Krankenhauspflege - verbindlicher Personalschlüssel nötig

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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Qualität ohne Personal? Geht nicht!

Beitrag von WernerSchell » 24.09.2015, 06:45

Am 24.09.2015 bei Facebook gepostet:

Qualität ohne Personal? Geht nicht!
So eine Pressemitteilung des DBfK vom 23.09.2015. Damit ist noch einmal alles auf den Punkt gebracht! - Im Übrigen: "Berufe der Altenpflege haben ein hohes Ansehen". Darüber informiert CAREkonkret in ihrer Ausgabe vom 18.9.2015 und bezieht sich dabei auf eine Bürgerbefragung. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk stellt seit Jahren klar, dass die Wertschätzung und das Ansehen der Pflegekräfte bei den BürgerInnen hoch ist. Schlechte Noten erhalten hingegen die Pflege - Rahmenbedingungen. Und insoweit hat Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk am 08.09.2015 nochmals die Bundestagsabgeordneten mit dem Tenor "Nur gute Arbeitsbedingungen sichern die Pflege von morgen" gebeten, die notwendigen Folgerungen im Rahmen der Beschlussfassung über das PSG II zu ziehen. Näheres dazu unter > viewtopic.php?f=4&t=21252 Darüber wird auch beim Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 zu sprechen sein. > viewtopic.php?f=7&t=20711
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Palliativversorgung, Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe

Beitrag von WernerSchell » 04.11.2015, 07:49

Aus Forum:
viewtopic.php?f=2&t=21351


Gesetzesinitiativen: Palliativversorgung und Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe
Nachfolgend eine Zuschrift an die Mitglieder des Deutschen Bundestages. Zu den Themen gibt es im hiesigen Forum bereits zahlreiche Beiträge u.a.:
viewtopic.php?f=2&t=20985
viewtopic.php?f=2&t=20596
viewtopic.php?f=2&t=21084
viewtopic.php?f=2&t=21303

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Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
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03.11.2015

An die
Mitglieder des Deutschen Bundestages


Sehr geehrte Damen und Herren,

in den nächsten Tagen stehen Beschlussfassungen zu einigen Gesetzesinitiativen an. Dazu wird in Kürze zur Entscheidungsfindung mitgeteilt:

Hospiz- und Palliativgesetz:
Es wird sehr begrüßt, dass hinsichtlich der Palliativversorgung und Hospizarbeit deutliche Verbesserungen vorgesehen sind. Allerdings erscheint es dringend geboten, die Erhöhung der Finanzierung von Hospizeinrichtungen nicht nur von 90% auf 95% vorzusehen. Es muss per Gesetz eine 100%-Finanzierung vorgegeben werden. Es gibt zwar von einigen Verbänden Äußerungen dergestalt, dass eine 95%-Finanzierung ausreiche. Dabei wird aber unterstellt, dass der Rest zur Hospizarbeit unproblematisch durch Spenden eingeworben werden kann. Dies ist auch bei einigen Anbietern gut möglich. Aber die Mehrzahl der Hospize kann damit nicht zurecht kommen, weil es die benötigten Spenden nicht gibt. Vor allem wird damit verhindert, dass in der "Fläche" ein weiterer Ausbau der Hospizversorgung stattfinden kann.
Im Übrigen muss im Gesetzestext deutlicher ausgeführt werden, dass die Stationären Pflegeeinrichtungen für die Palliativversorgung mehr Fachpersonal einfordern können und müssen. Die jetzt vorgesehenen Regelungen sind insoweit unzureichend und geben den Einrichtungen keine verlässliche Planungsgrundlage. - Das Sterben in den Pflegeeinrichtungen wird vielfach als Sterben zweiter Klasse beschrieben. Wie man das auch immer nennen mag: Verbesserungen sind dringlich. Der vorliegende Gesetzentwurf muss insoweit nachgebessert werden.

Regelung der Sterbehilfe:
Ich habe in den zurückliegenden Jahren zum Thema Bücher und Beiträge in Fachzeitschriften verfasst. Dabei habe ich bis vor einigen Jahren immer wieder deutlich gemacht, dass allein auf eine gute Sterbebegleitung gesetzt werden muss, Assistenz bei einer Selbsttötung müsse ausgeschlossen werden. Diese Auffassung vertrete ich nach vielfältigen Erfahrungen bei Menschen im Sterbeprozess so nicht mehr und neige dazu, die vorliegenden Vorschlägen von Hintze & Lauterbach für sinnvoll zu erachten. Dr. Borasio u.a. hat in ähnlicher Weise im Rahmen einer Buchveröffentlichung votiert.
Leider ist es so, dass trotz Verbesserungen in der Palliativmedizin nicht alle Leidenszustände so minimiert werden können, dass die Sterbenden dies für angemessen und ausreichend erachten. Wenn dann durch eine näher geregelte ärztliche Hilfe durch Verordnung geeigneter Medikamente geholfen werden kann, wäre das ein vertretbares Angebot. Die bloße Möglichkeit, dass ärztliche Hilfe in Betracht kommen kann, wird sicherlich mit dazu beitragen, den letzten Schritt in Richtung Selbsttötung nicht zu gehen. Korrekt und hilfreich ist natürlich, geschäfts- bzw. erwerbsmäßige Sterbehilfe durch Vereine etc. zu verbieten. Unstreitig ist, dass Tötung auf Verlangen weiterhin strafbar bleiben muss.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell

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Am 03.11.2015 wurde bei Facebook gepostet:
Palliativversorgung, Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich am 03.11.2015 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages gewandt und einige Hinweise zur Entscheidungsfindung gegeben. U.a. wurde die Vollfinanzierung der Hospize und eine auskömmliche Stellendotierung der Pflegeeinrichtungen, auch im Bereich der Palliativversorgung, gefordert. > viewtopic.php?f=2&t=21351
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Werner Schell - Statements zum Pflegenotstand

Beitrag von WernerSchell » 26.11.2015, 17:25

Am 26.11.2015 bei Facebook gepostet:
Als Vertreter von "Pro Pflege-Selbsthilfenetzwerk" und "Runder Tisch Demenz" war Werner Schell beim Niederrheinischen Pflegekongress am 17.09.2015 präsent. - Dort gab es ein Interview zum Pflegenotstand, anschaubar bei Youtube (3,40 Minuten): > https://youtu.be/VzliA0ss-A8 - Ergänzend dazu die maßgeblichen Statements beim Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 (7.30 Minuten) mit Hermann Gröhe, BMG: > https://youtu.be/qbyHRxX9ikk - Die wesentlichen Aussagen beim Treff: Mehr Pflegepersonal - jetzt und nicht später! Mehr Zeit für Zuwendung und Pflege ermöglichen. …
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Pflegeberufsgesetz löst die Pflegeprobleme nicht

Beitrag von WernerSchell » 13.12.2015, 08:00

Aus Forum:
viewtopic.php?f=3&t=21387

Bei Facebook - Adresse Hermann Gröhe - am 12.12.2015 gepostet:

Die geplante Reform der Pflegeberufe wird von Hermann Gröhe, Bundesgesundheitsminister, als eine Maßnahme bezeichnet, die die Tätigkeit in der Pflege attraktiver macht. Dem muss deutlich widersprochen werden, denn die tatsächliche Pflege in Krankenhäusern und Heimen wird durch ein neues Pflegeberufsgesetz nicht verändert. Denn ein solches Gesetz befasst sich schwerpunktmäßig mit Ausbildung und Berufsbezeichnung, nicht aber mit den Pflege-Rahmenbedingungen vor Ort. Während meiner Lehrtätigkeit an Kranken- und Altenpflegeschulen (über 40 Jahre) habe ich so manche Reform der Kranken- und Altenpflegegesetze erlebt, verbessert hat sich nichts. Es hat nur immer Umstellungsaufwand gegeben. Wir brauchen aber deutlich verbesserte Stellenpläne für Pflegekräfte und mit Blick auf die Menschen mit Demenz mehr Zuwendungszeit von Fachpersonal. Und die entsprechenden Voraussetzungen dazu müssen jetzt geschaffen werden. Es muss ein PSG III her, schnellstens. Alles andere sind nur Ablenkungsmanöver und die Probleme bleiben. > viewtopic.php?f=3&t=21387
Das nach der jüngsten Krankenhausreform vorgesehene Pflegestellenprogramm hilft nicht. Solche Programme haben auch in der Vergangenheit nicht funktioniert. Dazu erklärte Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerates (Marburger Bund Zeitung, 04.12.2015): "Sicht der Pflege - Zwei oder drei neue Kollegen: Das merken wir nicht einmal. Förderprogramme sind unzureichend." Hugo Van Aken, Direktor der Klinik für Anästhesiologie, operative Intensivmedizin und Schmerztherapie am Universitätsklinikum Münster, erklärte ergänzend (Deutsches Ärzteblatt, 08.12.2015): „Drei Pflegekräfte mehr pro Krankenhaus: Das ist doch lächerlich“. - "Dass der Arbeitsalltag in der Pflege seit langem von großer Belastung, Zeitdruck und wenig motivierenden Bedingungen geprägt ist, wissen die politisch Verantwortlichen sehr wohl. Die deutsche Pflegezukunft wird düster werden, wenn hier nicht schnellstens – und spürbar – eine Verbesserung herbeigeführt wird." - Quelle: Presseinfo des DBfK vom 14.07.2015 > viewtopic.php?f=3&t=21218
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Arbeiten in der Pflege - Überlastet und kaum anerkannt

Beitrag von WernerSchell » 03.01.2016, 09:28

Am 03.01.2016 bei Facebook gepostet:

"Arbeiten in der Pflege - Überlastet und kaum anerkannt" - Eine gute und informative Sendung des Deutschlandfunks am 11.09.2015! - Fast zweieinhalb Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Jetzt schon wird geschätzt, dass sich die Anzahl der Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, in absehbarer Zeit verdoppeln wird. Deshalb warnen Fachleute vor dem Pflegenotstand, der sich deutlich verschärfen wird. - Die Sendung des Deutschlandfunks von Judith Grümmer und Daniela Wiesler (Moderation) ist nachhörbar bis 19.03.2016 >>> http://ondemand-mp3.dradio.de/file/drad ... 23dcb9.mp3 Im Übrigen sich die Sendung dauerhaft unter folgender Adresse anhörbar: > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 110915.mp3
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Gute Pflege nur mit genügend Pflegekräften möglich ...

Beitrag von WernerSchell » 13.01.2016, 07:35

Am 13.01.2016 bei Facebook gepostet:
"Gute Pflege setzt voraus, dass genügend Pflegekräfte eingesetzt werden, die für ihre anspruchsvolle Arbeit auch ausreichend Zeit haben." - Ein neues Berufsgesetz (PflBG) oder ein Herumbasteln an der Fachkraftquote werden den Pflegenotstand nicht auflösen: viewtopic.php?f=3&t=21461 / viewtopic.php?f=3&t=21387 - Wie vielfach beschrieben: Wir brauchen dringend Personalbemessungssysteme für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, die den wirklichen Pflegekräftebedarf deutlich machen. Undercover-Untersuchungen oder sonstige Skandalberichte sind unnötig. Es gibt keine Erkenntnis-, sondern allein Umsetzungsprobleme! - Näheres mit kritischen Anmerkungen > viewtopic.php?f=4&t=21463
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Krankenhausfinanzierung: Pflege hat verloren!

Beitrag von WernerSchell » 16.03.2016, 18:26

Krankenhausfinanzierung: Pflege hat verloren!
Seit 2004 erheblich mehr für die Ärzte und weniger für die Pflege


Im Jahr 2004 wurde die Krankenhausfinanzierung in Deutschland grundsätzlich umgestellt. Seither gelten diagnosebezogene Fallpauschalen, d.h. Krankenhäuser bekommen heute pro Diagnose und Fall ein definiertes Entgelt. Vor dem Hintergrund dieses sogenannten DRG-Systems hat eine massive Verschiebung beim Personal und den Kosten insbesondere von der Krankenhauspflege auf die Ärzteschaft stattgefunden. Auf diesen Missstand hat Prof. Frank Weidner, Leiter des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung e.V. (dip), auf dem Deutschen Pflegetag 2016 in Berlin in einem Vortrag hingewiesen.
Demnach hat es in den zehn Jahren von 2004 bis 2014 in den verbliebenen rund 1.640 allgemeinen Krankenhäusern (- 10%) einen Zuwachs von rund 31.500 Vollzeitstellen für Ärzte gegeben (+ 28%). Bei der Pflege betrug der Anstieg lediglich 6.400 Vollzeitstellen (+ 2,3%), wobei es in den Jahren zuvor bereits einen massiven Stellenabbau in der Pflege um mehrere zehntausend Stellen gegeben hatte. Die Personalkosten pro vollzeitbeschäftigten Arzt sind seit 2004 um 32.300,- Euro (+ 38%) gestiegen. Bei der Pflege sind sie lediglich um 7.700,- Euro pro Vollzeitkraft (+ 17%) gestiegen. Bezieht man die Inflationsrate für den Zeitraum in die Betrachtung mit ein (+ 19%), sind die Personalkosten in der Pflege sogar gesunken.
Somit verwundert es auch nicht, dass die Gesamtpersonalkosten für die Ärzteschaft in diesen zehn Jahren um 7,3 Mrd. Euro (+ 76%) angestiegen sind. Bei der Pflege betrug der Anstieg rund 2,5 Mrd. Euro (+ 19%). Erstmals lagen im Jahr 2012 die Personalkosten der Ärzteschaft im Krankenhaus über denen der Pflege. Bereits 2014 gaben die allgemeinen Krankenhäuser rund 1,4 Mrd. Euro mehr für alle Mediziner als für alle Pflegefachkräfte aus.
Weidner: „Hätte man die Pflege im Krankenhaus seit 2004 so wie die Ärzteschaft entwickelt, dann würden heute zusätzliche 73.000 Vollzeitstellen für Pflegekräfte in den allgemeinen Krankenhäusern zur Verfügung stehen. Die Personalkosten für die Pflege würden um rund 7,4 Mrd. höher liegen und eine Pflegefachkraft würde rund 20% mehr verdienen.“ Pro Krankenhaus wären das rund 45 Stellen in der Pflege, d.h. pro Station rund 3 Stellen. Die Pflegeausdünnung hat Folgen sowohl für die Pflegenden, was sich in einem erhöhten Krankenstand und in Frühverrentungen zeigt, als auch für Patienten. In Studien des dip wurde wiederholt auf den Zusammenhang der problematischen Personalsituation und der Risiken in der Versorgungsqualität der Krankenhauspflege hingewiesen.
Als Gründe für die massiven Stellen- und Kostenverschiebungen lassen sich sowohl rechtliche, ökonomische als auch berufspolitische Gründe finden. Neben den arbeitszeitrechtlichen Veränderungen bei den Ärzten spielt auch die Tatsache, dass die Ärzteschaft in den Krankenhäusern seit 2006 von einer eigenen Gewerkschaft (Marburger Bund) in den Tarifverhandlungen vertreten wird, eine Rolle. Weidner: „Hier ist zum einen die Politik gefordert, dem Exodus der Pflege aus dem Krankenhaus einen Riegel vorzuschieben. Aber noch wichtiger ist es, dass sich die im Krankenhaus beschäftigten Pflegenden endlich besser organisieren und massenhaft in Berufsverbänden und Gewerkschaften eintreten.“

Vor dem Hintergrund dieser Zahlen schätzt Weidner das von der Bundesregierung jüngst beschlossene Pflegestellen-Förderprogramm für die Jahre 2016 bis 2018 im Umfang von insgesamt 660 Mio. Euro als absolut nicht hinreichend ein. Bedeutsamer ist aber nach seiner Einschätzung noch, mit funktionierenden Verfahren und Instrumenten dafür zu sorgen, dass zusätzliches Geld für die Pflege im Krankenhaus wirklich bei der Pflege ankommt. „Wir brauchen eine Personalverordnung in der Pflege, die sich im Kern nach der Zahl der zu versorgenden Patienten und ihrem Pflegebedarf richtet und festlegt, wie viele Pflegefachkräfte sich um wie viele Patienten kümmern müssen“, so Weidner.
Dass dies keine utopische Forderung ist, zeigt ein Blick in die europäischen Nachbarländer. Einer großen internationalen Studie zufolge schneidet Deutschland im Zahlenverhältnis Pflegefachkräfte pro Patienten gemeinsam mit Spanien am schlechtesten ab. Während in Deutschland im Durchschnitt eine Pflegefachkraft für 10,3 Patienten zuständig ist, sind es in Großbritannien 7,7, in der Schweiz 5,5, in den Niederlanden 4,9 und in Norwegen 3,8 Patienten (Durchschnitt 1 zu 7,2).
Das gemeinnützige Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (dip) ist ein Institut an der Katholischen Hochschule NRW (KatHO NRW) in Köln und betreibt einen weiteren Standort an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar (PTHV) bei Koblenz. Seit der Gründung im Jahr 2000 hat das Institut mehr als hundert innovative Projekte im Bereich der Pflege-, Pflegebildungs- und Versorgungsforschung durchgeführt und zahlreiche Studien zur Situation der Pflege in Deutschland veröffentlicht. Es finanziert sich nahezu ausschließlich durch eingeworbene Forschungsgelder.

Quelle: Pressemitteilung vom 16.03.2016
Frank Weidner Öffentlichkeitsarbeit
Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e.V.
Kontakt: Elke Grabenhorst, Tel: 0221/ 46 86 1 - 30; dip@dip.de
https://idw-online.de/de/news647953

Anhang
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https://idw-online.de/de/attachment48999
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Wir brauchen in den Einrichtungen vor allem mehr Pflegeperso

Beitrag von WernerSchell » 24.04.2016, 06:51

Aus Forum:
viewtopic.php?f=3&t=21218&p=91933#p91933

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Pressemitteilung vom 23.04.2016

Wir brauchen in den Einrichtungen vor allem mehr Pflegepersonal

Ver.di tritt in der aktuellen Tarifverhandlungsrunde für Erhöhungen der Vergütungen der Beschäftigen des Bundes und der Kommunen ein. Auch das Thema Personalabbau ist Gegenstand von Forderungen. - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk unterstützt grundsätzlich die Aktivitäten von Ver.di. Unabhängig davon ist es aber weiterhin dringend geboten, durch geeignete Personalbemessungssysteme und aufgrund verbesserter Stellenschlüssel für deutlich MEHR Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern einzutreten - JETZT. Im Übrigen bedarf es neben den üblichen linearen Vergütungsanhebungen für die Pflege eines der schweren und qualifizierten Tätigkeit in der Pflege (vgl. u.a. § 11 SGB XI) angepassten neuen Eingruppierungssystems. Daraus müssen deutliche Anhebungen der Vergütungen resultieren. Es versteht sich, dass die Pflege dann insgesamt teurer wird. Dieser Mehraufwand ist aber mehr als berechtigt und muss gesamtgesellschaftlich finanziert werden. - Nur so kann gewährleistet werden, dass auch in Zukunft genügend qualifizierte Pflegekräfte für die dramatisch zunehmende Zahl (schwerst) pflegebedürftiger Menschen zur Verfügung stehen wird. - Siehe auch unter > viewtopic.php?f=3&t=21218

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Gute Pflege nur mit genügend Pflegekräften möglich ...

Beitrag von WernerSchell » 12.05.2016, 07:39

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Am 12.05.2016 bei Facebook gepostet:
Zum Tag der Pflegenden am 12.05.2016: Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk tritt seit vielen Jahren
für deutlich mehr Wertschätzung und Anerkennung der Pflegeberufe ein und fordert verbesserte
Stellenschlüssel und höhere Vergütungen. Darüber informieren beispielhaft einige kurze Filme:


https://www.youtube.com/watch?v=XYqs_-kZtgE (2012)
https://www.youtube.com/watch?v=dGm3gF9p_Rs (2013)
https://www.youtube.com/watch?v=KXX7VYoJIuQ (2014)
https://youtu.be/VzliA0ss-A8 (NPK 2015)
https://youtu.be/qbyHRxX9ikk (21.10.2015)
https://youtu.be/LOnV_OY2j-A (27.04.2016)


Im Forum wird mit zahlreichen Statements ergänzend informiert > viewtopic.php?f=3&t=21510
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Pflegenotstand: schnelle Auflösung dringend !

Beitrag von WernerSchell » 01.12.2016, 07:49

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Betriebsräte beklagen im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages den Pflegenotstand.
> viewtopic.php?f=3&t=21461&p=95321#p95321
Damit werden Forderungen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, die dem Bundesgesundheitsminister
Hermann Gröhe beim Pflegetreff am 13.05.2014 vorgetragen wurden, bestätigt.
> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf


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Merkel zollt Pflegekräften großen Respekt ... aber

Beitrag von WernerSchell » 21.12.2016, 08:05

Merkel zollt Pflegekräften großen Respekt - 17.12.2016: Menschen, die sich für den Pflegeberuf entschieden,
verdienten Anerkennung, so die Kanzlerin. Sie erklärt, besonders für Demenzkranke brächten der neue Pflegebegriff
und die Einführung der neuen Pflegegrade Verbesserungen.


Der Filmbeitrag (= 5,30 Minuten) ist wie folgt abrufbar:
https://www.bundeskanzlerin.de/Webs/BKi ... _node.html
bzw. https://www.youtube.com/watch?v=OeuiAYyAUd8

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Anmerkungen der Moderation - Kommentierung zu den Erklärungen der Kanzlerin :
Kanzlerin Merkel erklärte bereits 2013: Altenpfleger haben härteren Job als ich ... Pflegekräfte werden seit Jahren mit Erklärungen umworben, z.B. mit Bekundungen wie etwa: Sie verdienen "Wertschätzung und Anerkennung". Ihre Arbeitsbedingungen bleiben aber anhaltend mehr als belastend und die Vergütungen für die schwere Arbeit am Menschen sind auch bislang nicht verbessert worden. Ich habe die Bundeskanzlerin am 20.02.1012 angeschrieben und auf die entsprechenden Reformnotwendigkeiten aufmerksam gemacht. Der Brief ist nachlesbar unter folgender Adresse: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 122011.pdf - Eine Antwort habe ich nicht erhalten. Dazu ein Statement bei Youtube > https://www.youtube.com/watch?v=XYqs_-kZtgE Und was aus der Sicht des Jahres 2016 schlimmer ist … die Pflege-Rahmenbedingungen in den Heimen sind trotz einiger Reformgesetze nicht verbessert worden! Die viel gepriesenen Pflegestärkungsgesetze geben keine Antworten, wie die unzureichenden Pflegebedingungen aktuell aufgelöst werden können! > viewtopic.php?f=3&t=21471

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat in jüngster Zeit mehrfach zur Pflegereform Stellung genommen und u.a. in Kürze folgende Hinweise gegeben:
Die von der GroKo verabschiedeten drei Pflegestärkungsgesetze haben eine Reihe von Leistungsverbesserungen gebracht. Manches ist gut gelungen, anderes unzureichend geblieben. Der am 01.01.2017 in Kraft tretende neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird die Menschen mit Demenz in den Kreis der Leistungsempfänger aufnehmen. Die neuen Regelungen für die Erlangung der Pflegegrade sind aber kompliziert und verschlechtern die Einstufungskriterien für die Menschen mit ausschließlich körperlichen Defiziten. Auch wenn zunächst niemand schlechter gestellt wird, sind zukünftige Veränderungen zu bedenken. Das neue Begutachtungsverfahren stellt nicht mehr auf minutenweise zu prüfende Defizite ab. Dafür gibt es andere Einschätzungen, die ebenfalls anhand von subjektiven Bewertungen vorzunehmen sind. Wenn behauptet wird, die "Minutenpflege" würde abgeschafft, muss dem heftig widersprochen werden. Denn die unzureichenden Stellenschlüssel für die Pflegeeinrichtungen bleiben im Wesentlichen unverändert. Daher wird die Zuwendungszeit durch das Pflegepersonal nicht ausgeweitet.
Zwingend notwendig erscheint die Schaffung eines bundeseinheitlichen Personalbemessungssystems, das die pflegerischen Zuwendungszeiten deutlich ausweiten hilft. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Pflege in den Heimen nach pflegewissenschaftlichen Standards zu erfolgen hat (§ 11 SGB XI). Dies lassen die derzeitigen Pflege-Rahmenbedingungen trotz Reformgesetze nicht zu. Daher wird es bei der vielfach beklagten mangelhaften Zuwendungszeit durch das Pflegepersonal verbleiben. Der § 113c SGB XI, der für das Jahr 2020 oder später Lösungsmöglichkeiten andeutet, ist höchst umstritten und bietet für JETZT und die nächsten Jahre zunächst einmal keine Auflösung des Pflegenotstandes.
Um dem Grundsatz "ambulant vor stationär" endlich mehr Geltung zu verschaffen, sind altengerechte Quartiershilfen in den Kommunen dringend geboten. Diese Quartiershilfen würden bestens dazu beitragen können, die pflegenden Angehörigen in jeder Hinsicht zu unterstützen. Diesbezüglich ist bekannt, was zu tun wäre. Modellvorhaben und Projekte sind völlig unnötig und reine Ablenkungsmanöver.

Quelle: viewtopic.php?f=4&t=21892

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Auszubildende in Pflegeberufen leiden unter Zeitdruck - dpa Bildfunk

Pflegereform - "Trotz aller Verbesserungen muss man sich aber im Klaren darüber sein,
dass die Pflege durch die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs nicht automatisch besser wird.
Auch der Pflegefachkräftemangel - gerade in vollstationären Pflegeeinrichtungen - wird dadurch noch nicht behoben."

Zitat Dr. Renate Richter, Leiterin der Abteilung Sozialmedizin bei MEDICPROOF, dem medzinischen Dienst der PKV, in Magazin "PKVbublik", September 2016.
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Bessere Pflege in Krankenhäusern

Beitrag von WernerSchell » 22.03.2017, 13:56

Bessere Pflege in Krankenhäusern
Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Die Krankenhauspflege soll dauerhaft aufgewertet und in sensiblen Bereichen mit Personaluntergrenzen gezielt gestärkt werden. Das geht aus den Schlussfolgerungen zu den Ergebnissen einer Expertenkommission hervor, die 2015 mit dem Krankenhausstrukturgesetz (18/6586 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/065/1806586.pdf ) beauftragt wurde. Wie Gesundheits-Staatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU) am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages bei der Vorstellung des Berichtes sagte, besteht allgemein Einigkeit über den dringenden Handlungsbedarf.
Die nötigen gesetzlichen Änderungen sollen den Angaben zufolge noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.
So werden die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) unter Beteiligung der Privaten Krankenversicherung (PKV) damit beauftragt, Personaluntergrenzen in sogenannten pflegesensitiven Bereichen verbindlich festzulegen. Hierbei werden Intensivstationen und die Besetzung des Nachtdienstes einbezogen. Die konkreten Regelungen sollen bis zum 30. Juni 2018 vereinbart und zum 1. Januar 2019 umgesetzt werden.
Um die Pflege nicht in anderen Bereichen zu schwächen, sollen sogenannte Substitutionseffekte vermieden werden. Es soll also verhindert werden, dass Pflegekräfte von einem weniger sensitiven in einen besonders sensitiven Bereich verschoben werden. Geplant sind auch Sanktionen für den Fall, dass ein Krankenhaus die Personaluntergrenzen nicht einhält.
Mit dem Krankenhausstrukturgesetz war ein Förderprogramm für Pflegestellen im Volumen von bis zu 660 Millionen Euro in den Jahren 2016 bis 2018 aufgelegt worden. Ab 2019 sollten dauerhaft 330 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stehen, um Jobs zu schaffen für die "Pflege am Bett". Zugleich wurde als Ersatz für den wegfallenden Versorgungszuschlag ein Pflegezuschlag in Höhe von 500 Millionen Euro pro Jahr beschlossen, der dazu dienen sollte, mehr Pflegepersonal einzustellen.
Zum 1. Januar 2019 sollen die Mittel aus dem Pflegestellenförderprogramm in den Pflegezuschlag einbezogen werden. So soll ein dauerhafter Anreiz für eine angemessene Pflegeausstattung in den Krankenhäusern geschaffen werden. Ziel sei die Beibehaltung der bisher geförderten Stellenzahlen, heißt es in dem Bericht.

Quelle: Mitteilung vom 22.03.2017
Deutscher Bundestag
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Personalstandards für die Pflege im Krankenhaus

Beitrag von WernerSchell » 22.03.2017, 13:58

OP-Pflege am Limit
DBfK fordert verbindliche Personalstandards für die Pflege im Krankenhaus

OP-Fortbildungstage des DBfK am 23. und 24. März 2017 in München

München, 22. März 2017 – Jede Menge Überstunden, chronisch unterbesetzte Stationen, Zeitdruck, Arbeitsüberlastung, hoher Krankenstand, Hygienemängel – die Patientengefährdung in deutschen Operationssälen hat weiter zugenommen. „Damit muss jetzt Schluss sein: Wir fordern endlich verbindliche Personalstandards in Krankenhäusern. Nur so können wir die Versorgungsqualität sicherstellen“, sagt Dr. Marliese Biederbeck, Geschäftsführerin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe, DBfK Südost, Bayern-Mitteldeutschland e.V. anlässlich des Chirurgenkongresses und der DBfK-Fortbildungstage für Pflegeberufe im Operationsdienst in München vom 23. bis 24. März 2017.

Was die Patientenversorgung angeht, ist Deutschland Schlusslicht: Eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung sowie das ICN-Faktenblatt des Weltverbands der Pflegeberufe (siehe Link) zeigen auf, dass eine Pflegefachperson in Deutschland im Schnitt bis zu 14 Patienten/innen gleichzeitig versorgen muss. Im internationalen Vergleich ist Deutschland damit am Ende der Skala. So kommen in Finnland auf eine Pflegekraft sieben Patienten/innen und in Amerika im Schnitt fünf. In vielen anderen Ländern gibt es zudem längst verpflichtende Quoten. „Wir brauchen dringend Personalbemessungsinstrumente in den Krankenhäusern, die sich am tatsächlichen Bedarf der Patienten ausrichten“, so Dr. Biederbeck. So seien für chirurgische Stationen eine Quote von 1:4 bis 1:6, für Intensivstationen höchstens 1:2 sowie für Operationssäle 1:1 angemessen.

Erst kürzlich hat sich die Politik auf Personaluntergrenzen Krankenhäusern verständigt, diese seien aber bei weitem nicht ausreichend. „Die Politik muss die Bedürfnisse der Pflege endlich wahrnehmen“, so Dr. Biederbeck. In Zukunft werde der Pflegeaufwand noch deutlicher zunehmen, weil aufgrund des demografischen Wandels mehr hochbetagte Patienten/innen versorgt werden müssen, die Mehrfacherkrankungen aufweisen oder oft dement sind. „Die Pflege hat sich seit 20 Jahren maßgeblich verändert, aber die Zahl der Pflegenden wurde nicht angepasst“, so Dr. Biederbeck.

Der DBfK wiederholt seine Forderung nach verbindlichen Personalbemessungsinstrumenten, die sich am tatsächlichen Pflegeaufwand orientieren und es ermöglichen, qualitativ hochwertig zu pflegen. Nur so ist es möglich, dem hohen Krankenstand und der Berufsflucht wirkungsvoll zu begegnen.

Link zum ICN-Faktenblatt: http://www.dbfk.de/media/docs/download/ ... s-2016.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 22.03.2017
Sabine Karg
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe
DBfK Südost, Bayern-Mitteldeutschland e.V.
Edelsbergstraße 6
80686 München
Telefon: 089-17 99 70-23
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WernerSchell
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Mehr Pflegepersonal im Krankenhaus

Beitrag von WernerSchell » 23.03.2017, 12:22

Zu Medienmeldungen „Gröhe bringt Personaluntergrenze in Krankenhaus-Pflege auf den Weg“ erklärt die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens:

„Mehr Pflegepersonal im Krankenhaus ist gerade vor dem Hintergrund der steigenden Anzahl älterer Patientinnen und Patienten zwingend notwendig. Deshalb ist es auch gut, dass der Bund das Thema als Auftrag aus der Bund-Länder-Arbeitsgruppe angeht. Wer mehr Pflege will, muss dem ausreichend Geld folgen lassen. Aus den derzeitigen Fallpauschalen ist eine angemessene Pflege nicht bezahlbar. Auch das aktuelle Pflegestärkungsprogramm bietet keine dauerhafte Finanzierung für ausreichend Personal. Aus meiner Sicht müsste über eine eigene Pflege-Fallpauschale nachgedacht werden.
Was beim neuen Vorhaben des Bundes gar nicht geht, ist die geplante Drohung mit finanziellen Abschlägen bei Unterschreitung der Personaluntergrenze. Hier muss es eine Strategie der Unterstützung geben, nicht der Bestrafung. Denn: Wie soll jemand mit noch weniger Geld bessere Leistung erbringen können? So würden Mängel nur noch verstärkt. Eine gute Pflege ist von zentraler Bedeutung für jeden Heilungsverlauf!“


Quelle: Pressemitteilung vom 23.03.2017
Christoph Meinerz
Leiter des Referates "Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation"
Pressesprecher
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation,
Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen

Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf

Telefon: +49 (0)211 8618 4246
Telefax: +49 (0)211 8618 4566
E-Mail: christoph.meinerz@mgepa.nrw.de
Internet: http://www.mgepa.nrw.de
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BGW-Expertenkommission zur Zukunft der Pflege

Beitrag von WernerSchell » 24.03.2017, 07:46

BGW-Expertenkommission zur Zukunft der Pflege
+ + + Presseinformation + + +

Hamburg/Berlin – Die von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) moderierte Expertenkommission Pflege hat ein neues Positionspapier mit Empfehlungen für eine nachhaltige Entwicklung der Pflege vorgelegt. Der derzeitige Reformprozess mit dem veränderten Pflegebedürftigkeitsbegriff, den Pflegestufen und der geplanten generalistischen Pflegeausbildung bringt nach Ansicht der Kommission für die Beschäftigten die tiefgreifendsten Veränderungen der Arbeitsbedingungen seit Einführung der Pflegeversicherung mit sich. Pflegeabläufe, Kompetenzen, Ausbildungsordnungen und das Pflegeverständnis insgesamt müssen an diese Entwicklungen angepasst werden.
In der 2006 von der BGW ins Leben gerufenen Expertenkommission beschäftigen sich Fachleute aus Pflegeforschung, Pflegeverbänden, Gewerkschaften, Pflegepolitik und der BGW mit den Auswirkungen von Veränderungsprozessen auf die Arbeitsbedingungen in der Pflege.

Schwerpunkte des Positionspapiers
Ihr aktuelles Positionspapier „Zukunftsfähige Pflege – Empfehlungen zur nachhaltigen Entwicklung der Pflege“ gibt Impulse zu vier Themenfeldern:
• Berufsbefähigende Ausbildung
• Aufgaben- und bedarfsgerechte Personalbemessung und Lebensphasenorientierung der Personalentwicklung
• Nachhaltige Qualitätssicherung und Entbürokratisierung
• Erhöhung von Arbeitszufriedenheit und Arbeitsgesundheit

Rahmenbedingungen der Ausbildung gestalten
Unter anderem empfehlen die Fachleute die angemessene Integration von Themen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in die zukünftige Pflegeausbildung. Eine bedeutende Rolle spiele dabei die Praxisanleitung in den Ausbildungsbetrieben. Die Expertenkommission schlägt deshalb gesetzliche Vorgaben zum Umfang der berufspädagogischen Zusatzqualifikationen sowie die bundesweite Festschreibung eines bedarfsgerechten, einrichtungsbezogenen Personalschlüssels für Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter vor.

Arbeitsschutz bei der Personalbemessung berücksichtigen
Darüber hinaus kommt es nach Auffassung der Expertenkommission bei der Personalbemessung in der Pflege insgesamt darauf an, neben der qualifikationsgerechten Ausübung der Pflegeaufgaben, der Wahrnehmung von Führungsaufgaben, der Qualitätssicherung und Fortbildungen auch die Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz hinreichend zu berücksichtigen.

Im Internet und auf dem Deutschen Pflegetag erhältlich
Zu finden ist die aktuelle Positionierung der Expertenkommission Pflege unter http://www.bgw-online.de, Suchbegriff: „Positionspapier Zukunftsfähige Pflege“. Auf dem Deutschen Pflegetag vom 23. bis 25. März in Berlin erhalten Interessierte es zudem bei der BGW in Halle 7, Stand E06.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter http://www.bgw-online.de/presse . Dort finden Sie zudem weitere aktuelle Meldungen und die Möglichkeit, diese per E-Mail-Service zu abonnieren.

Quelle: Pressemitteilung vom 23.03.2017
Pressekontakt:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Torsten Beckel und Sandra Bieler, Kommunikation
Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg
Tel.: (040) 202 07-27 14, Fax: (040) 202 07-27 96
E-Mail: presse@bgw-online.de

Über uns
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für knapp 8 Millionen Versicherte in rund 630.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
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