Pflegeberufsgesetz (PflBG)

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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Pflegeberufsgesetz (PflBG)

Beitrag von WernerSchell » 27.11.2015, 17:52

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Pflegeberufsgesetz (PflBG)
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit
und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(Stand 26.11.2015)


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Zu Problem und Ziel heißt es in dem Papier:
Die Sicherung einer qualitativen Pflegeversorgung ist eine der gesellschaftspolitisch wichtigen
Aufgaben der nächsten Jahre. Durch demografische und epidemiologische Entwicklungen
sowie Veränderungen in den Versorgungsstrukturen wandeln sich die Anforderungen
an die pflegerische Versorgung und an das Pflegepersonal. Die Lebenserwartung der
Mitbürgerinnen und Mitbürger in Deutschland steigt; chronische Erkrankungen, Multimorbidität
und die Zahl demenziell und psychisch erkrankter Menschen nehmen zu. Die spezifischen
Belange älterer Menschen sind zunehmend auch bei der Pflege im Krankenhaus
zu berücksichtigen. Aufgrund der dort verkürzten Liegezeiten müssen immer komplexere
Pflegeleistungen durch ambulante Pflegedienste und in stationären Pflegeeinrichtungen
erbracht werden. Aber auch die spezifischen Anforderungen an die Pflege (chronisch)
kranker Kinder und Jugendlicher sowie von Personen mit psychischen Erkrankungen dürfen
bei der Vermittlung der beruflichen Handlungskompetenz der Pflegefachkräfte nicht
außer Acht gelassen werden.
Es ist daher erforderlich, dass künftig in der Pflegeausbildung unter Berücksichtigung des
pflegewissenschaftlichen Fortschritts Kompetenzen zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen
in allen Pflegesettings vermittelt werden: Moderne, sich wandelnde Versorgungsstrukturen
erfordern eine übergreifende pflegerische Qualifikation. Mit Blick auf den
bereits heute bestehenden Fachkräftemangel ist daneben die nachhaltige Sicherung der
Fachkräftebasis eine wichtige Aufgabe auch der Reform der Pflegeausbildung.
Ziel ist es deshalb, die Pflegeberufe zukunftsgerecht weiterzuentwickeln, attraktiver zu
machen und inhaltliche Qualitätsverbesserungen vorzunehmen. Es soll ein modernes,
gestuftes und durchlässiges Pflegebildungssystem geschaffen werden, das die Ausbildung
der zukünftigen Pflegefachkräfte derart ausgestaltet, dass sie den Anforderungen an
die sich wandelnden Versorgungsstrukturen und zukünftigen Pflegebedarfe gerecht wird
und zugleich die notwendige Basis für die im Sinne lebenslangen Lernens erforderlichen
Fort- und Weiterbildungsprozesse bildet.


Der Referentenentwurf des Gesetzentwurfs ist diesem Text
als Anlage angefügt und kann von dort aus
abgerufen werden!


Zahlreiche Beiträge zum Thema sind in diesem Forum abrufbar unter folgender Adresse:
viewtopic.php?f=3&t=20378&hilit=generalistische

Anmerkung der Moderation:
Mit einem neuen Pflegeberufsgesetz wird sich der Pflegenotstand leider nicht auflösen lassen. Dazu sind andere Maßnahmen erforderlich, z.B.: Deutliche Verbesserung der Stellenschlüssel durch Schaffung von bundesweit geltenden Personalbemessungssystemen und höhere Vergütungen. Dies alles wird von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk seit Jahren gefordert - umfänglich ausgeführt in einem dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe am 13.05.2014 übergebenen Statement > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf Auf dieses fortgeltende Statement wurde beim Pflegetreff am 21.10.2015 erneut in Anwesenheit des Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe hingewiesen. Dazu ein Film: "Die Pflege lebe hoch!" - 3 Statements von Werner Schell (rd. 7,30 Minuten) sind auch in einem gesonderten Filmbeitrag anschaubar bei Youtube hier https://youtu.be/qbyHRxX9ikk - Siehe auch unter "Pflegenotstand: Schnelle Auflösung dringend" > viewtopic.php?f=3&t=21363

+++
Die Medien berichten u.a. wie folgt:
http://www.ak-gewerkschafter.de/2015/11 ... etz-pflbg/
...
Dateianhänge
RefE-PflegeberufsG_Versende.pdf
Pflegeberufsgesetz - Referentenentwurf - Stand 26.11.2015
(388.39 KiB) 625-mal heruntergeladen
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Übereilte Reform der Pflegeberufe gefährdet Ausbildungsplätz

Beitrag von WernerSchell » 07.12.2015, 07:30

Ministerin Steffens:
Übereilte Reform der Pflegeberufe gefährdet Ausbildungsplätze

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Zu dem am Freitag vom Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgestellten Gesetzentwurf zur Zusammenlegung der bisherig getrennten Altenpflege-, Krankenpflege- und Kinderkrankenpflegeausbildung erklärt NRW Pflegeministerin Barbara Steffen heute (29.11.2015) in Düsseldorf:

„Gröhe und Schwesig setzen die gute pflegerische Versorgung in unserem Land aufs Spiel!
Es ist richtig, dass wir bei der steigenden Zahl älterer Menschen in unseren Krankenhäusern und den vielen hochbetagten und oft mehrfacherkrankten Bewohnerinnen und Bewohner unserer Altenheime über eine Reform der Pflegeausbildung diskutieren. Genauso dringend wie die optimale Qualifikation ist aber angesichts des schon heute spürbaren Fachkräftemangels in Krankenhäusern und Pflegeheimen eine Steigerung oder mindestens ein Erhalt der Ausbildungsplätze in der Pflege. Genau diesen Effekt setzt die Bundesregierung mit ihrem aktuellen Gesetzentwurf, der ohne eine verantwortungsvolle Folgenabschätzung offenbar durch das Gesetzgebungsverfahren gepeitscht werden soll, jedoch aufs Spiel.“

Steffens kritisiert vor allem zwei Punkte:
1.) Keine Risikofolgenabschätzung trotz drohender Überforderung von Ausbildungsbetrieben:
Das Gesetz soll offenbar beschlossen werden, ohne die praktischen Folgen geregelt zu haben. Zur Frage, wie die Ausbildungsträger bei künftig sieben verschiedenen Ausbildungsstationen die Ausbildungsabläufe gestalten sollen und wie lange die Auszubildenden ihnen überhaupt im eigenen Betrieb zur Verfügung stehen, schweigt sich der Gesetzentwurf weitgehend aus. Er verweist stattdessen auf eine spätere Verordnung. Diese für die Ausbildungsmotivation der Pflegeeinrichtungen absolut bedeutsame Frage kann man daher jetzt noch gar nicht ausreichend beurteilen. Wenn aber die Auszubildenden wegen der künftig zahlreichen verschiedenen Stationen nur noch deutlich weniger Zeit bei ihrem Ausbildungsbetriebe verbringen als heute und der bürokratische sowie der organisatorische Aufwand noch steigen, werden sich viele fragen, ob sie unter diesen Bedingungen noch Ausbildungsbetrieb bleiben sollen.
Deshalb hält Steffens gerade eine Folgenabschätzung im Hinblick auf die Gefährdung von Ausbildungsplätzen für unverzichtbar.
„In NRW haben wir im Bereich der Altenpflegeausbildung in den vergangenen drei Jahren die Zahl der Ausbildungsplätze von unter 10.000 auf rund 17.000 gesteigert. Dies ist ein unverzichtbarer Schritt gegen den drohenden Fachkräftemangel. Aber ich habe die Sorge, dass genau diese Steigerung der Zahl von Aubildungsplätzen durch den Gesetzentwurf gefährdet ist. Das wäre der Super-Gau für die pflegerische Versorgung in NRW.“

2.) Keine angemessene Zeit für inhaltliche Auseinandersetzung, da die beiden Ministerien den Ländern und Verbänden den 113seitigen Gesetzentwurf mit einer Stellungnahmefrist von nur 14 Tagen zugeleitet haben. Steffens: „Nachdem man das Thema in Berlin jahrelang vor sich hergeschoben hat, ist eine solche Frist schlicht skandalös. Wer das macht, will eine ehrliche uns transparente Diskussion über die Folgen des Gesetzgebungsverfahrens offensichtlich vereiteln statt sie zu ermöglichen.“

Ebenfalls kritisch sind die Vorstellungen zur Finanzierung. Nicht nur, dass entgegen den Forderungen vieler Länder die praktische Ausbildung im Bereich der Altenpflege weiterhin auf dem Rücken der oder des einzelnen Pflegebedürftigen statt solidarisch durch die Pflegeversicherung oder aus Steuermitteln finanziert werden soll, verlieren die Ausbildungseinrichtungen in NRW vor allem den vollen Erstattungsanspruch bezüglich der Ausbildungskosten oder müssen die Auszubildenden künftig auf die Stellenpläne anrechnen. „In den Pflegeheimen, wo schon heute Personalmangel herrscht, soll künftig für jeweils fünf Auszubildende eine halbe Personalstelle entfallen und durch Auszubildende ersetzt werden“, so Steffens. Noch gravierender ist die Situation in der ambulanten Pflege. Hier sind die Pflegekräfte meist alleine unterwegs, so dass der Ersatz von Fachkräften durch Auszubildende fast unmöglich ist. Steffens: „Gerade im ambulanten Bereich sind viele neue Ausbildungsplätze entstanden, seitdem die Betriebe durch die NRW-Ausbildungsumlage 100 Prozent der Kosten erstattet bekommen und Ausbildung damit kein Wettbewerbsnachteil mehr ist. Wenn genau diese Betriebe künftig pro Jahr auf rund 3500 € Kosten - 23 Prozent der Ausbildungskosten laut Gutachten des Bundes - je Auszubildenden sitzen bleiben sollen, drohen gerade diese Ausbildungsplätze wieder wegzufallen. Sie werden aber dringend gebraucht.“

Steffens fordert daher die zuständigen Minister auf, dringend eine der Bedeutung der Reform angemessene Beratung der Gesetzentwürfe und eine sorgfältige gemeinsame Folgenabschätzung zu ermöglichen.

Weitere Informationen
In Nordrhein-Westfalen ist es gelungen, durch Einführung einer Ausbildungsumlage die Zahl der Auszubildenden in der Altenpflege von 10.000 auf rund 17.000 zu erhöhen. Durch die Ausbildungsumlage müssen alle Pflegeeinrichtungen in NRW anlog zu ihrer Größe eine Ausbildungsabgabe zahlen, ob sie ausbilden oder nicht. Wer ausbildet, bekommt die Kosten aus der Umlage erstattet. Nicht-auszubildende Betriebe werden dadurch angemessen an den Ausbildungskosten beteiligt.

Auszubildendenzahlen NRW:
Krankenpflege: rund 15.700
Kinderkrankenpflege: rund 1.900
Altenpflege: rund 17.000

Quelle: Pressemitteilung vom 29.11.2015
Christoph Meinerz
Leiter des Referates "Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation"
Pressesprecher
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation,
Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211 8618 4246
Telefax: +49 (0)211 8618 4566
Mobil: +49 (0)174 1561 116
E-Mail: christoph.meinerz@mgepa.nrw.de
Internet: http://www.mgepa.nrw.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Pflegeberufsgesetz ist eine historische Chance

Beitrag von WernerSchell » 07.12.2015, 15:26

„Pflegeberufsgesetz ist eine historische Chance“

Institut empfiehlt umfassende Evaluation

Das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (dip) begrüßt den lang erwarteten und nun vorliegenden Referentenentwurf des Pflegeberufsgesetzes und weist auf die historischen Chancen hin, die mit den neuen Regelungen verbunden sind. Prof. Weidner, Direktor des dip hebt hervor: „Mit der Generalisierung sind nun auch der gesetzliche Einstieg in die grundständige Akademisierung und erstmals vorbehaltene Aufgaben für die Pflege vorgesehen. Das sind herausragende Schritte zur Modernisierung der Pflege, die seit Jahren von den Berufsgruppen eingefordert werden!“ Die Zusammenführung der bislang nebeneinander bestehenden drei Pflegeausbildungen (Altenpflege, Kinderkrankenpflege und Krankenpflege) zu einem neuen Pflegeberuf und die Einführung grundständiger Pflegestudiengänge folgen in der Konsequenz dem aktuellen Forschungsstand und ermöglichen die internationale Anschlussfähigkeit. Zugleich warnt Weidner davor, diese dringend notwendige Reform der Pflegeberufe jetzt durch lauter Partikularinteressen zu zerreden.
Weidner weist darauf hin, dass „eine Reform, die wirklich etwas bewegen will, neben den Chancen immer auch offene Fragen mit sich bringt, sonst wär sie ja keine Reform“! So gäbe es noch Fragen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der Zahlen an Auszubildenden und Studierenden, auf die Umsetzung der praktischen Ausbildung oder auf den Übergang der Absolventinnen und Absolventen in das Beschäftigungssystem nach der Ausbildung beziehen. Daher wird vom dip auch begrüßt, dass der Referentenentwurf bereits Schritte zur Überprüfung vorsieht. Weidner empfiehlt, hier nicht zu kurz zu springen und noch offene Fragen, die aus dem Bauch heraus nicht zu beantworten seien, in eine umfassende, mindestens fünfjährige Begleitforschung und Evaluation aufzunehmen. Weidner: „Das ist unsere Erfahrung: Wer etwas verändern will, braucht erstens einen Plan und zweitens eine Idee, wie man den Plan anpassen kann, wenn sich auf dem Weg neue Herausforderungen stellen! Wir nennen das in der Forschung den Zusammenhang von Konzept, Umsetzung und Evaluation!“ Dann sei auch klar, dass Fragen, die man heute noch nicht beantworten könne, nicht gleich das gesamte Projekt gefährdeten. Diese Fragen könne man oftmals durch eine begleitende Evaluation beantworten.
Angesichts eines sich in den letzten Jahren immer weiter verschärfenden Fachkräftemangels in der Pflege könne es nach Auffassung von Weidner aber kein „weiter so“ im alten System geben. Auch solle man sich nicht über die steigenden Zahlen an Schülerinnen und Schülern in der Altenpflege in den vergangenen drei Jahren täuschen lassen. „Das ist ein einmaliger Kraftakt gewesen, dessen Wirkungen und Nachhaltigkeit wir noch nicht absehen können, der aber ohne grundsätzliche, strukturelle Veränderungen im System so nicht durchgehalten werden kann“, sagt Weidner. Mit Blick auf die Behauptungen, dass die Auszubildenden zukünftig nicht mehr lang genug in ein und demselben Betrieb seien, fordert er, dass betriebliche Interessen nicht gegen Bildungsinteressen ausgespielt werden dürften. Weidner: „Es geht doch nicht nur um drei Jahre Berufsausbildung! Es geht um den Start in ein ganzes Berufsleben!“.

Das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (dip) ist ein gemeinnütziges Institut mit Sitz in Köln und betreibt einen weiteren Standort in Vallendar bei Koblenz. Es hat von 2004 bis 2008 einen der für das Pflegeberufsgesetz maßgeblichen Modellversuche „Pflegeausbildung in Bewegung“ wissenschaftlich begleitet. Schwerpunkte der Institutsarbeit liegen auf repräsentativen Studien zur Situation der Pflege und der pflegerischen Versorgung in Deutschland, Pflegebildungs- und Präventionsforschung. (Internet: http://www.dip.de )

Kontakt: Elke Grabenhorst, Tel: 0221/ 4 68 61 -30, E-Mail: dip@dip.de

Anhang attachment icon Pressemitteilung
https://idw-online.de/de/attachment47182

Quelle: Pressemitteilung vom 07.12.2015
Frank Weidner Öffentlichkeitsarbeit
Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e.V.
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Huml will Personalausstattung in der Pflege weiter stärken

Beitrag von WernerSchell » 08.12.2015, 19:24

Huml will Personalausstattung in der Pflege weiter stärken - Bayerns Gesundheitsministerin: Landespflegeausschuss befasst sich mit der Verbesserung bei den Personalschlüsseln

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml setzt sich für einen besseren Personalschlüssel in der Pflege ein. Huml betonte anlässlich eines Treffens des Landespflegeausschusses am Montag in München: „In unseren Pflegeheimen wird wirklich hervorragend gearbeitet. Was die Pflegekräfte jeden Tag leisten, ist enorm. Umso mehr müssen wir dafür sorgen, dass die Rahmenbedingungen weiter verbessert werden.“
Die Ministerin fügte hinzu: „Im Landespflegeausschuss arbeiten wir gemeinsam daran, Lösungen für die pflegerischen Herausforderungen der Zukunft zu finden. Bei dem Umsetzen der bisherigen Verbesserung bei den Personalschlüsseln sind wir auf einem guten Weg.“
Huml erläuterte: „Auf Initiative des Landespflegeausschusses haben Leistungsträger und Leistungserbringer 2013 einen verbesserten Personalschlüssel erarbeitet. Um herauszufinden, inwieweit die Verbesserungen bei den Personalschlüsseln in stationären Pflegeeinrichtungen mittlerweile umgesetzt wurden, haben wir eine Abfrage bei den Trägerverbänden gestartet. Als Ergebnis konnten wir feststellen, dass die verbesserten Personalschlüssel von den Einrichtungen zu einem großen Teil umgesetzt worden sind.“
Die Ministerin unterstrich: „Um dem Personalmangel in der Pflege zu begegnen, müssen wir alle Register ziehen. Ich setze in diesem Zusammenhang auf das Pflegeberufsgesetz, dessen Entwurf der Bund vor kurzem vorgelegt hat. Eine generalistische Ausbildung wird die Attraktivität des Pflegeberufs deutlich steigern.“

Quelle: Pressemitteilung vom 07.12.2015
Staatsministerium für Gesundheit und Pflege in Bayern

+++
Das Pflegeberufsgesetz wird sich im Wesentlichen mit der Ausbildung und Berufsbezeichnungen befassen. Auswirkungen auf die Stellensituation in Krankenhäusern und Pflegeinrichtungen können von diesem Gesetz ernstlich nicht erwartet werden.
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Einheitlichee Pflegeausbildung - Fragen klären

Beitrag von WernerSchell » 10.12.2015, 18:25

BAGSO-Pressemitteilung 21/2015 Bonn, 10. Dezember 2015

BAGSO-Vorsitzender Franz Müntefering:
Vor Einführung der einheitlichen Pflegeausbildung müssen wichtige Fragen geklärt sein!

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO), unter deren Dach über 110 Verbände mit etwa 13 Mio. älteren Menschen zusammengeschlossen sind, spricht sich in einer heute veröffentlichten Stellungnahme vom Grundsatz her für die Reform aus, mit der die Ausbildung in Kranken- und Altenpflege zusammengeführt werden soll. Sie sieht aber eine Reihe offener Fragen, die beantwortet sein müssen, bevor die Umstellung eingeleitet werden kann.
Die Zunahme von Multimorbidität und Demenzerkrankungen führt dazu, dass in beiden Bereichen – Kranken- und Altenpflege – ähnliche Kompetenzen verlangt werden. Eine Vereinheitlichung, die mit einer Aktualisierung der Ausbildungsinhalte und mit einer Anhebung des Ausbildungsniveaus verbunden ist, erscheint daher im Prinzip richtig.
Der Vorsitzende der BAGSO, Franz Müntefering, mahnt allerdings dazu, einige Punkte zu klären, damit die Reform nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen geht. „Wir wissen, dass die Zahl der Pflegebedürftigen deutlich ansteigen wird, und die Zahl derer, die ins Berufsalter nachwachsen, demgegenüber stagniert oder kleiner wird. Wie also kann der bedarfsgerechte Aufbau der Pflegekräftezahlen in den verschiedenen Bereichen sichergestellt werden? Und wie sorgen wir für eine Angleichung des Lohnniveaus bei gleicher Ausbildung?“ Diese und weitere Fragen seien zu bedenken und zu beantworten, bevor die geplante Umstellung verantwortlich ausgelöst werden könne, so der ehemalige Bundesminister.
Die Stellungnahme finden Sie unter www.bagso.de/publikationen/stellungnahmen.html

Quelle: Pressemitteilung vom 10.12.2015
Pressekontakt: Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO)
Ursula Lenz, Pressereferentin
Bonngasse 10, 53111 Bonn
Tel.: 02 28 / 24 99 93 18, Fax: 02 28 / 24 99 93
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Pflegeberufsgesetz (PflBG) - Sorgfalt vor Geschwindigkeit

Beitrag von WernerSchell » 10.12.2015, 19:03

DKG zur Anhörung des Pflegeberufereformgesetzes
Sorgfalt vor Geschwindigkeit

Die Überführung der bislang drei eigenständigen Pflegeberufsausbildungen in eine generalistische Pflegeausbildung ist nach Auffassung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ein Paradigmenwechsel mit sehr weitreichendem Ausmaß und nur schwer abschätzbaren Auswirkungen. "Sorgfalt vor Geschwindigkeit" muss deshalb oberste Leitschnur für das Gesetzgebungsverfahren sein, zu dem am morgigen Tag die Anhörung der federführenden Ministerien stattfindet. Auch die bewährten Strukturen der dualen Ausbildung in der (Kinder-)Krankenpflege in den Krankenhäusern als Arbeitgeber und Träger der Schulen dürfen nicht gefährdet werden.
"Diesen Anforderungen wird der Referentenentwurf nicht gerecht. Zum einen, weil die dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung gar nicht vorliegt. Damit sind die zukünftigen Ausbildungsinhalte nicht klar. Zum anderen werden bewährte Strukturen der derzeitigen Ausbildung in den Krankenhäusern nicht ausreichend berücksichtigt. Dies gilt insbesondere für die vorgesehene Finanzierung der Ausbildung. Das Finanzierungssystem der Krankenpflege muss auch in Zukunft die individuellen Kosten in den Häusern und Schulen ausgleichen. Obligatorische landeseinheitliche Pauschalen, wie sie mit dem Referentenentwurf vorgesehen sind, müssen als Regelfinanzierungsinstrument angelehnt werden. Am sinnvollsten wäre, die Finanzierung der Ausbildung in den Krankenhäusern als eigenständiges Finanzierungssystem fortzuführen", erklärte Georg Baum, DKG-Hauptgeschäftsführer.
Die vorgesehene Einbeziehung der Kinderkrankenpflege in einen generellen Pflegeberuf sollte gegebenenfalls zurückgestellt werden. Rund 6.300 Auszubildende in der Kinderkrankenpflege stehen rund 126.000 Auszubildenden in der Kranken- und Altenpflege gegenüber. "Alleine diese Zahlen machen deutlich, dass die im Entwurf geplanten ?pädiatrischen Pflichteinsätze? aller Auszubildender in den Kinderkrankenhäusern und Kinderabteilungen gar nicht möglich sein werden. Es wäre sinnvoller hier die Reformüberlegungen auszusetzen", so Baum.
Dateien
• 2015-12-10_PM-DKG-zum-Pflegeberufereformgesetz. (docx, 61 KB)
http://www.dkgev.de/newsletter/?link=ht ... esetz.docx
• 2015-12-10_PM-DKG-zum-Pflegeberufereformgesetz (pdf, 60 KB)
http://www.dkgev.de/newsletter/?link=ht ... gesetz.pdf

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.980 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,1 Millionen stationäre Patienten und rund 18 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 94 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

Quelle: Pressemitteilung vom 10.12.2015
Kontakt:
Joachim Odenbach (Leitung)
Holger Mages
Dagmar Vohburger
Rike Stähler
Tel. (030) 3 98 01 - 1020 / - 1022 / - 1023 / - 1024

Sekretariat
Stephanie Gervers
Tel. (030) 3 98 01 -1021
Fax (030) 3 98 01 -3021
e-mail: pressestelle@dkgev.de
web: http://www.dkgev.de
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
Bereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Wegelystraße 3
10623 Berlin
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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vdek befürwortet Pflegeberufereformgesetz

Beitrag von WernerSchell » 11.12.2015, 14:45

vdek befürwortet Pflegeberufereformgesetz
Ausbildungsfinanzierung darf nicht zu einem Verschiebebahnhof werden


(Berlin, 11.12.2015) „Die Ersatzkassen begrüßen, dass der Gesetzgeber dem Fachkräftemangel im Pflegebereich entgegenwirken und die Pflegeberufsausbildung den sich wandelnden Berufsanforderungen anpassen will“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich der heutigen Fachanhörung zum geplanten Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) im Bundesarbeitsministerium. Das Gesetz biete die Chance, die Attraktivität des Berufsbildes für den Nachwuchs zu erhöhen und den Verbleib im Pflegeberuf zu befördern. Damit könne es dazu beitragen, der steigenden Nachfrage an Fachkräften gerecht zu werden.

Ob die vorgesehene Zusammenführung der bisherigen Ausbildungen Kranken-, Kinderkranken- und Altenpfleger in eine generalistische Ausbildung zum Pflegefachmann bzw. zur Pflegefachfrau die gewünschten Ergebnisse erzielt, werde jedoch wesentlich von der Gestaltung der Ausbildungsinhalte abhängen, so Elsner. „Wichtig ist, dass durch die Generalistik kein Bereich der Pflege geschwächt wird. Gerade in Pflegeeinrichtungen steigt der Bedarf an Fachkräften stark. Die Reform darf nicht dazu führen, dass die Gewinnung von qualifiziertem Personal in diesen Einrichtungen erschwert wird.“

Der vdek begrüßt, dass die Zugangsvoraussetzungen für den Beruf weiterhin breit und niedrigschwellig angelegt sein sollen. Dazu gehört auch, dass Menschen mit Hauptschulabschluss eine Pflegeausbildung absolvieren können. Des Weiteren haben sich die akademischen Weiterbildungsmöglichkeiten für Pflegekräfte im Anschluss an eine berufliche Pflegeausbildung bewährt. Primärqualifizierende Hochschulausbildung für Pflegeberufe sind vor diesem Hintergrund eher die zweitbeste Wahl. Zur geplanten bundesweiten Abschaffung des Schulgeldes sagte Elsner, dies sei „gut und längst überfällig“. Elsner lobte auch, dass die Ausbildungsbetriebe zur Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung verpflichtet werden.

Die vdek-Vorstandsvorsitzende unterstrich zugleich, dass die Finanzierung der Pflegeausbildung nicht zum Verschiebebahnhof werden darf. „Die Länder müssen sich ihrer Finanzverantwortung für die schulische Ausbildung vollumfänglich stellen. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass ihre Finanzverpflichtungen über den geplanten Landesausbildungsfonds auf die Sozialversicherung abgewälzt werden“, warnte Elsner.
Notwendig ist nach Auffassung des vdek überdies, dass das Berufsbild und die Ausbildung für Pflegeassistenzkräfte vereinheitlicht werden. „Auch diese Berufsgruppe sollte eine Aufwertung erfahren“, erklärte Elsner.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 26 Millionen Menschen in Deutschland versichern:
- Techniker Krankenkasse (TK)
- BARMER GEK
- DAK-Gesundheit
- KKH Kaufmännische Krankenkasse
- HEK – Hanseatische Krankenkasse
- Handelskrankenkasse (hkk)
* (sortiert nach Mitgliederstärke)
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist die Nachfolgeorganisation des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK), der am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)" in Eisenach gegründet wurde. In der vdek-Zentrale in Berlin sind rund 260 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.
In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 320 sowie weiteren 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.

Quelle: Pressemitteilung vom 11.12.205
Manuela-Andrea Pohl
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Stellvertretende Pressesprecherin
Referatsleiterin Presse/ Online Medien
Abteilung Kommunikation
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31 - 12 50
Fax: 0 30 / 2 69 31 - 29 15
Mobil: 0173 / 73 83 78 7
manuela-andrea.pohl@vdek.com
http://www.vdek.com
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Pflegeberufsgesetz löst die Pflegeprobleme nicht

Beitrag von WernerSchell » 13.12.2015, 07:46

Bei Facebook - Adresse Hermann Gröhe - am 12.12.2015 gepostet:

Die geplante Reform der Pflegeberufe wird von Hermann Gröhe, Bundesgesundheitsminister, als eine Maßnahme bezeichnet, die die Tätigkeit in der Pflege attraktiver macht. Dem muss deutlich widersprochen werden, denn die tatsächliche Pflege in Krankenhäusern und Heimen wird durch ein neues Pflegeberufsgesetz nicht verändert. Denn ein solches Gesetz befasst sich schwerpunktmäßig mit Ausbildung und Berufsbezeichnung, nicht aber mit den Pflege-Rahmenbedingungen vor Ort. Während meiner Lehrtätigkeit an Kranken- und Altenpflegeschulen (über 40 Jahre) habe ich so manche Reform der Kranken- und Altenpflegegesetze erlebt, verbessert hat sich nichts. Es hat nur immer Umstellungsaufwand gegeben. Wir brauchen aber deutlich verbesserte Stellenpläne für Pflegekräfte und mit Blick auf die Menschen mit Demenz mehr Zuwendungszeit von Fachpersonal. Und die entsprechenden Voraussetzungen dazu müssen jetzt geschaffen werden. Es muss ein PSG III her, schnellstens. Alles andere sind nur Ablenkungsmanöver und die Probleme bleiben. > viewtopic.php?f=3&t=21387
Das nach der jüngsten Krankenhausreform vorgesehene Pflegestellenprogramm hilft nicht. Solche Programme haben auch in der Vergangenheit nicht funktioniert. Dazu erklärte Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerates (Marburger Bund Zeitung, 04.12.2015): "Sicht der Pflege - Zwei oder drei neue Kollegen: Das merken wir nicht einmal. Förderprogramme sind unzureichend." Hugo Van Aken, Direktor der Klinik für Anästhesiologie, operative Intensivmedizin und Schmerztherapie am Universitätsklinikum Münster, erklärte ergänzend (Deutsches Ärzteblatt, 08.12.2015): „Drei Pflegekräfte mehr pro Krankenhaus: Das ist doch lächerlich“. - "Dass der Arbeitsalltag in der Pflege seit langem von großer Belastung, Zeitdruck und wenig motivierenden Bedingungen geprägt ist, wissen die politisch Verantwortlichen sehr wohl. Die deutsche Pflegezukunft wird düster werden, wenn hier nicht schnellstens – und spürbar – eine Verbesserung herbeigeführt wird." - Quelle: Presseinfo des DBfK vom 14.07.2015 > viewtopic.php?f=3&t=21218
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Pflegeberufegesetz: Verbände größtenteils unzufrieden

Beitrag von WernerSchell » 14.12.2015, 07:30

Ärzte Zeitung vom 14.12.2015:
Pflegeberufegesetz: Verbände größtenteils unzufrieden
Am Freitag hatten die Verbände die Möglichkeit, in einer Anhörung ihre Reaktionen auf den Referentenentwurf des Pflegeberufegesetzes vorzutragen.
Es gab viel Kritik. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=901 ... ege&n=4676
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Pflegeberufsgesetz löst die Pflegeprobleme nicht

Beitrag von WernerSchell » 14.12.2015, 07:31

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


14.12.2015

Pflegeberufsgesetz löst den Pflegenotstand nicht auf - Es ist mehr Pflegepersonal erforderlich

Die geplante Reform der Pflegeberufe wird von Hermann Gröhe, Bundesgesundheitsminister, als eine Maßnahme bezeichnet, die die Tätigkeit in der Pflege attraktiver macht. Dem muss deutlich widersprochen werden, denn die tatsächliche Pflege in Krankenhäusern und Heimen wird durch ein neues Pflegeberufsgesetz nicht verändert. Denn ein solches Gesetz befasst sich schwerpunktmäßig mit Ausbildung und Berufsbezeichnung, nicht aber mit den Pflege-Rahmenbedingungen vor Ort. Während meiner Lehrtätigkeit an Kranken- und Altenpflegeschulen (über 40 Jahre) habe ich so manche Reform der Kranken- und Altenpflegegesetze erlebt, verbessert hat sich nichts. Es hat nur immer Umstellungsaufwand gegeben. Wir brauchen aber deutlich verbesserte Stellenpläne für Pflegekräfte und mit Blick auf die Menschen mit Demenz mehr Zuwendungszeit von Fachpersonal. Und die entsprechenden Voraussetzungen dazu müssen jetzt geschaffen werden. Es muss ein PSG III her, schnellstens. Alles andere sind nur Ablenkungsmanöver und die Probleme bleiben. > viewtopic.php?f=3&t=21387
Das nach der jüngsten Krankenhausreform vorgesehene Pflegestellenprogramm hilft nicht. Solche Programme haben auch in der Vergangenheit nicht funktioniert. Dazu erklärte Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerates (Marburger Bund Zeitung, 04.12.2015): "Sicht der Pflege - Zwei oder drei neue Kollegen: Das merken wir nicht einmal. Förderprogramme sind unzureichend." Hugo Van Aken, Direktor der Klinik für Anästhesiologie, operative Intensivmedizin und Schmerztherapie am Universitätsklinikum Münster, erklärte ergänzend (Deutsches Ärzteblatt, 08.12.2015): „Drei Pflegekräfte mehr pro Krankenhaus: Das ist doch lächerlich“. - "Dass der Arbeitsalltag in der Pflege seit langem von großer Belastung, Zeitdruck und wenig motivierenden Bedingungen geprägt ist, wissen die politisch Verantwortlichen sehr wohl. Die deutsche Pflegezukunft wird düster werden, wenn hier nicht schnellstens – und spürbar – eine Verbesserung herbeigeführt wird." - Quelle: Presseinfo des DBfK vom 14.07.2015 > viewtopic.php?f=3&t=21218


Werner Schell, Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk

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Die Medien berichten u.a. wie folgt:
http://www.openbroadcast.de/article/424 ... rlich.html
http://www.presseanzeiger.de/pa/Pflegeb ... ehr-812308
http://www.ak-gewerkschafter.de/2015/12 ... gontstand/
http://www.openpr.de/news/883679.html
... (weitere Hinweise folgen) ...
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Fachkräftesicherung in der Pflege ...

Beitrag von WernerSchell » 18.12.2015, 16:16

Ministerin Steffens:
Fachkräftesicherung in der Pflege nicht länger allein den Pflegbedürftigen aufbürden

Bund muss dafür sorgen, dass Pflegeversicherung Ausbildung der Pflegekräfte wie in der Krankenpflege finanziert – Ohne durchgreifende Reformen wird Deutschland nicht demographiefest

NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) hat heute im Bundesrat die Bundesregierung dazu aufgefordert, die einseitige Belastung der Pflegebedürftigen mit den Ausbildungskosten für die Pflege endlich zu beenden. Anlass waren die abschließenden Beratungen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II):

„Die Ausbildungskosten werden bisher fast vollständig durch die heute Pflegebedürftigen finanziert. Sie tragen über die Pflegesätze auch die Personalkosten. Die Sicherung des Fachkräftebedarfs durch ausreichende Ausbildung von Pflegekräften ist aber, genau wie bei der Krankenpflege, Aufgabe der Solidargemeinschaft. Der Bund muss diese gesellschaftliche Verantwortung für die Zukunft der Pflege gesetzlich verankern und schnell die Voraussetzungen dafür schaffen, dass zunächst die Altenpflegeausbildung von der Pflegeversicherung finanziert wird. Mit Einführung einer generalistischen Pflegeausbildung muss der Bund auch für eine einheitliche Finanzierung sorgen – und diese nicht mehr länger den Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen und den Kommunen als Trägern der Sozialhilfe aufbürden.“

Grundsätzlich sei das Zweite Pflegestärkungsgesetz mit der seit langem überfälligen Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ein Schritt in die richtige Richtung. „Endlich werden die besonderen Bedarfe von Menschen mit kognitiven Einschränkungen wie etwa einer Demenz im Rahmen der Pflegeeinstufung besser erfasst“, so Steffens. „Ob die Pflegereform den Menschen aber tatsächlich eine spürbare Verbesserung bringt, oder die nach Jahren des Stillstandes hohen Erwartungen enttäuscht, hängt nicht nur vom neuen Einstufungsverfahren ab.
Neben dem Mehr an Leistungen für die Pflegebedürftigen müssen wir den oft überlasteten Pflegekräften zukünftig bessere Arbeitsbedingungen bieten“, sagte die Ministerin. Dringend notwendig sei auch ein Impuls zur Stärkung der Rolle der Kommunen in Pflege. „Die Rolle der Kommunen in der Pflege muss zukünftig deutlich gestärkt werden, denn Pflegebedarfe entstehen vor Ort. Nur dort kann präventiv und mit Versorgungsstrukturen reagiert werden“, mahnte die Ministerin. „Obwohl auch die Bund-Länder AG im Frühjahr eine Erweiterung der Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen ausdrücklich gefordert hatte, wurde die Umsetzung erneut vertagt. Ohne durchgreifende Reformen wird es jedoch nicht gelingen, unser Land so demographiefest zu machen, dass auch die geburtenstarken Jahrgänge noch angemessen versorgt werden können, wenn für sie die Zeit der Pflege beginnt.“


Quelle: Pressemitteilung vom 18.12.2015
Kontakt für den Fall von Rückfragen:
Christoph Meinerz
Leiter des Referates "Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation"
Pressesprecher
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation,
Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211 8618 4246
Telefax: +49 (0)211 8618 4566
E-Mail: christoph.meinerz@mgepa.nrw.de
Internet: http://www.mgepa.nrw.de
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Gesetze: Das sollen die Pflege-Reformen bringen

Beitrag von WernerSchell » 29.12.2015, 07:31

Ärzte Zeitung vom 29.12.2015:
Gesetze: Das sollen die Pflege-Reformen bringen
Die Qualitätsoffensive der großen Koalition in der Gesundheits- und Pflegepolitik steht und fällt mit der Rekrutierung
von ausreichend gut ausgebildetem Personal. Die Einführung eines neuen Berufsbildes in der Pflege ist Teil der Kampagne.
Die Regierungspläne sind heftig umstritten.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=902 ... ege&n=4699
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Online-Petition zur Reform der Pflegeberufe

Beitrag von WernerSchell » 07.01.2016, 13:51

Online-Petition zur Reform der Pflegeberufe
Kinderkrankenschwester startet Online-Petition: Kinder brauchen kompetente Pflege!
Kinder- und Jugendärzte rufen zur Unterzeichnung auf

Berlin, 5. Januar 2016. - Mit dem Jahresbeginn können Eltern, Ärzte, Pfleger und alle, die an einer fachgerechten Versorgung kranker Kinder in Deutschland interessiert sind, eine Online-Petition zum Erhalt der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege unterzeichnen. Ziel des Aufrufs ist eine öffentliche Diskussion im Deutschen Bundestag über die Zukunft der Kinderkrankenpflege, die durch die aktuellen Pläne für eine Generalisierung der Ausbildung akut gefährdet ist.

Initiatorin der Petition ist Monika Otte, selbst Kinderkrankenschwester und Lehrerin für Pflegeberufe aus Marburg. Sie sieht in dem aktuell vorliegenden Referentenentwurf zur Reform des Pflegeberufs die drohende Abschaffung des Berufs „Kinderkrankenschwester“ und damit den Verlust einer auf die Bedürfnisse des kranken Kindes zugeschnittenen Fachausbildung. Die angestrebte generalistische Pflegeausbildung wird die kompetente pflegerische Versorgung vom Frühgeborenen bis Jugendlichen und ihren Familien nicht sichern können, so heißt es in ihrer Petition.

Monika Ottes Engagement für den Erhalt der fachkompetenten Pflege kranker Kinder und Jugendlicher findet vollste Unterstützung seitens der DGKJP. "Wir setzen uns dafür ein, dass Kinder weiterhin von Kinderspezialisten behandelt werden."

50.000 Unterschriften werden benötigt, um eine öffentliche Sitzung der Abgeordneten im Deutschen Bundestag zum Thema zu erreichen. Die Online-Petition ist unter der ID-Nr. 62564 (Gesundheitsfachberufe) bei den e-Petitionen an den Deutschen Bundestag online ausgelegt
(epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2015/_12/_09/Petition_62564.nc.html).
Hier kann man sich bis zum 25. Januar 2016 mit wenigen Klicks persönlich registrieren und mitzeichnen. Zudem können Sie über die DGKJP-Geschäftsstelle Unterschriftenlisten bekommen, die gefüllt und an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gesendet werden können.

Quelle: Pressemitteilung vom 07.01.2016
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V.
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Pflegeberufsgesetz (PflBG) - Entwurf

Beitrag von WernerSchell » 12.01.2016, 08:30

Deutsches Ärzteblatt:
Kinderärzte unterstützen Petition zum Erhalt der Kinderkrankenpflege
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) und die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ)
unterstützen die Petition der Kinderkrankenschwester Monika Otto, die die Kinderkrankenpflege als ...
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... nkenpflege

Ausbildungsreform in der Pflege: Weiter Streit
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... der-Pflege
Reform der Pflegeausbildung: Kritik von Pädiatern und Kinderchirurgen
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... ausbildung
Aus drei mach eins: Ausbildungsreform für Pflegeberufe
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... legeberufe
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Gute Pflege nur mit genügend Pflegekräften möglich ...

Beitrag von WernerSchell » 13.01.2016, 07:31

Am 13.01.2016 bei Facebook gepostet:
"Gute Pflege setzt voraus, dass genügend Pflegekräfte eingesetzt werden, die für ihre anspruchsvolle Arbeit auch ausreichend Zeit haben." - Ein neues Berufsgesetz (PflBG) oder ein Herumbasteln an der Fachkraftquote werden den Pflegenotstand nicht auflösen: viewtopic.php?f=3&t=21461 / viewtopic.php?f=3&t=21387 - Wie vielfach beschrieben: Wir brauchen dringend Personalbemessungssysteme für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, die den wirklichen Pflegekräftebedarf deutlich machen. Undercover-Untersuchungen oder sonstige Skandalberichte sind unnötig. Es gibt keine Erkenntnis-, sondern allein Umsetzungsprobleme! - Näheres mit kritischen Anmerkungen > viewtopic.php?f=4&t=21463
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https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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