Pflegeberufsgesetz (PflBG)

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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Pflegeberufsgesetz (PflBG)

Beitrag von WernerSchell » 23.06.2017, 17:40

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Deutscher Bundestag Rede des Bundesministers für Gesundheit, Hermann Gröhe,
zum Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe vor dem Deutschen Bundestag am 22. Juni 2017 in Berlin
:

Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen!
Liebe Kollegen!

Unser Präsident hat in gewohnt heiterer Weise einen sehr ernsten Hinweis, nämlich dass wir dankbar
dafür sein können, uns in Freiheit zu streiten, aufgenommen. Ich finde, es sollte immer wieder
daran erinnert werden: Wir streiten uns – manches eint uns –, aber das tun wir immer mit der Kraft
des Arguments und aufgrund der Mehrheit, mit der uns die Wählerinnen und Wähler ausgestattet haben,
und wir brauchen keine Sorge vor Repressalien haben, die in anderen Ländern der Welt notwendige
Debatten erst gar nicht möglich machen.

Im Beitrag der Kollegin Scharfenberg ist eines deutlich geworden: Das Fundament, auf dem wir
streiten, ist, dass wir gemeinsam den Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen und den Pflegekräften
den Rücken stärken wollen. Es ist Aufgabe der Opposition, zu mahnen und zu drängen. Unsere Aufgabe
ist es, zu handeln. Ich sage sehr selbstbewusst: In dieser Legislaturperiode ist so viel wie in
keiner zuvor für die Pflege getan worden.

Ab 1. Januar dieses Jahres wurde der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff umgesetzt. Endlich gibt es
gleichberechtigten Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung auch für demenziell Erkrankte.
Zehn Jahre lang wurde darüber gestritten. Noch in dieser Legislaturperiode hat die Opposition im
Zusammenhang mit dem Pflegestärkungsgesetz I behauptet: "Das Pflegestärkungsgesetz II wird nie
kommen." Am 1. Januar 2017 ist es Realität geworden.

Auch über die Pflegeberufereform diskutieren wir seit zehn Jahren. Deswegen ist es originell, dass
mancher zwischen den Argumenten "zu viel Zeit gelassen" und "übers Knie gebrochen" pendelt. Seit
zehn Jahren diskutieren wir über die Frage, ob es nicht angemessen ist – und ich bejahe dies
eindeutig –, die Pflegeberufe in einem einheitlichen Berufsbild – bei Vertiefung in speziellen
Bereichen in konkreten Tätigkeitsfeldern – zusammenzuführen, weil es die Berufe aufwertet und weil
es die Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten unserer Pflegekräfte erhöht. Darin weiß ich mich von
vielen aus der Pflegebranche unterstützt.

Die Kollegin von der Linken spricht von einem Koalitionsstreit. Sie fordern eine zweite Anhörung.
Mit Verlaub: Hätten Sie doch bei der ersten schon zugehört, dann wüssten Sie, dass es nicht um ein
Hakeln in der Koalition geht, sondern dass diese umfassende Ausbildungsreform mit ganz vielen
Hoffnungen und auch mit Sorgen verbunden ist, Sorgen zum Beispiel der privaten Arbeitgeber – das
haben Sie eindrucksvoll unterstrichen – und Hoffnungen zum Beispiel der Wohlfahrtsverbände, des
Pflegetags und des Pflegerats. Jeder artikuliert hier die Sorgen und zitiert die Verbände, denen er
sich besonders nahe fühlt. Ich habe beim Pflegetag einen großen Rückenwind, übrigens nicht nur in
Bezug auf die Generalistik, sondern ausdrücklich auch für den Kompromiss erfahren.

Ich will mit Dank an die Kollegen Nüßlein und Lauterbach auch sagen, dass ich es für richtig halte,
dass in dieser Weise nach einem Kompromiss gesucht, ja gerungen wurde, der das Ziel hat, die
Hoffnungen wie die Sorgen ernst zu nehmen. Wir wollten nicht rechthaberisch fragen, wer denn nun
mit seinen Hoffnungen recht hat, sondern haben gesagt: Die jungen Leute, die eine Ausbildung
beginnen, sind Expertinnen und Experten für ihren eigenen Lebensweg. Sie werden – da bitte ich Sie,
sich die Regelungen zum Wahlrecht noch einmal anzusehen – beginnen mit einer gemeinsamen Ausbildung
und werden dann nach einer Vertiefung in Alten- und Kinderkrankenpflege nach zwei Jahren die
Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, ob sie den Abschluss in der Kinderkranken- und
Altenpflege oder den generalistischen Abschluss mit einem Vertiefungsschwerpunkt wählen. Wir legen
dies in die Hand der jungen Leute. Wir werden uns nach einigen Jahren ansehen, wie die Erfahrungen
damit sind, dann wird der Bundestag erneut entscheiden. Ich glaube, das ist eine gute Lösung, eine
Lösung, die Vertrauen zu denjenigen aufbaut, die wir für einen Pflegeberuf gewinnen wollen.

Ich bin in der Tat davon überzeugt, dass wir die Attraktivität der Berufe umfassend stärken, und
zwar nicht nur durch die Generalistik, den erweiterten Einsatz und die Aufstiegsmöglichkeiten. Ich
nenne beispielhaft, weil gerade von Wertschätzung für die Pflege die Rede war, § 4, in dem es um
vorbehaltene Tätigkeiten geht. Erstmalig entsprechen wir mit diesem Gesetz dem klaren Grundsatz:
Pflegen kann nicht jeder. Es wird klar, dass bestimmte Tätigkeiten nur ausgebildeten Fachkräften
vorbehalten sind. Das ist ein deutliches Zeichen der Wertschätzung und steht in dieser Klarheit
erstmalig in diesem Gesetz.

Ein weiterer Punkt: Wir wollen die praktische Ausbildung stärken. Deswegen gibt es erstmalig eine
klare Regelung zur Praxisanleitung. Das heißt, der Auszubildende wird eben nicht allein in der
Arbeit eingesetzt und soll sich dort bewähren, sondern er erhält durch Fachkräfte eine
Praxisanleitung. Das ist ein großer Fortschritt hin zu einer besseren Berufsausbildung.

Es ist ein Aberwitz – das ist schon angesprochen worden –, dass wir uns angesichts des Mangels von
Arbeitskräften in der Altenpflege in einigen Bundesländern noch Schulgeld leisten. Das gehört dann
endlich der Vergangenheit an. Das ist ein wichtiger Schritt.

Ich sage sehr deutlich: Die Debatte muss weitergehen. Wir haben im Gesundheitswesen auch andere
Mangelberufe; ich denke an Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden. Wir haben gestern im
Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz mit den Ländern darüber gesprochen. Es bleibt wahrlich
genug Arbeit zu tun. Wie gesagt: In Mangelberufen des Gesundheitswesens sollte Schulgeld endlich
der Vergangenheit angehören.

Schließlich ergänzen wir die starke Berufsausbildung, die wir mit diesem Gesetz schaffen, um eine
aus der Pilotphase in den Regelbetrieb überführte hochschulische Pflegeausbildung, die an die Seite
der Berufsausbildung tritt und deren Ziel es ist, die Erkenntnisse der Pflegewissenschaften in den
Pflegealltag hineinzutragen und so zu einer guten Verbindung nicht zuletzt für hochkomplexe
Pflegebedarfe, für Leitungsaufgaben und so weiter zu kommen. Auch das ist ein starkes Signal, dass
wir in der Pflege die Berufs- und Betätigungsfelder deutlich ausweiten.

Wir haben natürlich nie behauptet – Kollegin Scharfenberg, da muss ich Ihnen widersprechen –: Das
ist der eine Weg, der den Fachkräftemangel behebt. Aber erstens haben wir heute einen
Ausbildungsrekord in der Alten- und Krankenpflege. Das ist eine gute Nachricht. Das zeigt, wie viel
Solidarität in dieser Gesellschaft steckt, wie viele Menschen in diesem Bereich tätig werden
wollen. Zweitens ist diese Ausbildungsreform eingebettet in eine umfassende Politik: Wir haben in
dieser Legislaturperiode die Zahlung von Tariflöhnen gestärkt; zusätzliche Betreuungskräfte werden
eingesetzt; am 1. Januar dieses Jahres wurden in elf Bundesländern bessere Personalschlüssel
eingeführt; wir bringen Personalbemessungsverfahren in Kranken- und Altenpflege und
Mindestpersonalvorgaben auf den Weg. Im nächsten Jahr soll die Einigung in der Krankenpflege
erfolgt sein. Die Schlüsselverbesserungen in der Altenpflege sind zum Jahresbeginn in Kraft
getreten. Also: Dieses Konzept ist ein Baustein, eingebettet in eine Politik, die sich fest dem
Ziel verschrieben hat, die Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte in unserem Land nachdrücklich zu
stärken.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu diesem guten Gesetz.

Anlagen
- Nr. 74-3 (PDF) 117KB
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Re: Pflegeberufsgesetz (PflBG)

Beitrag von WernerSchell » 23.06.2017, 17:41

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Deutscher Bundestag Rede der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Katarina Barley,
zum Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe vor dem Deutschen Bundestag am 22. Juni 2017 in Berlin
:

Sehr geehrter Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Gerade gestern habe ich an dieser Stelle den Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung
vorgestellt. Ein wichtiges Element darin war die Aufwertung sozialer Berufe. Genau mit diesem
Vorhaben machen wir Ernst. Das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe ist ein großer Schritt in
Richtung einer Aufwertung der sozialen Berufe.

Sehr geehrte Frau Zimmermann, wenn die Linke jetzt anfängt, den Arbeitgeberverband Pflege und den
Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands zu zitieren, dann sollten Sie sich einmal Gedanken
darüber machen, ob Sie da vielleicht nicht auf einer etwas schiefen Ebene sind.

Heute hat sich Annelie Buntenbach vom Deutschen Gewerkschaftsbund dahin gehend geäußert, dass diese
Reform längst überfällig sei und insbesondere im Bereich Mitbestimmung ganz große Fortschritte
bringen werde. Wer einmal Angehörige selbst gepflegt hat, der weiß, was das für eine
Herausforderung ist – emotional, körperlich, mental –, aber auch wie bereichernd diese Tätigkeit
sein kann. Wer diese Tätigkeit als Beruf wählt, der wählt den Dienst am Menschen mit all den
Herausforderungen, und das verdient erst einmal unseren allerhöchsten Respekt.

Eine neue Struktur der Pflegeausbildung ist deswegen vor allem eine Sache von Wertschätzung, von
Gerechtigkeit und von Weitsicht dafür, was diese Männer und Frauen jeden Tag leisten;
Gerechtigkeit, weil wir vor allen Dingen die Altenpflege deutlich aufwerten, und Weitsicht, weil
wir die Pflege attraktiver machen müssen. Denn wir wissen: Nachwuchs wird schon heute dringend
gesucht, und wir müssen sicherstellen, dass die pflegebedürftigen Menschen auch in Zukunft alle
Unterstützung bekommen, die sie brauchen.

Wir brauchen eine generalistische Pflegeausbildung, weil immer mehr ältere Menschen im Krankenhaus
liegen, die mehr pflegerische Zuwendung brauchen als jüngere, weil in den Pflegeheimen eine
steigende Anzahl von Menschen lebt, die auch Krankenpflege brauchen, und weil in der wichtigen
ambulanten Pflege Akutpflege und Langzeitpflege beherrscht werden müssen, weswegen diese Bereiche
nicht getrennt werden können. Was ist hieran nun das Neue? Wir reagieren darauf, indem wir
Krankenpflege und Altenpflege einander annähern, indem Pflegekräfte eine moderne, generalistische
Ausbildung erhalten, die EU-weit anerkannt ist. Deren Abschluss eröffnet sogar noch die Möglichkeit
zum Pflegestudium, das heißt, wir schaffen auch mehr Aufstiegschancen in der Pflege. Außerdem wird
es eine Differenzierung im dritten Ausbildungsjahr geben. Ich gebe zu: Das ist nicht die von mir
favorisierte Lösung gewesen. Wir haben aber gehört, dass es nach sechs Jahren eine Evaluierung
geben wird, und wir werden sehen, ob sich dann Änderungsbedarf zeigt.

Einen Punkt, der mir besonders wichtig ist, möchte ich noch ansprechen: Es gibt nur wenige Berufe,
in denen man zur Ausbildung noch Geld mitbringen muss und keine Ausbildungsvergütung erhält.
Interessanterweise sind das meistens Berufe, in denen überwiegend Frauen tätig sind. Ich halte es
für einen riesigen Erfolg, dass wir die Ausbildungsfinanzierung neu regeln, das Schulgeld
abschaffen und einen Ausbildungsfonds einrichten, der eine sichere Finanzierungsgrundlage bietet.
Alle Auszubildenden werden eine angemessene Vergütung erhalten. Der Fonds ist nicht gedeckelt, das
heißt, es wird jeder Bedarf gedeckt werden, es wird keine Platzbegrenzung geben. Eine solche
moderne Pflegeausbildung ist eine Frage von Wertschätzung, von Gerechtigkeit und von Weitsicht. Wir
brauchen gut ausgebildete, motivierte, engagierte Menschen in den sozialen Berufen, die sich um
andere Menschen kümmern, die das – gerade in der Pflege – auch ein Stück weit als Berufung
empfinden, damit unser Land für alle lebens- und liebenswert bleibt.

Ich bedanke mich sehr, insbesondere – das vielleicht zuletzt, da ich noch ein paar Sekunden
Redezeit habe – für die ausgesprochen gute Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit.
Das kann ich zwar jetzt nicht aus eigener Anschauung sagen, weil der Großteil des Prozesses unter
meiner Vorgängerin Manuela Schwesig abgelaufen ist, aber das gesamte Haus hat mir versichert, dass
es ein ausgesprochen produktives Zusammenwirken gab. An dieser Stelle dafür herzlichen Dank!


Anlagen
- Nr. 74-2 (PDF) 184KB
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Pflegeberufe müssen attraktiver werden

Beitrag von WernerSchell » 24.06.2017, 09:53

Am 25.06.2017 bei Facebook gepostet:

Hermann Gröhe, Bundesgesundheitsminister, hat zur Gestaltung und Verabschiedung eines neuen Pflegeberufegesetzes bei Facebook Stellung genommen. Dazu ergibt sich aus der Sicht von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk:

Über die Notwendigkeit, ein neues Pflegeberufegesetz zu schaffen, kann man lebhaft streiten. Über 40 Jahre Rechtskunde-Lehrtätigkeit in der Krankenpflegeausbildung (einschließlich Lehraufträge an der Katholischen Fachhochschule Köln im Fach Pflegepädagogik) zeigen mir deutlich auf, worauf es entscheidend ankommen muss. Der seit Jahren bestehende und dramatisch zunehmende Pflegenotstand erfordert aktuell vorrangig andere pflegepolitische Maßnahmen. Wie ich bereits mehrfach verdeutlicht habe, sind die Pflege-Personalausstattungen in den Krankenhäusern und den Pflegeeinrichtungen nicht auskömmlich, um eine angemessene Pflege nach pflegewissenschaftlichen Standards (§ 11 SGB XI) zu gewährleisten. Ich schätze den Fehlbedarf auf mittlerweile weit über 100.000 Dienstkräfte ein. Es ist daher dringend geboten, JETZT - und nicht irgendwann in den 2020er Jahren - für Personalbemessungssysteme Sorge zu tragen, die eine verbesserte Pflege-Personalausstattung in Gang bringen können. Nur wenn die Rahmenbedingungen stimmen, werden wir mehr Fachpersonal gewinnen können. Ein neues Pflegeberufegesetz wird dazu keinen nennenswerten Beitrag leisten. Im Übrigen kann durch die im Rahmen der Pflegestärkungsgesetze vorgesehenen Betreuungskräfte keine Verbesserung der Pflege erwartet werden. Solche Betreuungskräfte machen nur Sinn, wenn die Pflegepersonalausstattungen stimmig geregelt sind und damit Pflege und Betreuung zusammen für eine verbesserte Versorgung der Patienten und pflegebedürftigen Menschen wirksam werden können. Ich mache im Übrigen noch einmal auf mein Statement vom 21.10.2015 beim Neusser Pflegetreff aufmerksam > https://youtu.be/qbyHRxX9ikk - Werner Schell
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Bundesrat stimmt Pflegeberufegesetz zu

Beitrag von WernerSchell » 07.07.2017, 16:31

Ärzte Zeitung vom 07.07.2017:
Pflegereform
Bundesrat stimmt Pflegeberufegesetz zu
Eine Agenda mit über 100 Punkten müssen die Bundesrats-Abgeordneten am Freitag abarbeiten.
Die Entscheidung zum Pflegeberufegesetz fiel bereits am Mittag.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=939 ... fpuryyqrde
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Re: Pflegeberufsgesetz (PflBG)

Beitrag von WernerSchell » 10.07.2017, 10:51

Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz - PflBRefG)
Beschluss des Deutsches Bundestages vom 23.06.2017 (unten als pdf-Datei angefügt und abrufbar)
Bundesrat - Drucksache 511/17 - Zustimmung vom 07.07.2017


+++
Bild
Die Statements von Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, beim Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 sind in einem gesonderten Filmbeitrag (7.30 Minuten) anschaubar unter:
> https://youtu.be/qbyHRxX9ikk
Die wesentlichen Aussagen:
- Mehr Pflegepersonal - jetzt und nicht später!
- Mehr Zeit für Zuwendung und Pflege ermöglichen.
- Der im PSG II vorgesehene § 113c SGB XI, der ein Personalbemessungssystem anspricht, reicht nicht!
- Mängel müssen abgestellt werden, auch im Hinblick auf den Einsatz der Betreuungskräfte nach § 87b SGB XI
.

+++
In den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen fehlen weit über 100.000 Pflegekräfte. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk mahnt daher seit Jahren bundesweit geltende Personalbemessungssysteme an, die eine angemessene Stellendotierung in der Pflege entsprechend dem pflegewissenschaftlichen Standard (§ 11 SGB XI) gewährleisten können. Am 13.05.2014 wurde dazu ein Statement vorgelegt und die Auflösung des Pflegenotstandes eingefordert. Siehe > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf Letztlich ist daraus nur der § 113c SGB X hervorgegangen. Zusätzliche Betreuungskräfte wurden für die Heime bewilligt.
Das neue Pflegeberufegesetz wird den Pflegenotstand nicht auflösen können, weil es nur die Ausbildung auf eine neue Basis stellt. Der Pflegenotstand kann nur behoben werden, wenn die Stellenschlüssel flächendeckend für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen grundlegend verbessert werden. Ergänzend dazu müssen auch angemessene Vergütungen für die Pflegekräfte gestaltet werden. Insoweit sind die Tarifvertragsparteien in der Pflege. - Werner Schell - http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de


+++
Pressemitteilung dazu vom 08.7.2017:
Bundesrat verabschiedet
Pflegeberufereformgesetz/ ASB setzt sich für
bundeseinheitliche Rahmenbedingungen ein

2017-07-07 13:07:23
Köln/Berlin (ots) - Der Bundesrat hat heute das als Kompromissvorschlag der Koalitionspartner
eingebrachte Pflegeberufereformgesetz verabschiedet.
Als einer der größten Arbeitgeber im Pflegebereich begrüßt der ASB in weiten Teilen die nun
nach langem Ringen beschlossene Reform: "Die Einführung der generalistischen Ausbildung ist
der richtige Ansatz, um die Attraktivität und Qualität der Pflegeausbildung zu erhöhen", so ASBBundesgeschäftsführer
Ulrich Bauch. Er sei sich sicher, dass durch die Zusammenführung des
Kranken- und Altenpflegeberufes zu einem einheitlichen Pflegeberuf es auch zu einer
Angleichung der Gehälter kommen werde. "Der schlecht bezahlte Altenpfleger und die besser
bezahlte Krankenschwester werden somit bald der Vergangenheit angehören."
Bedauerlich sei laut Bauch, dass keine gemeinsamen und einheitlichen Lerninhalte und
Finanzierungsgestaltungen der neuen Ausbildung im Gesetz verankert worden seien. Aus
diesem Grund appelliert der ASB-Bundesgeschäftsführer an die Verhandlungspartner in den
Ländern, sich für bundeseinheitliche Rahmenbedingungen der Ausbildung einzusetzen. "Der
Torso der Reform ist geschaffen", so Bauch. Nun müsse man aufpassen, dass in der konkreten
Ausgestaltung kein unübersichtliches, ungerechtes Flickwerk entstehe und somit eine echte
Chance verpasst werde, sich den Herausforderungen in der Pflege zu stellen. "Daher wird sich
der ASB in die anstehenden Verhandlungen zwischen den verschiedenen Kostenträgern
einbringen."
Pressekontakt:
Hilke Vollmer
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Email: h.vollmer@asb.de
Telefon: 030/ 2325786-122
Mobil: 0172/ 2620597
Dateianhänge
Pflegeberufegesetz_Bundestagsbeschluss_23.06.2017.pdf
Pflegeberufereformgesetz - PflBRefG
(17.08 MiB) 633-mal heruntergeladen
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Bundesrat stimmt Gesetz zur Pflegeberufereform zu

Beitrag von WernerSchell » 10.07.2017, 11:41

Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums Pressemitteilung 085 Veröffentlicht am 07.07.2017

Bundesrat stimmt Gesetz zur Pflegeberufereform zu

Der Bundesrat hat heute dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe zugestimmt. Die Staatssekretäre im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ralf Kleindiek und im Bundesministerium für Gesundheit, Lutz Stroppe begrüßen den erfolgreichen Abschluss des Gesetzgebungs-verfahrens. Das Gesetz tritt nun stufenweise in Kraft. Es sorgt für verbesserte Rahmenbedingungen in der Pflege und steht für die notwendige Aufwertung des sozialen Berufsfelds insgesamt.

Am 7. Juli 2017 hat die Länderkammer den Weg für das "Gesetz zur Reform der Pflegeberufe" frei gemacht. Mit dem Pflegeberufereformgesetz werden die bisher im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen in einem neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt.

Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ralf Kleindiek: „Mit der Reform der Pflegeberufe verbessern wir die Ausbildungsbedingungen und erhöhen die Attraktivität des Berufsfelds Pflege. Die Reform übernimmt damit eine Vorreiterrolle für die sogenannten SAGE-Berufe insgesamt. In den Berufen soziale Arbeit, Gesundheit und frühkindliche Erziehung leisten gerade Frauen einen enormen Beitrag für unser Gemeinwesen. Hier müssen weitere Schritte folgen, um die Wertschätzung und Bezahlung nachhaltig zu verbessern.“

Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, Lutz Stroppe: „Mit einer modernen Pflegeausbildung stärken wir unsere Pflegekräfte durch mehr Berufs- und Aufstiegschancen. Außerdem sorgen wir dafür, dass das Schulgeld in der Altenpflege endlich überall abgeschafft wird. Das ist ein wichtiger Schritt, dem weitere folgen müssen. Auch das Schulgeld für die Ausbildung der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden sowie in weiteren Heilberufen und den weiteren Heilberufen muss in Zukunft abgeschafft werden.“

Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung. Wer die generalistische Ausbildung fortsetzt, kann in allen Bereichen der Pflege eingesetzt werden und erhält den Berufsabschluss „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“. Der Berufsanschluss wird europaweit anerkannt. Für das dritte Ausbildungsjahr ist für Auszubildende mit Vertiefungsbereich in der Pflege alter Menschen oder von Kindern und Jugendlichen ein Wahlrecht vorgesehen. Sie können für das letzte Ausbildungsdrittel eine Spezialisierung in der Altenpflege oder Kinderkranken-pflege mit gesondertem Berufsabschluss wählen. Niemand geht so für die Ausbildung im Pflegebereich verloren.

Durch zahlreiche Verbesserungen sollen gerade junge Menschen für die Ausbildung im Pflegeberuf begeistert werden: es muss kein Schulgeld mehr bezahlt werden und eine angemessene Ausbildungsvergütung wird im Gesetz festgeschrieben. Durch Modernisierung der Ausbildungsinhalte, eine bessere Ausstattung der Pflegeschulen und mehr Praxisanleitung im Betrieb gewinnt die Ausbildung an Attraktivität.

Das Gesetz tritt nun stufenweise in Kraft. Der erste Ausbildungsjahrgang soll 2020 beginnen. Pflegeschulen und Ausbildungsbetrieben bleibt so genug Zeit, sich auf die neue Ausbildung einzustellen. Bis dahin werden weitere Voraussetzungen zur Umsetzung der Reform geschaffen: Mit dem Erlass einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie einer Finanzierungsverordnung werden die technischen Details geregelt.

Web-Ansicht: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/p ... -zu/117338
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Pflegeberufe endlich aufwerten, Personal entlasten

Beitrag von WernerSchell » 11.09.2017, 14:02

Linke:
Pflegeberufe endlich aufwerten, Personal entlasten

„Personalabbau, Arbeitsstress und Arbeitsverdichtung kennzeichnen seit Jahren die Situation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Allein in Nordrhein-Westfalen fehlen 40.000 Pflegekräfte, bundesweit sind es sogar 100.000 Mitarbeitende. Dieser Zustand ist nicht nur für die Pflegekräfte selbst unerträglich, sondern hat auch Auswirkungen auf Patientinnen und Patienten bzw. Menschen, die auf Pflege und Unterstützung angewiesen sind. Immer weniger Beschäftigte müssen immer mehr Patientinnen und Patienten in kürzerer Zeit versorgen. Die Folgen sind fehlende Zuwendung, mangelnde Hygiene und die Gefahr, dass es zu gefährlichen Pflegesituationen kommt“, warnt Sylvia Gabelmann, Apothekerin, stellvertretende Landesvorsitzende der Linken in NRW und deren Bundestagskandidatin für den aussichtsreichen Platz 9 der Landesliste der Partei.
„Diese Probleme sind seit Jahren bekannt. Trotzdem sitzt die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD die Probleme aus und verweigert sich jedweden Lösungsvorschlägen, die die Arbeitssituation des Pflegepersonals tatsächlich verbessern würden. Was die Beschäftigten jetzt brauchen, ist eine radikale Wende in der Gesundheits- und Pflegepolitik. Pflegeberufe müssen endlich – auch finanziell – wertgeschätzt und die Mitarbeitenden entlastet werden. Gebühren für die Ausbildung in Pflege- und Gesundheitsberufen lehnen wir entschieden ab. Konkret fordert Die Linke außerdem eine gesetzliche Personalbemessung, um den Personalnotstand zu bekämpfen und die bundesweit notwendigen 100.000 Pflegekräfte einzustellen. Wir brauchen endlich verbindliche Vorgaben, wie viele Pflegekräfte für wie viele Patienten und Patientinnen benötigt werden. Während sich in Deutschland rund 12 Pflegekräfte um 100 Krankenhauspatienten kümmern, sind es in den Niederlanden und der Schweiz mehr als doppelt so viele Pflegekräfte pro Patient. In Norwegen kommen sogar 43 Pflegekräfte auf 100 Krankenhauspatienten“, so Gabelmann weiter.
„Gemeinsam mit den Gewerkschaften kämpfen wir deshalb für bessere Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der ambulanten und stationären Altenpflege und in den Krankenhäusern und zugleich für eine gute Gesundheitsversorgung für alle Menschen. Daher unterstützt Die Linke die Gewerkschaft ver.di, die an zwei bundesweiten Aktionstagen zu Aktivitäten in Krankenhäusern aufruft: Am morgigen Dienstag (12. September) zum Aktionstag „Händedesinfektion“, bei dem sich die Pflegekräfte die vorgeschriebene Zeit zur Desinfektion nehmen sollen (insgesamt etwa zwei Stunden pro Schicht), wofür sie sonst aufgrund des Personalmangels keine Zeit haben. Und am 19. September – zum Aktionstag „Pause“ – an dem die Beschäftigten die ihnen gesetzlich zustehende Pausenzeit einfordern“, erklärt die Linke-Politikerin abschließend.

Quelle: Pressemitteilung vom 11.09.2017
Jasper Prigge
Pressesprecher DIE LINKE. NRW
DIE LINKE. Nordrhein-Westfalen
Alt Pempelfort 15
40211 Düsseldorf
Mobil: 0152-53881513
E-Mail: jasper.prigge@dielinke-nrw.de
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DBfK startet Inforeihe zum Pflegeberufegesetz

Beitrag von WernerSchell » 20.11.2017, 11:49

DBfK startet Inforeihe zum Pflegeberufegesetz

Lange hat das Pflegeberufegesetz (PflBG) in der vergangenen Legislaturperiode gebraucht, bis es – als Kompromiss, der noch viele Fragen offen lässt - in diesem Sommer vom Bundestag verabschiedet wurde. „Wichtige Verordnungen für eine Umsetzung stehen allerdings aus (Finanzierung, Ausbildungs- und Prüfungsverordnung), und nach dem Scheitern der Sondierungsgespräche am gestrigen Abend zeichnet sich ab, dass wir womöglich noch lange darauf werden warten müssen. Die Pflegebildungsreform ist von Beginn an kontrovers diskutiert worden – etliche Interessengruppen haben dabei zuallererst eigennützige Ziele verfolgt, nicht die Zukunft und Modernisierung des Berufs“, erklärt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel. „Das zwei Jahre dauernde Gesetzgebungsverfahren und der schließlich gefundene Kompromiss sorgen jetzt für große Verunsicherung: bei am Beruf interessierten (künftigen) Schulabgängern, bei Berufsberatern, aber auch bei Ausbildungsträgern und Schulen. Es wäre fatal, wenn durch weitere Verzögerungen in der Politik dem Pflegefachkräftemangel noch Vorschub geleistet würde. Wir brauchen die für die Umsetzung nötigen weiteren Schritte dringend.“

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist seit einigen Monaten im Bundesgebiet unterwegs mit Infoveranstaltungen zum Pflegeberufegesetz. Parallel geben wir nun eine Inforeihe heraus, die das Gesetz erläutern, Wege zur Umsetzung aufzeigen sowie die Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Ausbildungsträgern und Schulen darstellen wird. Teil 1 – „Das Pflegeberufegesetz“ ist nun erschienen und erläutert kurz und gut verständlich Fragen zu
 Berufsbezeichnung,
 Vorbehaltenen Tätigkeiten,
 Ausbildungsziel,
 Struktur der Ausbildung mit den unterschiedlichen Abschlüssen,
 Rolle des Trägers und der Schule,
 Ausbildungsvertrag,
 Praxisanleitung sowie
 Zusatzregelungen hochschulische Ausbildung.

Sobald die künftige Bundesregierung die Pflegeberufereform weiter konkretisiert hat, wird die Reihe fortgesetzt. Teil 1 ist als Download erhältlich unter https://www.dbfk.de/media/docs/download ... gesetz.pdf.

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
http://www.dbfk.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Quelle: Pressemitteilung vom 20.11.2017
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
http://www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77 | Umsatzsteuer Id.Nr. DE 114235140
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Zuschuss für Pflegeschulen

Beitrag von WernerSchell » 04.01.2019, 07:19

Ärzte Zeitung vom 04.01.2019:
Nordrhein-Westfalen
Zuschuss für Pflegeschulen

Nordrhein-Westfalen stellt den Pflegeschulen des Landes 250.000 Euro zur Verfügung, damit sie sich auf den Start der generalistischen Pflegeausbildung Anfang 2020 vorbereiten können. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=97 ... efpuryykqr
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WernerSchell
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Pflegeberufegesetz - zwei Statements

Beitrag von WernerSchell » 24.01.2019, 09:48

Pflegeberufegesetz - zwei Statements:

“Das Pflegeberufereformgesetz ist ein richtiger und überfälliger Schritt”
Wie schlecht steht es wirklich um unseren Pflegenachwuchs? Die Auszubildendenzahlen steigen zwar, aber der zu erwartende Bedarf an Pflegefachkräften wird damit nicht zu decken sein. Das Thema Pflegeausbildung kann in seiner Relevanz kaum überschätzt werden, prägt doch diese Phase maßgeblich, ob junge Pflegende sich nachhaltig mit ihrem Beruf identifizieren können. Das hat auch die Bundesregierung erkannt und widmet dem Thema Ausbildung eine eigene Arbeitsgruppe in der Konzertierten Aktion Pflege. Auch auf dem 15. contec forum wird dem Thema Raum geboten und die Frage diskutiert: Reichen die Maßnahmen für eine langfristige Regenerierung des Pflegenachwuchses? Wir haben im Vorfeld einigen wichtigen VertreterInnen der Branche dieselben Fragen gestellt, um unterschiedliche Perspektiven auf Fragen der Generalistik, der Qualität, der Digitalisierung und der Wertschätzung in der Pflegeausbildung zu beleuchten.
Lesen Sie hier das Interview mit Prof. Dr. Michael Isfort, Professor für Pflegewissenschaft und Versorgungsforschung an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen (KatHO NRW), Fachbereich Gesundheitswesen, Abteilung Köln.
…. https://www.contec.de/conzepte/2764/?fb ... eO7iVjf0B0

“Von allem ein wenig, aber nichts Gescheites – bei der Generalistik gibt es mehr Fragen als Antworten”
Wie schlecht steht es wirklich um unseren Pflegenachwuchs? Die Auszubildendenzahlen steigen zwar, aber der zu erwartende Bedarf an Pflegefachkräften wird damit nicht zu decken sein. Das Thema Pflegeausbildung kann in seiner Relevanz kaum überschätzt werden, prägt doch diese Phase maßgeblich, ob junge Pflegende sich nachhaltig mit ihrem Beruf identifizieren können. Das hat auch die Bundesregierung erkannt und widmet dem Thema Ausbildung eine eigene Arbeitsgruppe in der Konzertierten Aktion Pflege. Auch auf dem 15. contec forum wird dem Thema Raum geboten und die Frage diskutiert: Reichen die Maßnahmen für eine langfristige Regenerierung des Pflegenachwuchses? Wir haben im Vorfeld einigen wichtigen VertreterInnen der Branche dieselben Fragen gestellt, um unterschiedliche Perspektiven auf Fragen der Generalistik, der Qualität, der Digitalisierung und der Wertschätzung in der Pflegeausbildung zu beleuchten.
Lesen Sie hier das Interview mit Bernd Bogert, Geschäftsführer der St. Gereon Seniorendienste gGmbH, einer der größten Ausbildungsträger der Altenpflege.
https://www.contec.de/conzepte/von-alle ... nd-bogert/
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Thieme begleitet Pflegeausbildung im Wandel

Beitrag von WernerSchell » 13.02.2019, 11:41

Befragung ergibt: Pflegepädagogen wünschen sich verlässlichen Partner
Thieme begleitet Pflegeausbildung im Wandel


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Bild - Thieme - Mit dem neuen Pflegeberufegesetz wird eine neue generalistische Ausbildung eingeführt. Pflegeschulen bereiten sich bereits jetzt auf die Umstellung vor. © Africa-Studio

Stuttgart, Februar 2019 – Mit dem neuen Pflegeberufegesetz, das Anfang 2020 in Kraft tritt, wird eine neue generalistische Pflegeausbildung eingeführt. Pflegeschulen und Ausbildungsbetriebe müssen sich auf die neu strukturierte Ausbildung vorbereiten. Welche Herausforderungen bringt die Umstellung mit sich? Welche Maßnahmen können helfen, den Übergang möglichst reibungslos zu gestalten? Der Georg Thieme Verlag hat Pflegepädagogen dazu befragt.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter: https://www.thieme.de/de/presse/befragu ... 139985.htm

Eine attraktive und qualifizierte Ausbildung ist eine wichtige Voraussetzung für ein gut funktionierendes Pflegeangebot. Das neue Pflegeberufegesetz, das am 1. Januar 2020 in Kraft tritt, führt eine dreijährige, generalistische Ausbildung mit dem Abschluss "Pflegefachfrau" beziehungsweise "Pflegefachmann" ein. Die Ausbildung vermittelt Kompetenzen für die Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. Neben dem generalistischen Berufsabschluss können Auszubildende mit entsprechenden Vertiefungseinsätzen im dritten Jahr auch einen Berufsabschluss als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger(in) oder als Altenpfleger(in) erlangen.

Vor allem für Pflegeschulen und Ausbildungsbetriebe bringt die Einführung der generalistischen Pflegeausbildung einige Änderungen mit sich. Der Georg Thieme Verlag hat daher Pflegepädagogen zur Umstellung auf die neue Ausbildungsform befragt. Dabei zeigte sich, dass die Mehrheit der Befragten von der generalistischen Ausbildung grundsätzlich überzeugt ist. Außerdem beschäftigt sie die Frage, wie die praktische Ausbildung künftig organisiert sein muss. Über die Hälfte der 200 Teilnehmer gibt an, sich bereits aktiv auf die Einführung der neuen Pflegeausbildung vorzubereiten: Sie besuchen Fortbildungen zu den künftigen Inhalten, gleichen die bisherigen Unterrichtsinhalte mit denen der neuen Ausbildungsverordnung ab, sprechen mit Pädagogen anderer Einrichtungen über Kooperationen und überarbeiten den praktischen Einsatzplan der Auszubildenden. Für 80 Prozent der Befragten stellt das Verfassen eines neuen Lehrplans sowie dazu passendes Lehrmaterial die größte Herausforderung dar. Die Pflegepädagogen wurden außerdem nach ihrer Meinung zu geeigneten Lehrmedien befragt.

„Die Ergebnisse der Befragung sind für unsere Arbeit sehr wertvoll“, sagt Dr. Dieter Schmid, der bei Thieme für das Lehrbuchprogramm Pflege zuständig ist. „So verstehen wir besser, welche Fragen die Pflegepädagogen beschäftigen und welche Unterstützung sie sich wünschen. Dies können wir prima für die anstehende Neuauflage unseres Pflegelehrwerks I care nutzen, das wir nun komplett generalistisch ausgestalten.“ Wie wichtig eine enge Zusammenarbeit von Verlagen und Pflegeschulen bei der Einführung der neuen Pflegeausbildung ist, bestätigt auch die Rückmeldung eines Teilnehmers: „Ich würde es schön finden, wenn die Verlage gerade in der ersten Umstellungsphase auf die generalistische Ausbildung eng mit den Schulen zusammenarbeiten würden, um ein sehr gutes Lehrwerk zu erstellen.“

Die Thieme Gruppe
Thieme ist marktführender Anbieter von Informationen und Services, die dazu beitragen, Gesundheit und Gesundheitsversorgung zu verbessern. Das Familienunternehmen entwickelt mit seinen über 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern digitale und analoge Angebote in Medizin und Chemie. Die internationale Unternehmensgruppe mit weltweit 11 Standorten nutzt dafür ein breites Experten- und Partnernetzwerk sowie die qualitativ hochwertigen Inhalte aus 200 Fachzeitschriften und 4400 Buchtiteln. Mit ihren Lösungsangeboten unterstützt Thieme relevante Informationsprozesse in der Wissenschaft, in Ausbildung und Patientenversorgung. Medizinstudierende, Ärzte, Pflegekräfte und Therapeuten, Kliniken, Krankenkassen sowie alle an Gesundheit Interessierten stehen hierbei im Mittelpunkt. Anspruch der Thieme Gruppe ist es, ihnen genau die Informationen, Services und Werkzeuge bereitzustellen, die sie in einer bestimmten Arbeitssituation oder Lebensphase benötigen. Durch die hohe Qualität und zielgruppenspezifische Relevanz der angebotenen Leistungen bereitet Thieme den Weg für eine bessere Medizin und mehr Gesundheit im Leben.

Quelle: Pressemitteilung vom 13.09.2019
Pressekontakt:
Anne-Katrin Döbler | Katja Röhm
Thieme Kommunikation
Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14 | 70469 Stuttgart
Fon +49[0]711/8931-115 | -280
Fax +49[0]711/8931-167
anne.doebler@thieme.de | katja.roehm@thieme.de
www.thieme.de/presse | www.facebook.com/georgthiemeverlag | www.twitter.com/ThiemeMed
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Neue DBfK-Broschüre: Informationen zum Pflegeberufegesetz

Beitrag von WernerSchell » 14.02.2019, 11:08

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Neue DBfK-Broschüre: Informationen zum Pflegeberufegesetz

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Mit engem Zeitplan geht die Pflegebildungsreform 2020 an den Start. Der deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat jetzt eine Broschüre „Informationen zum Pflegeberufegesetz – Wissenswertes, Tipps und Empfehlungen zur Bildungsreform für die Pflegeberufe“ herausgegeben, in der das Gesetz selbst, aber auch die wichtigsten Regelungen zur Ausbildung, zur Prüfung und zur Finanzierung erläutert werden. Darüber hinaus wird dargestellt, welche Vorbereitungen die Schulen und die Ausbildungsträger für eine erfolgreiche Umsetzung der Reform zu treffen haben. Nachdem es im Vorfeld lange Verzögerungen bis zur Verabschiedung des Pflegeberufegesetzes, der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung gegeben hatte, drängt nun die Zeit. Es ist zu empfehlen, sich vorab gründlich zu informieren, was sich ändert und welche Auswirkungen die neuen Regelungen zur Folge haben werden.

Die 16-seitige Broschüre im Format A4 ist kostenlos im DBfK-Shop zu bestellen: www.dbfk.de/de/shop/artikel/Information ... gesetz.php. Es gibt sie auch als Download unter www.dbfk.de. >

Quelle: Pressemitteilung vom 14.02.2019
Johanna Knüppel, Referentin, Sprecherin, Redakteurin
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
presse@dbfk.de
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Ohne qualifizierte Pflege keine erfolgreiche Operation

Beitrag von WernerSchell » 27.03.2019, 16:04

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Südost

Ohne qualifizierte Pflege keine erfolgreiche Operation
DBfK wirbt am Rande der OP-Pflegetage in München für den Beruf / Multiprofessionelle Teams arbeiten eng zusammen


München, 27.3. 2019 – „Gesundheits- und Pflegeberufe sind im hochkomplexen Ablauf von Operationen ein entscheidender Anker“, sagt DBfK-Geschäftsführerin Dr. Marliese Biederbeck im Vorfeld der OP-Pflegetage in München, die vom 28. bis 29. März im Rahmen des Chirurgen-Kongresses stattfinden. Schlagzeilen, wonach Operationen abgesagt werden müssen, weil Pflegefachpersonen fehlen, nehmen weiter zu. Die Patientensicherheit steht und fällt mit einer professionellen pflegerischen Versorgung. Damit stellt der DBfK die Bedeutung der Pflege heraus und wirbt für den Beruf: „Die Pflege bietet gerade auch im Bereich OP hervorragende Karrieremöglichkeiten“, sagt Dr. Biederbeck.

Ohne die Pflege keine erfolgreiche Operation: Das Branchentreffen in München präsentiert den Teilnehmern/innen aktuelles Wissen und schafft an zwei Tagen eine Plattform für Informationen, Austausch und kollegiale Gespräche. Laut OP-Barometer belasten allerdings auch in Operationssälen Personalengpässe die Pflegeteams. „Die Arbeitsbelastung steigt und damit auch die Krankheitsquote und Fluktuation“, wertet DBfK-Geschäftsführerin Dr. Marliese Biederbeck. Soviel steht fest: Nur mit einer guten Pflegepersonalausstattung und entsprechendem Know-how ist eine sichere und gute Operation möglich. Im OP arbeiten Spezialisten aus vielen Bereichen in einem multiprofessionellen Team zusammen. Die Leistungsfähigkeit und der Erfolg von Operationen hängt auch davon ab, dass Chirurgie, OP-Pflege, Anästhesie und Sterilgutabteilung, Intensivstationen, Medizintechnik und Hygiene reibungslos zusammenarbeiten.

Unter ihnen sind auch die ganz speziell ausgebildeten Operationstechnischen Assistenten/innen (OTA). Im technisch hochspezialisierten OP sind heute die technischen Assistenzberufe nicht mehr wegzudenken. „Bei aller Wirtschaftlichkeit dürfen wir jedoch den Menschen nicht vergessen. Der professionellen Pflege kommt daher eine ganz besondere Rolle zu, weil sie mit ihrem ganzheitlichen Blick neben einem Höchstmaß an Behandlungsqualität und Sicherheit für das Wohl der Patienten/innen und damit letztlich für den Behandlungserfolg sorgt“, so Dr. Biederbeck. Die Patientinnen und Patienten werden im Schnitt älter und weisen daher auch zunehmend Mehrfacherkrankungen auf. Das Berufsbild der Pflege hat damit an Komplexität gewonnen.

Mit der nun anstehenden generalistischen Pflegeausbildung ab 2020 bekommen die Pflegefachpersonen für künftige Herausforderungen ein sehr gutes Rüstzeug und können sich darüber hinaus viele Einsatzfelder erschließen. „Das macht diesen Beruf auch besonders attraktiv, weil Pflegefachpersonen ihr Arbeitsleben lang in vielen Bereichen arbeiten können.“ Mit einer zusätzlichen Weiterbildung OP-Pflege können sie sich darüber hinaus spezialisieren und im Fachgebiet Karriere machen. Die Pflegeaus- und weiterbildung bietet viele Wege, Optionen und Chancen.

Quelle: Pressemitteilung vom 27.03.2019
Sabine Karg
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe | DBfK Südost, Bayern-Mitteldeutschland e.V. | Edelsbergstraße 6 | 80686 München
Telefon: 089-179970-23 | Mobil: 0176 43996058 | Fax: 089-1785647 | s.karg@dbfk.de | www.dbfk.de | www.facebook.com/dbfk.suedost
Deutscher Berufsverband
für Pflegeberufe
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Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne nach dem Pflegeberufegesetz

Beitrag von WernerSchell » 26.06.2019, 11:52

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Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums Pressemitteilung 053 Veröffentlicht am 26.06.2019

Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz übergibt ihre Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne an BMFSFJ und BMG
Giffey: Erstmals bundesweiter Orientierungsrahmen für Ausbildungsqualität in der Pflege
Spahn: Neue Ausbildung wird inhaltlich mit Leben gefüllt


Die Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz hat heute die von ihr erarbeiteten Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne für die neuen Pflegeausbildungen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fristgerecht übergeben. Pflegeschulen und die Träger der praktischen Ausbildungen erhalten damit in Kürze konkrete Vorschläge für die Ausgestaltung der neuen Ausbildungen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Erstmals gibt es bundesweite Rahmenpläne für die Ausbildung in der Pflege. Das ist ein wichtiger Schritt, damit die Pflegeberufereform erfolgreich umgesetzt werden kann. Die Rahmenpläne helfen den Pflegeschulen und Trägern der praktischen Ausbildung bei der Ausgestaltung der Ausbildungsinhalte. Und das ist gut für die Qualität. Den Mitgliedern der Fachkommission danke ich sehr – sie haben innerhalb kürzester Zeit und mit hohem persönlichen Engagement die Rahmenpläne erarbeitet.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Voraussetzung für gute Pflege sind gute Fachkenntnisse. Deshalb haben wir die Pflegeausbildung umfassend modernisiert. In gut einem halben Jahr wird der erste Jahrgang nach den neuen Vorgaben unterrichtet. Die fristgerecht vorgelegten Rahmenpläne sind die Basis dafür, um die neue, bundesweit einheitliche Ausbildungsordnung inhaltlich mit Leben zu füllen“

Zum Hintergrund:

BMG und BMFSFJ haben die ehrenamtlichen Mitglieder der Fachkommission am 21. November 2018 für die Amtsdauer von fünf Jahren eingesetzt. Die Fachkommission hat die gesetzliche Aufgabe, Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne (Rahmenpläne) für die neuen Pflegeausbildungen zu erarbeiten, die ab dem 1. Januar 2020 beginnen. Die Rahmenpläne enthalten konkrete Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung der neuen beruflichen Pflegeausbildungen. Sie werden den Pflegeschulen beziehungsweise den Trägern der praktischen Ausbildung kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sie entfalten als Orientierungshilfe zur Umsetzung der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz und der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung empfehlende Wirkung für die Lehrpläne der Länder und die schulinternen Curricula der Pflegeschulen.

Die Rahmenpläne sind laut Pflegeberufegesetz erstmals bis zum 1. Juli 2019 den beiden Ministerien zur Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Pflegeberufegesetz vorzulegen. Nach der heutigen Übergabe werden sie entsprechend geprüft, um danach rasch den relevanten Akteuren zur Verfügung gestellt zu werden.

Die Mitglieder der Fachkommission sind ausgewiesene und praxiserfahrene Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten. Ihre Auswahl erfolgte anhand zahlreicher Vorschläge der Länder und der Fachverbände im Benehmen mit den Ländern. Vertreten sind Praktikerinnen und Praktiker, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Personen mit Erfahrung in der Lehrplanentwicklung. Die Besetzung spiegelt die verschiedenen Versorgungsbereiche der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wider.

Das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend und der Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege sowie jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, der Gesundheitsministerkonferenz und der Kultusministerkonferenz können beratend an den Sitzungen teilnehmen.

Die Rahmenpläne werden nach Prüfung online und in Druckform veröffentlicht.

Weitere Informationen unter:
www.bmfsfj.de
www.bundesgesundheitsministerium.de

Web-Ansicht: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/p ... bmg/136870

Kontakt
Telefon: 030 201 791 30
E-Mail: poststelle@bmfsfj.bund.de (mailto:poststelle@bmfsfj.bund.de)
Glinkastraße 2410117 Berlin
(c) 2019 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Impressum: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/impressum/99480
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Gute Ausbildung von Pflegefachpersonen ist kein Kostenfaktor, sondern eine Investition in die Gesundheit der Bevölkerung

Beitrag von WernerSchell » 01.07.2019, 06:35

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Nordwest e.V.
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit


Eine gute Ausbildung von Pflegefachpersonen ist kein Kostenfaktor, sondern eine Investition in die Gesundheit der Bevölkerung

Aktuell gelingt es der Politik, den Kostenträgern und den Leistungserbringern in Bremen nicht, die wichtige Reform der Pflegeausbildung in die Praxis umzusetzen. Damit ist eines der wichtigsten Projekte zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung in Bremen in akuter Gefahr. Die neue Pflegeausbildung soll ab dem 1.1.2020 auch in Bremen umgesetzt werden.

"Dass es im Lehrer-Schüler-Zahlenverhältnis und in der Praxisanleitung einen dringenden Regelungsbedarf gab, verdeutlicht, wie dringend nötig eine Reform der Pflegeausbildung war." sagt Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest. So begrüßt der Berufsverband die in Bremen bereits getroffene Festlegung auf maximal 15 Auszubildende pro Lehrperson.

Im Vordergrund steht die gute Qualität der pflegerischen Versorgung, auf die die Bevölkerung einen Anspruch hat. Diese erfordert aber auch eine angemessene Refinanzierung der Ausbildung. Denn eine gute Ausbildung ist nur mit ausreichendem Personal und einer guten praktischen Anleitung zu gewährleisten. „Eine gute Ausbildung von Pflegefachpersonen ist kein Kostenfaktor, sondern eine Investition in die Gesundheit der Bevölkerung“, so Dichter

Ausgerechnet in der Finanzierung der neuen Ausbildung konnte bislang keine Einigung zwischen den Leistungserbringern, den Leistungsträgern und dem Land Bremen erzielt werden. Eine Interessengemeinschaft aus Krankenhausgesellschaft, Freier Wohlfahrtspflege und privaten Leistungserbringern hat bereits in einem Schreiben an die Entscheidungsträger des Landes Bremen den Appell gerichtet, ihre Position als Kostenträger zu überdenken.

Vor diesem Hintergrund fordert der DBfK Nordwest die gewählten Vertreter der Bremer Bürgerschaft sowie die Kostenträger auf sich sofort den Herausforderungen in der Pflegeausbildung in Bremen zuzuwenden und so ihrer Verantwortung gegenüber der Bevölkerung und den Bremer Pflegenden gerecht zu werden. Jede weitere Verzögerung gefährdet den pünktlichen Start der neuen Pflegeausbildung.

Die Pflegeberufereform sieht die Zusammenführung der bisherigen Ausbildungsgänge Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und Altenpflege vor. Gleichzeitig definiert das Pflegeberufegesetz u.a. vorbehaltene Tätigkeiten, selbstständige Kompetenzprofile und die Erweiterung des Kompetenzprofils um heilkundliche Aufgaben für Pflegefachpersonen. Hiermit soll auch der steigenden Verantwortung der Pflegeberufe Rechnung getragen werden. Das Gesetz regelt auch, wie viele Auszubildende eine Lehrperson maximal betreuen darf und wie die praktische Ausbildung umgesetzt werden muss.

Quelle: Pressemitteilung vom 01.07.2019
Bei Rückfragen wenden Sie sich an
Burkhardt Zieger (V.i.S.d.P.)
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Geschäftsstelle | Lister Kirchweg 45 | D-30163 Hannover
Regionalvertretung Nord | Am Hochkamp 14 | D-23611 Bad Schwartau
Regionalvertretung West | Müller-Breslau-Straße 30A | D-45130 Essen
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Sitz des Vereins - Hannover | Vereinsregister - Amtsgericht Hannover VR 2583 | vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand - Dr. Martin Dichter (Vorsitzender), Dr. Nina Fleischmann, Swantje Seismann-Petersen
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