Medikamente im Voraus - wie lange?

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

Antworten
chako50
Newbie
Beiträge: 1
Registriert: 02.03.2004, 02:06

Medikamente im Voraus - wie lange?

Beitrag von chako50 » 18.01.2005, 21:19

Hallo,

wie lange im Voraus dürfen Medikamente vom Pflegepersonal für die Bewohner in einem AH gestellt werden?
Hat dies täglich zu erfolgen oder können die Medikamente schon für 1 bis max. 2 Wochen im Dispenser o.ä. vorbereitet werden?
Muss das Stellen der Medikamente in irgendeiner Form dokumentiert werden?
Gibt es Rechtsvorschriften o. MDK-Richtlinien?

MfG
chako50

Berti
Full Member
Beiträge: 231
Registriert: 21.12.2003, 16:55

Medikamente im Voraus - wie lange?

Beitrag von Berti » 19.01.2005, 11:42

Hallo chako50,
aus Zeitmangel einige erste kurze Hinweise:
Im Forum gab es bereits zahlreiche Beiträge zur Medikamentenabgabe im Heim. Bitte lies dort zunächst einmal nach. Hier einige Fundstellen:    
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1    
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1    
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1    
Ein Stellen im Voraus halte ich grundsätzlich für zulässig (ist ja auch üblich). Diesbezügliche Vorschriften, die das alles verbindlich regeln, kenne ich nicht. Die Patientensicherheit darf aber nicht gefährdet werden (siehe Sorgfaltspflicht!). Ich rege an, alles mit der Apotheke abzusprechen, die sich vorrangig um die Arzneimittelversorgung zu kümmern hat. Alles, was wichtig ist, muss dokumentiert werden. Folglich auch die Vorgänge um Stellen und Abgeben von Medikamenten. Unklare Frage sollten vor Ort diskutiert und ggf. per Dienstanweisung geregelt werden.
Gruß Berti

Gast

Medikamente im Voraus - wie lange?

Beitrag von Gast » 19.01.2005, 17:04

Hallo,
kleine Ergänzung: Bitte auch nachlesen unter
--- > Medikamentenverwaltung im Heim
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
Dort wird verdeutlicht, dass zwischen Heimen und Apothekem vertragliche Beziehungen zu knüpfen sind. Daraus ergeben sich seitens der Apotheken Beratungspflichten, z.B. hinsichtlich des Stellens von Medikamenten (im Voraus) usw. So ist gewährleistet, dass die konkreten Einzelsituationen berücksichtigt werden.
MfG
Dirk

Antworten