Expertenstandard zur Erhaltung und Förderung der Mobilität
Verfasst: 15.05.2014, 14:02
HS Osnabrück: Pflege-Konferenz - Viele Heimbewohner büßen in den ersten Monaten an Mobilität ein
Die Erhaltung und Förderung der Mobilität pflegebedürftiger Menschen ist ein Kernthema in der Pflege. Denn Bewegungsarmut und Mobilitätseinbußen zählen zu den größten Risikofaktoren für schwerwiegende Gesundheitsprobleme. Die Fachkonferenz des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege, angesiedelt an der Hochschule Osnabrück, stieß dementsprechend auf eine große Resonanz: Mehr als 800 Expertinnen und Experten berieten im Vormonat über den neuen, erstmals rechtlich verbindlichen Expertenstandard zur Erhaltung und Förderung der Mobilität.
Die Zahlen, die Dr. Klaus Wingenfeld vorlegt, sprechen für sich: „Bei 60 Prozent der kognitiv beeinträchtigten Heimbewohner ist innerhalb eines halben Jahres damit zu rechnen, dass dauerhafte Bettlägerigkeit oder eine Mobilitätsverschlechterung auftreten“, erklärt der wissenschaftliche Geschäftsführer des Instituts für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld. „Wir wissen auch, dass bei mehr als 40 Prozent der vormals unbeeinträchtigten Heimbewohner innerhalb von 18 Monaten Mobilitätseinbußen auftreten.“ Die Statistiken zeigen, wie wichtig es ist, sich der Mobilität von pflegebedürftigen Menschen zu widmen. Denn Bewegungsarmut und Mobilitätseinbußen zählen zu den größten Risikofaktoren für schwerwiegende Gesundheitsprobleme. Entsprechend groß ist die Resonanz auf die Fachkonferenz zur Entwicklung eines Expertenstandards zur „Erhaltung und Förderung der Mobilität“. 800 Pflegefachkräfte aus ganz Deutschland und darüber hinaus sind in die OsnabrückHalle gekommen. Eingeladen hatte das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP), angesiedelt an der Hochschule Osnabrück.
„Expertenstandards sind Meilensteine in der Professionalisierung der Pflege“, erklärt Franz Wagner, Vizepräsident des Deutschen Pflegerates. Das Bild des voll besetzten Tagungssaals bestätigt diese Feststellung. Die Oberränge müssen geöffnet werden, damit alle Teilnehmenden Platz finden. „Wir haben es mit einer neuen Dimension von Expertenstandards zu tun“, sagt dazu passend Claus Bölicke als Vertreter der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege. Bölicke nimmt mit dieser Aussage vor allem auf den neuen rechtlichen Charakter des Expertenstandards Bezug. Bislang hatte das DNQP die national und international stark nachgefragten Standards in Eigenregie nach einem etablierten Verfahren im Dialog mit der Fachöffentlichkeit auf den Weg gebracht. So gibt es etwa Expertenstandards zur Sturzprophylaxe oder zum Schmerzmanagement.
Der nun entwickelte Expertenstandard basiert auf dem Sozialgesetzbuch, genauer § 113a SGB XI. Dort heißt es unter anderem: „Die Vertragsparteien nach § 113 stellen die Entwicklung und Aktualisierung wissenschaftlich fundierter und fachlich abgestimmter Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege sicher. Expertenstandards tragen für ihren Themenbereich zur Konkretisierung des allgemein anerkannten Standes der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse bei.“ Und weiter: „Sie sind für alle Pflegekassen und deren Verbände sowie für die zugelassenen Pflegeeinrichtungen unmittelbar verbindlich.“
Genau darauf geht Klaus Dumeier ein: „Die Expertenstandards haben damit eine zentrale Bedeutung im Rechtsrahmen der Pflegeversicherung erhalten“, erläutert der Leiter des Referats Pflegeversicherung beim GKV-Spitzenverband, der zentralen Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland. In § 72 SGB XI heißt es: „Versorgungsverträge dürfen nur mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden, die sich verpflichten, alle Expertenstandards nach § 113a anzuwenden.“ Claus Bölicke formuliert es so: „Wir sind in der Gemengelage zwischen Fachlichkeit und Leistungsrecht angekommen, ob wir das wollen oder nicht.“
Prof. Dr. Andreas Büscher, der wissenschaftliche Leiter des DNQP, hakt hier ein. Die derzeit vorgeschriebene Verbindlichkeit der Expertenstandards suggeriere, „dass es eine einfach umzusetzende Formel gibt, die man nur kennen muss, um für alle Anforderungen in der Pflege gerüstet zu sein“. Die im Pflegeversicherungsgesetz vorgesehene verbindliche Einführung werde für alle Beteiligten eine Herausforderung, da Expertenstandards in erster Linie Instrumente der internen Qualitätsentwicklung und nicht per Checkliste abprüfbar seien. Was Büscher auch betont: „Natürlich sind wir hier, weil es den gesetzlichen Auftrag gibt. Aber noch viel stärker treibt uns die Überzeugung an, dass die Einschränkungen der Mobilität für pflegebedürftige Menschen zu einer verminderten Lebensqualität und Gesundheitsrisiken führt. Deshalb wenden wir uns diesem Thema zu.“
Ganz in diesem Sinne hatte Prof. Dr. Andreas Bertram, Präsident der Hochschule Osnabrück, die Fachkonferenz eröffnet: „Meine Vision von Hochschule ist es, dass wir uns stärker in gesellschaftliche Prozesse einbringen. Neben der fachlichen Vernetzung soll auch die Öffentlichkeit stärker auf das Thema Pflege blicken. Denn wir brauchen gut ausgebildete und hochmotivierte Menschen für diesen Bereich.“
Kontakt: Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) an der Hochschule Osnabrück
Geschäftsstelle - Telefon: 0541/969-2004 - E-Mail: dnqp@hs-osnabrueck.de
Weitere Informationen:
http://www.dnqp.de
Quelle: Pressemitteilung vom 25.04.2014
Holger Schleper Geschäftsbereich Kommunikation - Presse- und Informationsstelle
Hochschule Osnabrück
http://idw-online.de/de/news583949
+++ Anmerkung der Moderation +++
Expertenstandards sind natürlich sinnvoll und verdienen konsequent umgesetzt zu werden. Allerdings nützt es nichts, immer mehr solcher Standards anzuschieben, wenn man nicht gleichzeitig auch mittels verbesserter Stellenschlüssel Voraussetzungen einfordert oder schafft, um diese Standards auch konsequent anwenden zu können. Aktuell werden zur anstehenden Pflegereform viele Stellungnahme abgegeben. Die Einforderung von mehr Pflege(fach)personal) sucht man aber meist vergebens in diesen Stellungnahmen. Bessere Pflege wird es aber nur mit mehr Personal geben können. Niedrig schwellig qualifiziertes Hilfspersonal ist insoweit nicht die Lösung. Mit dieser Billigvariante sind die GroKo-Reformer auf Irrfahrt!
Das alles werden wir beim Pflegetreff am 13.05.2014 in Neuss-Erfttal deutlich machen: >>> viewtopic.php?t=19125
Siehe auch:
JuraHealth (JHC) Congress am 15. Mai 2014 in Köln
Thema „Recht auf Mobilität“ aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet
viewtopic.php?f=7&t=20094
Die Erhaltung und Förderung der Mobilität pflegebedürftiger Menschen ist ein Kernthema in der Pflege. Denn Bewegungsarmut und Mobilitätseinbußen zählen zu den größten Risikofaktoren für schwerwiegende Gesundheitsprobleme. Die Fachkonferenz des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege, angesiedelt an der Hochschule Osnabrück, stieß dementsprechend auf eine große Resonanz: Mehr als 800 Expertinnen und Experten berieten im Vormonat über den neuen, erstmals rechtlich verbindlichen Expertenstandard zur Erhaltung und Förderung der Mobilität.
Die Zahlen, die Dr. Klaus Wingenfeld vorlegt, sprechen für sich: „Bei 60 Prozent der kognitiv beeinträchtigten Heimbewohner ist innerhalb eines halben Jahres damit zu rechnen, dass dauerhafte Bettlägerigkeit oder eine Mobilitätsverschlechterung auftreten“, erklärt der wissenschaftliche Geschäftsführer des Instituts für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld. „Wir wissen auch, dass bei mehr als 40 Prozent der vormals unbeeinträchtigten Heimbewohner innerhalb von 18 Monaten Mobilitätseinbußen auftreten.“ Die Statistiken zeigen, wie wichtig es ist, sich der Mobilität von pflegebedürftigen Menschen zu widmen. Denn Bewegungsarmut und Mobilitätseinbußen zählen zu den größten Risikofaktoren für schwerwiegende Gesundheitsprobleme. Entsprechend groß ist die Resonanz auf die Fachkonferenz zur Entwicklung eines Expertenstandards zur „Erhaltung und Förderung der Mobilität“. 800 Pflegefachkräfte aus ganz Deutschland und darüber hinaus sind in die OsnabrückHalle gekommen. Eingeladen hatte das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP), angesiedelt an der Hochschule Osnabrück.
„Expertenstandards sind Meilensteine in der Professionalisierung der Pflege“, erklärt Franz Wagner, Vizepräsident des Deutschen Pflegerates. Das Bild des voll besetzten Tagungssaals bestätigt diese Feststellung. Die Oberränge müssen geöffnet werden, damit alle Teilnehmenden Platz finden. „Wir haben es mit einer neuen Dimension von Expertenstandards zu tun“, sagt dazu passend Claus Bölicke als Vertreter der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege. Bölicke nimmt mit dieser Aussage vor allem auf den neuen rechtlichen Charakter des Expertenstandards Bezug. Bislang hatte das DNQP die national und international stark nachgefragten Standards in Eigenregie nach einem etablierten Verfahren im Dialog mit der Fachöffentlichkeit auf den Weg gebracht. So gibt es etwa Expertenstandards zur Sturzprophylaxe oder zum Schmerzmanagement.
Der nun entwickelte Expertenstandard basiert auf dem Sozialgesetzbuch, genauer § 113a SGB XI. Dort heißt es unter anderem: „Die Vertragsparteien nach § 113 stellen die Entwicklung und Aktualisierung wissenschaftlich fundierter und fachlich abgestimmter Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege sicher. Expertenstandards tragen für ihren Themenbereich zur Konkretisierung des allgemein anerkannten Standes der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse bei.“ Und weiter: „Sie sind für alle Pflegekassen und deren Verbände sowie für die zugelassenen Pflegeeinrichtungen unmittelbar verbindlich.“
Genau darauf geht Klaus Dumeier ein: „Die Expertenstandards haben damit eine zentrale Bedeutung im Rechtsrahmen der Pflegeversicherung erhalten“, erläutert der Leiter des Referats Pflegeversicherung beim GKV-Spitzenverband, der zentralen Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland. In § 72 SGB XI heißt es: „Versorgungsverträge dürfen nur mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden, die sich verpflichten, alle Expertenstandards nach § 113a anzuwenden.“ Claus Bölicke formuliert es so: „Wir sind in der Gemengelage zwischen Fachlichkeit und Leistungsrecht angekommen, ob wir das wollen oder nicht.“
Prof. Dr. Andreas Büscher, der wissenschaftliche Leiter des DNQP, hakt hier ein. Die derzeit vorgeschriebene Verbindlichkeit der Expertenstandards suggeriere, „dass es eine einfach umzusetzende Formel gibt, die man nur kennen muss, um für alle Anforderungen in der Pflege gerüstet zu sein“. Die im Pflegeversicherungsgesetz vorgesehene verbindliche Einführung werde für alle Beteiligten eine Herausforderung, da Expertenstandards in erster Linie Instrumente der internen Qualitätsentwicklung und nicht per Checkliste abprüfbar seien. Was Büscher auch betont: „Natürlich sind wir hier, weil es den gesetzlichen Auftrag gibt. Aber noch viel stärker treibt uns die Überzeugung an, dass die Einschränkungen der Mobilität für pflegebedürftige Menschen zu einer verminderten Lebensqualität und Gesundheitsrisiken führt. Deshalb wenden wir uns diesem Thema zu.“
Ganz in diesem Sinne hatte Prof. Dr. Andreas Bertram, Präsident der Hochschule Osnabrück, die Fachkonferenz eröffnet: „Meine Vision von Hochschule ist es, dass wir uns stärker in gesellschaftliche Prozesse einbringen. Neben der fachlichen Vernetzung soll auch die Öffentlichkeit stärker auf das Thema Pflege blicken. Denn wir brauchen gut ausgebildete und hochmotivierte Menschen für diesen Bereich.“
Kontakt: Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) an der Hochschule Osnabrück
Geschäftsstelle - Telefon: 0541/969-2004 - E-Mail: dnqp@hs-osnabrueck.de
Weitere Informationen:
http://www.dnqp.de
Quelle: Pressemitteilung vom 25.04.2014
Holger Schleper Geschäftsbereich Kommunikation - Presse- und Informationsstelle
Hochschule Osnabrück
http://idw-online.de/de/news583949
+++ Anmerkung der Moderation +++
Expertenstandards sind natürlich sinnvoll und verdienen konsequent umgesetzt zu werden. Allerdings nützt es nichts, immer mehr solcher Standards anzuschieben, wenn man nicht gleichzeitig auch mittels verbesserter Stellenschlüssel Voraussetzungen einfordert oder schafft, um diese Standards auch konsequent anwenden zu können. Aktuell werden zur anstehenden Pflegereform viele Stellungnahme abgegeben. Die Einforderung von mehr Pflege(fach)personal) sucht man aber meist vergebens in diesen Stellungnahmen. Bessere Pflege wird es aber nur mit mehr Personal geben können. Niedrig schwellig qualifiziertes Hilfspersonal ist insoweit nicht die Lösung. Mit dieser Billigvariante sind die GroKo-Reformer auf Irrfahrt!
Das alles werden wir beim Pflegetreff am 13.05.2014 in Neuss-Erfttal deutlich machen: >>> viewtopic.php?t=19125
Siehe auch:
JuraHealth (JHC) Congress am 15. Mai 2014 in Köln
Thema „Recht auf Mobilität“ aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet
viewtopic.php?f=7&t=20094