Pflegefehler im Altenheim: Exikose & Dekubitus

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Gast

Pflegefehler im Altenheim: Exikose & Dekubitus

Beitrag von Gast » 25.04.2005, 10:16

Hallo
Meine Großmutter liegt seit 01.04.05 im Altenheim auf der Pflegestation. Sie ist 96 Jahre alt und seit mitte März Bettlägrig, außerdem trinkt sie sehr wenig. Bei meinen regelmäßigen Besuchen habe ich die Altenpflegerinnen immer wieder darauf hingewiesen daß sie nur dann trinkt wenn ihre Getränke erreichbar vor ihr auf dem Nachtkästchen stehen, eher aus gewohnheit , da sie kaum ein Durstgefühl hat. In schöner Regelmäßigkeit standen ihre Geränke außer reichweite und in den letzten Tagen klagte sie auch zunehmend überDurst. Bei einem Gespräch mit der Bereichsleitung versicherte mir diese sie würde ihr Personal dahingehend nochmals instruieren. Gestern wurde sie mit dem Notarztwagen ins Krankehaus gebracht, die Diagnose "Exikose" außerdem  sei sie ab dem Nachmittag desorientiert und kaum nochr ansprechbar gewesen. Orginalton "Sie hätte nicht mehr adäquat reagiert"
Im Krankenhaus nach 500ml Infusion konnte meine Großmutter wieder sprechen und wurde zunehmend orientierter, außerdem teilten mir die Krankenschwestern mit sie hätte einen 50 Cent großen Dekubitus am Steiß einen stark geröteten Po. Dies wurde aber erst entdeckt als die beim säubern nach Stuhlgang eine Zentimeterdicke weiße Cremeschicht vorsichtig entfernten.
Meine Großmutter kam mit einer völlig intakten Haut und in einem in diesem Alter normalen Zustand aus der Kurzzeitpflege in das Altenheim.Dort ist sie innerhalb von 25 Tagen ausgetrocknet und hat einen Dekubitus bekommen. Da ich Ganztägig berufstätig bin ist es mir nicht möglich meine Großmutter zu pflegen und ich dachte sie wäre in dem Altenheim gut aufgehoben.
Welche Möglichkeiten habe ich die Pflegerinnen in dem Altenheim dazu zu bewegen sorgfältiger zu arbeiten.
Leider ist dieses Altenheim das einzige in der näheren Umgebung, wäre sie weiter weg könnte ich sie viel seltener besuchen.
Mfg Max

Berti
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Pflegefehler im Altenheim: Exikose & Dekubitus

Beitrag von Berti » 25.04.2005, 12:23

Hallo Max,
dass in den Altenpflegeheimen nicht alles gut bestellt ist, wurde hier öfter diskutiert. Siehe z.B. unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... 1073804751
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... 1113719206
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... 1104735991
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... 1073892209
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... 1100235483
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... 1106637181
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... 1102516818
Wegen der jetzt konkret festgestellten Mängel müßte wohl umgehend mit der Pflegedienstleitung diskutiert werden. Es sollten Zusagen erreichbar sein, dass für die Zukunft eine ordnungsgemäße Pflege gewährleistet wird. Wenn das nicht erreichbar ist, sollte die Heimaufsicht bzw. der Medizinische Dienst (Pflegekasse) informiert werden.
Dann wäre noch zu klären, ob die Oma im Vollbesitz der geistigen Kräfte ist. Wenn nicht, müßte eine Betreuung eingerichtet werden (falls noch nicht geschehen). Der Rechtliche Betreuer muss sich in die Argumentation "reinhängen". Soweit ein Statement in Kürze.
Gruß Berti

Berti
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Pflegefehler im Altenheim: Exikose & Dekubitus

Beitrag von Berti » 25.04.2005, 16:01


Gast

Pflegefehler im Altenheim: Exikose & Dekubitus

Beitrag von Gast » 26.04.2005, 12:47

Pflegefehler im Altenheim: Exikose & Dekubitus

Max,
ich denke, dass im Falle Deiner Großmutter nicht akzeptable Pflegefehler vorliegen. Da muss mit allem Nachdruck eingewirkt werden, einmal zugunsten der Großmutter, andererseits aber auch wegen der anderen Pflegebedürftigen.
Wie schon angedeutet wurde, muss auf das Pflegepersonal eingewirkt werden mit der Maßgabe, dass ab sofort alle Pflegehandlungen korrekt erfolgen. Dazu muss das leitende Personal angesprochen werden.
Wenn das nicht sofort funktioniert, Heimaufsicht und Pflegekasse (Medizinischer Dienst) einschalten. Dem Heim muss ggf. Druck gemacht werden. Sofern vermeidbare Behandlungskosten entstanden sind, kann die Pflegekasse animiert werden, diese zurückzufordern.

Siehe hierzu unter
Haftung der Heime für Verletzungshandlungen
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... 1112943491
Mit freundlichen Grüßen
Dirk

Gast

Pflegefehler im Altenheim: Exikose & Dekubitus

Beitrag von Gast » 28.04.2005, 14:02

Siehe die aktuelle Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes vom 28.4.2005 unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... 1112943491

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