Haftpflicht für Demente? ... wann die Versicherung zahlt

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WernerSchell
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Haftpflicht für Demente? ... wann die Versicherung zahlt

Beitrag von WernerSchell » 18.07.2014, 07:13

Haftpflicht für Demente? / Verwirrte Menschen können leicht Schäden anrichten - wann die Versicherung zahlt

Baierbrunn (ots) - Wird ein Haftpflichtversicherter dement, bleibt sein Versicherungsschutz bestehen. Im Schadensfall ist entscheidend, ob er noch für sein Handeln verantwortlich war. Wird dies bejaht, haftet er und die Versicherung reguliert den Schaden. Ist er nicht mehr schuldfähig, haftet er nicht mehr, und die Versicherung muss nicht zahlen, berichtet das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber".
Trotzdem sollte die Haftpflicht nicht gekündigt werden, weil sie unberechtigte Ansprüche von Geschädigten abwehrt. Angehörige können im Regelfall nur belangt werden, wenn sie amtliche Betreuer sind.

Dieser Beitrag ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 7/2014 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Quelle: Pressemitteilung vom 18.09.2014 Wort und Bild - Senioren Ratgeber
Pressekontakt: Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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AdrianT
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Re: Haftpflicht für Demente? ... wann die Versicherung zahlt

Beitrag von AdrianT » 15.06.2015, 23:23

Könnten "unberechtigte Ansprüche" nicht auch ohne eine Haftpflicht abgewehrt werden?
Wofür zahlt eine Haftpflicht denn eigentlich generell? Ich mein ein Dementer kann ja nicht einen großen Schaden anrichten (für welche Höhe wird denn gehaftet bei der Haftpflicht?) und dann die Haftpflicht alles regeln lassen.

Randno
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Re: Haftpflicht für Demente? ... wann die Versicherung zahlt

Beitrag von Randno » 16.06.2015, 06:58

Eine Haftpflichtversicherung verpflichtet sich zum Ausgleich von Vermögensnachteilen des Versicherungsnehmers. Diese Vermögensnachteile sind zumeist gegen den Versicherungsnehmer gerichtete Schadensersatzansprüche.

Die Haftungshöhe beträgt 30 Millionen Euro. Auf www.haftpflichtversicherung-1a.de kannst du noch mehr Informationen finden und auch Haftpflichtversicherungen vergleichen.

"Ich mein ein Dementer kann ja nicht einen großen Schaden anrichten (für welche Höhe wird denn gehaftet bei der Haftpflicht?) und dann die Haftpflicht alles regeln lassen."

Warum denn nicht, denn dafür ist diese Versicherung ja gerade gedacht. Natürlich darf nicht vorsätzlich gehandelt werden, wobei die nicht zurechenbaren Handlungen eines Dementen wiederum ein Sonderfall sind (er würde nicht schuldhaft vorsätzlich handeln).

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