Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe

Beitrag von WernerSchell » 15.05.2018, 06:00

Aus Forum:
viewtopic.php?f=3&t=22204

Bild

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV)

Durch das Pflegeberufegesetz (> https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xa ... 0977750577 ) werden die Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und der Krankenpflege und der Kinderkrankenpflege zu einer neuen, generalistisch ausgerichteten Pflegeausbildung zusammengeführt. Der neue einheitliche Berufsabschluss ist der der "Pflegefachfrau" oder des "Pflegefachmanns".

Am 22. März 2018 haben das Bundesfamilien- und das Bundesgesundheitsministerium die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Pflegeberufegesetz in die Ressorts-, Länder-, und Verbändeabstimmung gegeben und damit das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Die Verordnung schafft die Voraussetzungen für die Umsetzung der generalistischen Pflegeausbildung, die durch das Pflegeberufegesetz eingeführt wird. Die neue Ausbildung startet ab dem 1. Januar 2020.

Der Verordnungsentwurf (vom 22.03.2018 > https://www.bundesgesundheitsministeriu ... flAPrV.pdf ) ergänzt das Pflegeberufegesetz und regelt das Nähere zu den Mindestanforderungen an die berufliche Pflegeausbildung einschließlich der nach zwei Jahren zu absolvierenden Zwischenprüfung, die zu vermittelnden Kompetenzen und das Verfahren der staatlichen Prüfungen. Dazu gehören erstmalig bundesweit einheitliche Rahmenvorgaben für die staatlichen Bestandteile der Prüfung für die hochschulische Pflegeausbildung nach Teil 3 des Pflegeberufegesetzes.

Daneben enthält der Verordnungsentwurf Bestimmungen zu Kooperationsvereinbarungen, der Errichtung sowie Zusammensetzung und Konkretisierung der Aufgaben der Fachkommission nach § 53 PflBG. Ergänzend enthält der Entwurf Bestimmungen für die Anerkennung von Ausbildungen aus beispielsweise einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Drittstaat.
Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Sie ist dem Deutschen Bundestag gemäß § 56 Absatz 1 Satz 2 und 3 Pflegeberufegesetz vor Zuleitung an den Bundesrat zur Beschlussfassung zuzuleiten.

Quellen:
> https://www.bundesgesundheitsministeriu ... egeberufe/
> https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/ge ... ufe/122884
> https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/ge ... tz-/119230
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Ausbildungsreform Pflege zügig umsetzen

Beitrag von WernerSchell » 15.05.2018, 06:02

Ausbildungsreform Pflege zügig umsetzen

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt ausdrücklich den Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Pflegeberufegesetz als wichtigen weiteren Schritt in Richtung der Ausbildungsreform. Damit erfolgt die Anpassung der Ausbildung in der professionellen Pflege an die aktuellen und zukünftigen Anforderungen bei der Versorgung von gesunden, kranken und pflegebedürftigen Menschen. Die große Mehrzahl der Regelungen in der Verordnung ist sachgerecht und angemessen. Überdimensioniert ist allerdings insbesondere die Zwischenprüfung geraten.

Der DBfK weist ausdrücklich Einschätzungen zurück, die inhaltlichen Anforderungen der künftigen Pflegeausbildung seien überzogen. Diese Bewertungen sind durchsichtige und verzweifelte Versuche einzelner Gruppierungen, ihre ganz anders begründete Ablehnung der Ausbildungsreform zu bemänteln. Die Kompetenzen in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung entsprechen dem Anforderungsniveau der Berufeanerkennungsrichtlinie und - noch wichtiger - den Anforderungen an eine professionelle Pflege. Die immer komplexer werdenden Versorgungsbedarfe erfordern hohe Fachkompetenz! Ebenso unbegründet ist die Kritik am Zeitplan der Beratung. Hier wird lediglich der Versuch unternommen, das Inkrafttreten des Gesetzes zu verzögern.

Der DBfK fordert die Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat auf, sich nicht von den Verfechtern einer Pflegeausbildung mit möglichst niedrigen Anforderungen beirren zu lassen, sondern die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, die den Vorgaben im Pflegeberufegesetz entspricht, zügig der weiteren Beratung zuzuleiten. Damit kann sie noch vor der Sommerpause verabschiedet werden und es können dann die weiteren Umsetzungsschritte in Bund, Ländern sowie bei Schulen und Trägern der praktischen Ausbildung folgen. Dies ist auch ein wichtiger Beitrag zur Zukunftssicherung der pflegerischen Versorgung in Deutschland.

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
www.dbfk.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Quelle: Pressemitteilung vom 14.05.2018
Susanne Adjei|Sozialmanagerin | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
adjei@dbfk.de| www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-11 | Fax 030-219157-77
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe

Beitrag von WernerSchell » 13.06.2018, 11:02

Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums Pressemitteilung 035 Veröffentlicht am 13.06.2018

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe im Kabinett

Die Ausbildung von Pflegefachkräften wird modernisiert und stärker vereinheitlicht. Das ist Ziel einer neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe, mit der sich das Bundeskabinett auf Vorlage von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn heute befasst hat.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betont: „Mit der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung schaffen wir die Basis für einen guten Start der neuen Pflegeausbildungen. Alle Azubis bekommen im Rahmen der Generalistik erstmals die Möglichkeit einen Berufsabschluss zu erwerben, der automatisch europaweit anerkannt sein wird und der ihnen neue Karriereperspektiven eröffnet. Das Schulgeld wird abgeschafft und die Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung sichergestellt. Niemand wird sich mehr die Frage stellen müssen: Kann ich es mir leisten, Pflegefachfrau oder -mann zu werden? Wichtig ist aber auch, dass wir für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege sorgen. Das werde ich als nächstes gemeinsam mit meinen Kollegen Herrn Bundesminister Spahn und Herrn Bundesminister Heil im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege in Angriff nehmen.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärt: „Gute Pflege braucht neben Einfühlungsvermögen und hoher Einsatzbereitschaft das nötige Fachwissen. Diese Verordnung ist ein wichtiger Schritt, um den Pflegeberuf moderner und attraktiver zu machen. Wir wollen, dass sich möglichst viele für diesen verantwortungs- und anspruchsvollen Beruf entscheiden. Dazu gehört neben einer Ausbildungsvergütung selbstverständlich auch die Abschaffung des Schulgeldes, welches in einem Mangelberuf nichts zu suchen hat.“

Grundlage der Reform der Pflegeberufe ist das in der letzten Legislaturperiode verabschiedete Pflegeberufegesetz, das die Pflegeausbildungen umfassend modernisiert. Pflegefachkräfte werden damit besser auf die veränderten Herausforderungen in der Berufspraxis vorbereitet, und es werden ihnen neue Berufs- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnet.

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung setzt die Vorgaben des Gesetzes um. Sie regelt beispielsweise Einzelheiten zur Ausbildungsstruktur, den Mindestanforderungen, den Ausbildungsinhalten, den Prüfungen und der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Zudem trifft sie Regelungen für die neue hochschulische Pflegeausbildung. Die Verordnung konkretisiert die Aufgaben einer Fachkommission, die die Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne entwickelt. Diese Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung der beruflichen Pflegeausbildungen werden den Pflegeschulen und den Trägern der praktischen Ausbildung zur Erstellung von schulinternen Curricula und Ausbildungsplänen dienen.

Start der neuen Pflegeausbildung ist Anfang 2020.

Die Verordnung wird nun unmittelbar dem Deutschen Bundestag zur Beschlussfassung zugeleitet. Im Anschluss daran bedarf sie der Zustimmung durch den Bundesrat.

Weitere Informationen finden Sie unter
www.bmfsfj.de
www.bundesgesundheitsministerium.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

So soll die neue Pflegeausbildung aussehen

Beitrag von WernerSchell » 14.06.2018, 06:26

Ärzte Zeitung vom 14.06.2018:
Pflegeberufe
So soll die neue Pflegeausbildung aussehen

Die Ausbildung in der Pflege wird neu geregelt: Das Bundeskabinett hat jetzt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung der generalistischen Pflegeausbildung verabschiedet. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Reform der Pflegebildung kommt voran!

Beitrag von WernerSchell » 14.06.2018, 06:32

Reform der Pflegebildung kommt voran!

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt, dass mit der heute im Kabinett verabschiedeten Fassung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) die Reform der Pflegeausbildung in Deutschland wieder einen Schritt vorankommt. „Wir sind froh darüber, dass wichtige Teile unserer Stellungnahme zum Referentenentwurf berücksichtigt worden sind. Das betrifft beispielsweise den Aufwand für die Zwischenprüfung nach zwei Ausbildungsjahren, der deutlich reduziert wurde“, sagt DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein. „Es muss trotz aller Kompromisse in allen Zweigen der neuen Pflegeausbildung aber sichergestellt sein, dass die künftigen Absolventinnen und Absolventen über die nötige Kompetenz verfügen, um den Anforderungen im Beruf gewachsen zu sein. Das gilt insbesondere für die Ausbildung mit dem Ziel Altenpfleger/in, schließlich fordert § 2 des SGB XI in Bezug auf Leistungen der Pflegeversicherung, ‚…Hilfen darauf auszurichten, die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte der Pflegebedürftigen, auch in Form der aktivierenden Pflege, wiederzugewinnen oder zu erhalten.‘ Dafür werden Fach- und Erfahrungswissen benötigt, aber auch die Kompetenz, pflegewissenschaftliche Studien zu kennen und einzubeziehen. Schließlich ist es erklärte politische Strategie der Bundesregierung, die fachlichen Ziele und die Konzeption des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs umzusetzen. Das beauftragte wissenschaftliche Gutachten wird in 2020 dazu Ergebnisse liefern und Vorschläge machen; die künftige Ausrichtung der Pflegeausbildung muss dafür eine Antwort bereithalten.“

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
www.dbfk.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Quelle: Pressemitteilung vom 13.06.2018
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77 | Umsatzsteuer Id.Nr. DE 114235140
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Ausbildungsverordnung für Pflegeberufe

Beitrag von WernerSchell » 20.06.2018, 11:31

Ausbildungsverordnung für Pflegeberufe
Gesundheit/Verordnung

Berlin: (hib/PK) Nach der Verabschiedung des Pflegeberufegesetzes (18/12847 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/128/1812847.pdf ) im Juni 2017 liegt dem Bundestag nun die dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (19/2707) zur Beratung vor. Mit dem Pflegeberufegesetz soll die Ausbildung modernisiert und an neue Anforderungen angepasst werden. Zudem soll der Beruf attraktiver gestaltet werden.
Im Zentrum der Pflegeberufereform steht die generalistische Ausbildung. Das neue Ausbildungskonzept soll die drei bisherigen Berufszweige Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege zusammenführen und den Pflegefachkräften so auch flexible berufliche Einsatzmöglichkeiten eröffnen.
Die Ausbildung zur Pflegefachkraft, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und zur Altenpflege dauert in Vollzeit drei Jahre und besteht aus einem theoretischen und praktischen Unterricht sowie einer praktischen Ausbildung.
Mit der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung werden die Details der Ausbildung geregelt: Mindestanforderungen, Prüfungen und die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Die Verordnung beinhaltet auch Regelungen für die neue akademische Pflegeausbildung.
Die Verordnung regelt außerdem die Errichtung und Zusammensetzung einer Fachkommission, die sich mit den Rahmenlehr- und Rahmenausbildungsplänen befasst. Deren Vorschläge bilden die Basis für die späteren Stunden- und Ausbildungspläne der Pflegeschulen und Träger der praktischen Ausbildung.
Die neue Pflegeausbildung soll 2020 beginnen. Die Verordnung ist auch im Bundesrat zustimmungspflichtig.

Quelle: Mitteilung vom 20.06.2018
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Politisch gewollter Rückschritt in der Altenpflegeausbildung

Beitrag von WernerSchell » 22.06.2018, 08:50

Bild

Deutscher Bildungsrat für Pflegeberufe

Politisch gewollter Rückschritt in der Altenpflegeausbildung

Mit der Verabschiedung des Pflegeberufegesetzes, das am 1.1.2020 in Kraft tritt, hat der Gesetzgeber unter Beweis gestellt, dass ihm eine hohe Qualität in der Ausbildung der Pflege wichtig ist, unabhängig davon, ob das die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, die Altenpflege oder die allgemeine Pflege ist. Von diesem Anliegen einer alle Bereiche der Pflege umfassenden gleich hohen Ausbildungsqualität war auch der Referentenentwurf der Pflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geprägt.

Das alles soll nun nicht mehr gelten, weil Arbeitgeber und private Einrichtungsbetreiber der Ansicht sind, in der Altenpflege sei die Ausbildung zu anspruchsvoll. So ist z.B. die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zu zitieren: „Eine Reihe von Kompetenzanforderungen, die einer unsachgerechten Verwissenschaftlichung der Ausbildung Vorschub geleistet hätten, sind sachgerecht weiterentwickelt oder gestrichen worden.“ Ohne dass die pflegewissenschaftlichen und pflegepädagogischen Expertinnen, die den Referentenentwurf maßgeblich geprägt haben, noch einmal angehört worden wären, ist dieser Referentenentwurf aus politischen Gründen geändert worden: Dem BDA ist Genüge getan worden - das Niveau der Altenpflegeausbildung ist abgesenkt worden und ist damit fast an das Niveau einer Assistentenausbildung gerückt. Die Argumente des BDA sind durchsichtig. Nicht die Pflegequalität steht im Vordergrund, sondern entscheidend sind die Interessen der Arbeitgeber in der Altenpflege, in der die Arbeitgeber nach wie vor erheblich geringere Arbeitslöhne zahlen als in der sonstigen Pflege. Das soll sich wohl nicht nur nicht ändern, sondern verfestigt werden, denn den schlechter ausbildeten Pflegefachpersonen kann man dann auch niedrigere Arbeitslöhne zahlen.

Das Argument des BDA ist, dass die geplante Altenpflegeausbildung ausbildungswillige Personen mit einem Hauptschulabschluss überfordern würde – eine Behauptung, die der BDA nicht mit Beweisen hinterlegt. Der BDA fragt aber nicht danach, welche Qualität der Pflege den älteren Menschen zusteht. In der Tat wäre die ursprünglich geplante Ausbildungsqualität anspruchsvoll. Sie muss auch anspruchsvoll sein, genauso wie sie für die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und für die allgemeine Pflege anspruchsvoll sein muss, da die Pflege in allen Versorgungsbereichen anspruchsvoll ist.

Im jetzt vorliegenden Entwurf werden die Anforderungen an die Beherrschung des Pflegeprozesses abgespeckt. Dabei wird verkannt, dass schon die Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, die jetzt eine vorbehaltene Aufgabe aller Pflegefachpersonen werden soll, das A und O für die weitere Gestaltung des Pflegeprozesses ist. Es ist nicht nachvollziehbar, warum hier Altenpfleger weniger qualifiziert sein sollen als die anderen Pflegefachpersonen.

Ebenso wenig ist nachvollziehbar, warum gerade in der Altenpflege weniger kommunikative Kompetenzen der Pflegefachpersonen erforderlich sein sollen als in der sonstigen Pflege. Es bedarf keiner umfassenden wissenschaftlichen Untersuchungen, um zu dem Schluss zu kommen, dass kommunikative Kompetenzen hier auf dem gleich hohen Niveau vonnöten sind. Das Gleiche gilt für die Kompetenzen zur Unterstützung von Familien und sozialen Bezügen. Auch hier liegt es auf der Hand und ist allenthalben bekannt, dass die Pflege im familiären und sozialen Umfeld eine der tragenden Säulen unseres Pflegesystems ist. Hier weniger Kompetenzen zu verlangen, ist regelrecht kontraproduktiv.

Die geplanten Absenkungen in den Anforderungen an die Ausbildungsqualität in der Altenpflege, die zum Teil sogar hinter den gegenwärtigen Anforderungen nach dem AltPflG zurückbleiben, sind nicht nur rückwärtsgewandt, sondern können kontraproduktive Wirkungen nicht nur in der Versorgung, sondern auch in der Berufswahl erzeugen. Wer will schon in denjenigen Pflegeberuf gehen, der von Hause aus als geringwertiger in der Ausbildung anzusehen ist? Unabhängig davon ist es auch rechtlich nicht unproblematisch, unter dem Dach ein- und desselben Gesetzes für die Pflegeberufe, das für alle Pflegeberufe strukturell gleiche Niveauanforderungen formuliert, dann in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung unterschiedliche Niveauanforderungen an die Ausbildung dieser Pflegeberufe zu stellen.

Mit einem Satz: Weder den Ausbildungswilligen in der Altenpflege noch den zu pflegenden älteren Menschen wird mit den geplanten Änderungen in der Qualität der Altenpflegeausbildung Gutes getan.

Quelle: Pressemitteilung vom 22.06.2018
Gertrud Stöcker, Vorsitzende Deutscher Bildungsrat für Pflegeberufe (DBR)
Textübermittlung:
Susanne Adjei|Sozialmanagerin | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
adjei@dbfk.de| www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-11 | Fax 030-219157-77


+++
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk kommentiert die vorstehende Pressemitteilung wie folgt:
"Politisch gewollter Rückschritt in der Altenpflegeausbildung. - Weder den Ausbildungswilligen in der Altenpflege noch den zu pflegenden älteren Menschen wird mit den geplanten Änderungen in der Qualität der Altenpflegeausbildung Gutes getan." - So aktuell (22.6.2018): Deutscher Bildungsrat für Pflegeberufe (DBR). - Pro Pflege … schließt sich der Kritik an. Altenpflege muss uneingeschränkt den Versorgungsansprüchen der pflegebedürftigen Menschen gerecht werden und die Umsetzung der in § 11 SGB XI angesprochenen medizinisch-pflegerischen Pflegestandards gewährleisten. Eine Absenkung der Ausbildungsqualität in der Altenpflege ist unter keinem denkbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt! - Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

„Nicht die Qualität der Ausbildung senken“

Beitrag von WernerSchell » 22.06.2018, 09:16

Bild

Pressemitteilung der Hochschule für Gesundheit vom 22. Juni 2018

Friedrichs: „Nicht die Qualität der Ausbildung senken“

„Der Fachkräftemangel in der Pflege und die aktuellen Demonstrationen für eine bessere Pflege dürfen nicht dazu führen, dass die Qualität der Ausbildung sinkt“, sagte Prof. Dr. Anne Friedrichs, Präsidentin der Hochschule für Gesundheit (hsg Bochum), heute in Bochum.

„Angesichts der massiven Probleme in der Gesundheitsversorgung – kaum ein Tag vergeht ohne Schlagzeilen über die Pflege in Deutschland – kann das Absenken der Ausbildungsqualität nicht die richtige Antwort sein. Statt die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen, um nicht nur mehr, sondern auch mehr hochqualifiziertes Personal für diesen Bereich zu gewinnen, wird diskutiert, dass Pflegehilfskräfte in 186 Stunden zu Fachkräften für Behandlungspflege qualifiziert werden sollen. Natürlich benötigen wir in der Pflege einen gesunden Mix aus gut ausgebildeten und hochqualifizierten Fachkräften sowie aus Pflegeassistenz- und Pflegehilfskräften. Aber in der aktuellen Diskussion wird suggeriert, dass wirklich jeder eine Pflegekraft werden kann“, sagte Friedrichs.

Es gehe hier aber um einen Beruf mit sehr komplexen Aufgaben und einer großen Verantwortung, fügte sie hinzu. „Wenn wir den Menschen erzählen, dass sie mit ein paar Stunden der Qualifizierung oder in drei Wochen diesen Beruf ausüben können, dann müssen wir uns über einen kurzen Verbleib in diesem Beruf nicht wundern. Wir müssen die Menschen so für diesen Beruf qualifizieren, dass sie ihn meistern können und dass sie auf ihre Aufgaben gut vorbereitet sind. Nur, wenn wir eine qualifizierte Ausbildung an der Fachschule und eine gute akademische Ausbildung anbieten, werden wir die Attraktivität des Berufes erhöhen und auch Menschen mit einem höheren Schulabschluss für diesen Beruf gewinnen können. Je besser die Ausbildung ist, desto mehr Menschen interessieren sich für diesen Beruf“, sagte die hsg-Präsidentin und setzte hinzu, dass für eine hohe Versorgungsqualität eine ausreichende Qualität und Quantität in der Pflege benötigt werde.

Friedrichs: „Wie demotivierend muss es für einen jungen Menschen sein, der mit einer guten schulischen Ausbildung in den Pflegeberuf gehen möchte, immer wieder zu hören, dass er diese Qualifikation gar nicht benötigt? Diese jungen Menschen schrecken wir ab. Dabei benötigen wir mehr gut qualifizierte Pflegekräfte, wenn wir eine gute Versorgungsqualität erzielen möchten.“

Pressekontakt: hsg Bochum • Hochschule für Gesundheit - University of Applied Sciences, Gesundheitscampus 6 – 8, 44801 Bochum, Pressesprecherin Dr. Christiane Krüger, T +49 234 77727 - 124, M +49 151 27526542, Mail: Christiane.Krueger@hs-gesundheit.de, Web: www.hs-gesundheit.de, hsg-magazin, Facebook, Twitter, Instagram

Die Pressemitteilung ist auch auf der hsg-Homepage hier zu finden.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Hessen: Ohne Schulabschluss in die Altenpflege

Beitrag von WernerSchell » 23.06.2018, 06:17

Zu all dem passt:

Hessen: Ohne Schulabschluss in die Altenpflege

Der hessische Landtag hat die Hürden für eine Ausbildung in der Altenpflege gesenkt. Künftig ist ein Hauptschulabschluss nicht mehr Mindestvoraussetzung für den Beginn einer Ausbildung. Das hat mit breiter Mehrheit am Dienstag der Landtag in Wiesbaden entschieden.
Grund für diesen Schritt sei, dass man Flüchtlingen eine Jobperspektive bieten wolle, hieß es aus dem Landtag. Es sei nicht Intention der Landesregierung, mit diesem neuen Programm den Fachkräftemangel in der Pflege insgesamt zu beheben, so Sozialminister Stefan Grüttner (CDU). Er sprach von einem Beitrag, junge Menschen auf dem Weg zu einem qualifizierten Schulabschluss und Beruf zu unterstützen.
Künftig können Auszubildende parallel zu einer Altenpflegehelferausbildung ihren Hauptschulabschluss absolvieren. Das Modellprojekt startet mit jährlich 160 Plätzen.
…. (weiter lesen unter) … https://www.bibliomed-pflege.de/alle-ne ... tenpflege/

Anmerkung der Moderation:
Das kann man kurz und bündig bewerten: Eine katastrophale Fehlentwicklung!
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Kompetenzanforderungen für die Pflege von alten und sterbenden Menschen dürfen nicht gesenkt werden

Beitrag von WernerSchell » 25.06.2018, 09:35

Pressemitteilung vom 25.6.2018:

Kompetenzanforderungen für die Pflege von alten und sterbenden Menschen dürfen nicht gesenkt werden

Freiburg, 25.6.2018 // Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) begrüßt, dass der Kabinettsentwurf zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – PflAPrV) nach § 56 Abs. 1 PflBG nun vorgelegt wurde. Die Verordnung konkretisiert die Umsetzung des Pflegeberufsgesetz – PflBG.
In den Ausbildungswegen Pflegefachfrau oder Pflegefachmann, ebenso wie in der Spezialisierung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger sind die Ziele des PflBG die Aufwertung der Pflege, die damit verbundene Imageverbesserung und die Erreichung der EU-Anerkennung deutlich zu erkennen.
Große Sorge bereitet uns allerdings die Anlage 4, in der es um den Abschluss als Altenpflegerin oder Altenpfleger geht. Sollte die Anlage 4 ohne Änderung befürwortet werden, führt dies zu einer drastischen Niveauabsenkung für das Berufsfeld Altenhilfe.
Die Kompetenzanforderungen für die staatliche Abschlussprüfung wurden so gesenkt, dass sie dem im Pflegeberufegesetz formulierten Ausbildungsziel und dem verfassungsrechtlich verbrieften Status als Heilberuf in keiner Weise mehr entsprechen. Vor allem aber werden sie den täglichen hohen Anforderungen in der Pflege von alten und sterbenden Menschen nicht gerecht.
Das Ziel des Pflegeberufereformgesetz, nicht zuletzt die Steigerung der Attraktivität der Altenpflege, wird hiermit ad absurdum geführt. Wer jetzt der Absenkung des Kompetenzniveaus in der Spezialisierung in der Altenpflege nicht widerspricht, nimmt mittelfristig die Absenkung des Qualitätsniveaus in der Langzeitpflege in Kauf.
Es gibt auch überhaupt keinen Grund einer zunehmenden Zahl hochbetagter Menschen mit komplexen Pflegebedarfen Pflegekräfte zur Seite zu stellen, die auf einem niedrigeren Niveau ausgebildet wurden, als diejenigen, die Säuglinge, Kleinkinder und Jugendliche pflegen. Diese Form der Diskriminierung einer Altersgruppe ist nicht hinnehmbar
Die beiden Spezialisierungen im dritten Ausbildungsjahr des Pflegeberufes können unterschiedliche Schwerpunkte setzten, dürfen aber nicht auf unterschiedlichen Niveaus geprüft und abgeschlossen werden.
Als Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. sind wir es den unseren Diensten und Einrichtungen lebenden und arbeitenden Menschen schuldig, an alle Entscheidungsträger zu appellieren, ein Ungleichgewicht einzelner Berufsabschlüsse nicht weiter zu verfolgen.

Dr. Hanno Heil
Vorsitzender
Verband katholischer Altenhilfe
in Deutschland e.V.
Kontakt
E-Mail: Heil.vkad@gmail.com
Mobil: 0173/ 3155289

Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) ist ein bundesweit tätiger und selbstständiger Fachverband für die Altenhilfe innerhalb des Deutschen Caritasverbandes mit Sitz in Freiburg im Breisgau. Der VKAD vertritt die Interessen seiner über 1.200 Mitgliedseinrichtungen durch politische Lobbyarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und fachliche Expertise in enger Kooperation mit dem Deutschen Caritasverband.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Ausbildungsförderung in der Pflege

Beitrag von WernerSchell » 25.06.2018, 12:19

Ausbildungsförderung in der Pflege
Arbeit und Soziales/Antwort
Berlin: (hib/CHE) Eine allgemeine Förderung von schulischen Berufsausbildungen durch Instrumente des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) plant die Bundesregierung nicht. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/2754 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/027/1902754.pdf ) auf eine Kleine Anfrage (19/2367 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/023/1902367.pdf ) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion hatte darin nach dem Zugang zu Ausbildungsförderung in Pflegeberufen gefragt. Für Berufsausbildungen nach dem dualen System, die durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannt sind, sieht das SGB III Fördermöglichkeiten vor, wohingegen bei (fach-)schulischen Berufsausbildungen eine Förderung nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) möglich ist. Die Bundesregierung schreibt, dass die Altenpflegeausbildung 2009 einer dualen Berufsausbildung im Wesentlichen gleichgestellt worden und deshalb auch in die Förderung des SGB III aufgenommen worden sei.

Quelle: Mitteilung vom 25.06.2018
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Pressemitteilung der ADS zum PflBG

Beitrag von WernerSchell » 25.06.2018, 12:27

Pressemitteilung der ADS zum PflBG

Die Mitgliedsverbände der ADS mit ihrer langen Tradition der Verantwortung für die Aus-, Fort- und Weiterbildung in der beruflichen Pflege, wie auch der pflegerischen Versorgung von Menschen aller Altersgruppen, begrüßen das neue Pflegeberufegesetz (PflBG) und die dazu gehörende Pflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV).
Mit der im PflBG geregelten Generalistischen Pflegeausbildung erwerben beruflich Pflegende in ihrer Ausbildung die Kompetenzen, die zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen - mit komplexen pflegerischen Versorgungssituationen, bei akuten und mit chronischen Erkrankungen sowie bei die Selbständigkeit stark einschränkenden Behinderungen - erforderlich sind.
Gleichzeitig ist es mit einer Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann unabhängig vom gewählten Vertiefungsbereich zum Ende der Ausbildung zukünftig möglich, im Lauf des Berufslebens die pflegerischen Handlungsfelder zu wechseln und mit der EU-Anerkennung der Ausbildung auch über die Grenzen Deutschlands hinaus professionell in der Pflege arbeiten zu können.
Für den nach dem Gesetz im dritten Ausbildungsjahr für einige Jahre noch möglichen Sonderweg eines nicht generalistischen Abschlusses zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger oder zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger gilt diese EU-Anerkennung nicht - und es bedarf auch innerhalb Deutschlands einiger Erklärungen, dass diese Ausbildungsabschlüsse vom Gesetz her gleichwertig sind und zur Erfüllung der pflegerischen Vorbehaltsaufgaben befähigen.
Mit der vorgelegten Kabinettsfassung der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, über die der Bundestag abzustimmen hat, ist die Gleichwertigkeit für die Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger nicht mehr gegeben. Die in der Anlage 4 aufgeführten und für den Berufsabschluss nachzuweisenden Kompetenzen sind gegenüber dem Referentenentwurf der PflAPrV in einer fachlich nicht zu vertretenden Weise abgesenkt worden.
Anders als die Pflegefachfrau/der Pflegefachmann mit einem gewählten Vertiefungseinsatz im Bereich der Langzeitpflege (Altenpflege) müssen die nach Anlage 4 ausgebildeten Altenpflegerinnen/Altenpfleger in der Abschlussprüfung nicht die Kompetenzen nachweisen, die gemäß § 11 Absatz 1 SGB XI zur umfassenden pflegerischen Versorgung von pflegebedürftigen alten Menschen nach dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse erforderlich sind. Sie sind auch nicht uneingeschränkt befähigt, die im § 4 PflBG formulierten Vorbehaltsaufgaben zu erfüllen und die in § 5 genannten Ausbildungsziele zu erreichen.
Eine Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger mit so eingeschränkter Fachlichkeit dequalifiziert die Altenpflege - als pflegerisches Berufsfeld und als Beruf gleichermaßen.
Mit der Anlage 4 des Kabinettsentwurfs wird der Eindruck vermittelt, zur Pflege alter Menschen würden diese eingeschränkten Kompetenzen ausreichen. Richtig ist aber: Damit wird die Gesundheit und die Lebensqualität pflegebedürftiger alter Menschen - ihre fach- und sachgerechte, Pflegebedürftigkeit vermindernde und Leid lindernde - pflegerische Versorgung. Gleichzeitig wertet sie den Berufsabschluss der Altenpflegerin/des Altenpflegers gegenüber dem der Pflegefachfrau/des Pflegefachmannes ab mit Rückwirkung auf alle jetzt schon tätigen Altenpflegerinnen und Altenpfleger.
Das kann ernsthaft keiner wollen - weder die Träger von Einrichtungen der Langezeitpflege mit Verantwortung für die Pflege alter Menschen, noch die Politiker, die mit dem Beschluss über die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung die neue Pflegeausbildung in Deutschland auf den Weg bringen.
Und im Übrigen ändert sich für Hauptschüler bezüglich der Zugangsvoraussetzungen zur Pflegeausbildung gegenüber den bisherigen Pflegeberufegesetzen, dem Altenpflegegesetz und dem Krankenpflegesetz, nichts.
Mit einem Hauptschulabschluss und einer mindestens einjährigen abgeschlossenen Pflegehelferausbildung oder einer anderen mindestens zweijährigen Berufsausbildung ist der Zugang zur Generalistischen Pflegeausbildung genauso möglich, wie für Realschüler. Es bedarf also auch darin keinerlei Absenkung von Anforderungen an die Pflegeausbildung
Aus den dargelegten Gründen hoffen wir, dass die Änderungen in der Anlage 4 des Kabinettsentwurfes zurückgenommen und auf den Stand des Referentenentwurfes zurückgeführt werden.
Es muss doch gelingen, ab dem 01.01.2020 mit einer Pflegeausbildung in Deutschland zu starten, die die Voraussetzungen für eine umfassende pflegerische Versorgung der Bevölkerung in allen Altersstufen erfüllt und gleichzeitig den Pflegeberuf wieder attraktiver macht.

Ulrike Döring, Vorsitzende der ADS

Die ADS ist der Zusammenschluss von acht Schwesternverbänden und Berufsorganisationen, die Mitglied im Deutschen Caritasverband e.V. und im Diakonischen Werk der EKD sind. Sie setzt sich besonders für die christlichen und ethischen Werte in der professionellen Pflege ein und fördert die Aus-, Fort- und Weiterbildung. Die ADS ist Gründungsmitglied des Deutschen Bildungsrates für Pflegeberufe und des Deutschen Pflegerates e.V.
Die acht Organisationen in der ADS:
1. Caritasgemeinschaft für Pflege- und Sozialberufe e.V.
2. Katholischer Berufsverband für Pflegeberufe e.V.
3. Bund Deutscher Gemeinschafts-Diakonissen-Mutterhäuser
4. Deutscher Gemeinschafts-Diakonieverband GmbH
5. Evangelischer Fach- und Berufsverband für Pflege und Gesundheit e.V.
6. Johanniter-Schwesternschaft e.V.
7. Kaiserswerther Verband deutscher Diakonissen-Mutterhäuser e.V.
8. Zehlendorfer Verband für Evangelische Diakonie e.V.

Quelle: Pressemitteilung vom 25.06.2018
MSusanne Adjei, Sekretariat
__________________________________________________
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Sorge über Verlust von Pflegefachwissen

Beitrag von WernerSchell » 25.06.2018, 13:27

Sorge über Verlust von Pflegefachwissen
Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Gesundheitsexperten haben die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe im Grundsatz begrüßt, sehen in der Regierungsvorlage aber noch Verbesserungsbedarf. In einer öffentlichen Expertenanhörung des Gesundheitsausschusses am Montag in Berlin warnten mehrere Sachverständige, auch in ihren schriftlichen Stellungnahmen, vor einem Verlust an Fachwissen in der Kinderkranken- und Altenpflege.
Nach der Verabschiedung des Pflegeberufegesetzes (18/12847 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/128/1812847.pdf ) im Juni 2017 hat die Bundesregierung die dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (19/2707 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/027/1902707.pdf ) vorgelegt. Das neue Ausbildungskonzept soll die drei Berufszweige Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege zusammenführen und den Pflegefachkräften so flexible berufliche Einsatzmöglichkeiten eröffnen. Im Zentrum der Pflegeberufereform steht die dreijährige generalistische Ausbildung zur Pflegefachkraft. Künftig sind jedoch weiter differenzierte Abschlüsse möglich in der sogenannten Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege.
Mit der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung werden die Details der Ausbildung geregelt: Mindestanforderungen, Prüfungen und die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Die Verordnung beinhaltet auch Regelungen für die nunmehr mögliche akademische Pflegeausbildung sowie für die Errichtung einer Fachkommission, die sich mit Rahmenlehr- und Rahmenausbildungsplänen befasst. Die neue Pflegeausbildung soll 2020 beginnen. Die Verordnung ist auch im Bundesrat zustimmungspflichtig.
Bedenken äußerten Experten hinsichtlich der künftigen Altenpflegeausbildung. Der Deutsche Pflegerat sprach von einer "Abwertung der Altenpflegeausbildung, die sich in den Kompetenzbeschreibungen zeigt". Altenpfleger könnten somit keine sogenannten Vorbehaltstätigkeiten ausüben und in der Folge nur an der Seite einer Pflegefachkraft arbeiten. Dies werde nicht zur Steigerung der Attraktivität des Berufs führen und auch nicht zu einer besseren Bezahlung, warnte der Verband.
Ähnlich äußerte sich die Pflegewissenschaftlerin Barbara Knigge-Demal, die von einem im Berufsverständnis "deutlich abgesenkten Niveau" sprach. Viele alte Menschen litten unter chronischen Erkrankungen, die von den Pflegefachkräften berufliche Erfahrung und "Bewältigungsstrategien" erforderten. Komplexe Krankheitsverläufe und altersbedingte Mehrfacherkrankungen, die sogenannte geriatrietypische Multimorbidität, sei eine der Hauptursachen für Pflegebedürftigkeit.
Die Abstimmung und Koordinierung der Pflege unter der Verantwortung der Altenpfleger (vorbehalte Tätigkeiten) sei von existenzieller Bedeutung, betonte die Wissenschaftlerin. Die "Absenkung des Anspruchsniveaus" werde gravierende Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung alter Menschen haben.
Die kirchlichen Sozialverbände Caritas und Diakonie werteten die Verordnung als "wesentlichen Beitrag zu einer zukunftsfähigen und qualitativ hochwertigen Pflegeausbildung". Die Auszubildenden würden befähigt, Wissen fachbezogen wie auch fachübergreifend zu erwerben, zu vertiefen und anzuwenden. In einer Ausbildung, die Spezialisierungen zulasse, müssten die Anforderungen an die Absolventen jedoch gleich gehalten werden. Diesem Anspruch genüge die künftige Ausbildung zum Altenpfleger nicht. Kompetenzniveaus dürften nicht abgesenkt werden, um die Zielgruppen zu erweitern. Mehrere Sachverständige schlossen sich in der Anhörung in dem Punkt den Bedenken an.
Nach Ansicht des Arbeitgeberverbandes BDA wird mit der Verordnung die Ausbildung zum Altenpfleger "sinnvoll und zukunftsträchtig modernisiert". Der Entwurf werde dem Anspruch gerecht, einen für einen weiten Personenkreis realistischen Berufsabschluss in der Altenpflege zu erhalten. Die Kompetenzanforderungen für Altenpfleger seien gemäß den Anforderungen aus der Praxis "sachgerecht überarbeitet" worden. Die Ausbildung zum Altenpfleger müsse für Personen offengehalten werden, "die nicht mit überdurchschnittlichen Zeugnisnoten während ihrer Schulzeit glänzen", aber Empathie für ältere Menschen aufbrächten.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht insbesondere Probleme, die Pflichteinsätze in der Kinderkrankenpflege zu gewährleisten. Den rund 6.650 Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege (Pädiatrie) stünden rund 130.000 Auszubildende in der Kranken- und Altenpflege gegenüber. Die "pädiatrischen Pflichteinsätze" für Auszubildende der Kranken- und Altenpflege in Kinderkrankenhäusern und Kinderabteilungen könnten somit kaum gewährleistet werden. Die jetzige Planung werde zu einem "Nadelöhr" in der generalistischen Ausbildung führen.
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) monierte, eine generalistische Ausbildung zur Pflegefachkraft mit nur einem verpflichtenden Vertiefungseinsatz in der pädiatrischen Versorgung befähig nicht dazu, Säuglinge, kleine und große Kinder eigenständig zu pflegen. Eine selbstständige Pflege von Kindern sei mit einem generalistischen Pflegeausbildungsabschluss ohne Nachqualifikation nicht möglich. Ein Verbandssprecher sagte in der Anhörung, von Kinderkrankenschwestern werde eine hohe Kompetenz in verschiedenen, sehr speziellen Situationen verlangt. Daher dürfe die Qualität der Ausbildung auf keinen Fall vernachlässigt werden.

Quelle: Mitteilung vom 25.06.2018
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Altenpflegeausbildung in die zweite Reihe gestellt ....

Beitrag von WernerSchell » 25.06.2018, 13:31

Pia Zimmermann, Sprecherin für Pflegepolitik der Fraktion DIE LINKE:

Altenpflegeausbildung in die zweite Reihe gestellt ....

„Durch die neue Ausbildungsverordnung wird die Altenpflege deutlich in die zweite Reihe gestellt. So wird der Pflegeberuf nicht attraktiver. Alle Sozialverbände und Einzelsachverständige warnen vor der geplanten Abwertung der Altenpflege. Nur die Arbeitgeber finden das gut, weil sie mit einer schlechten Ausbildung ihre Dumpinglöhne halten können. Das ist eine Unverschämtheit!“

Quelle: Mitteilung vom 25.06.2018
-----------------------------------------------------------------------------------------
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressesprecher: Michael Schlick, Tel. 030/227-50016, Mobil 0172/373 13 55 Stellv. Pressesprecher: Jan-Philipp Vatthauer Tel. 030/227-52801, Mobil 0151/282 02 708 Stellv. Pressesprecherin: Caroline Heptner Tel. 030/227-52810, Mobil 0151/576 92 455 Telefax 030/227-56801, pressesprecher@linksfraktion.de, www.linksfraktion.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Altenpflege: Eignungs- und Qualifizierungsanforderungen stärken statt absenken

Beitrag von WernerSchell » 26.06.2018, 07:37

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Altenpflege: Eignungs- und Qualifizierungsanforderungen stärken statt absenken. - Das sind wir unseren alten und pflegebedürftigen Menschen schuldig!

Bild
Werner Schell beim Neusser Pflegetreff am 09.05.2018

In der Altenpflege geht es um die Versorgung von pflegebedürftige Menschen, die meistens mit verschiedenen Krankheitsbildern schwerstens beeinträchtigt sind (= Multimorbididät). Dafür braucht man nicht nur Eignung, sondern auch eine ausreichende Qualifikation (§ 11 SGB XI). Die Umsetzung medizinisch-pflegerischer Standards ist gefordert! Für niedrigschwellige Unterstützungsleistungen gibt es u.a. schon Betreuungsassistenten. Der Pflegenotstand erfordert daher die umfassende Ausbildung von Pflegefachkräften. Das sind wir unseren alten und pflegebedürftigen Menschen schuldig! Die Altenpflege versteht sich nicht als Tummelplatz für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen solcher Personen, denen dafür zunächst einmal bestimmte Voraussetzungen fehlen. Politiker sollten sich von der Vorstellung verabschieden, dass eigentlich jeder pflegen kann und solche Verrichtungen daher zur Entlastung der Arbeitslosenstatistik gut geeignet sind. Es muss als katastrophale Fehlentwicklung angesehen werden, wenn die Ausbildungsanforderungen abgesenkt und sogar auf einen Schulabschluss verzichtet wird (Hessen)! - Es gibt mittlerweile zahlreiche Statements, die den Abwärtstrend in der Altenpflege als völlig inakzeptabel bezeichnen. Statt die Eignungs- bzw. Qualifizierungsanforderungen zu senken, müssen die Anforderungen für die Altenpflegetätigkeit eher angehoben und vor allem die Fort- und Weiterbildungsangebote verstärkt werden.

Zahlreiche Beiträge informieren im Forum, u.a.:
viewtopic.php?f=3&t=22610
viewtopic.php?f=3&t=22632
viewtopic.php?f=3&t=22676
viewtopic.php?f=3&t=22681
viewtopic.php?f=3&t=22657
viewtopic.php?f=3&t=22369
viewtopic.php?f=3&t=21461


Werner Schell

Bild
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Gesperrt