Pflegeausbildungsverordnung gebilligt
Verfasst: 28.06.2018, 06:32
Pflegeausbildungsverordnung gebilligt
Gesundheit/Verordnung
Berlin: (hib/PK) Mit den Stimmen von Union und SPD hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (19/2707 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/027/1902707.pdf ) beschlossen. Die Fraktionen von AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen votierten am Mittwoch in Berlin dagegen, die FDP-Fraktion enthielt sich. Die Vorlage soll bereits an diesem Donnerstag im Plenum verabschiedet werden.
Nach der Verabschiedung des Pflegeberufegesetzes (18/12847 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/128/1812847.pdf ) im Juni 2017 werden mit der dazugehörigen Verordnung die Details der Ausbildung geregelt. Im Zentrum der Pflegeberufereform steht die generalistische Ausbildung.
Das neue Ausbildungskonzept soll den Pflegefachkräften flexible berufliche Einsatzmöglichkeiten eröffnen und den Beruf insgesamt aufwerten. Die Ausbildung zur Pflegefachkraft, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und zur Altenpflege dauert in Vollzeit drei Jahre. Spezialisierungen sind in der Kinderkranken- und Altenpflege möglich. Die neue Pflegeausbildung soll 2020 beginnen. Die Verordnung ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.
Der Entwurf wurde in der Ausschusssitzung noch leicht verändert. Die Abgeordneten stimmten mehreren Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen zu. Ein Änderungsantrag der Grünen-Fraktion zur Aufwertung der Altenpflege in Anlage 4 der Verordnung fand keine Mehrheit.
Quelle: Mitteilung vom 27.06.2018
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
+++
Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen,
dass ihnen jede Lösung recht ist.
Wolfram Weidner
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Nach der Verabschiedung des Pflegeberufegesetzes (18/12847 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/128/1812847.pdf ) im Juni 2017 werden mit der dazugehörigen Verordnung die Details der Ausbildung geregelt. Im Zentrum der Pflegeberufereform steht die generalistische Ausbildung.
Das neue Ausbildungskonzept soll den Pflegefachkräften flexible berufliche Einsatzmöglichkeiten eröffnen und den Beruf insgesamt aufwerten. Die Ausbildung zur Pflegefachkraft, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und zur Altenpflege dauert in Vollzeit drei Jahre. Spezialisierungen sind in der Kinderkranken- und Altenpflege möglich. Die neue Pflegeausbildung soll 2020 beginnen. Die Verordnung ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.
Der Entwurf wurde in der Ausschusssitzung noch leicht verändert. Die Abgeordneten stimmten mehreren Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen zu. Ein Änderungsantrag der Grünen-Fraktion zur Aufwertung der Altenpflege in Anlage 4 der Verordnung fand keine Mehrheit.
Quelle: Mitteilung vom 27.06.2018
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