Fachweiterbildung und Fachpflegequote - Neue DBfK-Positionspapiere informieren

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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Fachweiterbildung und Fachpflegequote - Neue DBfK-Positionspapiere informieren

Beitrag von WernerSchell » 04.09.2018, 05:54

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Neue DBfK-Positionspapiere:
Fachweiterbildung und Fachpflegequote


Mit zwei neuen Positionen weist die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Pflege im Funktionsdienst im Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) auf Regelungsbedarf hin.

1) Durch zunehmende Beschäftigung fachfremden bzw. nicht qualifizierten Personals in den Funktionsbereichen geraten Patientensicherheit und Versorgungsqualität in Gefahr. Eine patientenorientierte professionelle Pflege nach neuesten pflegewissenschaftlichen und bezugswissenschaftlichen Erkenntnissen erfordert eine Fachpflegequote im Funktionsdienst. Die „Funktionsdienste“ sind in Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen Bereiche wie z.B. Notaufnahmen, OP-Bereiche, Intensivstationen oder Endoskopieabteilungen. Sie erfüllen für Diagnostik und Therapie wesentliche Funktionen, zählen aber auch zu den Hochrisikobereichen. Für Ärzte besteht die Regelung, dass bestimmte Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten ausschließlich dem Facharzt vorbehalten sind. Im Sinne der Weiterentwicklung und Spezialisierung der Pflege im Funktionsdienst müssen diese fachlichen Anforderungen analog dem Facharztstandard angepasst werden. Wie bereits Linda Aiken und Kolleg/innen (2014) in ihrer umfassenden Studie nachgewiesen haben, ist die Sterbe-, Infektions- und Komplikationsrate geringer, je höher der Anteil an qualifizierten Pflegefachpersonen ist.

2) In einer weiteren Position fordert die BAG eine bundesweite Anerkennung und Harmonisierung der Weiterbildungen. In der Praxis zeigt sich, dass im föderalen System nach Länderrecht bestimmte Weiterbildungen nicht anerkannt werden bzw. die Inhalte nicht deckungsgleich für dasselbe Tätigkeitsspektrum sind. Die Möglichkeit der staatlich anerkannten Fachweiterbildung in den Funktionsdiensten stellt ein zusätzliches Element der Qualitätssicherung dar, um die pflegerische Versorgung der Patienten in diesen speziellen Bereichen auf einem hohen Niveau zu halten. Diese Spezialisierung wird durch die stetige Weiterentwicklung des Wissens und Könnens in den Fachbereichen auch in Bezug auf die Patientensicherheit zwingend erforderlich. Hierdurch wird die Entscheidung für den Pflegeberuf positiv beeinflusst und dessen Attraktivität gesteigert.

Beide Positionspapiere sind als Download unter www.dbfk.de/de/expertengruppen/pflege-i ... dienst.php abzurufen. Die darin erhobenen Forderungen gehen einerseits an die Adresse der Politik, andererseits an Unternehmensleitungen, Vorgesetzte in den Funktionsdiensten sowie an Tarifpartner.

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
www.dbfk.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.


Quelle: Pressemitteilung vom 30.05.2018
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
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