Pflegeberufereformgesetz - PflBRefG

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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Pflegeberufereformgesetz - PflBRefG

Beitrag von WernerSchell » 03.08.2017, 06:21

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Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz - PflBRefG)
Beschluss des Deutsches Bundestages vom 23.06.2017
Bundesrat - Drucksache 511/17 - Zustimmung vom 07.07.2017

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Quelle: viewtopic.php?f=3&t=21387&p=98954#p98954
mit zahlreichen (kritischen) Beiträgen zum Thema!
Von dieser Adresse aus ist auch der Gesetzestext als pdf-Datei abrufbar!

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Die Statements von Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, beim Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 sind in einem gesonderten Filmbeitrag (7.30 Minuten) anschaubar unter:
> https://youtu.be/qbyHRxX9ikk
Die wesentlichen Aussagen:
- Mehr Pflegepersonal - jetzt und nicht später!
- Mehr Zeit für Zuwendung und Pflege ermöglichen.
- Der im PSG II vorgesehene § 113c SGB XI, der ein Personalbemessungssystem anspricht, reicht nicht!
- Mängel müssen abgestellt werden, auch im Hinblick auf den Einsatz der Betreuungskräfte nach § 87b SGB XI
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In den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen fehlen weit über 100.000 Pflegekräfte. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk mahnt daher seit Jahren bundesweit geltende Personalbemessungssysteme an, die eine angemessene Stellendotierung in der Pflege entsprechend dem pflegewissenschaftlichen Standard (§ 11 SGB XI) gewährleisten können. Am 13.05.2014 wurde dazu ein Statement vorgelegt und die Auflösung des Pflegenotstandes eingefordert. Siehe > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf Letztlich ist daraus nur der § 113c SGB X hervorgegangen. Zusätzliche Betreuungskräfte wurden für die Heime bewilligt.
Das neue Pflegeberufegesetz wird den Pflegenotstand nicht auflösen können, weil es nur die Ausbildung auf eine neue Basis stellt. Der Pflegenotstand kann nur behoben werden, wenn die Stellenschlüssel flächendeckend für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen grundlegend verbessert werden. Ergänzend dazu müssen auch angemessene Vergütungen für die Pflegekräfte gestaltet werden. Insoweit sind die Tarifvertragsparteien in der Pflege. - Werner Schell - http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
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Eine Woche nach Amtsantritt Spahn leitet konkrete Schritte gegen Pflegenotstand ein

Beitrag von WernerSchell » 23.03.2018, 09:21

Berliner Zeitung vom 23.03.2018
Eine Woche nach Amtsantritt Spahn leitet konkrete Schritte gegen Pflegenotstand ein
Von Timot Szent-Ivanyi
Eine Woche nach seinem Amtsantritt hat Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die ersten konkreten Schritte eingeleitet, um den Pflegenotstand zu bekämpfen. Er brachte eine Verordnung auf den Weg, die die praktische Umsetzung der in der vorigen Wahlperiode beschlossenen einheitlichen Ausbildung von Alten- und Krankenpflegern regelt.
... (weiter lesen unter) ...
Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/politik ... n-29911532
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Pflegeberufereformgesetz - PflBRefG

Beitrag von WernerSchell » 31.03.2018, 06:59

Verordnung regelt neue Ausbildungsinhalte in der Pflege

Berlin – Eine Woche nach seinem Amtsantritt hat Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) die ersten konkreten Schritte eingeleitet, um den Pflegenotstand zu bekämpfen. Er brachte eine Verordnung auf den Weg, die die praktische Umsetzung der in der vorigen Wahlperiode beschlossenen einheitlichen Ausbildung von Alten- und Krankenpflegern regelt. Die Verordnung liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor.

Konkret geht es um die noch fehlende Ausbildungs- und Prüfungsordnung, deren Entwurf Spahn zur Abstimmung an die übrigen Ressorts übersandte. „Wir wollen mehr Menschen für den Pflegeberuf begeistern. Dazu gehört eine gute und moderne Ausbildung“, sagte Spahn der Berliner Zeitung. „Aufstiegschancen, Motivation und Qualifikation – das ist der Dreiklang für den Zukunftsberuf Pflege“, so der Minister.

...(weiter lesen unter) ... > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... ?nid=92051
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Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV)

Beitrag von WernerSchell » 26.04.2018, 08:16

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV)

Durch das Pflegeberufegesetz (> https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xa ... 0977750577 ) werden die Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und der Krankenpflege und der Kinderkrankenpflege zu einer neuen, generalistisch ausgerichteten Pflegeausbildung zusammengeführt. Der neue einheitliche Berufsabschluss ist der der "Pflegefachfrau" oder des "Pflegefachmanns".

Am 22. März 2018 haben das Bundesfamilien- und das Bundesgesundheitsministerium die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Pflegeberufegesetz in die Ressorts-, Länder-, und Verbändeabstimmung gegeben und damit das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Die Verordnung schafft die Voraussetzungen für die Umsetzung der generalistischen Pflegeausbildung, die durch das Pflegeberufegesetz eingeführt wird. Die neue Ausbildung startet ab dem 1. Januar 2020.

Der Verordnungsentwurf (vom 22.03.2018 > https://www.bundesgesundheitsministeriu ... flAPrV.pdf ) ergänzt das Pflegeberufegesetz und regelt das Nähere zu den Mindestanforderungen an die berufliche Pflegeausbildung einschließlich der nach zwei Jahren zu absolvierenden Zwischenprüfung, die zu vermittelnden Kompetenzen und das Verfahren der staatlichen Prüfungen. Dazu gehören erstmalig bundesweit einheitliche Rahmenvorgaben für die staatlichen Bestandteile der Prüfung für die hochschulische Pflegeausbildung nach Teil 3 des Pflegeberufegesetzes.

Daneben enthält der Verordnungsentwurf Bestimmungen zu Kooperationsvereinbarungen, der Errichtung sowie Zusammensetzung und Konkretisierung der Aufgaben der Fachkommission nach § 53 PflBG. Ergänzend enthält der Entwurf Bestimmungen für die Anerkennung von Ausbildungen aus beispielsweise einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Drittstaat.
Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Sie ist dem Deutschen Bundestag gemäß § 56 Absatz 1 Satz 2 und 3 Pflegeberufegesetz vor Zuleitung an den Bundesrat zur Beschlussfassung zuzuleiten.

Quellen:
> https://www.bundesgesundheitsministeriu ... egeberufe/
> https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/ge ... ufe/122884
> https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/ge ... tz-/119230
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Ausbildungsreform Pflege zügig umsetzen

Beitrag von WernerSchell » 15.05.2018, 06:05

Ausbildungsreform Pflege zügig umsetzen

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt ausdrücklich den Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Pflegeberufegesetz als wichtigen weiteren Schritt in Richtung der Ausbildungsreform. Damit erfolgt die Anpassung der Ausbildung in der professionellen Pflege an die aktuellen und zukünftigen Anforderungen bei der Versorgung von gesunden, kranken und pflegebedürftigen Menschen. Die große Mehrzahl der Regelungen in der Verordnung ist sachgerecht und angemessen. Überdimensioniert ist allerdings insbesondere die Zwischenprüfung geraten.

Der DBfK weist ausdrücklich Einschätzungen zurück, die inhaltlichen Anforderungen der künftigen Pflegeausbildung seien überzogen. Diese Bewertungen sind durchsichtige und verzweifelte Versuche einzelner Gruppierungen, ihre ganz anders begründete Ablehnung der Ausbildungsreform zu bemänteln. Die Kompetenzen in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung entsprechen dem Anforderungsniveau der Berufeanerkennungsrichtlinie und - noch wichtiger - den Anforderungen an eine professionelle Pflege. Die immer komplexer werdenden Versorgungsbedarfe erfordern hohe Fachkompetenz! Ebenso unbegründet ist die Kritik am Zeitplan der Beratung. Hier wird lediglich der Versuch unternommen, das Inkrafttreten des Gesetzes zu verzögern.

Der DBfK fordert die Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat auf, sich nicht von den Verfechtern einer Pflegeausbildung mit möglichst niedrigen Anforderungen beirren zu lassen, sondern die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, die den Vorgaben im Pflegeberufegesetz entspricht, zügig der weiteren Beratung zuzuleiten. Damit kann sie noch vor der Sommerpause verabschiedet werden und es können dann die weiteren Umsetzungsschritte in Bund, Ländern sowie bei Schulen und Trägern der praktischen Ausbildung folgen. Dies ist auch ein wichtiger Beitrag zur Zukunftssicherung der pflegerischen Versorgung in Deutschland.

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
www.dbfk.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Quelle: Pressemitteilung vom 14.05.2018
Susanne Adjei|Sozialmanagerin | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
adjei@dbfk.de| www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-11 | Fax 030-219157-77
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63 200 Jugendliche haben 2016 eine Ausbildung in einem Pflegeberuf begonnen

Beitrag von WernerSchell » 05.06.2018, 14:55

PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) „Zahl der Woche“ vom 05.06.2018

63 200 Jugendliche haben 2016 eine Ausbildung in einem Pflegeberuf begonnen

WIESBADEN – Rund 63 200 Jugendliche haben im Herbst 2016 eine Berufsausbildung in einem Pflegeberuf begonnen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, werden Pflegeberufe nach wie vor in erster Linie von jungen Frauen erlernt, auch wenn der Anteil der Männer leicht angestiegen ist. So waren 2016 von den neuen Auszubildenden 49 200 (78 %) weiblich und 14 000 (22
%) männlich. Gegenüber 2006 ist die Zahl der Ausbildungsanfänger und - anfängerinnen im Pflegebereich um 43 % gestiegen. Bei den Frauen betrug der Anstieg 40 %, bei den Männern 54 %.

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Die vollständige „Zahl der Woche“ ist im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/DE/PresseServic ... _2018.html
zu finden.

Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (0) 611 / 75 - 34 44
www.destatis.de/kontakt

Erreichbarkeit: montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr.
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https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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