Betreuungskräfte - Amateure im Altenheim

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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WernerSchell
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Betreuungskräfte - Amateure im Altenheim

Beitrag von WernerSchell » 29.07.2015, 07:08

Im Anschluss an die Beiträge im Forum:
Zusätzliche Betreuungskräfte nach §87b SGB (Demenzbetreuung)
viewtopic.php?f=3&t=13377&hilit=Betreuungskr%C3%A4fte

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Bild: GKV-Spitzenverband

Betreuungskräfte nach § 87 b SGB XI
Quelle: http://www.gkv-spitzenverband.de/pflege ... sgb_xi.jsp

Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wurden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung für Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen ausgeweitet. Eingeführt wurde u. a., dass Pflegeheime für Personen, die einen erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf im Sinne des § 45a SGB XI aufweisen, zur Betreuung und Aktivierung zusätzliche Betreuungskräfte einstellen können und dies durch leis-tungsgerechte Zuschläge nach § 87b SGB XI honoriert wird. Seit 2013 besteht auch für teilstationäre Pflegeeinrichtungen (Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege) die Möglichkeit, zusätzliche Betreuungskräfte mit entsprechender Refinanzierung durch die Pflegekassen einzusetzen. Aufgabe der Betreuungskräfte ist es u. a., Betroffene in enger Kooperation mit den Pflegekräften bei alltäglichen Aktivitäten wie Spaziergängen, Gesellschaftsspielen, Lesen, Basteln usw. zu begleiten und zu unterstützen.
Die zusätzliche Betreuung und Aktivierung ist in vollstationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheimen) durch sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Betreuungspersonal zu organisieren, in teilstationären Einrichtungen kann die zusätzliche Betreuung auch durch geringfügig Beschäftigte erfolgen. Für jeweils 20 demenziell erkrankte Pflegebedürftige soll in der Regel eine zusätzliche Betreuungskraft finanziert werden.
Der GKV-Spitzenverband hat im August 2008 Richtlinien nach § 87b Abs. 3 SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeeinrichtungen beschlossen und im Mai 2013 angepasst (Betreuungskräfte-Rl). Die Richtlinien enthalten die Grundsätze der Arbeit sowie die konkreten Aufgaben der zusätzlichen Betreuungskräfte. Auch werden die Anforderungen an die persönliche Eignung von Personen, die eine Betreuungstätigkeit ausüben wollen, sowie deren notwendige Qualifizierung festgelegt. Diese setzt sich zusammen aus
• einem fünftägigen Orientierungspraktikum,
• einer Qualifizierungsmaßnahme sowie
• jährlichen zweitägigen Fortbildungen.
Zum Jahresende 2011 waren rund 24.500 Personen – und damit ca. 4 Prozent der insgesamt 661.000 Beschäftigten in stationären Pflegeeinrichtungen – als Betreuungskräfte nach §87b SGB XI tätig (Statistisches Bundesamt 2013).
Das IGES-Institut hat die Betreuungskräfte-Richtlinien im Sommer 2011 einer Evaluation unterzogen. Dabei wurden die Qualifikationen, Aufgabenbereiche und Berufsbilder der zusätzlichen Betreuungskräfte untersucht. Ferner wurde die Arbeitszufriedenheit der Betreuungskräfte als auch des Pflegepersonals sowie die Wirkungen im Hinblick auf den Lebensalltag der Bewohner erhoben.

Dokumente und Links
• Richtlinien nach § 87b Abs. 3 SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen (Betreuungskräfte-Rl) vom 19. August 2008 in der Fassung vom 29. Dezember 2014 (PDF, 143 KB) > http://www.gkv-spitzenverband.de/media/ ... _final.pdf
• Evaluation der Betreuungskräfte-Richtlinie gem. § 87b Abs. 3 SGB XI (PDF, 3,3 MB) > http://www.gkv-spitzenverband.de/media/ ... raefte.pdf

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Kurzes Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk:
Die in Rede stehenden Betreuungskräfte sind nicht qualifiziert, pflegerische Tätigkeiten auszuführen. Dennoch lassen die Ausbildungsrichtlinien solche Verrichtungen zu. Das ist ein Verstoß gegen den § 11 SGB XI und in keiner Weise mit dem vertraglichen Sorgfaltsgebot vereinbar. Der Gesetzgeber will so die "Billig-Pflege" fördern. Das ist nicht hinnehmbar! - Siehe auch > Pflegereform 2014 des Bundes bleibt weit hinter den pflegerischen Erfordernissen und Erwartungen zurück
> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... rm2014.pdf
Für eine gute Demenzkrankenversorgung sind vorrangig ausreichend qualifizierte Pflegekräfte erforderlich. Diese können gerne durch Assistenzkräfte bzw. Ehrenamtler unterstützt werden. Aber in erster Linie muss die Fachlichkeit gewährleistet sein! Siehe dazu die Beiträge im Forum von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk > Demenzkrankenbetreuung: Die Aus-, Fort- und Weiterbildung > viewtopic.php?f=3&t=18537 Der Pflegenotstand hat viele Gesichter und muss endlich aufgelöst werden!


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Amateure im Altenheim
Deutsche Pflegeheime greifen gern auf angelernte Quereinsteiger zurück.
Häufig müssen sie Aufgaben der Pfleger übernehmen. Das ist nicht erlaubt –
und für die alten Menschen gefährlich
.
Quelle: Die Welt
http://www.welt.de/print/wams/wirtschaf ... nheim.html

Siehe auch unter:
Zusätzliche Betreuungskräfte nach §87b SGB (Demenzbetreuung)
viewtopic.php?f=3&t=13377

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WISO berichtete am 27.07.2015 über den Einsatz von Betreuungskräften in den Pflegeeinrichtungen. Dazu gab es von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk mehrere Beiträge; z.B.:
Tatsache ist, dass es überhaupt keine guten Heime kann, das lassen die unzureichenden Pflege-Rahmenbedingungen nicht zu. Der Mangel ist also überall. Es gibt nur Heime, die sich mehr bemühen (in der Führungsetage und im Umgang mit dem Personal bzw. den Ehrenamtlern). Aber überall mangelt es an Pflegekräften mit dreijähriger Qualifzierung. Die Stellenschlüssel, die zudem noch regional unterschiedlich sind, müssen daher deutlich verbessert werden. Es wird daher von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk seit vielen Jahren ein bundeseinheitlich geltendes Personalbemessungssystem gefordert. Das ist das entscheidende Thema. Die politisch Verantwortlichen haben sich bislang an dieser Lösung vorbeigedrückt, weil sie lieber auf billige Dienstkräfte setzen und dabei die bekannten Unzulänglichkeiten weiterhin in Kauf nehmen. Eines ist aber auch klar: Mehr Fachkräfte bedeuten auch höhere Vergütungsanteile - und die Pflegeentgelte werden steigen. Ja, so das ist, gute Pflege kostet Geld. Und im Übrigen: Pflegekräfte müssen auch höhere Vergütungen erhalten, diese stehen ihnen aufgrund der schweren menschenzugewandten Tätigkeit zweifelsfrei zu. Betreuungskräfte, die gerne hinzu kommen können, dürfen keinerlei Pflegetätigkeiten verrichten. Insoweit hat allein schon das Sorgfaltsgebot ausreichende Aussagekraft (siehe auch § 11 SGB XI). Betreuungskräfte anstellen, so, wie es jetzt im PSG I vorgesehen ist, wird keine Pflegemängel auflösen. Die Negativschlagzeilen werden uns daher wohl erhalten bleiben. - Werner Schell - http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
Siehe auch den Beitrag: Neue, billige Arbeitskräfte in der Pflege? > https://www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/ ... ge450.html
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Betreuungs-Assistenten: Billige Arbeitskräfte?

Beitrag von WernerSchell » 15.09.2015, 17:12

16.09.2015, 21.45 Uhr, ARD, "Plusminus"

Beitrag u.a.:
Betreuungs-Assistenten: Billige Arbeitskräfte?

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Pflegeheime und -dienste suchen händeringend Arbeitskräfte. Auch schlecht bezahlte Betreuungs-Assistenten
werden für Tätigkeiten eingesetzt, die sie eigentlich nicht übernehmen dürfen.


Quelle und weitere Informationen:
http://www.daserste.de/information/wirt ... 5-136.html

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Das Thema Betreuungs-Assistenten an Stelle von dringend notwendigen Pflegekräften
wird auch beim Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 problematisiert

> viewtopic.php?f=7&t=20711
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Betreuungskräfte - Amateure im Altenheim

Beitrag von WernerSchell » 20.09.2015, 06:52

Betreuungs-Assistenten: Billige Arbeitskräfte?
Filmbericht von Plusminus, ARD, vom 16.09.2015 | 07:14 Min. | Verfügbar bis 15.09.2016. Pflegeheime und -dienste suchen händeringend Arbeitskräfte. Auch schlecht bezahlte Betreuungs-Assistenten, darunter Quereinsteiger ohne fachliche Qualifikation, werden für Tätigkeiten eingesetzt, die sie eigentlich nicht übernehmen dürfen (Quelle: http://mediathek.daserste.de/Plusminus/ ... tId=432744 ). - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht bereits seit vielen Jahren auf den rechtsmissbräuchlichen und gefahrenträchtigen Einsatz von gering qualifizierten Betreuungskräften aufmerksam und fordert stattdessen eine deutliche Verbesserung der Stellenschlüssel (vgl. u.a. Pressemitteilung vom 16.08.201008 - nachlesbar unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php ). Dort heißt es u.a.: "Bedeutsam erscheint in diesem Zusammenhang die Feststellung der Ärzteschaft auf dem kürzlich durchgeführten 111. Deutschen Ärztetag, dass die Pflegebudgets um mindestens 30% verbessert werden müssen. Damit geht die organisierte Ärzteschaft noch weit über das hinaus, was diesseits seit Jahren eingefordert wird, nämlich eine personelle Verstärkung um rd. 20%. Die jetzt mögliche Anstellung von Betreuungsassistenten löst die beklagte Pflegenot in den Heimen nicht auf, so dass die Forderung nach mehr Pflege(fach)personal aufrecht erhalten bleiben muss." - Werner Schell
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Qualität ohne Personal? Geht nicht!

Beitrag von WernerSchell » 24.09.2015, 06:38

Am 24.09.2015 bei Facebook gepostet:

Qualität ohne Personal? Geht nicht!
So eine Pressemitteilung des DBfK vom 23.09.2015. Damit ist noch einmal alles auf den Punkt gebracht! - Im Übrigen: "Berufe der Altenpflege haben ein hohes Ansehen". Darüber informiert CAREkonkret in ihrer Ausgabe vom 18.9.2015 und bezieht sich dabei auf eine Bürgerbefragung. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk stellt seit Jahren klar, dass die Wertschätzung und das Ansehen der Pflegekräfte bei den BürgerInnen hoch ist. Schlechte Noten erhalten hingegen die Pflege - Rahmenbedingungen. Und insoweit hat Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk am 08.09.2015 nochmals die Bundestagsabgeordneten mit dem Tenor "Nur gute Arbeitsbedingungen sichern die Pflege von morgen" gebeten, die notwendigen Folgerungen im Rahmen der Beschlussfassung über das PSG II zu ziehen. Näheres dazu unter > viewtopic.php?f=4&t=21252 Darüber wird auch beim Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 zu sprechen sein. > viewtopic.php?f=7&t=20711
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Pflegereform - Auflösung des Pflegenotstandes dringlich

Beitrag von WernerSchell » 25.09.2015, 07:27

Am 25.09.2015 bei Facebook gepostet:

Der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat auf seiner Facebookseite - https://www.facebook.com/groehe?fref=ts - mitgeteilt, dass angeblich 93 Prozent der Bevölkerung lt. einer f*g die Pflegereform für richtig halten. Dazu wurde von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk bemerkt:
Richtig scheint mir, dass 93% der Bevölkerung die Pflegereform überhaupt nicht kennen! Was wurde gefragt und zu welchem Gesetz - PSG I oder PSG II (in der Beratung) oder ging es um das neue Pflegerecht NRW? Selbst Pflegexexperten haben z.Zt. Probleme, bei der Vielzahl komplizierter Regelungen den Durchblick zu behalten. - Trotz einiger begrüßenswerter Leistungsausweitungen: Die bislang unzureichenden Reformansätze haben mich veranlasst, am 07.09.2015 an alle Bundestagsabgeordneten zu schreiben und die gebotenen Reformkorrekturen einzufordern. Der jetzige Reformstand ist völlig unbefriedigend > viewtopic.php?f=4&t=21252 Es kann niemand sagen, man habe das so nicht gewusst: Mehr Pflegepersonal ist alternativlos! - Der Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 wird das Thema aufgreifen. - Werner Schell

Einladung zum Pflegetreff am 21.10.2015 unter
> viewtopic.php?f=7&t=20711
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Pflege-Rahmenbedingungen - Prioritäten setzen

Beitrag von WernerSchell » 31.10.2015, 08:28

"Es reicht nicht, bei Alzheimer-Patienten alte Möbel aufzustellen und demente Damen Kartoffeln schälen zu lassen."
Zitat von Prof. Erwin Böhm, vorgestellt in " CAREkonkret", Die Wochenzeitung für Entscheider in der Pflege (30.10.2015 - Ausgabe 44).
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk schließt sich dem an und plädiert nochmals für gute Pflege-Rahmenbedingungen in der ambulanten und stationären Versorgung von pflegebedürftigen Menschen. Wenn die insoweit maßgeblichen Finanzmittel, politisch gewollt, gedeckelt sind, müssen Prioritäten gesetzt werden! Dies wurde bereits in einem Statement, dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe beim Pflegetreff am 13.05.2014 übergeben, näher ausgeführt > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf . An dieses Papier wurde beim Pflegetreff am 21.10.2015 erinnert! - Filme dazu bei Youtube - Kurzfassung: https://youtu.be/qbyHRxX9ikk Langfassung: https://youtu.be/4cy5Ey-cBNg
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Pflegenotstand: schnelle Auflösung dringend !

Beitrag von WernerSchell » 14.11.2015, 08:54

Aus Forum:
viewtopic.php?f=3&t=21363


Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Pressemitteilung vom 16.11.2015

Pflegenotstand: Konkrete Maßnahmen zur schnellen Auflösung erforderlich

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Im Anschluss an die Pressemitteilung vom 03.11.2015 zum Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 teilt Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk, mit:

Dass der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erneut die Teilnahme am Neusser Pflegetreff ermöglicht hat, ist eine großartige Geste der Pflegeselbsthilfe gegenüber. Die Pflegetreffs sind nämlich nicht unbedingt mit anderen Veranstaltungen mit Ministerbeteiligung vergleichbar, bei denen möglicherweise überwiegend Nettigkeiten ausgetauscht werden. Hier geht es immer um Themen, die auch sehr streitig diskutiert werden können.

Im Übrigen hat bisher wohl kein Gesundheitsminister so zügig und konsequent eine Koalitionsvereinbarung umgesetzt, wie das bisher geschehen ist. Dies kann und muss lobend herausgestellt werden. Die Zeitschrift „Die Schwester / Der Pfleger, Die führende Fachzeitschrift für die Pflege, hat in der Ausgabe 10/2015 dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe einen umfänglichen Beitrag gewidmet und getitelt: „Vom Quereinsteiger zum Macher“. Den in diesem Beitrag gemachten Ausführungen darf man sich anschließen.

Allerdings sind nach diesen positiven Bekundungen auch einige weniger gute Anmerkungen geboten:

Die Pflegereform (Pflegestärkungsgesetze – PSG - I und II) sieht nämlich entgegen den vielseitigen Forderungen aus der Pflegewelt keine zusätzlichen Pflegekräfte vor und setzt in der Heimversorgung allein auf zusätzliche Betreuungskräfte. Das wurde beim Pflegetreff am 21.10.2015 erneut problematisiert.

Die diesbezüglichen Statements sind in einem Filmbeitrag (7,30 Minuten) bei Youtube anschaubar unter > https://youtu.be/qbyHRxX9ikk
Die gesamte Filmdokumentation des Pflegetreffs (rd. 2 Stunden) ist anschaubar bei Youtube unter > https://youtu.be/4cy5Ey-cBNg
Ergänzende Beiträge im Forum von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (mit Fotos) unter > viewtopic.php?f=4&t=21326 .


Am 22.10.2015 wurde dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk per E-Mail mitgeteilt:

„Ich wollte gestern die streitige Diskussion über den Pflegenotstand bzw. den geplanten § 113c SGB XI nicht vertiefen. Aber es gibt anhaltende Besorgnisse, dass die jetzigen Regelungen nicht reichen, um in naher Zukunft eine befriedigende Auflösung des Pflegenotstandes zu erreichen. Die Ergebnisse, die ggf. mit dem § 113c SGB XI zu erwarten sind, kommen zu spät. Wenn Sie für die Zwischenzeit erwarten, dass mit den rahmenvertraglichen Vereinbarungen (§ 75 SGB XI) weiter zu kommen sei, auch mit Blick auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, muss dies m.E. präziser formuliert werden. Die Ländergremien müssen durch den Bundesgesetzgeber deutlicher in die Pflicht genommen werden, eine Pflege zu gewährleisten, die den Anforderungen des § 11 SGB XI gerecht wird. Nahezu 10 Pflegestandards, die auf hohem Niveau gute Pflege beschreiben, müssen umgesetzt werden. Und da können keine Betreuungskräfte nach § 87b SGB XI hilfreich sein. Diese können gerne dazu kommen, sind aber bei der Pflege nicht wirklich hilfreich.
Ich bin jede Woche ohne Behörden- oder Politikerimage in Heimen unterwegs und erhalte stets Botschaften aus den Einrichtungen, die mir aufzeigen, dass die Pflegewelt nicht so ist, wie es Ihnen vielleicht die Heimträgerseite oder andere Personen bei offiziellen Besuchen zu vermitteln suchen. Ich kenne z.B. hier im Rhein-Kreis Neuss keine leitende Pflegekraft, die mir im Vieraugengespräch nicht bestätigen würde, dass die Besetzung mit Pflegekräften total unzureichend ist und die 87b-Kräfte zwar gerne genommen werden, aber kein einziges pflegerisches Problem lösen.
Bezüglich der Entbürokratisierung und der Neuordnung der Berufsgesetze habe ich überhaupt keine Entlastungserwartungen. Im Gegenteil: Soweit es zu Umstellungen kommt, wird das auf Jahre zu Mehrbelastungen führen. Wie ich gestern bemerkte, wird der neue Pflegebegriff für die praktische Pflegetätigkeit Mehrarbeit bringen. In den Einrichtungen werden vorrangig die schwerst pflegebedürftigen Menschen untergebracht. Und dann ist umfänglich pflegerischer Sachverstand gefordert.
Ich rege an zu ermöglichen, dass all dies noch einmal kurzfristig in einem Gespräch im Bundesgesundheitsministerium (in Bonn) vorgetragen werden kann. Dabei sollten Vertreter der Heimseite, aber auch Verbandsvertreter, z.B. DPR bzw. DBfK, beteiligt werden.“

Am 28.10.2015 meldete sich der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe unter Bezugnahme auf die E-Mail-Zuschrift vom 22.10.2015 telefonisch bei Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk. Dabei verdeutlichte der Minister, dass er im Moment keinen weiteren Gesprächsbedarf sehe, da das PSG II als Gesetzentwurf im Bundestag vorliege und dort seinen parlamentarischen Weg gehen müsse. Im Übrigen verdeutlichte der Minister noch einmal seine politischen Absichten und meinte, dass die Besorgnisse von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk unbegründet seien. Die Verbesserung der Personalausstattung in den Pflegeeinrichtungen sei auf einem guten Weg. Für die nächsten Jahre seien aber die Ländergremien weiter in der Verantwortung, für Festlegungen einzutreten, die eine auskömmliche Pflegestellendotierung in den Pflegeeinrichtungen ermögliche. Erst wenn später die wissenschaftlichen Grundlagen im neu geplanten § 113c SGB XI greifen würden, sei die Rechtslage geändert. Hermann Gröhe führte im Übrigen aus, dass die Aktivitäten von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk große Beachtung und Anerkennung fänden und nicht erfolglos seien.

Zu diesen Gesprächshinweisen finden sich ergänzende Anmerkungen in einer Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums. Dort ist zur Personalausstattung in den Pflegeeinrichtungen ausgeführt:

Die fachlichen Grundlagen der Arbeit in der Pflege und die Erarbeitung neuer Konzepte in den Einrichtungen werden verbessert bzw. gestärkt. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff muss zum Anlass genommen werden, die Personalausstattung zu überprüfen und an den Bedarf anzupassen. Sowohl die Verantwortlichen auf Landesebene als auch die Pflegeeinrichtungen vor Ort sind hier gefordert. Zudem wird die Pflege - Selbstverwaltung erstmals gesetzlich verpflichtet, ein wissenschaftlich fundiertes Personalbemessungssystem zu entwickeln und zu erproben.
Quelle: http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pf ... tz-ii.html

Weil es aufgrund der beschriebenen Situation seitens des Bundes für die nächsten Jahre keine Initiative für mehr Pflegekräfte in den Pflegeeinrichtungen geben wird, muss sich die Zielrichtung der Forderungen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk bezüglich der Pflegestellenverbesserung ändern.

Tatsächlich haben ja z.Zt. die zuständigen Ländergremien die Möglichkeit, über die entsprechenden Vereinbarungen die Stellenschlüssel deutlich anzuheben. Das gestaltet sich schwierig, weil die Kostenträger mit am Verhandlungstisch sitzen. Und das ist eigentlich ungeheuerlich. An den Verhandlungstisch gehören streng genommen diejenigen, die sich mit guter Pflege auskennen und deren Interesse vorrangig darin besteht, eine angemessene bzw. optimale Pflege (nach § 11 SGB XI) gewährleistet zu sehen.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat daraufhin zunächst mit Zuschrift vom 28.10.2015 beim Pflegeministerium NRW nachgefragt, ob und ggf. inwieweit in NRW die entsprechenden Gremien kurzfristig zu neuen Verhandlungen betr. Stellenschlüssel in Bewegung gesetzt werden können und welche Möglichkeiten das Pflegeministerium sieht, die Personalnot in den Pflegeeinrichtungen auf der gesamten Länderebene aufzulösen.

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk möchte JETZT ganz schnell veranlasst sehen, sozusagen in Ergänzung von PSG I und II, das Weiteres vereinbart wird. - Es kann und darf nicht sein, dass die allseits für notwendig erachtete Stellenvermehrung in den Heimen an den föderalen Zuständigkeiten scheitert.

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Ganz allgemein ergibt sich zum Pflegenotstand und den insoweit gegebenen Handlungserfordernissen:

Die demografische Entwicklung, d.h. die Veränderungen in der Gesellschaft, älter, bunter und jünger, erfordern große Reformanstrengungen, und zwar in allen Systembereichen, die Krankenhausversorgung einbezogen.
Die Große Koalition von Union und SPD (GroKo) hat folgerichtig 2013 für eine Pflegereform Vereinbarungen getroffen. Um gezielt auf diese Reform einzuwirken, wurde beim Neusser Pflegetreff am 13.05.2014 zum Thema diskutiert und dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe ein umfangreiches Statement übergeben. Darin wurden Schwerpunkte genannt, die bei einer Reform Berücksichtigung finden sollten. Vor allem wurde ein Personalbemessungssystem und darauf basierend deutlich mehr Pflegepersonal gefordert. Es wurde ausgeführt, dass allein Betreuungskräfte, auch in größerer Zahl, die Pflegemängel nicht werden auflösen können.

Das Statement ist nachlesbar unter folgender Adresse:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf

Es wurde daraufhin die Möglichkeit eröffnet, die entsprechenden Vorschläge am 08.07.2014 im Bundesgesundheitsministerium in Bonn – und zwar in Begleitung von Frau Andrea Albrecht, Pflegedirektorin im Lukaskrankenhaus Neuss – nochmals näher zu erläutern.

Mit einer Briefzuschrift vom 01.09.2014 hat Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk dann noch einmal alle Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdB) über die Aspekte einer guten Pflegereform informiert und entsprechende Folgerungen erbeten.

Die hiesigen Bemühungen blieben letztlich hinsichtlich einer sofortigen Auflösung des Pflegenotstandes erfolglos. Denn das PSG I wurde am 17.10.2014 – ohne mehr Pflegepersonal vorzusehen - beschlossen. Das PSG I sieht zwar eine Reihe von Leistungsverbesserungen (auch hinsichtlich der Betreuungskräfte) vor, aber das zusätzlich geforderte Pflegepersonal fand keine Berücksichtigung. – Dies wurde und wird als Schritt in Richtung „Billigpflege“ beschrieben.

Am 07.11.2014 wurde in einer Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetz erklärt: „Pflegereform 2014 des Bundes bleibt weit hinter den pflegerischen Erfordernissen und Erwartungen zurück.“
Danach wurde in zahlreichen Statements auf die fortbestehenden Erfordernisse, mehr Pflegepersonal in die Einrichtungen zu bringen, aufmerksam gemacht.

Der am 12.08.2015 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines PSG II enttäuschte erneut. Konkrete Maßnahmen, die eine schnelle Auflösung des Pflegenotstandes bewirken könnten, wurden nicht vorgesehen.

Das PSG II berücksichtigt aber dennoch die von hier seit Jahren beschriebenen Mängel im Pflegesystem. Denn es ist ein § 113c SGB XI vorgesehen, der auf die Gestaltung eines Personalbemessungssystems bis zum Jahr 2020 abzielt. Danach soll dann wohl eine – wie auch immer gedachte – Umsetzung beginnen.
Dies ist aber mit Blick auf die aktuell bestehende Pflegenot nicht wirklich hilfreich. Denn der Pflegenotstand muss JETZT, d.h. umgehend, angegangen bzw. aufgelöst werden.

Es sollten daher zusätzliche Finanzquellen erschlossen werden, um vor allem eine gute Pflege der schwerstpflegebedürftigen Menschen in den Heimen zu gewährleisten. Den stationären Pflegeeinrichtungen muss die Möglichkeit eröffnet werden, eine fachlich gute Versorgung sicher zu stellen. Dazu bedarf es einer ausreichenden Zahl von Pflegekräften. Diese ausreichende Zahl von Pflegekräften kann aber nach den augenblicklichen Rechtsverhältnissen nicht vorgesehen werden, weil die Stellenschlüssel in den Heimen auf einer gesetzlichen Grundlage vereinbart worden sind, die den fachpflegerischen Bedarf unter keinen Umständen garantieren können. Daher ist – weiterhin - zu fordern, dass der Bund oder vorübergehend die entsprechenden Ländergremien Voraussetzungen schaffen, genügend Fachpersonal in den Pflegeeinrichtungen anstellen zu können. Das „Schwarze-Peter-Spiel“ zwischen Bund und Ländern, sich insoweit gegenseitig die Verantwortung zuzuschieben, muss beendet werden.

Welche Verwerfungen die vermehrte Anstellung von ungelernten Kräften bzw. gering qualifizierten Betreuungskräften in den Pflegeeinrichtungen nach sich ziehen kann, ist einem aktuellen Schriftwechsel entnommen. Danach wurde die Unterschreitung der Fachkraftquote mit folgenden Erwägungen hingenommen:

"Die fachliche Anleitung und Überprüfung grundpflegerischer Tätigkeiten von ungelernten Mitarbeitern ohne pflegerische Ausbildung ist durch Pflegefachkräfte nachvollziehbar gewährleistet. Die Personaleinsatzplanung ist mit Blick auf den Versorgungs- und Pflegebedarf der Bewohner adäquat"

Pflege erfordert in den Einrichtungen weitgehend pflegewissenschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten. Dieses pflegewissenschaftliche Prinzip muss in der Pflege stärker zur Geltung kommen. Pflegen kann eben nicht jeder! Näheres in § 11 SGB XI:

„Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch - pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten.“

Im Übrigen: Entbürokratisierung und Neugestaltung der Pflegeberufsgesetze sind für sich genommen nicht geeignet, den gravierenden Mangel an Pflegekräften aufzulösen. Die seit Jahren beklagten Pflegemängel zeigen auf, wo nachgebessert werden muss, z.B.:

- Medizinischen Versorgung einschließlich Medikation (Polypharmazie),
- Schmerzmanagement in der Pflege,
- Dekubitusprophylaxe (ein neuer Pflegestandard, für 2016 geplant, wird sich mit der Versorgung chronischer Wunden befassen),
- Fixierungen einschließlich der Verwendung von Psychopharmaka (als FEM),
- Mobilisation und Sturzprophylaxe,
- Mangelernährung und Flüssigkeitsversorgung einschließlich Förderung der oralen Ernährung,
- Förderung der Harnkontinenz in der Pflege,
- Gewährleistung hygienischer Standards,
- Vermeidung von Krankenhausaufenthalten in bestimmten Krisensituationen („beizeiten begleiten“ …),
- Sterbebegleitung mit hospizlichen Strukturen (gutes Sterben),
- fachliche Betreuung von Demenzkranken,
- Aufsicht und Anleitung weiterer Mitarbeiter.

Die Neuordnung des Pflegebegriffs zu Gunsten der Demenzkranken wird übrigens die bekannten Probleme auch nicht auflösen helfen. Der Personalbedarf wird eher zunehmen!

Dies hat auch der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, beim Pflegetreff am 14.04.2015 so gesehen. Nach seiner Ansicht, ist der neue Pflegebegriff ohne mehr Pflegepersonal nicht umsetzbar.

Ergänzend einige Zahlenangaben, die am 11.09.2015 in einer Livesendung des Deutschlandfunks vorgestellt wurden. Sie zeigen pauschaliert auf, wo es in Deutschland hapert:

Auf 100 zu pflegende Personen über 80 Jahre kommen nach OECD-Berechnungen in der Langzeitpflege

• in Schweden 33,2 Vollzeitstellen,
• in Norwegen 22,
• in den Niederlanden 19,
• in der Schweiz 16,5 und
• in Deutschland lediglich 11,2.

Quelle: Zeitschrift "change", Das Magazin der Bertelsmann Stiftung, 3/2013 (Seite 46). Titel der Ausgabe "Pflege - Ganz nah bei den Menschen - Große Herausforderungen und neue Wege in der Pflege".


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Damit ist eindrucksvoll bestätigt, warum wir in Deutschland von einem Pflegenotstand sprechen müssen. … Und dieser Pflegenotstand muss schnellstens aufgelöst werden. Die politischen Entscheidungsträger sind gefordert - JETZT!

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk


Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Betreuungskräfte pflegen - trotz Verbot

Beitrag von WernerSchell » 24.03.2016, 07:27

Am 23.03.2016 bei Facebook gepostet:
Betreuungskräfte pflegen - trotz Verbot - Panorama 3 - 22.03.2016 21:15 Uhr - Betreuungskräfte stopfen die Lücken, die der Pflegenotstand reißt. Da die Pflegekräfte häufig nicht ausreichen, müssen sie mit anpacken, obwohl sie dazu nicht ausgebildet sind (Film vorübergehend anschaubar). > https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/ ... i2102.html Pro Pflege - Selbsthilfenetz hat den Einsatz von Betreuungskräften, über ihre Qualifizierung hinaus, mehrfach massiv kritisiert, auch in Anwesenheit des Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Siehe unter > viewtopic.php?f=3&t=21010 Betreuungskräfte werden unzulässigerweise bei ihrem Arbeitseinsatz missbraucht. Es fehlen, wie seit Jahren verdeutlich wird, mehr Pflegekräfte. Die Heimaufsichten sind aufgefordert, den Missständen nachzugehen und für Abhilfe Sorge zu tragen!
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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WernerSchell
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Pflege: Wenn Zeit zum kostbaren Gut wird

Beitrag von WernerSchell » 01.04.2016, 06:34

Ärzte Zeitung vom 01.04.2016:
Pflege: Wenn Zeit zum kostbaren Gut wird
Gemeinsam basteln, eine Partie Bingo, ein kurzer Spaziergang: Alltagsbegleiter schenken Pflegebedürftigen in stationären Heimen Zeit und Zuwendung.
Ein Konzept, das oft auf Kritik stößt - für die Hochbetagten jedoch auch ein Gewinn sein kann. Ein Besuch im Pflegeheim.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=903 ... ege&n=4891

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Wie seit Jahren herausgestellt wird, brauchen wir in den Pflegeeinrichtungen mehr Pflegepersonal für die fachliche Zuwendung.
Sonstiges Begleitpersonal kann gerne dazu kommen. Vorrangig muss aber die Fachpflege haben.
W.S.
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