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Sturz im Altenheim - kein Schadensersatz

Verfasst: 21.03.2014, 18:13
von Presse
OLG Hamm, Urteil vom 27.01.2014, 17 U 35/13
Leitsatz:
Zur Frage der Beweislast bzw. Beweislastumkehr, wenn der Oberschenkelhalsbruch einer gestürzten Heimbewohnerin durch den Sturz ausgelöst worden sein kann oder durch eine durch Osteoporose ausgelöste Spontanfraktur.

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Rheinische Post vom 20. März 2014
Prozess in Hamm
Kein Schadensersatz nach Sturz im Altenheim
Wenn sich ein Altenheimbewohner trotz Aufsicht einen Oberschenkelhalsbruch zuzieht, ist der Betreiber
nicht zwangläufig zum Schadensersatz verpflichtet.
Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden. Nach Ansicht der Richter hat der Heimträger keine Chance, einen Sturz zu verhindern, der Folge eines Spontanbruchs ist. In diesen Fällen bricht ein Knochen bereits bei einer sehr geringer Belastung (Az.: 17 U 35/13).
... (weiter lesen unter) .... http://www.rp-online.de/nrw/panorama/ke ... -1.4116078

Sturz beim begleitenden Toilettengang

Verfasst: 21.03.2014, 19:03
von WernerSchell
Fallbesprechung:
Sturz beim begleitenden Toilettengang
löste Haftungsansprüche aus

von Werner Schell
… Siehe unter folgender Adresse > viewtopic.php?f=2&t=19535

Stürze bei der pflegerischen Versorgung - Haftung ...

Verfasst: 23.03.2014, 08:03
von Herbert Kunst
Stürze bei der pflegerischen Versorgung - Haftung und Schadensersatz

Die hier nachlesbaren Beiträge sind m.E. sehr informativ und müssen nachdenklich stimmen:
Einmal löste ein Sturz beim begleitenden Toilettengang Haftungsansprüche aus. Im anderen Fall wurden Schadensersatzansprüche nach einem Sturz verneint.
Es ist also offensichtlich so, dass sich die Frage einer möglichen Haftung immer nur anhand der Einzelumstände beantworten löst. Jedenfalls wäre es falsch
anzunehmen, in der Versorgung von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen seien nach früheren Urteilen des Bundesgerichtshofes jegliche Haftungsansprüche
ausgeschlossen. Nein, es muss im Zweifel immer im Einzelfall geprüft und gewertet werden, ob es zu einer Dienstpflichtverletzung gekommen ist.
Um insoweit - so oder so - gut gerüstet zu sein, kann den Pflegekräften nur angeraten werden, die Dokumentationsaufgaben immer in ausreichender Form anzufertigen.
Wer sein richtiges Handeln gut dokumentiert hat, muss nichts befürchten. Wer aber bei der Dokumentation schludert oder unter Umständen nichts dokumentiert,
muss sich ggf. den Vorwurf gefallen lassen, eine Unterlassung begangen zu haben. Es gibt nämlich einen oft benutzen Rechtsgedanken:
Was dokumentiert wurde, gilt im Zweifel auch als so geschehen. Um Umkehrschluss kann ggf. gefolgert werden: Was nicht dokumentiert wurde, ist auch nicht
gemacht worden.
Dies alles - und so manche Gedanken mehr - verdeutlichen, dass das ständige Gerede von einer umfassenden Entbürokratisierung weitgehend ins Leere laufen muss.
Pflege hat geplant und dokumentiert zu erfolgen!

Herbert Kunst

Stürze bei der pflegerischen Versorgung - Haftung ...

Verfasst: 24.03.2014, 09:29
von PflegeCologne
Herbert Kunst hat geschrieben:Stürze bei der pflegerischen Versorgung - Haftung und Schadensersatz
Die hier nachlesbaren Beiträge sind m.E. sehr informativ und müssen nachdenklich stimmen: ....
Hallo Herbert,
ich stimmte Dir ausdrücklich zu. Es gibt vielfältige Unsicherheiten und eine gute Dokumentation kann mehr als hilfreich sein.
Lb. Grüße Pflege Cologne

Sturzprophylaxe und Dokumentationsgeschehen

Verfasst: 25.03.2014, 09:53
von KPHNeuss
Hallo,
die Unsicherheiten im Umgang mit sturzgefährdeten HeimbewohnerInnen sind weit verbreitet.
Da können auch "entlastende" Gerichtsentscheidungen wenig helfen.
Wahrscheinlich sind Pflegekräfte meist gut beraten, wenn sie ihr Handeln ordentlich dokumentieren.
So jedenfalls handhaben wir das hier bei uns.
Der ständige Ruf nach Entbürokratisierung erscheint uns nicht als wirkliche Hilfe.
Mehr Personal - das wäre die Lösung!
Es grüßt KPH Neuss

Sturz im Pflegeheim: Keine Pflichtverletzung ...

Verfasst: 26.03.2014, 07:34
von Presse
Sturz im Pflegeheim: Keine Pflichtverletzung, kein Schadenersatz
Kann beim Sturz einer Pflegeheimbewohnerin ein Spontanbruch des Oberschenkelhalsknochens nicht als Ursache
ausgeschlossen werden, ist der Heimträger nicht zu Schadenersatz verpflichtet.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=857 ... cht&n=3372

OLG Hamm Az.: 17 U 35/13

Stürze vermeiden - Handeln dokumentieren

Verfasst: 27.03.2014, 07:56
von Bajuware
KPHNeuss hat geschrieben: .... die Unsicherheiten im Umgang mit sturzgefährdeten HeimbewohnerInnen sind weit verbreitet.
Da können auch "entlastende" Gerichtsentscheidungen wenig helfen.
Wahrscheinlich sind Pflegekräfte meist gut beraten, wenn sie ihr Handeln ordentlich dokumentieren.
So jedenfalls handhaben wir das hier bei uns.
Der ständige Ruf nach Entbürokratisierung erscheint uns nicht als wirkliche Hilfe.
Mehr Personal - das wäre die Lösung!
Hallo zusammen,
ich kann den hier eingestellten Wortmeldungen nur zustimmen. Die Haftungsproblematik ist überall
präsent. Da kann noch soviel Entlastendes vorgetragen werden. Gerichte entscheiden immer im
Nachhinein und haben es im Zweifel leicht, über einen Sachverhalt in aller Ruhe - und dann sachverständig
beraten - zu entscheiden. Die Problematik des richtigen Handeln liegt immer - auch in Eilsituationen - bei
der einzelnen Pflegekraft. Und da ist eine gute Dokumentation wichtig. Insoweit Abstriche zu machen, halte
ich nicht für empfehlenswert.
Grüß Gott
Bajuware

Sturzprophylaxe und Dokumentationsgeschehen

Verfasst: 28.03.2014, 08:07
von PflegeCologne
KPHNeuss hat geschrieben:.... die Unsicherheiten im Umgang mit sturzgefährdeten HeimbewohnerInnen sind weit verbreitet.
Da können auch "entlastende" Gerichtsentscheidungen wenig helfen.
Wahrscheinlich sind Pflegekräfte meist gut beraten, wenn sie ihr Handeln ordentlich dokumentieren.
So jedenfalls handhaben wir das hier bei uns.
Der ständige Ruf nach Entbürokratisierung erscheint uns nicht als wirkliche Hilfe.
Mehr Personal - das wäre die Lösung! ...
Genau so ist das! Lb. Grüße Pflege Cologne