Online-Beschwerdeportal für Pflegemängel - Rhein-Kreis Neuss

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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Online-Beschwerdeportal für Pflegemängel - Rhein-Kreis Neuss

Beitrag von WernerSchell » 07.11.2017, 07:25

Pressemitteilung des Rhein-Kreises Neuss vom 17.10.2017:

Rhein-Kreis Neuss:
Neues Online-Beschwerdeportal für Pflegemängel


Rhein-Kreis Neuss. Der Rhein-Kreis Neuss baut seine Online-Dienste weiter aus. Nach der Heimfinder-App und der Straßenverkehrsamt-App hat die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenarbeit mit dem Kreissozialamt jetzt ein Hinweis- und Beschwerdeportal für den Bereich Pflegedienste eingerichtet. Unter dem Link http://www.rhein-kreis-neuss.de/beschwerdeportal-pflege können Bürger und Pflegekräfte Mitarbeiter des Sozialamtes auf Mängel und Probleme im Bereich der Heimpflege aufmerksam machen. Selbstverständlich sind diese Hinweise nicht für Dritte sichtbar. Auch anonyme Hinweise auf Pflegemängel sind möglich.

Kreisdirektor Dirk Brügge weist darauf hin, dass der neue Service auf Anregung des Sozial- und Gesundheitsausschusses installiert wurde. „Wir haben diesen Vorschlag schnell und unkompliziert umgesetzt“, freut sich Brügge. „Dieser neue Onlinedienst bietet einen direkten und unmittelbaren Weg zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Heimaufsicht.“

Ganz gleich ob es um Hinweise zu Betreuungseinrichtungen der Altenpflege, der Kurzzeitpflege, stationären Hospizen oder Einrichtungen des Betreuten Wohnens geht – in jedem Fall können Bürger Probleme direkt dem Sozialamt schildern. Mit einem Klick legen sie fest, ob sie Beschwerden zum Beispiel zur Wohnqualität oder zur Pflege und Betreuung haben, und schildern den Mangel.

Wie bisher können Bürger der Heimaufsicht auch schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder im persönlichen Gespräch Hinweise geben. Allein 72 Beschwerden sind auf diesem Wege im Jahr 2016 bei Marcus Mertens, Leiter der Heimaufsicht, und seinem Team eingegangen. Die meisten Probleme gab es in den Bereichen Pflege und soziale Betreuung (32 Hinweise) sowie bei der personellen Ausstattung (28 Hinweise).

Die Heimaufsicht führt in der Regel einmal pro Jahr Routinekontrollen in den mehr als 200 Einrichtungen durch. Mertens betont: „Wir gehen allen Hinweisen zeitnah nach und versuchen, in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Einrichtungen eine Lösung zu finden. Wenn die Beratungsmaßnahmen nicht greifen, müssen wir ordnungsrechtliche Maßnahmen ergreifen.“

Einen Überblick über alle Online-Dienste des Rhein-Kreises Neuss gibt es auf der Internetseite http://www.rhein-kreis-neuss.de im Bereich „Online-Dienste“.


Petra Koch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Email: Anne.Bueren@rhein-kreis-neuss.de

Siehe auch:
App hilft im Rhein-Kreis Neuss bei der Pflegeplatzsuche
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22314

+++
"Der Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen"
ist im Übrigen in einer Buchveröffentlichung (2011) näher beschrieben!
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =5&t=21519

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Heimleitungen müssen nicht geprüft werden

Beitrag von WernerSchell » 16.11.2017, 07:23

Erfolgreiche Kritik des Rhein-Kreises Neuss:
Heimleitungen müssen nicht geprüft werden

Rhein-Kreis Neuss. Den Heimaufsichtsbehörden in Nordrhein-Westfalen ging jetzt ein Erlass aus dem neu formierten Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu, der bei den Seniorenzentren und beim Rhein-Kreis Neuss gleichermaßen für Aufatmen gesorgt hat.

Der Grund: Der aktuelle Erlass, der auf Betreiben von Minister Karl-Josef Laumann entstanden ist, hebt eine Regelung auf, die am 11. Mai, also drei Tage vor der Landtagswahl, von der damaligen Ministerin Barbara Steffens auf den Weg gebracht worden war. Dieser Ursprungserlass, der nebst Anlagen fast 40 Seiten stark war, sah vor, dass die Heimaufsicht die formale Qualifikation aller Leitungen in den 46 Pflegeeinrichtungen und den rund 50 Häusern für Menschen mit Behinderung im Rhein-Kreis Neuss hätte überprüfen müssen.

„Darunter sind gestandene Leitungskräfte, die seit 15 oder 20 Jahren ihre Häuser tadellos führen“, sagt Kreisdirektor Dirk Brügge. „Wahrscheinlich hätten wir vielen von ihnen mitteilen müssen, dass sie plötzlich nicht mehr über die notwendigen Qualifikationen verfügen und einen zusätzlichen Lehrgang absolvieren müssen. Das wäre ein Unding gewesen“, so Brügge, der auch Sozialdezernent ist.

Hintergrund: Führungskräfte sollen ein umfassendes Wissen nachweisen, um eine Betreuungseinrichtung wie ein Altenheim optimal leiten zu können. Grundsätzlich ein guter Ansatz, der aber nach Rechtsauffassung der Kreisverwaltung nur für neue Leitungskräfte gelten darf.
Ihre Kritik an dem entsprechenden Erlass teilte die Heimaufsicht des Kreises der neuen Landesregierung mit. Das Ergebnis liegt nun mit der für das gesamte Bundesland geltenden Neuregelung auf dem Tisch. Den Heimaufsichten bleibt viel zusätzliche Arbeit erspart, und die bereits anerkannten Leitungskräfte sparen Zeit, weil sie die teils kostenintensiven und zeitraubenden Kurse für Nachqualifizierungen nicht auf sich nehmen müssen.

„Wir schauen jetzt wieder nach vorn und können uns auf unsere wichtigen Kernaufgaben im Bereich der Heimaufsicht konzentrieren“, freut sich Brügge über die aktuelle Entwicklung. Einen weiteren Hinweis zur Entbürokratisierung hat die Kreisverwaltung im Bereich der Investitionskostenförderung von ambulanten Pflegeeinrichtungen an Minister Laumann geschickt. Mit diesem Thema will sich die Landesregierung in den kommenden Monaten befassen.

Thilo Zimmermann
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Email: Melanie.Schroeder@rhein-kreis-neuss.de

Quelle: Pressemitteilung vom 15.11.2017
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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