Altenpflegerinnen wegen versuchten Totschlags vor Gericht
Verfasst: 10.01.2018, 07:13
Die Westdeutsche Zeitung berichtete am 27.12.2017:
Düsseldorf
104-Jährigen im Heim ermordet?
Von Dieter Sieckmeyer
Prozess gegen zwei Pflegerinnen beginnt im Januar. Sie ließen Senior angeblich einfach sterben.
104 Jahre alt war Herbert D. (Name geändert), als er am 23. Dezember vor drei Jahren in einem Oberbilker Senioren-Wohnheim starb. Trotz des hohen Alters trat der Tod des Seniors völlig überraschend ein. Nach langen Ermittlungen kam die Staatsanwaltschaft zu der Überzeugung, dass zwei Pflegerinnen den Mann falsch behandelten und einfach sterben ließen. Die beiden 35 und 51 Jahre alten Frauen müssen sich vom 9. Januar an vor dem Landgericht verantworten. „Mord durch Unterlassen“ wird ihnen in der Anklageschrift vorgeworfen.
… (weiter lesen unter) …. http://www.wz.de/lokales/duesseldorf/10 ... -1.2584374
Siehe auch Bericht unter > http://www.rp-online.de/nrw/staedte/due ... -1.7289242
+++
Heimträger und Staatsanwaltschaft Düsseldorf wurden von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk angeschrieben. Rückmeldungen und weitere Informationen bleiben abzuwarten. - Kurzhinweis bei Facebook ...:
104 Jahre alt war ein pflegebedürftiger Senior, als er vor drei Jahren trotz seines hohen Alters in einem Senioren-Wohnheim völlig überraschend starb. Nach langen Ermittlungen kam die Staatsanwaltschaft Düsseldorf zu der Überzeugung, dass zwei Altenpflegerinnen den Mann falsch behandelten und einfach sterben ließen. Die beiden Pflegerinnen müssen sich vom 09.01.2018 an vor dem Landgericht Düsseldorf wegen ihres Verhaltens verantworten. „Mord durch Unterlassen“ wird ihnen in der Anklageschrift vorgeworfen. - Auf den Prozess darf man gespannt sein, da vielfältige tatsächliche und rechtliche Fragestellungen zu hinterfragen bzw. zu beurteilen sein werden, z.B. hinsichtlich der Mordmerkmalge, Delegationspraxis, Verantwortlichkeiten von Führungskräften und Ärzten …. - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird das Strafverfahren in den Blick nehmen und informieren!
>>> viewtopic.php?f=3&t=22434
+++
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat u.a. die Staatsanwaltschaft Düsseldorf angeschrieben und um weitere Informationen gebeten. Dies auch deshalb, weil der Mordvorwurf voraussichtlich allergrößtes Medieninteresse auslösen wird. Eine erste Einschätzung von hier hat zum Ergebnis geführt, dass der erhobene Mordvorwurf wahrscheinlich keinen Bestand haben kann. Denn insoweit gelten enge Tatbestandsmerkmale, die nach den bisherigen Informationen nicht vorzulegen scheinen. Im Übrigen wurde die Staatsanwaltschaft auch darauf aufmerksam gemacht, dass hier Fragen der Arzneimittelversorgung grundsätzlicher Art eine Rolle spielen und nachgefragt werden sollte, welche Entscheidungen behandelnde Ärzte und Führungskräfte zur sicheren Patientenversorgung getroffen haben. Wie war die Delegationspraxis organisiert? Wer durfte injizieren? Gab es insoweit ausreichende Befähigungsprüfungen und -nachweise? Gab es eine Bedarfsmedikation mit ausreichender inhaltlicher Abklärung? Vielfältige Fragen, die nach hiesiger Überzeugung (auch) einer Abklärung bedürfen. Man darf gespannt sein! - Werner Schell
Düsseldorf
104-Jährigen im Heim ermordet?
Von Dieter Sieckmeyer
Prozess gegen zwei Pflegerinnen beginnt im Januar. Sie ließen Senior angeblich einfach sterben.
104 Jahre alt war Herbert D. (Name geändert), als er am 23. Dezember vor drei Jahren in einem Oberbilker Senioren-Wohnheim starb. Trotz des hohen Alters trat der Tod des Seniors völlig überraschend ein. Nach langen Ermittlungen kam die Staatsanwaltschaft zu der Überzeugung, dass zwei Pflegerinnen den Mann falsch behandelten und einfach sterben ließen. Die beiden 35 und 51 Jahre alten Frauen müssen sich vom 9. Januar an vor dem Landgericht verantworten. „Mord durch Unterlassen“ wird ihnen in der Anklageschrift vorgeworfen.
… (weiter lesen unter) …. http://www.wz.de/lokales/duesseldorf/10 ... -1.2584374
Siehe auch Bericht unter > http://www.rp-online.de/nrw/staedte/due ... -1.7289242
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Heimträger und Staatsanwaltschaft Düsseldorf wurden von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk angeschrieben. Rückmeldungen und weitere Informationen bleiben abzuwarten. - Kurzhinweis bei Facebook ...:
104 Jahre alt war ein pflegebedürftiger Senior, als er vor drei Jahren trotz seines hohen Alters in einem Senioren-Wohnheim völlig überraschend starb. Nach langen Ermittlungen kam die Staatsanwaltschaft Düsseldorf zu der Überzeugung, dass zwei Altenpflegerinnen den Mann falsch behandelten und einfach sterben ließen. Die beiden Pflegerinnen müssen sich vom 09.01.2018 an vor dem Landgericht Düsseldorf wegen ihres Verhaltens verantworten. „Mord durch Unterlassen“ wird ihnen in der Anklageschrift vorgeworfen. - Auf den Prozess darf man gespannt sein, da vielfältige tatsächliche und rechtliche Fragestellungen zu hinterfragen bzw. zu beurteilen sein werden, z.B. hinsichtlich der Mordmerkmalge, Delegationspraxis, Verantwortlichkeiten von Führungskräften und Ärzten …. - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird das Strafverfahren in den Blick nehmen und informieren!
>>> viewtopic.php?f=3&t=22434
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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat u.a. die Staatsanwaltschaft Düsseldorf angeschrieben und um weitere Informationen gebeten. Dies auch deshalb, weil der Mordvorwurf voraussichtlich allergrößtes Medieninteresse auslösen wird. Eine erste Einschätzung von hier hat zum Ergebnis geführt, dass der erhobene Mordvorwurf wahrscheinlich keinen Bestand haben kann. Denn insoweit gelten enge Tatbestandsmerkmale, die nach den bisherigen Informationen nicht vorzulegen scheinen. Im Übrigen wurde die Staatsanwaltschaft auch darauf aufmerksam gemacht, dass hier Fragen der Arzneimittelversorgung grundsätzlicher Art eine Rolle spielen und nachgefragt werden sollte, welche Entscheidungen behandelnde Ärzte und Führungskräfte zur sicheren Patientenversorgung getroffen haben. Wie war die Delegationspraxis organisiert? Wer durfte injizieren? Gab es insoweit ausreichende Befähigungsprüfungen und -nachweise? Gab es eine Bedarfsmedikation mit ausreichender inhaltlicher Abklärung? Vielfältige Fragen, die nach hiesiger Überzeugung (auch) einer Abklärung bedürfen. Man darf gespannt sein! - Werner Schell