Zu niedrige Zuordnung der Pflegeberufe im DQR

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Zu niedrige Zuordnung der Pflegeberufe im DQR

Beitrag von WernerSchell » 05.12.2014, 07:33

DBfK protestiert gegen zu niedrige Zuordnung der Pflegeberufe im DQR

In die Liste der im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zugeordneten Berufe wurden durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die bisher ausgeklammerten Gesundheits- und Krankenpfleger/innen aufgenommen und dem Niveau 4 zugeordnet. „Dies halten wir für sachlich falsch! Es wird dem im Krankenpflegegesetz geforderten Kompetenzniveau nicht gerecht. Das gilt im Übrigen gleichermaßen für die Zuordnung der Ausbildung in der Altenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege“, sagt Gertrud Stöcker, Vize-Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK). „Diese Zuordnung ist inhaltlich nicht nachvollziehbar. Für die Berufe nach dem Krankenpflegegesetz erfolgte sie nach Kenntnis des DBfK auch ohne Rücksprache mit dem fachlich zuständigen Bundesministerium für Gesundheit“, so Stöcker weiter. Die Zuordnung wurde auf der Basis von Bildungsstrukturen und nicht des tatsächlich erreichten Kompetenzniveaus vorgenommen. Der DBfK hatte im Jahr 2009 mit Bildungsexpert/innen das Alten- und Krankenpflegegesetz geprüft und dabei festgestellt, dass die in den Gesetzen geforderten Kompetenzen eindeutig dem DQR-Niveau 5 entsprechen.

Der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) soll es ermöglichen, Bildungsabschlüsse innerhalb der Europäischen Union zu vergleichen. In Deutschland hat man dies durch eine Orientierung an der Schulart (Berufsschule, Fachschule, Berufsfachschule) umgesetzt. Dadurch wird aber die mehr als 100 Jahre alte Benachteiligung in den Pflegeberufen fortgeschrieben. Die Absurdität der Zuordnung wird unterstrichen durch die Zuordnung der Pflegeassistenzqualifikation auf dasselbe Niveau. Es erreichen also sowohl die staatlich geprüfte Fachkraft für Pflegeassistenz (ein- oder zweijährig) als auch die Angehörigen der Heilberufe nach Art. 74 (19) GG Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege in ihren Ausbildungen (dreijährig) das identische Kompetenzniveau. Das ist sachlich nicht zu begründen und auch nicht zu verstehen. Parallel dazu wird paradoxerweise die Heilerziehungspflege – ein eng verwandter Beruf – dem Niveau 6 zugeordnet. Die Forderung des DBfK an beide Ministerien, die Einstufung zu korrigieren, blieb ohne Erfolg.

Bei der Pflege handelt es sich um einen Mangelberuf mit großem Imageproblem. Das wird nun verschärft, indem auf der Grundlage bürokratischer Prinzipien eine Herabstufung des Kompetenzniveaus festgeschrieben wird. Die Botschaft in Gesellschaft und Berufsgruppe ist deutlich. Zudem unterliegt die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege den Richtlinienvorgaben der Europäischen Union (EU). Insbesondere der Widerstand Deutschlands hat 2013 eine allgemeinverbindliche Anhebung der Bildungsanforderungen in der Berufeanerkennungsrichtlinie (2013/55/EU) verhindert. Das Argument war dabei immer auch, dass die deutsche Ausbildung so hervorragend sei. Mit der Zuordnung zu DQR-Niveau 4 haben die zuständigen Ministerien jetzt aber europaweit transparent gemacht, dass sie das wohl selber nicht glauben. Dem Ansehen der deutschen Pflegeberufe in Europa wird damit erneut geschadet.

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
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Tel.: 030-2191570
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Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Quelle: Pressemitteilung vom 01.12.2014
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Wertschätzung und Anerkennung für die Pflegekräfte

Beitrag von WernerSchell » 13.03.2015, 17:45

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"Pflege soll auf Augenhöhe mit Ärzteschaft agieren" (Quelle: Deutsches Ärzteblatt vom 12.03.2015). - Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, hat gefordert, dass die Pflege künftig auf gleicher Augenhöhe mit den anderen Professionen im Gesund-heitswesen agieren müsse. „Die Pflege ist kein Anhängsel im Gesundheitswesen, sondern eine eigenständige Profession, die eine für sich selbstständig definierte Position im Gesundheitswesen bekommt“, sagte Laumann vor der Eröffnung des 2. Deutschen Pflegetages heute in Berlin.…. (weiter lesen unter) …. http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/62128 >>> Dazu erklärt Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk: Solche und ähnliche Forderungen werden seit Jahren formuliert. Man fragt sich, warum solche Erkenntnisse nicht längst durch politisches Handeln aufgegriffen und umgesetzt worden sind. Herausragend bedeutsam ist, den Beruf der Pflegenden entscheidend zu verbessern: Es müssen klare Regeln für deutlich verbesserte Stellenschlüssel her - und, die Vergütungen müssen angemessen angehoben werden. Nur so gestaltet man "Wertschätzung und Anerkennung"!
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Klage wg. fehlender Umsetzung der Berufeanerkennungsrichtlinie

Beitrag von WernerSchell » 19.12.2017, 10:59

EU-Kommission verklagt Deutschland wegen fehlender Umsetzung der Berufeanerkennungsrichtlinie

Die EU-Kommission hat beschlossen, Deutschland, Frankreich und Belgien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Diese Länder haben es versäumt, die vollständige Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Richtlinie 2013/55/EU) mitzuteilen. Die überarbeitete Richtlinie hätte bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Die Kommission übermittelte im September 2016 mit Gründen versehene Stellungnahmen an die deutschen, französischen und belgischen Behörden (sowie an 11 weitere EU-Mitgliedsstaaten). Bislang haben Deutschland, Frankreich und Belgien der Kommission nicht die vollständige Umsetzung der Richtlinie gemeldet. Obwohl vor allem in Deutschland und Frankreich beträchtliche Fortschritte erzielt wurden, hat die Kommission beschlossen, die drei Länder beim EU-Gerichtshof zu verklagen. Die Kommission wird den Gerichtshof darum ersuchen, ein Zwangsgeld zu verhängen, das für Deutschland bei 62.203,68 EUR pro Tag liegt und vom Tag der Urteilsverkündigung an bis zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie und dem Inkrafttreten im jeweiligen nationalen Recht anfällt.

Zur Erinnerung: die EU-Kommission hatte im Oktober 2013 nach 35 Jahren die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen reformiert und EU-weit die Mindeststandards für die Ausbildung angepasst. Zu den geregelten Berufen zählt u.a. auch die Krankenpflege. Die EU-Kommission wollte die Ausbildungsvoraussetzung auf zwölf Jahre Schulbildung oder Äquivalente anheben – seinerzeit der Standard in 24 von 28 EU-Mitgliedsstaaten. Die deutsche Bundesregierung hat dieses Vorhaben mit allen Mitteln blockiert und erreicht, dass die Zulassung zur Ausbildung entweder eine zwölfjährige allgemeine Schulbildung (…) oder eine mindestens zehnjährige allgemeine Schulbildung voraussetzt (Artikel 31, Abs. 1). Die Berufeanerkennungsrichtlinie hätte bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die Bundesregierung hätte dies gegenüber der EU-Kommission bestätigen müssen, was bis dato nicht der Fall ist.

Quelle und weitere Informationen:
Pressemitteilung der EU-Kommission vom 7. Dezember 2017:
Vertragsverletzungsverfahren im Dezember: wichtigste Beschlüsse
http://europa.eu/rapid/press-release_ME ... 767_de.htm

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Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Quelle: Pressemitteilung vom 19.12.2017
Susanne Adjei|Sozialmanagerin | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
adjei@dbfk.de| www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-11 | Fax 030-219157-77
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