Waschen im Nachtdienst -

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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WernerSchell
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Waschen im Nachtdienst -

Beitrag von WernerSchell » 07.12.2013, 07:46

Waschen im Nachtdienst

Es werden in Zuschriften tagtäglich vielfältige pflegerische und sonstige Probleme angesprochen. Wiederholt wird auch das nächtliche Waschen von Patienten und pflegebedürftigen Menschen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen problematisiert. Es gab nun erneut folgende Zuschrift, die ohne Namensnennung wie folgt auszugsweise vorgestellt wird:

Ich bin Krankenschwester und die Behandlung der Patienten in den Krankenhäusern wird immer unwürdiger! - UNERTRÄGLICH -
Es werden aufgrund des Personalmangels immer mehr Patienten -vor allem desorientierte- nachts ab 3:00 Uhr gewaschen.....es wird immer schlimmer!!!!
Nach Aussage des überforderten Pflegepersonals "lieber so als gar nicht waschen" .....



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Dazu gab es von hier u.a. folgende Antwort:

Sehr geehrte Frau ...,

nächtliches Waschen von Patienten und Heimbewohnern ist in aller Regel völlig inakzeptabel. Im hiesigen Forum gibt es dazu einige Texte, die das Thema ansprechen:
viewtopic.php?f=3&t=4760&hilit=Waschen
viewtopic.php?f=3&t=1379&p=4248&hilit=n ... ches#p4248
viewtopic.php?f=3&t=140&hilit=n%C3%A4chtliches
viewtopic.php?f=3&t=124&hilit=Waschen
Zur Einschätzung solcher Beurteilungen braucht man aber keine Gerichtsurteile, sondern nur klaren Menschenverstand und die Rückbesinnung auf das, was gute Pflege bedeutet (Regeln der Pflegewissenschaft). Wer will denn schon in der Nacht gewaschen werden, nur weil es irgendeiner Institution organisatorisch in den Kram passt? Und wahrscheinlich soll man nach dem Waschen dann weiter schlafen - bis das Frühstück kommt. Unmöglich! - Wir müssen das Grundproblem lösen - den Pflegenotstand: Siehe dazu -> viewtopic.php?f=3&t=19782
Im Übrigen kann es auch kein generelles Nachtwaschverbot geben, weil es Einzelsituationen geben kann, die ein Frischmachen, also Waschen, in der Nacht geradezu gebieten (z.B. bei Inkontienz, Einkoten, Erbrechen).
Wenn Sie mir die von Ihnen angesprochenen Einrichtungen konkret benennen ("Ross und Reiter"), bin ich grundsätzlich bereit, diese anzuschreiben und über die Sach- und Rechtslage aufzuklären.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Waschen im Nachtdienst - Patientenrechte beachten

Beitrag von WernerSchell » 10.01.2015, 19:03

Bild... und noch ergänzend: Alle Verrichtungen / Eingriffe bei einem pflegebedürftigen Menschen / Patienten sind natürlich verfassungsrechtlich geschützt (Art. 1 und 2 GG). Allgemeines für das Miteinander im Gesundheits- und Pflegesystem ist auch § 630a ff. BGB zu entnehmen. > https://dejure.org/gesetze/BGB/630a.html Demnach wären vom Regelfall abweichende Pflegemaßnahmen mit dem Betroffenen bzw. seinem gesetzlichen Vertreter zu besprechen bzw. vereinbaren.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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