Die Altenpflege geht auf dem Zahnfleisch ...

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Masterplan für die Pflege erforderlich ...

Beitrag von WernerSchell » 07.04.2018, 06:13

Für die dringend erforderlichen Reformen des Pflegesystems bedarf es eines Art Masterplans, der exakt alle gebotenen Handlungsschritte aufzeigt, den Pflegenotstand zeitnah aufzulösen und kommunale Quartiershilfen gestalten zu helfen. Dabei kann die Erkenntnis helfen: "Übern Abgrund kommt man nicht in kleinen Schritten." - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat wiederholt Vorschläge unterbreitet und ist zur weiteren Unterstützung bereit. > Ein Film bei Youtube informiert zum Thema! - Näheres unter > viewtopic.php?f=4&t=22517&p=102908#p102908
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Bündnis für Gute Pflege – Pflege zum Schwerpunkt im 100 Tage-Programm machen

Beitrag von WernerSchell » 12.04.2018, 06:21

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Bündnis für Gute Pflege – Pflege zum Schwerpunkt im 100 Tage-Programm machen

Berlin, 11. April 2018. Das Bündnis für Gute Pflege fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen Ihrer Klausur in Meseberg Pflege zu einem der Schwerpunktthemen ihres 100-Tage-Programms zu machen.
Das Bündnis setzt sich für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege zugunsten der pflegebedürftigen Menschen, ihrer pflegenden und begleitenden Angehörigen und der beruflich Pflegenden ein. Dafür ist eine gute personelle Ausstattung eine wichtige Voraussetzung für hohe Versorgungsqualität von pflegebedürftigen Menschen. Eine quantitativ und qualitativ angemessene Personalausstattung steigert darüber hinaus die Attraktivität der beruflichen Tätigkeit in der Altenpflege. Beschäftigte bleiben länger im Beruf und neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können gewonnen werden. Auch für die konzeptionelle Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wird mehr und gut qualifiziertes Pflegepersonal benötigt. Ein Personalbemessungsinstrument bis 2020 zu entwickeln, reicht dazu bei weitem nicht aus und greift in der Praxis viel zu spät. Deshalb müssen jetzt schnell die Weichen für mehr Personal für eine bessere Pflege gestellt werden!
In seinem Appell „Mehr Personal für bessere Pflege jetzt!“ > http://www.buendnis-fuer-gute-pflege.de ... leaned.pdf formuliert das Bündnis entsprechende Maßnahmen, die nun einzuleiten wären.
Das Bündnis wird die Koalition und den Erfolg ihrer Politik an diesen Punkten messen und das 100-Tage-Programm daraufhin überprüfen.

Dem Bündnis für GUTE PFLEGE gehören 23 Mitgliedsverbände und 12 Unterstützer an, darunter Verbände der Interessenvertretung pflegebedürftiger Menschen und pflegender Angehöriger, Wohlfahrts- und Sozialverbände und Gewerkschaften. Sie repräsentieren insgesamt 13,6 Millionen Einzelmitglieder, zu denen Hunderttausende Pflegebedürftige und Menschen aus Pflegeberufen gehören. Weitere Infos unter www.buendnis-fuer-gute-pflege.de.

Quelle: Pressemitteilung vom 11.04.2018
Bündnis für Gute Pflege
i.A. Mona Finder
Pressesprecherin
AWO Bundesverband e. V.
T.: + 49 (0)30 26 309 222
Mobil: +49 (0)172 - 261 50 14
www.awo.org
mona.finder@awo.org

Der Appell

Appell: Mehr Personal für bessere Pflege – jetzt

Gute personelle Ausstattung ist eine wichtige Voraussetzung für hohe Versorgungsqualität von pflegebedürftigen Menschen und die Unterstützung pflegender Angehöriger. Eine quantitativ und qualitativ angemessene Personalausstattung steigert darüber hinaus die Attraktivität der beruflichen Tätigkeit in der Altenpflege. Beschäftigte bleiben länger im Beruf und neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können gewonnen werden. Auch für die konzeptionelle Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wird mehr und gut qualifiziertes Pflegepersonal benötigt. Ein Personalbemessungsinstrument bis 2020 zu entwickeln, reicht dazu bei weitem nicht aus und greift in der Praxis viel zu spät. Deshalb müssen bereits jetzt die Weichen für mehr Personal für eine bessere Pflege gestellt werden!

Dazu bitten wir Sie, sich für die Umsetzung der folgenden Maßnahmen in den Sondierungs- und Koalitionsgesprächen, im Sinne der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen sowie der beruflich Pflegenden einzusetzen:
1. Die Leistungen der Pflegeversicherung müssen regelmäßig und automatisch dynamisiert werden, damit notwendige Preissteigerungen nicht zu Lasten der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen gehen.
2. Die Umsetzung des bis 2020 zu entwickelnden Personalbemessungsinstruments ist gesetzlich verbindlich festzuschreiben.
3. Bis das neue Personalbemessungsinstrument greift, ist mindestens der gegenwärtig höchste Personalrichtwert in den Bundesländern für ganz Deutschland festzuschreiben, und auch für die ambulante Pflege ist eine adäquate Zwischenlösung festzuschreiben.
4. Es ist ein Sonderprogramm für Einrichtungen der ambulanten und stationären Altenpflege für zusätzliche Pflegefachkraftstellen aufzulegen, wobei die Stellen nach Anzahl der Pflegebedürftigen unabhängig vom Pflegegradmix und außerhalb des Pflegesatzverfahrens (anlog der Regelung zu § 43b SGB XI) berechnet werden. Zur Finanzierung bietet sich z. B. eine teilweise Umwidmung des Pflegevorsorgefonds an, durch welchen bei der derzeitigen Zinslage heute dringend benötigte Finanzmittel sukzessive reduziert werden.
5. Die Verbesserung von Arbeitsbedingungen in der Pflege durch verbesserte Rahmenbedingungen gemeinsam mit den Trägern und Einrichtungen der Altenpflege, u. a. eben durch
a. eine verbesserte personelle Ausstattung,
b. die Nicht-Anrechnung von Auszubildenden auf die Personalschlüssel,
c. eine flächendeckende tarifliche Entlohnung aller Beschäftigten in der Altenpflege mit einer bundesweiten Angleichung auf dem Niveau der Krankenpflege.
6. Eine dem Bedarf angemessene Finanzausstattung der Pflegeversicherung und eine Anhebung des Anteils der öffentlichen Ausgaben für Pflege, einschließlich der Leistungen der Pflegeversicherung, gemessen am Bruttosozialprodukt. Dies kann erreicht werden durch
a. eine solidarische und paritätische Finanzierung der Pflegeversicherung,
b. eine Erweiterung der Einnahmebasis der Pflegeversicherung im Umlagesystem,
c. die Übernahme der Kosten der Behandlungspflege in stationären Einrichtungen durch die Krankenversicherung,
d. die Auflösung des Pflegevorsorgefonds.
7. Die vorrangige Prämisse der Pflegeversicherung, die Steuerung des Pflegeangebots allein an den Prinzipien von Markt, Wettbewerb und
Renditeorientierung auszurichten, gilt es im Sinne der Betroffenen und dem Einsatz der knappen Mittel allein zu deren Nutzen zu hinterfragen.


+++
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Der Neusser Pflegetreff wird sich am 09.05.2018 mit folgendem Thema befassen: "Pflegebedürftigkeit - was nun? … Vorsorgeplanungen und Pflegenotstand … Leistungsansprüche und Quartiershilfen (Lotsen) … " - Weitere Informationen (stets aktuell) unter folgender Adresse: viewtopic.php?f=7&t=22589
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Krankenversicherte in Pflegeheimen haben Anspruch auf medizinische Behandlungspflege

Beitrag von WernerSchell » 16.04.2018, 16:01

Krankenversicherte in Pflegeheimen haben Anspruch auf medizinische Behandlungspflege!

Freiburg // 16.4.2018 “Geld ist bei den Krankenkassen offenbar vorhanden, aber es kommt nicht bei ihren pflegebedürftigen Mitgliedern an.“ so kommentiert der Vorsitzende des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD), Dr. Hanno Heil, die Meldungen vom Wochenende über milliardenschwere Geldreserven der gesetzlichen Krankenkassen.

Nach verschiedenen Medieninformationen verfügen die gesetzlichen Krankenkassen über ein finanzielles Polster von mehr als 28 Milliarden Euro. Heil erinnerte daher an die Studie seines Verbandes, die im vergangenen Jahr aufgezeigt hatte, dass derzeit aufgrund eines System-fehlers der Pflegeversicherung ca. 3 Milliarden Euro an Krankenkassen-beiträgen für die medizinische Behandlungspflege in Pflegeheimen nicht zum Einsatz kommen. Diese Leistungen müssten aktuell mit den vorhandenen knappen personellen Ressourcen „irgendwie“ aus den mit der Pflegeversicherung ausgehandelten Pflegesätzen bzw. den Eigenanteilen der Pflegebedürftigen erbracht werden.

Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, für die medizinische Behandlungspflege in den Pflegeheimen 8000 neue Stellen einzurichten, entspräche aber nicht einmal einer halben Milliarde Euro, so Heil weiter. Wenn der Gesundheitsminister fordere, die Beiträge der Krankenver-sicherung angesichts der milliardenschweren Geldreserven zu senken, müssten zunächst die Kosten der medizinischen Behandlungspflege in den Pflegeheimen gedeckt werden. Hierfür muss die Politik jetzt die gesetzlichen Weichen konsequent

umstellen, fordert der Vorsitzende des VKAD. Die fehlenden 3 Milliarden Euro müssten endlich den Pflegeheimen für die medizinische Behandlungspflege der Versicherten und die Reduzierung der Eigenanteile zur Verfügung gestellt werden – und zwar komplett und baldmöglichst. Hanno Heil betont deshalb: „Diese politische Entscheidung darf nicht länger mit dem Hinweis auf fehlende Pflegekräfte aufgeschoben werden. Sonst beißt sich die Katze in den Schwanz, denn dauerhafte Unterbesetzung von Stellen in der Pflege beschädigt schon heute die Attraktivität dieses Berufsfeldes.“

Kontakt
Dr. Hanno Heil, Vorsitzender VKAD
E-Mail: Heil.vkad@gmail.com
Mobil: 0173/ 3155289

Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) ist ein bundesweit tätiger und selbstständiger Fachverband für die Altenhilfe innerhalb des Deutschen Caritasverbandes mit Sitz in Freiburg im Breisgau. Der VKAD vertritt die Interessen seiner über 1.200 Mitgliedseinrichtungen durch politische Lobbyarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und fachliche Expertise in enger Kooperation mit dem Deutschen Caritasverband.

Quelle: Pressemitteilung vom 16.4.2018
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Tarifliche Bezahlung? Haben wir schon!

Beitrag von WernerSchell » 22.04.2018, 06:50

Pressemitteilung vom 18.4.2018:

Tarifliche Bezahlung? Haben wir schon!

Freiburg // 18.4.2018 „Nicht jeder Pflegeheimträger, der halbwegs normal wirtschaftet, erzielt auf das eingesetzte Kapital eine Rendite von bis zu 10 Prozent!“ widerspricht Dr. Hanno Heil, Vorstandsvorsitzender des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) letzten Äußerungen des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-S) energisch.

Hintergrund der aktuellen Debatte ist die vielfach geforderte tarifliche Bezahlung aller engagierten Pflegekräfte in Deutschland. “Das Ziel der tariflichen Bezahlung unserer Mitarbeitenden haben wir in der Caritas schon erreicht.“ stellt der Vorstandsvorsitzende fest. Die Mitarbeitenden der Caritas werden bereits seit Jahrzehnten nach einem eigenen Tarifwerk vergütet. „Die Bezahlung nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR) kann sich mit der Entlohnung vergleichbarer Fachkraftberufe durchaus messen lassen. Anpassungen des Tarifs werden in paritätisch besetzten Kommissionen verhandelt.“ betont Hanno Heil.

Diese tariflichen Entlohnungen werden bereits heute für den Bereich des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI)als wirtschaftliche Betriebsführung anerkannt und refinanziert. Sie können deshalb nicht als Begründung für Beitragssatzerhöhungen herangezogen werden.

Für den Bereich der häuslichen Krankenpflege steht eine vergleichbare gesetzliche Regelung allerdings noch aus. Der VKAD fordert deshalb seit langem, dass auch im Sozialgesetzbuch V die Zahlung von tariflichen Entlohnungen als Teil einer wirtschaftlichen Betriebsführung anzuerkennen ist. Nur so können die Erbringer von Pflegeleistungen dauerhaft hilfebedürftige Menschen unterstützen und die Mitarbeitenden fair entlohnen.

Grundsätzlich erwirtschaftet die Freie Wohlfahrtspflege keine Renditen im Sinne von Gewinnen, die an Aktionäre abgeführt werden. Eventuelle Gewinne aus dem Betrieb von Pflegeeinrichtungen unterliegen nach den Satzungen und der Abgabenordnung für gemeinnützige Unternehmen strengen Kontrollen. Sie dürfen nur innerhalb des Unternehmens zum Beispiel für Aufgaben der Zukunftssicherung verbraucht werden. Dies diene einer nachhaltigen Sicherung der Pflegeinfrastruktur.

Der VKAD warnt deshalb dringend vor undifferenzierten pauschalen Betrachtungen. „Wir appellieren an Kassen und Politik, eine „Investitionsoffensive in der Pflege“ anzupacken, um die Arbeitsbedingungen der Pflegenden rasch zu verbessern.“ mahnt Dr. Heil eindringlich.

Kontakt
Dr. Hanno Heil, Vorsitzender VKAD
E-Mail: Heil.vkad@gmail.com
Mobil: 0173/ 3155289

Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) ist ein bundesweit tätiger und selbstständiger Fachverband für die Altenhilfe innerhalb des Deutschen Caritasverbandes mit Sitz in Freiburg im Breisgau. Der VKAD vertritt die Interessen seiner über 1.200 Mitgliedseinrichtungen durch politische Lobbyarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und fachliche Expertise in enger Kooperation mit dem Deutschen Caritasverband.
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