Nachtdienst: 2 Pflegekräfte für 80 Bewohner

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Gast

Nachtdienst: 2 Pflegekräfte für 80 Bewohner

Beitrag von Gast » 25.09.2004, 19:37

HALLO,

ich bin Dauernachtwache in einem Altenheim mit 80 Bewohnern. Wir sind zu zweit. Bisher haben wir immer alle drei Etagen zusammen versorgt. Jetzt haben wir eine neue Pdl bekommen, die eine neue Dienstanweisung heraus gegeben hat. Die lautet, dass jeder eine Etage alleine versorgen muss und die dritte Etage aufgeteilt wird. Wir müssen dadurch die Pflegefälle alleine versorgen. Ist dies zulässig?

Desweiteren interessiert mich, ob man uns zwingen kann, an einer Superversion teilzunehmen, auch wenn wir nicht wollen. Aber auch, wenn wir an diesem Abend arbeiten müssen.

Mfg
Ellen

Berti
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Nachtdienst: 2 Pflegekräfte für 80 Bewohner

Beitrag von Berti » 26.09.2004, 11:03

Hallo Ellen,

die pflegerischen Tätigkeiten müssen mit der erforderlichen Sorgfalt erledigt werden, Patienten- bzw. Bewohnergefährdungen müssen vermieden werden. Wie man den Mitarbeitereinsatz organisiert, um diese Ziele zu erreichen, obliegt weitgehend dem Arbeitgeber bzw. den vorgesetzten Dienstkräften (= Direktions- und Weisungsrecht). Die gesetzlichen Vorschriften legen z.T. nur Mindestanforderungen fest. Siehe insoweit § 5 Heimpersonalverordnung:

„(1) Betreuende Tätigkeiten dürfen nur durch Fachkräfte oder unter angemessener Beteiligung von Fachkräften wahrgenommen werden. Hierbei muss mindestens einer, bei mehr als 20 nicht pflegebedürftigen Bewohnern oder mehr als vier pflegebedürftigen Bewohnern mindestens jeder zweite weitere Beschäftigte eine Fachkraft sein. In Heimen mit pflegebedürftigen Bewohnern muss auch bei Nachtwachen mindestens eine Fachkraft ständig anwesend sein.
(2) Von den Anforderungen des Absatzes 1 kann mit Zustimmung der zuständigen Behörde abgewichen werden, wenn dies für eine fachgerechte Betreuung der Heimbewohner erforderlich oder ausreichend ist.
(3) Pflegebedürftig im Sinne der Verordnung ist, wer für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang der Pflege nicht nur vorübergehend bedarf.“

Sind die genannten Voraussetzungen erfüllt? Vielleicht können insoweit nähere Hinweise gegeben werden. Um welche Bewohner und mit welchem Betreuungsbedarf handelt es sich? Usw.
Arbeitnehmer, damit auch Pflegekräfte, sind angehalten, sich einer Fortbildung zu stellen. Wenn der Arbeitgeber eine solche Fortbildung ermöglicht, kann man sich dem kaum verweigern, vorausgesetzt, die Teilnahme geht zu Lasten des Arbeitgebers und wird als Arbeitszeit gewertet. Es ist nicht einleuchtend, warum sich Arbeitnehmer einer Fortbildung nicht stellen sollten. Gibt es handfeste Gründe, an der vorgesehen Qualifizierungsmaßnahme nicht teilzunehmen?

Gruß Berti

Gast

Re: Nachtdienst: 2 Pflegekräfte für 80 Bewohner

Beitrag von Gast » 26.09.2004, 15:05

Hallo Berti es handelt sich um Pflegebdürftiege die nicht in der Lage sind sich selber zu bewegen. So das sie gedreht werden müssen und mit inkontienens matereial versorgt werden müssen. In wie weit sieht man eine Supervision als Fortbildung an? Vor allem wenn mann morgens um 7 Uhr feierabend hat und um 16 Uhr die Superversion ist die bis 17:30 Uhr dauert und der Dienst um 20:00 Uhr wieder beginnt.
MfG
Ellen

Gast

Fortbildung

Beitrag von Gast » 26.09.2004, 16:43

Warum sperrt ihr euch gegen eine Fortbildung, auch wenn es eine Supervision ist? Der Arbeitgeber bezahlt doch - im übrigen macht ihr das in der Arbeitszeit. Die Zeiten der Fortbildung müssen natürlich mit Arbeitsvertrag, Tarifvertrag bzw. Arbeitszeitgesetz in Einklang stehen.
Ich denke, wenn eure Personaldecke dünn ist, wird der Arbeitgeber euch doch nicht als Schikane zur Fortbildung schicken. Er hat doch Gründe dafür! Warum also sperrt ihr euch denn?

Mario

Gast

Supervision zur Qualitätsverbesserung

Beitrag von Gast » 26.09.2004, 17:07

Nochmals kurz:

Supervision - Supervision ist ein Beratungsformat, das zur Sicherung und Verbesserung der Qualität beruflicher Arbeit eingesetzt wird. In der Supervision werden Fragen, Problemfelder, Konflikte und Fallbeispiele aus dem beruflichen Alltag thematisiert. Dabei wird die berufliche Rolle und das konkrete Handeln der Supervisand/innen in Beziehung gesetzt zu den Aufgabenstellungen und Strukturen der Organisation und zu der Gestaltung der Arbeitsbeziehungen mit Kund/innen und Klient/innen. Es gibt verschiedene Formen der Supervision: Einzel-, Gruppen- und Teamsupervision bzw. Organisationssupervision.
Quelle: http://www.dgsv.de/service_az2.htm

Das klingt doch alles sehr vernünftig. Warum also sich sperren? Zumal die Möglichkeit besteht, die konkreten Probleme und Fragestellungen in die Supervision einzubringen!

Mario

Berti
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Personalbesetzung unzureichend ?!

Beitrag von Berti » 27.09.2004, 11:16

Hallo Ellen,
wenn die pflegebedürftigen Bewohner ein außergewöhnlich hohes Maß an Zuwendung und Pflege bedürfen, sind wohl 2 Pflegekräfte über 3 Etagen verteilt, kaum ausreichend. Es erscheint daher ratsam, die Arbeitsbelastung und die ggf. nicht zu erledigenden Aufgaben per Überlastungsanzeige an die PDL heranzutragen.
Zur Thematik Überlastungsanzeige siehe unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
Zur Fortbildung hat Mario einige Ausführungen gemacht. Dem kann man grundsätzlich zustimmen.
Gruß Berti



sven_m
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Re: Nachtdienst: 2 Pflegekräfte für 80 Bewohner

Beitrag von sven_m » 03.10.2004, 20:40

hallo gast
aus meiner langjährigen arbeit in der altenpflege
kann ich sagen das in der nacht ein schlüssel von
1 : 40 " normal" ist
seit der pflegeversicherung ( `96) ist natürlich auch der anteil der einzelnen pflegestufen maßgebend was u.a. auch eine 3. kraft für einige std. in der nacht bedeuten kann.
- zu der organisatorischen sache ist es pdl aufgabe
einen bewohnergerechten und mitarbeitergerechten ablauf zu organisieren.
-ich würde pro und contra sammeln und mit sachlichen argumenten ins gespräch kommen.
gruß sven m

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