gravierend: weniger Fachpersonal führt zu einer Verschlechterung der Pflegequalität.

Die Föderalismusreform darf nicht übers Knie gebrochen werden. Nicht Machtfragen, sondern die Menschen müssen im Mittelpunkt stehen. Bedenken dürfen nicht einfach vom Tisch gewischt werden. Wir appellieren an die Bundestagsabgeordneten, die Folgen ihrer Entscheidung sorgfältig abzuwägen.

Das Heimrecht ist 1974 auf Initiative des Bundesrates dem Bund übertragen worden. Auslöser hierfür waren Pflegemissstände. Schon damals war klar, dass eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich ist, um das besondere Schutzinteresse der Pflegebedürftigen zu wahren. Es wäre ein großer Rückschritt, den Ländern das Heimrecht wieder zu übertragen.

V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Quelle: Pressemitteilung vom 10.3.2006
http://www.sovd-bv.de/sozialverband_deutschland.htm

bpa

.... einschneidende Folgen für Heimbewohner

Beitrag von bpa » 10.03.2006, 13:51

bpa: Föderalismusreform hat einschneidende Folgen für Heimbewohner

Mit der Föderalismusreform, die heute erstmals im Bundestag und Bundesrat beraten wird, soll auch eine Verlagerung der Zuständigkeit für das Heimgesetz vom Bund auf die Länder erfolgen. Obwohl die Notwendigkeit dessen offenbar niemand erklären kann, laufen die Vorbereitungen ungebremst weiter.

Das Bundesgesetz soll sichern, dass Heimbewohner in allen Ländern die gleichen Lebensverhältnisse vorfinden. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) weist hierauf seit über einem Jahr hin. Sehr erfreulich ist, dass die Forderung nach einer Beibehaltung der Bundeszuständigkeit mittlerweile auf nahezu einhellige Unterstützung trifft. Dies darf auch die Politiker nicht unberührt lassen.

„Bei allem Verständnis dafür, das Gesamtpaket Föderalismusreform nicht zu gefährden, ist es trotzdem notwendig, Fehlentwicklungen zu vermeiden. 16 Landesheimgesetze wären kein Beitrag zum Bürokratieabbau. Es ist sinnvoll, wenn auch weiterhin die Mindestanforderungen in einem bundesweit gültigen Gesetz geregelt bleiben“ so Herbert Mauel, Geschäftsführer des bpa.

„Fehlen Mindeststandards, ist ein Wettbewerb nach unten zu Lasten der finanzschwächeren Bundesländer, aber vor allem zu Lasten der pflegebedürftigen Menschen zu befürchten. Gleichzeitig werden – und das ist eine Erfahrung in vielen Bundesländern – leistungsgerechte Vergütungen zunehmend verweigert. Zur Vermeidung heimgesetzlicher Anforderungen nur nach Kassenlage ist eine Beibehaltung der Zuständigkeit des Heimgesetzes beim Bund unumgänglich“, so Herbert Mauel weiter. Der bpa vertritt bundesweit mehr als 2.300 Heime.

Quelle: Pressemitteilung vom 10.3.2006
bpa - Bundesverband privater Anbieter Sozialer Dienste e.V.
http://www.bpa.de

Ärzte Zeitung

Kassen warnen vor zu viel Föderalismus

Beitrag von Ärzte Zeitung » 11.03.2006, 08:43

Kassen warnen vor zu viel Föderalismus
Kritik am Reformplan


BERLIN (hak). Gegen den Plan der Landesregierungen, mit der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht auf die Bundesländer zu übertragen, haben sich die gesetzlichen Pflegekassen gewandt.

...
Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/0 ... nkenkassen

DBfK

Das Heimgesetz - ein Puzzleteil im Tauschgeschäft

Beitrag von DBfK » 13.03.2006, 16:49

Das Heimgesetz - ein Puzzleteil im Tauschgeschäft der Kompetenzen von Bund und Land?

Im Koalitionsvertrag verständigten sich CDU und SPD auf eine Neuregelung der Landes- und Bundeszuständigkeiten, bei deren inhaltlichen Ausgestaltung auch das Heimgesetz zukünftig in den Kompetenzbereich der Länder fallen soll. Am 10. März 2006 haben Bundesrat und Bundestag zeitgleich zu dieser Reform beraten.

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) sieht mit dieser vorgesehenen Strukturreform die im Heimgesetz formulierten Qualitätsniveaus für stationäre Einrichtungen gefährdet und lehnt eine Verschiebung der Zuständigkeit strikt ab. Teil des Heimgesetzes ist auch die Heimpersonalverordnung mit der vorgeschriebenen Fachkraftquote von 50%. Wenn aufgrund von schwierigen Finanzsituationen in den Ländern künftig die Möglichkeit besteht, über die Senkung der Fachkraftquote den öffentlichen Haushalt zu entlasten, sind Qualitätsstandards in den Einrichtungen nicht mehr zu gewährleisten!

Die Einbeziehung des Heimgesetzes in die Förderalismusreform steht nach Meinung des DBfK im Widerspruch zu den Bundesinitiativen für mehr Qualität in der Pflege. Um die Lebenssituation hilfe- und pflegebedürftiger Menschen in Deutschland zu verbessern wurden in den vergangenen Jahren Wege zur Umsetzung menschlicher, fachlicher und finanzierbarer Anforderungen in der Pflege und Betreuung diskutiert. Von diesen Zielen wendet man sich ab, wenn auf Bundesebene keine Verständigung und keine Festlegung von Maßstäben zu Rahmenbedingungen stationärer Einrichtungen stattfinden können. Gleiche Lebensverhältnisse für hilfe- und pflegebedürftige Menschen sind dann nicht mehr gewährleistet. Dazu besteht aber laut Grundgesetz eine Verpflichtung.

Wenn Qualitätsniveaus in stationären Einrichtungen durch gesetzliche Regelungen gesenkt werden, wird bei den alten Menschen in Deutschland die Furcht vor einem Lebensabend im Heim weiter zunehmen. Weniger Fachpersonal heißt weniger fachkompetente Pflege. Heime sind aber keine Verwahrungsanstalten sondern Orte lebendigen Lebens. Aufgrund der demografischen Veränderungen sind Heime auch in Zukunft wichtige Lebensräume für hilfe- und pflegebedürftige Menschen. Eine Reform des Heimgesetzes ist erforderlich, z.B. um alternative Wohnformen bundesweit zu ermöglichen und ein menschenwürdiges Leben ausgerichtet an Selbstständigkeit und Autonomie in allen Wohnstätten zu garantieren. Auf die sich verändernde Bewohnerstruktur, mit einem hohen Anteil von Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen und körperlich schwerst pflegebedürftigen Menschen, ist mit einer am Pflegebedarf der Bewohner ausgerichteten einrichtungsspezifischen Fachkraftquote zu reagieren. Statt weniger Fachkräfte sind in vielen Einrichtungen eher mehr Fachkräfte erforderlich.

Politische Interessen müssen im Einklang mit dem Wohl der Bevölkerung stehen. Die Verlagerung der Zuständigkeit des Heimgesetzes auf Länderebene birgt die Gefahr der Absenkung vorhandener Qualitätsniveaus aufgrund der teilweise desaströsen Kassenlage der Länder. Hier wird das Heimgesetz ein Puzzleteil im Tauschgeschäft der Kompetenzen von Bund und Land. Der DBfK begrüßt deshalb die Initiativen im Bundestag, das Heimgesetz bei der Föderalismusreform auszunehmen.

Franz Wagner
Bundesgeschäftsführer
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V.
Geisbergstrasse 39, 10777 Berlin
Tel.: 030-2191570 Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
http://www.dbfk.de

Quelle: Pressemitteilung vom 13.3.2006
DBfK-Bundesverband e. V.
Susanne Adjei
Office Managerin
Tel.: +49 30 21 9157- 0
Fax: +49 30 21 9157-77
Geisbergstr. 39
10777 Berlin

BAD e.V.

Föderalismusreform genehmigt

Beitrag von BAD e.V. » 19.03.2006, 19:36

PM Nr.67 vom 2006-03-08
Förderalismusreform von Länderchefs genehmigt

Am Montag, dem 06.03.2006 haben die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer in Berlin die Föderalismusreform gebilligt. Auch die Fraktionen der beiden Regierungsparteien haben am gleichen Tag laut Zeitungsberichten der Reform zugestimmt. Damit wird die Umsetzung der größten Reform in der Bundesrepublik seit der Verabschiedung des Grundgesetzes im Jahre 1949 immer wahrscheinlicher. Im Bereich der Pflege heißt dies vor allen Dingen, dass das Heimrecht nun nicht mehr Aufgabe des Bundes ist, sondern zur Ländersache wird. Dies wird nach Ansicht des Bundesverbandes Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. dramatische Auswirkungen auf die Qualität der stationären Altenpflege in Deutschland haben.

„Die Verlagerung des Heimrechtes vom Bund auf die Länder ist der falsche Weg“ kritisiert Gunnar Michelchen, stationärer Geschäftsführer des bad e.V. in Essen. „Es wird sich in den einzelnen Bundesländern eine unterschiedlichen Qualität bei der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen herausbilden.“ prognostiziert Herr Michelchen. „Es sei aber nicht hinnehmbar und auch nicht im Interesse der Bevölkerung, dass die pflegerische Versorgung künftig von der Haushaltslage und der Priorität der Altenhilfe im jeweiligen Bundesland abhängt.“

Damit reiht sich der bad e.V. in die lange Reihe der Kritiker ein, die eine Verlagerung des Heimrechtes ablehnen. Es bleibt zu hoffen, dass die Reform in diesem Punkt nochmals überdacht wird.

Für Rückfragen steht Ihnen die Bundesgeschäftsstelle des bad e.V. gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen
gez. Andrea Kapp, RA
Vorstandsassistentin bad e.V.

Quelle: http://www.ambulant.bad-ev.de/html/pres ... lungen.php

taz

Qualitätszentrum für die Pflege gefordert

Beitrag von taz » 31.03.2006, 10:00

Qualitätszentrum für die Pflege gefordert
Experten befürchten, dass andernfalls Pflegebedürftige unter der Föderalismusreform leiden müssen


POTSDAM ap/taz Angesichts der in der Föderalismusreform geplanten Verlagerung gesetzlicher Zuständigkeiten für die Alten- und Pflegeheime auf die Bundesländer verlangen Sozialexperten national verbindliche Qualitätsstandards für die Pflege alter und bedürftiger Menschen.

Sonst sinke das Betreuungsniveau je nach Kassenlage, erklärte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie, Thomas Klie, gestern auf einer Fachtagung in Potsdam. Ein unabhängiges Institut solle die Einhaltung der Kriterien überwachen.

....
Weiter unter
http://www.taz.de/pt/2006/03/31/a0071.1/text

H.P.

Qualitätszentrum für die Pflege gefordert

Beitrag von H.P. » 03.04.2006, 12:31

Siehe auch die weiteren Beiträge unter

Qualitätszentrum für die Pflege gefordert
Experten befürchten, dass andernfalls Pflegebedürftige unter der Föderalismusreform leiden müssen

Fundestelle:
viewtopic.php?p=19672#19672

bad

Bedenken gegen Verlagerung des Heimrechts

Beitrag von bad » 14.04.2006, 07:32

Föderalismusreform - Es mehren sich die Bedenken gegen Verlagerung des Heimrechts

Die Pläne zur Verlagerung des Heimrechts auf die einzelnen Bundesländer haben für massive Kritik von Pflegeverbänden und Patientenvereinigungen gesorgt. Befürchtungen von einer drohenden "Billig-Pflege", einer "Qualitätsspirale nach Unten" und einer "Pflege je nach Kassenlage" machten die Runde.
Jetzt scheinen die Bedenken auch bei den Politikern angekommen zu sein. In seiner Rede anlässlich der 1. Lesung des Gesetzesvorhabens im Bundestag hat der SPD Fraktionsvorsitzende Peter Struck Änderungswünsche durchblicken lassen, als er sagte, dass die Pflege von Menschen ein höchst sensibler und diskussionswürdiger Punkt sei, den man nicht nur unter finanziellen Gesichtspunkten betrachten dürfe. Nach vorliegenden Informationen hat sich ebenfalls Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) für umfangreiche Korrekturen bei dem Gesetzesvorhaben und explizit beim Heimrecht ausgesprochen. Ferner hätten sowohl die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen (CDU), als auch die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) Bedenken gegen die geplante Verlagerung des Heimrechts in die Zuständigkeit der 16 einzelner Länder angemeldet.

Diese Äußerungen führender Bundespolitiker werden vom bad e.V. ausdrücklich begrüßt. Der Geschäftführer Stationär des bad e.V. Gunnar Michelchen: "Die Verlagerung des Heimrechts auf die Länder gefährdet das in Deutschland angestrebte Ziel einer menschenwürdigen und qualitativ hochwertigen Pflege im ganzen Bundesgebiet. Die in vielen Bundesländern drohende Senkung der Pflegequalität bedeutet außerdem eine Vernichtung unzähliger Arbeitsplätze und Existenzen. Dies alles kann durch das Interesse der Politik an einer Beschleunigung der Gesetzgebung nicht gerechtfertigt werden. Ohnehin erscheint ein Durcheinander von 16 nebeneinander gültigen Länder-Heimgesetzen höchst fragwürdig." Weiter ermutigte Ulrich Kochanek, Hauptgeschäftsführer des bad e.V.: "Pflegeverbände, Patientenvereinigungen und Seniorenverbände müssen jetzt gemeinsam weiter an einem Strang ziehen, damit noch mehr Politiker erkennen, dass die Föderalismusreform im Bereich des Heimrechts geändert werden muss."

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Kapp, RAin
Assistentin des Bundesvorstandes
Bundesverband Ambulante Dienste
und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Krablerstr. 136
45326 Essen
Tel.: 0201 - 35 40 01
Fax: 0201 - 35 79 80
Email: info@bad-ev.de
Internet: http://www.bad-ev.de

Quelle: Pressemitteilung vom 13.4.2006

DBfK

Verlagerung der Kompetenz für das Heimrecht auf die Länder

Beitrag von DBfK » 01.06.2006, 20:01

Fragen zu einer Verlagerung der Kompetenz für das Heimrecht auf die Bundesländer

Artikel DBfK - Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe http://www.dbfk.de

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Anfrage von Angelika Graf (MdB/ SPD –Bundestagsfraktion) und Markus Grübel(MdB/ CDU/CSU -Bundestagsfraktion) an den DBfK

1. Das Heimrecht enthält Standards für die Qualität der Pflege und Betreuung in Heimen. Wie beurteilen Sie vor dem Hintergrund, dass im Medizinbereich weiterhin bundesweite Qualitätsanforderungen gelten und die Pflegeversicherung ebenfalls in der Hand des Bundes verbleiben wird, die Pläne, das Heimrecht an die Länder zu geben?

Die Einbeziehung des Heimgesetzes in die Föderalismusreform steht nach Meinung des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe e.V. (DBfK) im Widerspruch zu den gesetzlichen Anforderungen an die Qualität im Bereich der medizinischen und pflegerischen Versorgung in Deutschland. Um die Lebenssituation hilfe- und pflegebedürftiger Menschen in Deutschland zu verbessern, wurden in den vergangenen Jahren in Bundesinitiativen Wege zur Umsetzung menschlicher, fachlicher und finanzierbarer Anforderungen in der Pflege und Betreuung diskutiert. Von diesen Zielen wendet man sich ab, wenn auf Bundesebene keine Verständigung und keine Festlegung von Maßstäben zu Rahmenbedingungen stationärer Einrichtungen stattfinden können. Mit möglicherweise 16 verschiedenen Heimgesetzen sind gleiche Lebensverhältnisse für hilfe- und pflegebedürftige Menschen nicht mehr gewährleistet. Dies ist laut Grundgesetz aber zu gewährleisten. Bei einer Verlagerung des Heimgesetzes auf Länderebene ist weiterhin zu befürchten, dass Schnittstellenprobleme zwischen den einzelnen Institutionen zunehmen werden und der Abbau von Doppelzuständigkeiten und Bürokratie verhindert wird.

1a Welche Auswirkungen könnte diese Kompetenzverlagerung aus Ihrer Sicht auf die Pflegeversicherung und den Medizinbereich haben?

Direkte Auswirkungen auf die gesetzlichen Regelungen der Pflegeversicherung und des Medizinbereiches sind aus unserer Sicht nicht erkennbar. Jedoch nehmen Einrichtungsstrukturen, z.B. die Quote des vorzuhaltenden Fachpersonals, wesentlich Einfluss auf die Qualität der medizinischen und pflegerischen Versorgung in den Einrichtungen. Gelten hier in jedem Land andere Bestimmungen hat dies Auswirkungen auf die Qualität und Wirksamkeit der Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung. Da aber alle Pflegebedürftigen in Deutschland den gleichen Sachleistungsbetrag für die stationäre Versorgung erhalten, stellt ein zu befürchtender variierender Standard in der pflegerischen Versorgung eine unzulässige Situation dar. Die Gefahr einer unzureichenden pflegerischer Versorgung, vor allem für Bewohner mit hohem Pflegebedarf, ist zu befürchten.

2. Wie sehen Sie die Verlagerung des Heimrechts in die Kompetenz der Länder unter dem Gesichtspunkt der Bürokratiedebatte?

Die Bestrebungen auf Bundesebene die Kompetenzbereiche der einzelnen Institutionen klar voneinander abzugrenzen, um damit Verwaltungsaufgaben und –umfang zu reduzieren, wären damit obsolet. Momentan überschneiden sich die Zuständigkeiten der Heimaufsicht mit anderen Behörden. Da es sich im Bereich Gesundheit und Soziales überwiegend um die Einhaltung von Bundesgesetzen handelt, können diese Doppelungen nur im Rahmen einer Debatte auf Bundesebene reduziert werden.

2a Was bedeutet dies aus Ihrer Sicht insbesondere für überregionale Träger?

Überregionale Träger müssen sich dann mit den einzelnen Regelungen der Länder auseinandersetzen. Die Erstellung trägerspezifischer Standards und Verfahrensregelungen wird durch unterschiedliche Landesbestimmungen erschwert sein. Für die Träger entsteht durch den größeren Verwaltungs- und Koordinierungsaufwand ein höherer Personalbedarf. Nationale Qualitätsdiskussionen werden für Einrichtungsträger an Relevanz verlieren, dagegen werden landesspezifische Diskussionen und Entwicklungen an Bedeutsamkeit gewinnen.

2b Welche Synergieeffekte können sich aus Ihrer Sicht dadurch ergeben?

Synergieeffekte für Einrichtungen einer überregionalen Trägerschaft sind nicht erkennbar.

3. Das SGB XI ist ein Bundesgesetz mit bundeseinheitlichen Leistungen. Vor kurzem erst wurden die Ländergesetze über die Ausbildung in der Altenpflege durch ein Bundesgesetz, das „Gesetz über die Berufe in der Altenpflege" abgelöst, welches bundeseinheitliche Qualitätsanforderungen an die Ausbildung der Altenpflegerinnen festlegt. Wie beurteilen Sie vor diesem Hintergrund die Verlagerung der Kompetenz für das Heimrecht an die Länder?

Quelle: Mitteilung vom 31.5.2006
http://www.dbfk.de/top.php?subaction=sh ... om=&ucat=9&

KDA

Zuständigkeit für das Heimgesetz beim Bund belassen!

Beitrag von KDA » 02.06.2006, 08:12

Zuständigkeit für das Heimgesetz beim Bund belassen!

Köln (KDA) - 01.06.2006 - Im Rahmen der Förderalismus-Reform ist geplant, die Zuständigkeit für das Heimgesetz auf die Länder zu übertragen. Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) lehnt dies entschieden ab. „Es ist zu befürchten, dass es durch eine Verlagerung der Zuständig­keit für das Heimgesetz zu einer „Nivel­lierung nach unten" kommen könnte, indem zum Beispiel die Fachkraftquote oder bauliche Standards abgesenkt werden", betont der Vorstandsvorsitzende des KDA, Dr. Hartmut Dietrich, im Vorfeld der Expertenanhörung, die am Freitag im Bun­destag stattfinden wird. So könne es passieren, dass wieder mehr Mehrbettzimmer die Regel oder die Beratungs- und Überwachungstätigkeiten der Heimaufsichts­behörden reduziert würden. „Daher sehen wir in der Verla­ge­rung der Zuständig­keit zugunsten der Bundesländer die Gefahr einer Qualitäts­minderung hinsichtlich einer Personengruppe, die gerade des besonderen Schutzes und der besonderen Fürsorge der Gesellschaft bedarf", so der Vorstandsvorsitzende weiter.

Das im Jahre 1974 in Kraft getretene Heimgesetz wurde damals vom KDA als ent­scheidender Schritt begrüßt, gegenüber den bis dahin weithin zersplitterten lan­desrechtlichen Zuständigkeiten für Heime grund­sätzlich und bundeseinheitlich die Möglichkeiten zum Schutz der Bewoh­ner zu sichern und mit der Heimmindest­bauverordnung einen Standard für die bau­lichen Vor­aussetzungen zu schaffen. „Mit der leider erst viel später 1993 in Kraft getretenen Heimpersonalverordnung und der darin enthaltenen Fach­kraft­quote wurde zudem den gestiegenen Anforde­rungen an das Personal Rech­nung getragen", so der KDA-Geschäftsführer Klaus Großjohann. „Dabei hat das KDA immer wieder für eine bundeseinheitliche hohe Fach­kraftquote votiert und es deshalb auch begrüßt, dass der Bundes­­rat 2004 das ursprüngliche Vorhaben der Landesregierung Baden-Würt­temberg, unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus die Fachkraftquote in Heimen von 50 Prozent auf 33 Prozent zu reduzieren, abgewiesen und im November 2004 die Beibehaltung der Fachkraftquote beschlossen hat. Bei einer Länder­zuständig­keit", vermutet Großjohann, „wäre es wahr­scheinlich zu einem Abbau der Fachkraftquote gekom­men."

Zur Ausgangslage bei der Beratung des Heimgesetzes gehörte damals die Einschät­zung, dass dem Heimgesetz - einschließlich seiner auf Grund von § 3 des Heim­gesetzes erlassenen Verordnungen - als Schutzgesetz für die Bewohner der Cha­rak­ter der „Gefahrenabwehr" anhaftete. „Dahinter stand und steht die Auf­fas­sung, dass es sich bei den Bewohnern der Heime grundsätzlich um einen sehr schutz­bedürftigen Personenkreis handelt. Denn heute ist in einem noch viel stärkeren Maße als frü­her eine Vielzahl der Bewohnerinnen und Bewohner in einer psy­chisch wie phy­sisch gefährdeten und somit „verwundbaren" Situation, betont der KDA-Vorsitzende Hartmut Dietrich. Nicht nur das Eintrittsalter in Heimen sei mit mittlerweile weit über 80 Jahren immer höher geworden, sondern auch die ambulante und familien­gestützte Pflege sei bei den betroffenen Personen häufig nicht mehr möglich oder zumutbar, weil bei 60 bis 70 Prozent der Heimbewohne­rin­nen und -bewohner eine mit­telschwere oder schwere Demenz vorliege und aufgrund dessen ein großer Teil von ihnen auf den Schutz gesetz­licher Betreuung angewiesen sei.

Noch immer ist das Heimgesetz ein Schutzgesetz. Darüber hinaus sind in das Heimrecht inzwischen auch Elemente der Strukturqualität integriert (Heim­min­destbauverordnung, Heimpersonalverordnung), die weit über eine „Gefahren­abwehr" hinausgehen und - flankiert von und verzahnt mit Regelungen anderer Rechtsbereiche (u.a. SGB XI) - eine der Situation der Bewohnerinnen und Bewoh­ner angemessene Ergebnisqualität sicher stellen sollen. Das Heimrecht hat also als Bundesgesetz ganz wesentlich dazu beigetragen, die Rahmen­bedingun­gen für Menschen mit Hilfe-, Pflege- und Betreuungsbedarf grundsätzlich zu verbes­sern. Die Länder sind schon jetzt für die Durchführung des Heimgesetzes zuständig. „In einem „Wettbewerb um Qualität" wäre es ihnen deshalb bereits möglich, posi­tiv von den bundesgesetzlich normierten Mindeststandards abzuwei­chen", erklärt Klaus Großjohann. „So könnte vor allem die Heimauf­sicht und deren Bera­tungs- und Überwachungsaufgaben noch weitaus qualifizierter wahr­genommen werden, als es derzeit der Fall ist."

Ansprechpartner:
Kuratorium Deutsche Altershilfe
Harald Raabe und Monika Reuß
An der Pauluskirche 3
50677 Köln
Fon: 0221/ 93 18 47 - 0 oder Durchwahl 39
E-Mail: publicrelations@kda.de

Quelle: Pressemitteilung vom 1.6.2006

Deutscher Bundestag

BEIBEHALTUNG DER BUNDESKOMPETENZ BEIM HEIMRECHT

Beitrag von Deutscher Bundestag » 02.06.2006, 10:13

Rechtsausschuss (Anhörung I)
MEHRZAHL DER EXPERTEN FÜR BEIBEHALTUNG DER BUNDESKOMPETENZ BEIM HEIMRECHT

Berlin: (hib/MPI) Die im Rahmen der Föderalismusreform geplante Übertragung des Heimrechts in die Zuständigkeit der Länder wird von der Mehrzahl der Verbände vehement abgelehnt. In Stellungnahmen zu einer Anhörung von Bundestag und Bundesrat plädierten die meisten Sachverständigen dafür, die Bundeskompetenz in diesem Bereich zu erhalten.
Dies sei notwendig, um einen Basisstandard in allen Heimen bundesweit zu bewahren und eine rechtliche Zersplitterung zu vermeiden, so der Tenor in den Beiträgen des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche in Deutschland, des Deutschen Caritasverbandes und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes.
Bei einem Übergang des Heimrechts in Landeszuständigkeit stehe zu befürchten, "dass ein unangemessener Sozialleistungswettbewerb um niedrige Mindeststandards zu Lasten älterer und behinderter und hilfebedürftiger Menschen" entsteht, schreibt das Diakonische Werk.
Der Sozialverband Deutschlands ergänzte, eine Übertragung der Zuständigkeit werde dazu führen, dass in 16 Bundesländern unterschiedliche rechtliche Regelungen gelten. Dies sei für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen undurchschaubar.
Eine abweichende Position zur Verlagerung des Heimrechts in die Verantwortung der Länder vertrat in der Anhörung der Vorsitzende der Rummelsburger Anstalten der Inneren Mission, Karl Heinz Bierlein. Auf Länderebene ließen sich "bürokratische Verwerfungen möglicherweise schneller beheben", sagte er.
Zudem hoffe er, dass die Diskussionen um neue Unterbringungsmöglichkeiten, etwa das betreute Wohnen, beendet werden könne. Das derzeitige Heimgesetz war 1974 in Kraft getreten und hatte die bis dahin geltenden landesrechtlichen Zuständigkeiten abgelöst.
Es legt unter anderem bauliche und personelle Mindeststandards für die Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe fest. Ferner ging es in der Anhörung um die Neufassung von Grundgesetzartikel 84. Danach soll es den Ländern möglich sein, zu Bundesgesetzen, die sie in eigener Angelegenheit ausführen, vom Bundesrecht abweichende Verfahrensregelungen zu treffen.
Das Diakonische Werk befürchtet, dass dadurch der Zugang für Menschen mit Behinderung zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, etwa dem persönlichen Budget, erschwert werden könnte. Der Düsseldorfer Verwaltungswirt Harry Fuchs warnte, mit einem Abweichungsrecht der Länder bestehe etwa die Gefahr, dass die Selbstverwaltung in den Sozialversicherungssystemen abgeschafft wird.
"Die Probleme werden sich vervielfachen", prophezeite Fuchs.
Begrüßt wurde von den Experten einhellig, dass der Bund seine Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Kinder- und Jugendrechts behalten soll. Allerdings sahen sie auch auf diesem Feld die Änderung von Artikel 84 mit Sorge.
Er würde "einen nicht zu verantwortenden Rückschritt" bedeuten, bilanzierte Thomas Meysen vom Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht. So drohte eine Unterordnung der Kinder- und Jugendhilfe unter die Kriminalprävention beziehungsweise die Strafverfolgung.
So wäre es etwa für ein sexuell missbrauchtes Mädchen etwas ganz anderes, ob es sich vertraulich einem Jugendamtsmitarbeiter offenbaren könne, oder ob dieser die Informationen an die Polizei weitergeben müsse.
Professor Thomas Klie von der Evangelischen Fachhochschule Freiburg unterstrich, die Pläne gefährdeten "einen wirksamen und unabhängigen Kinderschutz". Einige Sachverständige, so Professor Johannes Münder von der TU Berlin,
wiesen darauf hin, dass in vielen Bundesländern die Jugendhilfeausschüsse abgeschafft würden, die eine direkte Beteiligung von Eltern, Kindern und anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe ermöglichten.
Der Jugendhilfeausschuss ist in Deutschland neben der Verwaltung ein Teil des Jugendamtes. Zu befürchten sei, fügte Münder hinzu, dass in einigen Ländern die gesamten Jugendämter abgeschafft würden. Zurzeit sind alle örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gesetzlich verpflichtet, ein einheitliches Jugendamt zu errichten.
Diese Verpflichtung bestehe seit den 1920-er Jahren und habe "sich nachhaltig bewährt", betonte Professor Reinhard Joachim Wabnitz von der Fachhochschule Wiesbaden. Beim Wegfall dieser Verpflichtung würden die Aufgaben zersplittert und die "Schlagkraft der Kinder- und Jugendhilfe mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachhaltig geschmälert", betonte Wabnitz.

Quelle: PRESSEDIENST DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES , 2.6.2006

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