PsychVVG stellt wichtige Weichen
Verfasst: 21.11.2016, 14:47
PsychVVG stellt wichtige Weichen
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt das am 10. November 2016 im Bundestag verabschiedete neue Vergütungssystem für psychiatrische und psychosomatische Leistungen „PsychVVG“ (Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen) ausdrücklich. „Dass man aus den vielen und folgenschweren Fehlanreizen des somatischen DRG-Systems Lehren gezogen und das ursprünglich auch für Psychiatrie und Psychosomatik vorgesehene pauschalierende Entgeltsystem verworfen hat, lässt auf eine auch in Zukunft gute Versorgung psychisch kranker Menschen in Deutschland hoffen“, sagt DBfK-Bundesgeschäftsführer Franz Wagner. „Es wird nun viel davon abhängen, ob und wie die Ausgestaltung des neuen Vergütungssystems gelingt. Seelisch kranke Menschen brauchen ein verlässliches Versorgungsangebot, das ihre spezifischen Bedürfnisse wahrnimmt und aufgreift. Sie brauchen qualifizierte Pflegefachpersonen als Ansprechpartner und Unterstützer, die Zeit zur Betreuung haben und auf große Fachkompetenz zurückgreifen können. In einem von wirtschaftlichen Interessen dominierten Gesundheitssystem ist dies nur durch verbindliche (Mindest)Personalvorgaben sicherzustellen, die auch Überprüfungen und bei Nichterfüllung Sanktionen vorsehen. Eine Investition in Pflegefachpersonal zahlt sich für jede/n Patient/in sowie für das gesamte System schnell aus und kann in den kommenden Jahren Schritt für Schritt umgesetzt werden“, so Wagner.
Neben den Vorgaben für die Personalbemessung eröffnet das neue Gesetz auch neue Wege einer sektorenübergreifenden Versorgung. Nach Einschätzung des DBfK entspricht dies ganz besonders den Wünschen und Bedürfnissen psychisch Kranker, ihrer Angehörigen und ihrer therapeutischen Teams. Eine erfolgreiche Umsetzung könnte Vorbild werden für den somatischen Versorgungsbereich, denn auch dort ist die strikte Sektorentrennung längst nicht mehr zielführend.
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
http://www.dbfk.de
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.
Quelle: Pressemitteilung vom 21.11.2016
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
http://www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77 | Umsatzsteuer Id.Nr. DE 114235140
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt das am 10. November 2016 im Bundestag verabschiedete neue Vergütungssystem für psychiatrische und psychosomatische Leistungen „PsychVVG“ (Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen) ausdrücklich. „Dass man aus den vielen und folgenschweren Fehlanreizen des somatischen DRG-Systems Lehren gezogen und das ursprünglich auch für Psychiatrie und Psychosomatik vorgesehene pauschalierende Entgeltsystem verworfen hat, lässt auf eine auch in Zukunft gute Versorgung psychisch kranker Menschen in Deutschland hoffen“, sagt DBfK-Bundesgeschäftsführer Franz Wagner. „Es wird nun viel davon abhängen, ob und wie die Ausgestaltung des neuen Vergütungssystems gelingt. Seelisch kranke Menschen brauchen ein verlässliches Versorgungsangebot, das ihre spezifischen Bedürfnisse wahrnimmt und aufgreift. Sie brauchen qualifizierte Pflegefachpersonen als Ansprechpartner und Unterstützer, die Zeit zur Betreuung haben und auf große Fachkompetenz zurückgreifen können. In einem von wirtschaftlichen Interessen dominierten Gesundheitssystem ist dies nur durch verbindliche (Mindest)Personalvorgaben sicherzustellen, die auch Überprüfungen und bei Nichterfüllung Sanktionen vorsehen. Eine Investition in Pflegefachpersonal zahlt sich für jede/n Patient/in sowie für das gesamte System schnell aus und kann in den kommenden Jahren Schritt für Schritt umgesetzt werden“, so Wagner.
Neben den Vorgaben für die Personalbemessung eröffnet das neue Gesetz auch neue Wege einer sektorenübergreifenden Versorgung. Nach Einschätzung des DBfK entspricht dies ganz besonders den Wünschen und Bedürfnissen psychisch Kranker, ihrer Angehörigen und ihrer therapeutischen Teams. Eine erfolgreiche Umsetzung könnte Vorbild werden für den somatischen Versorgungsbereich, denn auch dort ist die strikte Sektorentrennung längst nicht mehr zielführend.
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Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.
Quelle: Pressemitteilung vom 21.11.2016
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
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