Fortbildung und Prüfung durch einen Arzt

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

Antworten
immerich
Newbie
Beiträge: 2
Registriert: 16.04.2016, 08:41

Fortbildung und Prüfung durch einen Arzt

Beitrag von immerich » 16.04.2016, 08:59

Guten Morgen liebes Forum,

ich habe folgendes Problem:
Seit vielen Jahren wird der Reafunk von der Ambulanz in unserem Krankenhaus bedient. Nun sollen wir von der Intensivstaion diesen abdecken, weil der neuen leitende Ambulanzarzt das so will. Wir sollen alle noch mal für Reanimationen geschult werden, obwohl wir auf einer kardiologisch-internistischen Intensivstaiton arbeiten und Reanimationen unser täglich Brot ist.
Gegen eine Schulung spricht nichts, allerdings, dass dieser Arzt uns einer Prüfung unterziehen will und zwar praktisch und theoretisch.
Meine Frage. Ist das Rechtens?
Vielen Dank für die Antworten im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
immerich

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25302
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Fortbildung und Prüfung durch einen Arzt

Beitrag von WernerSchell » 16.04.2016, 14:31

Sehr geehrter Fragesteller Frau/Herr Immerich,
im pflegerischen Bereich gibt es keinen Tätigkeitsschutz, so dass grundsätzlich ein weit gefasster Einsatz möglich ist.
Soweit konkretes Einzelwissen fehlt, kann auch ein Fortbildungsangebot gestaltet werden, theoretisch - ergänzt durch praktische Übungen.
Eine Überprüfung des so erworbenen Wissens durch einen Arzt kann nicht beanstandet werden.
Soweit arbeits- oder tarifvertragliche Regelungen den geschilderten Absichten nicht entgegen stehen, werden von hier aus keine Bedenken
gegen die angesprochenen Veränderungen geltend gemacht.
Es stellt sich allerdings die Frage, welche Auffassung die zuständigen Pflege-Leitungskräfte beziehen und inwieweit sie mit dem Geschehen konform gehen.
Inwieweit ist die Arbeitnehmervertretung in das Fortbildungsgeschehen eingebunden worden?
MfG Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

immerich
Newbie
Beiträge: 2
Registriert: 16.04.2016, 08:41

Re: Fortbildung und Prüfung durch einen Arzt

Beitrag von immerich » 16.04.2016, 22:50

sehr geehrter Herr Schell,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Die Leitung ist grundsätzlich mit allem komform, was ihr von seiten der Geschäftsleitung aufgetragen wird, dieses gilt auch für Unterbesetzung, verschwinden lassen von Überlastungsanzeigen etc, aber das ist ein anderes Thema. Die Arbeitnehmervertretung, hier in Form einer MAV, ist leider pro Arbeitgeberund gibt desweiteren vor, sich mit der Thematik nicht aus zu kennen.

Für neue Aufgaben geschult zu werden ist grundsätzlich positiv, was ich allerdings bedenklich finde , ist das ablegen einer Prüfung, die ich in diesem Rahmen bereits während meiner zweijährigen Ausbildung zur Fachkrankenschwester für Anästhesie- und Intensivpflege ab gelegt habe und somit die Voraussetzung zur Ausübung meines Berufs laut Krankenpflegegesetz erfüllt habe.
Eine Kollegin hat diese Prüfung bereits nicht bestanden. Ihr sollen jetzt Konsequenzen drohen. Wie sollen diese denn bitte aussehen? Sie hat genau , wie ich vor vielen Jahren. Ihr Fachexamen erfolgreich abgeschlossen.

Ist es wirklich rechtens, das ein Arzt alleine Prüfungen abnehmen kann, ohne dass es dafür einen öffentlichen Auftrag gibt? Er führt diese Prüfungen durch, "weil er das so will" , und nicht von den Behörden den Auftrag erhalten hat.

Für weitere Antworten wäre ich sehr dankbar und bedanke mich Vorfeld.

Mit freundlichem Gruß

immerich

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25302
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Re: Fortbildung und Prüfung durch einen Arzt

Beitrag von WernerSchell » 17.04.2016, 07:04

Guten Morgen,
ich kann den Unmut gut nachvollziehen und auch die Vorbehalte gegen das interne Prüfverfahren. Ihre weiteren Hinweise deuten aber darauf hin,
dass unabhängig von dem beschriebenen Prüfverfahren möglicherweise einiges nicht gut läuft. Ich halte es für wenig erfreulich, wenn sich die
Arbeitnehmervertretung weg duckt. Vielleicht müsste sie noch einmal deutlicher angesprochen werden.
Sie können natürlich in der Angelegenheit ganz allgemein argumentieren und deutlich machen, dass Sie bereits für Ihre berufliche Tätigkeit ausreichend
qualifiziert sind und es nicht angehen kann, als Pflegekraft von einem Arzt geprüft zu werden, ohne dass dies in irgendeiner nachvollziehbaren Regelung
näher beschrieben ist. Nichtbestehen einer solchen ungeregelten Prüfung kann m.E. keine arbeitsrechtlichen Folgen haben. Allenfalls wird es nicht
zu der vorgesehenen neuen Aufgabengestaltung kommen können.
Andererseits ist der Arbeitgeber gegenüber den Patienten in der Pflicht, eine sorgfältige und den aktuellen Standards entsprechende Versorgung zu gewährleisten.
Dazu gehört dann auch die Fortbildung von Dienstkräften und das Sicherstellen, dass das angebotene Wissen und Können auch angekommen ist.
Alles in allem eine schwierige Situation, die wahrscheinlich allein mit rechtlichen Argumenten nicht zu lösen ist. Verbindliche Ratschläge sind von hier ohnehin
nicht möglich.
MfG W.S.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Antworten