Finanzielle Anpassung der Altenpflegeausbildung

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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Finanzielle Anpassung der Altenpflegeausbildung

Beitrag von WernerSchell » 27.01.2018, 07:14

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Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Landesgeschäftsstelle Nordrhein-Westfalen

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nordrhein-westfalen@bpa.de
www.bpa.de

11.12.2017
Unser Zeichen A.127971/NG/AN
Mitgliedsnummer 15562 NW

An die
SPD-Landtagsfraktion NRW
Vorsitzende Gesundheitsausschuss
Frau Heike Gebhard
Goldbergstr. 64
45894 Gelsenkirchen


Landesausschuss für Alter und Pflege - Beschluss Förderung Fachseminare

Sehr geehrte Frau Gebhard,

in einem bemerkenswert einigen und deutlichen Entschluss hat der Landesausschuss für Alter und Pflege (LAP) dringend an die Landesregierung appelliert, die Arbeit der Altenpflegeschulen im Land endlich auskömmlich zu finanzieren. Wir bitten Sie ausdrücklich, dieses Thema in den Beratungen des Haushaltsausschusses und Gesundheitsausschusses für das Jahr 2018 und die folgenden Jahre intensiv zu berücksichtigen.

Die Pflege – da sind sich alle Parteien stets einig – soll aufgewertet und unterstützt werden, der Fachkräftemangel soll durch intensive Ausbildung und gute Arbeitsbedingungen gelindert werden. Doch diesen Ankündigungen müssen dann jetzt auch Taten folgen. Zu wenig Geld für die Pflegeschulen bedeutet, dass die Ausbildungsqualität und die Betreuung der Pflegeschülerinnen und -schüler hinter den Möglichkeiten zurück bleiben.

Wenn finanzielle Mittel des Landes knapp sind, ist es ein besonders wichtiges Zeichen an künftige Pflegende, dass ihre Ausbildung zu den Prioritäten der verantwortlichen Politikerinnen und Politiker zählt. Seit Jahren ist die unzureichende finanzielle Ausgestaltung der Altenpflegeausbildung jedoch den politisch Handelnden im Land bekannt und bis heute wurde nichts unternommen, um diesem Problem zu begegnen. Dem Engagement der Pflegeunternehmen ist es zu verdanken, dass die Ausbildungszahlen in der Altenpflege in den zurückliegenden Jahren auf das Doppelte
angestiegen sind. Pflegebedürftige zahlen inzwischen jährlich ca. 340 Mio. Euro für die Refinanzierung der Ausbildungsvergütung. Sie und die Pflegeschülerinnen und -schüler haben damit ein Recht auf qualitätsgesicherte und wirtschaftlich tragfähige Ausbildungsstrukturen. Dazu ist eine Anhebung der Mittel für die Altenpflegeschulen unabdingbar.

Wir fordern Sie deshalb nachdrücklich auf, künftigen Pflegenden ein sichtbares Signal zu senden und im Haushalt 2018 die notwendigen Mittel zur Aufwertung der Altenpflegeausbildung zur Verfügung zu stellen.

Die Presseinformation zum Beschluss des LAP sowie ein Positionspapier des bpa e.V. zur Finanzierung der Altenpflegeschulen übersenden wir Ihnen in der Anlage. Gerne stehen wir auch für ein persönliches Gespräch bereit.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Grote - Leiter der Landesgeschäftsstelle


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Landesausschuss Alter und Pflege drängt auf finanzielle Anpassung der Altenpflegeausbildung

Der nordrhein-westfälische Landesausschuss Alter und Pflege (LAP) fordert in einem gemeinsamen Beschluss die Landesregierung und den Landtag dringend auf, die Fördersätze der Fachseminare für Altenpflege auf ein tragfähiges Niveau anzupassen.

„Die derzeitige Ausgestaltung der Fachseminarförderung in der Altenpflege wurde seit mehr als 20 Jahren weder an die Preisentwicklung noch an fachliche Fortschritte angepasst und ist aus Sicht der Ausbildungsträger nicht mehr wirtschaftlich tragfähig“, so der Vorsitzende des LAP, Stadtdirektor Burkhard Hintzsche.

Derzeit engagieren sich die Träger von Altenpflegeschulen wegen des hohen Bedarfes an Fachkräften und der großen gesellschaftlichen Bedeutung der Pflege weiter in der Ausbildung, nehmen dafür aber vielfach wirtschaftliche Defizite in Kauf und haben es mit den pro Schulplatz zu Verfügung stehenden Mitteln beispielsweise zunehmend schwer, gutes Lehrpersonal für die nordrhein-westfälischen Pflegeschülerinnen und -schüler zu
verpflichten. Die Mitglieder des Landesausschuss Alter und Pflege warnen davor, eine auskömmliche Finanzierung der Altenpflegeschulen mit Blick auf die erst in den nächsten Jahren erfolgende Reform der Pflegeberufsausbildung weiterhin auf die lange Bank zu schieben.

Eine gute Ausbildungsqualität und tragfähige Ausbildungsstrukturen sind wesentliche Grundlage zur nachhaltigen Gewinnung von Nachwuchskräften und Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs. Wenn sich, wie in Nordrhein-Westfalen, zunehmend junge Menschen für den Pflegeberuf entscheiden, haben sie außerdem ein Anrecht auf eine moderne Ausbildung mit besten Lernbedingungen. Das ist auch eine Frage der Wertschätzung für den wichtigen Altenpflegeberuf, denn die Krankenpflegeausbildung wird mit einem pro Platz fast doppelt so hohen finanziellen Betrag ausgestattet.

Hintergrund:
Der Landesausschuss Alter und Pflege NRW (LAP) beruht auf § 3 Abs. 3 des am 14. Oktober 2014 in Kraft getretenen neuen Alten- und Pflegegesetzes NRW (APG NRW – GV.NRW.S. 625). Er hat die Aufgabe, die Landesregierung bei allen Fragen zum Thema Alter und Pflege und vor allem bei der Umsetzung des Pflegeversicherungsrechts in NRW zu beraten und kann unabhängige Empfehlungen hierzu verabschieden. Ihm gehören 54 stimmberechtigte Mitglieder aus Interessenverbände der alten, behinderten oder pflegebedürftigen Menschen, der Kommunen und der Leistungserbringer (kommunale und private Anbieter und Freie Wohlfahrtspflege), Berufsverbänden, den Medizinischen Diensten der Krankenkassen und den NRW-Ministerien für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung an. Die Beauftrage der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten gehört ebenso wie drei Vertretungen der Behörden nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG NRW) dem Landesausschuss mit beratender Stimme an.

Quelle: Pressemitteilung vom 11.12.2017
Kontaktadresse:
Geschäftsstelle des Landesausschusses für Alter und Pflege
c/o Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf
Außenstelle Roßstraße 120, 40476 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211 855 3600
Telefax: +49 (0)211 855 3011
Ansprechpartner/-in: Andreas Burkert/Claudia Weiß

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Zum Thema informiert das bpa Positionspapier zur Förderung der Fachseminare für Altenpflege in NRW

Die neue Landesregierung beabsichtigt nicht aktuell und auch nicht absehbar eine Verbesserung der Förderung und damit Finanzierung der Fachseminare im Bereich der Altenpflege-ausbildung in Nordrhein-Westfalen vorzunehmen.
Seit vielen Jahren beklagen alle Fachseminarträger im Land die wirtschaftlich völlig unzureichenden Fördersätze (die in der Vergangenheit sogar abgesenkt wurden) und die daraus resultierenden erheblichen Probleme bei der Weiterentwicklung der Ausbildung und Werbung von geeigneten Lehrkräften. Gleichzeitig sind sie damit konfrontiert, dass im Bereich der Krankenpflegeausbildung erheblich höhere Fördersätze gewährt werden und die wenigen überhaupt vorhandenen Lehrkräfte, die nach dem Altenpflegegesetz und der entsprechenden Durchführungsverordnung in Nordrhein-Westfalen als geeignet anerkannt werden, sukzessive in den Krankenpflegebereich abwandern.
Aber auch im Vergleich zu anderen Bundesländern sind die Fördersätze in NRW im Bereich der theoretischen Altenpflegeausbildung sehr niedrig und leider seit vielen Jahren nicht aus-kömmlich - so gewährt beispielsweise das Land Niedersachen einen um ca. 100 Euro höheren Fördersatz pro Schüler und Monat als Nordrhein-Westfalen.
Dass sich viele Träger trotzdem in diesem Bereich engagieren und in den vergangenen Jahren ein deutlicher Ausbau der Ausbildungsstrukturen in der Altenpflege zu verzeichnen ist, hängt ganz wesentlich mit dem enormen Druck in Verbindung mit dem Fachkräftemangel in der Altenhilfebranche zusammen. Wirtschaftliche Fragestellungen sind sozusagen „aus der Not heraus“ etwas in den Hintergrund gerückt – das lässt sich aber nicht dauerhaft durchhalten.
Der bpa bildet alleine in Nordrhein-Westfalen mit seinem Aus- und Weiterbildungsträger apm an 8 Standorten über 1300 Schüler in der theoretischen Altenpflegeausbildung aus und darüber hinaus werden knapp 130 Teilnehmer im Rahmen unseres gemeinsamen Integrations-projektes „care for integration“ auf eine Altenpflegeausbildung vorbereitet. Trotz dieser großen Trägerstruktur ist eine nachhaltige wirtschaftliche Betriebsführung sehr schwierig. Für kleinere Strukturen kaum möglich!
Unser starkes Engagement dient selbstverständlich dazu, den aktuellen und zukünftigen Fachkräftebedarf in der Altenhilfe abzudecken und damit einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen pflegerischen Versorgungssicherheit in unserem Bundesland zu leisten. Um dies dauerhaft wirtschaftlich durchhalten zu können, müssen die Fördersätze im Bereich der Al-tenpflegeausbildung in NRW dringend und sehr schnell angepasst, d.h. deutlich erhöht werden. Andernfalls werden wir spätestens mit Umsetzung der generalistischen Ausbildung in der Pflege den Anschluss verloren haben und nicht konkurrenzfähig zum Bereich der gut finanzierten Krankenpflegeausbildungsträger sein können. Dann prallt ein unterfinanziertes mit einem gut finanzierten Ausbildungssystem aufeinander und diese direkte Konkurrenzsi-tuation wird der Altenhilfebereich bei den heutigen Finanzierungsbedingungen nicht ohne Kollateralschäden verkraften.
Es muss daher zeitnah eine Konvergenzphase mit verbesserten Rahmenbedingungen der Finanzierung für die Altenpflegeausbildung eingeleitet werden, wenn unsere Befürchtungen und Sorgen, die wir als bpa in der Diskussion um die Generalistik ja auch hörbar und vehement ausgedrückt haben, nicht wahr werden sollen.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat sehr persönlich und hoch engagiert und offensichtlich auch wirkungsvoll in seinem früheren Amt als Pflegebevollmächtigter des Bundes für eine generalistische Ausbildung in der Pflege geworben und diese maßgeblich vorangebracht. Dabei wurden die Sorgen, des breiten gesellschaftlichen Bündnises für den Erhalt der Altenpflegeausbildung so ziemlich beiseite gewischt und als nicht zutreffend bewertet.
Wohlwissend, dass die Altenhilfefachseminare in unserem Bundesland einen erheblichen strukturellen Wettbewerbsnachteil bei der finanziellen Ausstattung gegenüber dem Kranken-pflegebereich haben, muss jetzt in einem ohnehin engen Zeitfenster bis zum Start der Gene-ralistik eine Konvergenzphase bei der Finanzierung eingeleitet werden. Andernfalls drohen uns erhebliche Verwerfungen im Bereich der theoretischen Ausbildungsstrukturen in der Altenpflege, losgelöst von den ohnehin drohenden Szenarien, wenn Ausbildungsträger im Bereich der ambulanten und stationären Pflege in ihrem Ausbildungsengagement spürbar nachlassen sollten.
Die neue Landesregierung hat es nun entscheidend in der Hand, ob für Nordrhein-Westfalen tragfähige und nachhaltige Ausbildungsstrukturen in der gesamten Pflege aufrechterhalten und weiterentwickelt werden können. Unsere Sorgen sollten diesmal bitte ernst genommen werden, sonst besteht die Gefahr, dass spätestens mit Umsetzung der neuen generalistischen Pflegeausbildung viele Altenpflegefachseminare "ausbluten".
Wir haben als wichtiger Ausbildungsträger in der Pflege in NRW einen sehr langen Atem in den zurückliegenden Jahren bewiesen, weil wir wussten, dass der enorme Anstieg der Ausbildungszahlen in der Altenpflege auch für den Landeshaushalt eine Herausforderung war und eine parallele Anhebung der Fördersätze ggf. eine Überforderung dargestellt hätte. Da nunmehr aber die Ausbildungszahlen relativ konstant auf hohem Niveau bleiben, ist der Zeitpunkt gekommen, die Fördersätze der Fachseminare auf ein wirtschaftlich tragfähiges Niveau anzupassen und damit gleichzeitig die Möglichkeit zu schaffen, dass sich Altenpflegefachseminare in NRW auf den Start der generalistischen Pflegeausbildung vorbereiten und unter den dann neuen und verschärften Wettbewerbsbedingungen so aufstellen können, dass sie wirtschaftlich auch nachhaltig überleben können.
gez. Norbert Grote / bpa NRW / 27.10.2017

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Auszubildende in den Pflegeberufen häufig unzufrieden
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