Seite 1 von 1

Medikamentenverwaltung im Heim

Verfasst: 17.06.2004, 22:58
von Gast
Wie ist zu verfahren:

1. Restbestände nach Absetzung!
2. Restbestände wegen Ablauf Verfalldatum!
3. Restbestände nach Tod!

Meine Frage:
Gibt es eine gesetzliche Regelung bezw., was ist zu tun?
Anlass der Frage: Nach dem Tod eines Bewohners forderten die Angehörigen, inkl. gesetzlicher Betreuer, die Herausgabe der restlichen Medikation.

Medikamentenverwaltung im Heim

Verfasst: 18.06.2004, 12:03
von Berti
Hallo Otmar,
nähere Hinweise zur Arzneimittelversorgung im Heim ergeben sich u.a. aus § 12a Apothekengesetz. Danach sind vielfältige Fragestellungen der jeweiligen Apotheke verantwortlich zugeordnet. Ich würde daher die Problematik mit der Apotheke besprechen.
Sind allerdings die Arzneimittel von den Bewohnern selbst beschafft worden, ist es nicht abwegig anzunehmen, dass die Erben einen Herausgabeanspruch bezüglich der Restbestände haben. Aber auch dies kann man mit der Apotheke besprechen.
Siehe auch die nachfolgenden Beiträge in diesem Forum.
Gruß Berti

… Arzneimittelversorgung im Heim
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1

… Arzneimittelversorgung im Heim - Datenschutz?
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=4#4

§ 12a Apothekengesetz - Versorgungsvertrag

Verfasst: 27.06.2004, 11:12
von Knut_Sempler
§ 12a Apothekengesetz - Versorgungsvertrag

1. Pflegeheime sind nicht verpflichtet, mit jeder Apotheke, die einzelne Heimbewohner versorgt, einen Vertrag gemäß § 12 a Abs. 3 Apothekengesetz abzuschließen.

2. Heimbewohnern bleibt es unbenommen, sich selbst mit Medikamenten bei einer Apotheke ihrer Wahl zu versorgen, ohne dass die Apotheke einen Versorgungsvertrag mit dem Heim abgeschlossen haben muss. Heime haben das Recht, mit einer oder mehreren Apotheken Verträge gemäß § 12 a Apothekengesetz abzuschließen.

Quelle: Urteil des Landgerichts Memmingen vom 8. 3. 2004 - 2 O 2297/03 -
Vgl. Zeitschrift ALTENHEIM 06/2004
http://www.vincentz.net/altenheim