Krankenhauspflege - verbindlicher Personalschlüssel nötig

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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Notfallversorgung profitiert von Zentren

Beitrag von WernerSchell » 04.05.2018, 05:55

Ärzte Zeitung vom 04.05.2018:
Qualitätsmonitor
Notfallversorgung profitiert von Zentren

Am 19. April hat der GBA neue Vorgaben für die Notfallversorgung beschlossen. Nur Kliniken, die die nötigen Voraussetzungen für eine gute Versorgung erfüllen, erhalten weiter Zuschüsse. Ein notwendiger Schritt, wie der Qualitätsmonitor am Beispiel der Herzinfarkte zeigt. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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Notfallversorgung bedarf dringender Reform

Beitrag von WernerSchell » 03.07.2018, 13:22

DKG zum Gutachten des Sachverständigenrates > viewtopic.php?f=4&t=22703

Notfallversorgung bedarf dringender Reform

In der Weiterentwicklung der ambulanten Notfallversorgung besteht dringender Reformbedarf. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt deshalb, dass sich der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen in seinem heute an Bundesgesundheitsminister Spahn übergebenen Gutachten "Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung" unter anderem mit dem Thema Notfallversorgung beschäftigt.
"Die Ansiedlung der ambulanten Notfalleinrichtungen an Krankenhäusern ist die einzig sinnvolle und richtige Zuordnung", stellt der DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum fest. Denn mit 11 Millionen Fällen findet der überwiegende Teil der ambulanten Notfallversorgung in den Notfallambulanzen der Krankenhäuser statt. Auffällig dabei sei die steigende Zahl der Patienten, die während der Öffnungszeiten der Praxen in die Kliniken kommen.
Sind die Patienten mit ihren Nöten erst einmal im Krankenhaus, werden sie dort auch versorgt. "Deshalb lautet die erste These unseres Konzepts, Patienten können nicht weggeschickt werden. Und die logische zweite: Alle Krankenhäuser, die die Voraussetzungen erfüllen, müssen ambulante Notfallleistungen erbringen können dürfen und die dritte: Alle ambulanten Notfallleistungen müssen kosten- und sachgerecht vergütet werden", brachte Baum die Forderungen der Krankenhäuser auf den Punkt. Eine direkte Abrechnung mit den Kassen ohne begrenzendes Budget sei erforderlich, um die ambulante Notfallversorgung auch finanziell auf eine vernünftige Basis zu stellen.
"Die Sicherstellungsverantwortung muss bei den Ländern liegen", fordert Baum. Ein entsprechendes Sicherstellungskonzept zu schaffen, sieht er als einen gemeinsamen Auftrag der Landeskrankenhausgesellschaften zusammen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen. "Hier kann die Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag aufgenommen werden", so Baum.
In der Umsetzung, betonte der DKG-Hauptgeschäftsführer, seien regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. "Wo ambulante Notfallstellen aus dem niedergelassenen vertragsärztlichen System geschlossen werden, ist das Modell integrierter ambulanter Notfallzentren zur Zusammenführung im Krankenhaus eine Option", erklärt Baum. Wie die Praxis zeigt, gibt es bereits heute sehr gut funktionierende Kooperationsmodelle zwischen dem niedergelassenen Bereich und den Krankenhäusern. Vor allem in weniger dicht besiedelten Regionen könne dies wesentlich zur Versorgungssicherheit beitragen.
Dateien
• 2018-07-02_PM DKG zum Gutachten des Sachverständigenrates. (docx, 62 KB) > https://www.dkgev.de/media/file/88801.2 ... rates.docx
• 2018-07-02_PM DKG zum Gutachten des Sachverständigenrates (pdf, 60 KB) > https://www.dkgev.de/media/file/88811.2 ... nrates.pdf
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.951 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,5 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
Quelle: Pressemitteilung vom 03.07.2018
Deutsche Krankenhausgesellschaft
Kontakt:
Joachim Odenbach (Leitung)
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Pflegestellenförderung - Kliniken verzichten auf Millionen für bessere Pflege

Beitrag von WernerSchell » 27.07.2018, 06:16

Ärzte Zeitung vom 27.07.2018:
Pflegeförderprogramm
Hälfte der Fördergelder für bessere Pflege bleibt liegen

Das Pflegestellenförderprogramm soll die Pflege am Bett stärken. Aber das Interesse ist verhalten. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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Reform der Notfallversorgung empfohlen

Beitrag von WernerSchell » 16.05.2019, 08:41

Reform der Notfallversorgung empfohlen
Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen empfiehlt eine grundlegende Reform der Notfallversorgung. Wie der Vorsitzende des Gremiums, Ferdinand M. Gerlach, am Mittwoch im Gesundheitsausschuss erläuterte, wird dieser Versorgungsbereich zunehmend beansprucht. Angesichts einer Kette von Fehlanreizen führe dies auch zu steigenden Kosten und unzufriedenem Personal.
An der Notfallversorgung sind der ärztliche Bereitschaftsdienst, der Rettungsdienst und die Notaufnahmen der Kliniken beteiligt. Beansprucht werden nach Angaben des Sachverständigenrates insbesondere die Notaufnahmen und der Rettungsdienst. Diese führe zum Teil zu langen Wartezeiten.
Die Experten schlagen laut Gerlach eine sektorenübergreifende Notfallversorgung vor. So sollten die Bürger künftig rund um die Uhr über eine einheitliche Rufnummer kompetente Ansprechpartner in einer Integrierten Leitstelle (ILS) erreichen. Hier sollten Notrufe und Anrufe für den ärztlichen Bereitschaftsdienst zusammenlaufen und die weitere Versorgung koordiniert werden. Viele Patientenfragen lassen sich nach Überzeugung der Experten schon telefonisch klären.
Patienten mit akutem Behandlungsbedarf sollen dann dem Konzept zufolge entweder an niedergelassene Ärzte oder in ein Integriertes Notfallzentrum (INZ) an Kliniken vermittelt werden, das ebenfalls rund um die Uhr erreichbar sein sollte. Je nach Dringlichkeit könnten die Patienten dann ambulant oder stationär weiterbehandelt werden.
Der Rettungsdienst sollte nach Ansicht der Experten als eigenständige Leistung organisiert und finanziert werden. Die sogenannten Vorhaltekosten könnten aus Steuermitteln erbracht, die Betriebskosten durch die Krankenkassen übernommen werden.
Wie Gerlach im Ausschuss sagte, sollten ferner Ärzte im Notfalldienst selbst Arzneimittel abgeben dürfen. Denkbar wäre ein definiertes Sortiment mit Schmerzmitteln und Antibiotika. Dies würde vielen Patienten den teilweise langen Weg zu einer Bereitschaftsapotheke ersparen.

Quelle: Mitteilung vom 16.05.2019
Deutscher Bundestag
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Notfallversorgung: KBV und MB präsentieren neue Vorschläge – Schulterschluss der Ärzteschaft

Beitrag von WernerSchell » 21.06.2019, 17:05

Marburger Bund – Bundesverband
Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Gemeinsame Pressemitteilung vom 21. Juni 2019


Notfallversorgung: KBV und MB präsentieren neue Vorschläge – Schulterschluss der Ärzteschaft

Niedergelassene und Krankenhausärzte haben ein gemeinsames Konzept für die künftige Notfallversorgung ausgearbeitet. Kernelemente sind eine gezielte Steuerung akut hilfebedürftiger Patienten sowie Gütekriterien für die medizinische Ersteinschätzung.

Das Konzept von Marburger Bund (MB) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) sieht die Einrichtung zentraler Anlaufstellen für Akut- und Notfallpatienten an Krankenhäusern vor (sogenannte „gemeinsame Tresen“). Es definiert Anforderungen an deren Struktur und Arbeitsweise und benennt Gütekriterien für Instrumente zur standardisierten medizinischen Ersteinschätzung, die dort zum Einsatz kommen sollen. Für die weniger dringenden Fälle sieht das Konzept eine enge Kooperation mit den Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) vor. Durch den bereits geplanten Ausbau der deutschlandweiten Rufnummer 116117 des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes und deren Verknüpfung mit der Notrufnummer 112 werde die notwendige Struktur etabliert, um eine Weiterleitung und schnelle Terminvergabe zu ermöglichen, heißt es in dem Papier.

„Wir sagen es immer wieder: Wenn die Politik der Ärzteschaft einfach mehr Vertrauen entgegenbringen würde, dann wären wir in manchen Dingen sehr viel weiter. Das gemeinsame Konzept von MB und KBV ist der beste Beweis. Wir haben bei dem umstrittenen Thema Notfallversorgung bewusst den Schulterschluss mit den klinischen Kollegen gesucht und gefunden. Es ist im Interesse aller Beteiligten, die Notaufnahmen in den Krankenhäusern zu entlasten. Auch bei der Versorgung im Akutfall gilt der Grundsatz: ambulant vor stationär. Beide Seiten unterstützen dies ausdrücklich“, konstatierte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen, bei der heutigen Vorstellung des Konzepts in Berlin.

Auch der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke, betonte das gemeinsame Vorgehen aller Beteiligten: „In der Notfallversorgung brauchen wir mehr Kooperation und Koordination, um Patienten so gut wie möglich und so adäquat wie möglich zu versorgen. Das Konzept von Marburger Bund und Kassenärztlicher Bundesvereinigung ist an diesem Grundgedanken ausgerichtet. Wir wollen die bestehenden Strukturen und Abläufe durch kollegiale Zusammenarbeit der unmittelbar Beteiligten verbessern. Dafür brauchen wir keinen neuen Sektor Notfallversorgung mit neuen Schnittstellen zu anderen Bereichen, sondern einen vernünftigen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen, der Standards setzt.“

Bereits im September 2017 hatten die KBV und der MB ein gemeinsames Konzept zur Reform der Notfallversorgung vorgelegt. Dieses haben die beiden Ärzteverbände nun weiter ausgearbeitet. Ziel ist eine bedarfsgerechtere Steuerung der Patienten und ein optimaler Einsatz der personellen Ressourcen. „Statt die Notfallversorgung als eigenständigen dritten Sektor zu etablieren, verfolgen wir einen integrativen Ansatz“, betonte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Stephan Hofmeister. Die Steuerung der Patienten, vom telefonischen oder persönlichen Erstkontakt bis zu ihrer Zuordnung in die richtige Versorgungsstufe, soll künftig mithilfe eines Instruments zur standardisierten Ersteinschätzung erfolgen. „Derzeit wird hierfür die Software SmED (Standardisierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland) in vielen KVen erprobt“, so Hofmeister.

Das Konzept für die gemeinsame Anlaufstelle erläuterte Dr. Susanne Johna, Bundesvorstandsmitglied des Marburger Bundes: „Wir verfolgen einen integrativen Ansatz, der auf ärztlicher Kooperation beruht. Es geht darum, die vertragsärztliche und stationäre Akut- und Notfallversorgung strukturell miteinander zu verzahnen. Diesem Ziel dient die gemeinsame Anlaufstelle am Krankenhaus, wo zunächst nach klaren und transparenten Kriterien entschieden wird, welche Versorgung für den Patienten im konkreten Fall notwendig ist, um diese dann vor Ort direkt einzuleiten.“

Das Papier „Eine Gemeinsame Anlaufstelle für die Akut- und Notfallversorgung in Deutschland“ sowie das Papier „Gütekriterien für ein Instrument zur standardisierten Ersteinschätzung von Notfallpatienten“ sind auf den Webseiten der KBV (www.kbv.de/html/notfallversorgung.php) beziehungsweise des Marburger Bundes (www.marburger-bund.de/notfallversorgung) abrufbar.

Ansprechpartner:
Hans-Jörg Freese (MB), Tel.: 030 746846-40, E-Mail: freese@marburger-bund.de
Dr. Roland Stahl (KBV), Tel.: 030 4005-2201, E-Mail: RStahl@kbv.de

Der Marburger Bund ist der Verband aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland. Mit mehr als 122.000 Mitgliedern ist er der größte deutsche Ärzteverband mit freiwilliger Mitgliedschaft und Deutschlands einzige Ärztegewerkschaft.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vertritt die politischen Interessen der rund 175.000 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 73 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen.
_________________________________________
Marburger Bund Bundesverband
Referat Verbandskommunikation
Hans-Jörg Freese (Pressesprecher)
Tel.: 030/746846-41
Handy: 0162/2112425
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Wie Notfälle an die richtige Stelle gelangen

Beitrag von WernerSchell » 04.07.2019, 06:19

Ärzte Zeitung online, 04.07.2019
KBV
Wie Notfälle an die richtige Stelle gelangen

Angekündigt ist sie, Details stehen noch aus: Experten mahnen mehr Tempo bei der Notfall-Reform an.
BERLIN. Derzeit stehen in Deutschland an 771 Standorten Bereitschaftsdienstpraxen für die ambulante ärztliche Versorgung bereit. Diese Zahl nannte Dr. Bernhard Gibis, Leiter Sicherstellung und Versorgungsstrukturen bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), auf einem Fachkongress der Björn Steiger Stiftung am Mittwoch in Berlin.
Die 771 Standorte seien in der Regel an Kliniken eingerichtet und würden über die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung organisiert, betrieben und finanziert. Der Grad der Integration in die Klinik differiere je nach Standort und solle im Rahmen der geplanten Reform der Notfallversorgung bundesweit vertieft werden.
... (weiter lesen unter) ... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test
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