Pflegeheimbewohner von Ratten gebissen?

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Pflegeheimbewohner von Ratten gebissen?

Beitrag von Presse » 08.10.2013, 08:36

Dement und hilflos - Ratten nagen Rentner im Pflegeheim an!
Es ist der Albtraum: Ein an Demenz erkrankter Rentner wird im Pflegeheim mit Medikamenten ruhiggestellt – und dann von Ratten angefressen! Die grausame Enthüllung…
http://www.bild.de/bild-plus/news/inlan ... .bild.html
+++
Behörde ermittelt wegen bissiger Ratten in Altenheim
Ein demenzkranker Pflegeheimbewohner soll mit Medikamenten ruhiggestellt worden und dann von Ratten krankenhausreif gebissen worden sein – sagt seine Ehefrau. Nun ermitteln die Aufsichtsbehörden.
Von Anette Dowideit
Wenn es nach der Selbstbeschreibung geht, ist das Seniorenpflegezentrum "Am Sund" in Großenbrode ein wahrer Traum für ältere, pflegebedürftige Menschen: romantisch gelegen auf einer Landzunge kurz vor der Insel Fehmarn; .... (mehr) http://www.welt.de/wirtschaft/article12 ... nheim.html
+++
Sechs Fleischwunden in der NachtRentner wird in Pflegeheim von Ratten angefressen
07.10.2013
Ein Seniorenheim in Großenbrode in Schleswig-Holstein ist zum Albtraum für einen 67-Jährigen geworden. Offenbar haben Ratten den dement kranken Mann während er schlief angefressen. Zuvor wurde der Rentner von Pflegern mit Medikamenten ruhig gestellt. .... (mehr) http://www.focus.de/panorama/welt/sechs ... 21968.html
Zuletzt geändert von Presse am 08.10.2013, 08:49, insgesamt 1-mal geändert.

Presse
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Beitrag von Presse » 08.10.2013, 08:45

OSTHOLSTEIN-DIENST
Presse-Information der
Kreisverwaltung Ostholstein

Herausgeber:
Kreis Ostholstein, Lübecker Str. 41, 23701 Eutin
Tel. 04521 / 788-438, Fax: 04521 / 788-96438, E-Mail: a.sierks-pfaff@kreis-oh.de
Verantwortlich für den Text: Anja Sierks-Pfaff
140/13 07.10.13

Stellungnahme des Kreises Ostholstein aus Anlass der Berichterstattung in der BILD vom 07.10.2013 „Ratten nagen Rentner im Pflegeheim an“

Eutin. Eine Prüfung des Seniorenpflegezentrums am Sund GmbH in Großenbrode durch die Heimaufsicht und den umweltbezogenen Ge-sundheitsschutz des Kreises Ostholstein Anfang September und am heutigen Tage (7. Oktober 2013) hat ergeben, dass das Verhalten der Einrichtung nicht zu beanstanden ist. Die Ursache für die Wunden kann von hier nicht festgestellt werden. Ein Zusammenhang zu einem Nagerbiss ist aus hiesiger Sicht nicht herstellbar. Es gibt keinen Hinweis auf eine Rattenpopulation im Umfeld der Einrichtung.
Zum Hintergrund:
Bei der morgendlichen Versorgung des Bewohners im Seniorenpflege-heim am Sund am 1. September 2013 wurden Wunden an seinen Beinen vorgefunden und versorgt. Der Bewohner konnte zur Entstehung wegen seiner Demenz keine Angaben machen. Bei einem zweiten Bewohner in demselben Doppelzimmer konnten keine Wunden oder ähnliches festgestellt werden. Das Doppelzimmer, wurde vorsorglich grundgereinigt und desinfiziert. Dabei wurde im Kleiderschrank des Betroffenen eine
Maus entdeckt und getötet. Seitdem hat die Einrichtung das nähere Umfeld fortlaufend auf Schadnagerbefall überprüft.
In der Nacht zum 2. September 2013 stellte der Nachtdienst erneut eine Wunde fest. Die bekannte Wunde war vom Bewohner „aufgekratzt“ worden, er hatte selbst das Pflaster entfernt. Die Wunden wurden erneut versorgt. Am nächsten Morgen wurde der Hausarzt gerufen, der den Bewohner wegen der Wundtiefe einer Wunde eine Überweisung in die Sana Kliniken, Oldenburg, veranlasste. Dort wurde der Bewohner ambulant versorgt und wieder entlassen.
Der Bewohner hat während der gesamten fraglichen Zeit lediglich die ärztlich verordnete Medikation erhalten. Für eine Überdosierung liegen keine Anhaltspunkte vor.
Die Einrichtung hat den Vorfall rechtzeitig an die Ehefrau und gesetzliche Betreuerin, an den Hausarzt und die Heimaufsicht gemeldet. Das Verhalten der Einrichtung ist nicht zu beanstanden. Die Dokumentation
ist vollständig und aussagekräftig. Die erforderlichen Meldungen wurden rechtzeitig abgegeben. Die Kommunikation war einwandfrei. Die Wunden wurden fachgerecht versorgt und waren bereits nachweislich
am 25. September 2013 abgeheilt.

Quelle: http://www.am-sund.de/index_htm_files/K ... amSund.pdf
http://www.am-sund.de/index.htm

WernerSchell
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Heimaufsicht gab Entwarnung

Beitrag von WernerSchell » 08.10.2013, 09:05

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände.“
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
Pro Pflege - Selbsthilfetzwerk ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).


08.10.2013

An die Kreisverwaltung Ostholstein

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der o.a. Angelegenheit wird in den Medien lebhaft spekuliert. Auch im hiesigen Forum gibt es Beiträge -> viewtopic.php?p=76242#76242 Allerdings ist dort Ihre Pressemitteilung vom 07.10.2013 hinzugefügt worden, so dass die Horrormeldungen damit relativiert sind.
Grundsätzlich benennt Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk die Probleme im Pflegesystem in aller Deutlichkeit, macht aber auch konstruktive Vorschläge zu deren Auflösung. Von puren Skandalberichten halten wir nichts -> viewtopic.php?t=19229 Daher ist Ihre Klarstellung zu begrüßen.

Gleichwohl frage ich vorsorglich bei Ihnen an, ob damit die Angelegenheit bedenkenfrei geklärt ist und die Vorwürfe zweifelsfrei ausgeräumt worden sind? Wurde auch der MDK wegen der medizinisch-pflegerischen Facherwägungen einbezogen? Sind im Rahmen der Krankenhausbehandlung irgendwelche Feststellungen getroffen worden, wie es zu den Wunden gekommen sein kann? Welche Sichtweise hat diesbezüglich der Hausarzt? Wie beurteilen Ehefrau und gesetzliche Betreuerin die Angelegenheit? Werden von diesen Personen noch irgendwelche Verdächtigungen oder gar Vorwürfe gemacht? - Solche Abklärungen erscheinen nicht unwichtig, weil es darum gehen muss, auch in der Öffentlichkeit für eine ergänzende Klarstellung, ggf. Beruhigung, Sorge zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Bajuware
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Heimaufsicht gab Entwarnung -> Nachfrage

Beitrag von Bajuware » 08.10.2013, 10:01

WernerSchell hat geschrieben: ... Gleichwohl frage ich vorsorglich bei Ihnen an, ob damit die Angelegenheit bedenkenfrei geklärt ist und die Vorwürfe zweifelsfrei ausgeräumt worden sind? ....
Guten Morgen allerseits!
es sieht so aus, als seien die erhobenen Vorwürfe unbegründet. Pro Pflege ... hat daher die richtigen Fragen aufgeworfen und die Heimaufsicht um eine ergänzende Klarstellungen gebeten. Gut so!
Grüß Gott aus dem Süden!
Bajuware
Die Rahmenbedingungen des Pflegesystems stimmen nicht (mehr)! Dies gilt es zu beklagen. Pflegebedürftige und Pflegepersonal leiden unter dem System. - Verantwortungsträger sind gefordert!

WernerSchell
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Beitrag von WernerSchell » 08.10.2013, 14:03

Die Kreisverwaltung Ostholstein hat die Anfrage von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wie folgt beantwortet:

Sehr geehrter Herr Schell,

Ihre E-Mail wurde mir zur Beantwortung vorgelegt. Ihre Fragen beantworte ich nachfolgend:

Frage: Gleichwohl frage ich vorsorglich bei Ihnen an, ob damit die Angelegenheit bedenkenfrei geklärt ist und die Vorwürfe zweifelsfrei ausgeräumt worden sind?
Antwort: Aus heimrechtlicher Sicht sind keine Maßnahmen erforderlich. Das Verhalten der Einrichtung ist nicht zu beanstanden.

Frage: Wurde auch der MDK wegen der medizinisch-pflegerischen Facherwägungen einbezogen?
Antwort: Das Vorgehen der Heimaufsicht des Kreises wurde mit dem für die Region Ostholstein zuständigen Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
abgestimmt.

Frage: Sind im Rahmen der Krankenhausbehandlung irgendwelche Feststellungen getroffen worden, wie es zu den Wunden gekommen sein kann?
Antwort: Es wurden keine Feststellungen übermittelt.

Frage: Welche Sichtweise hat diesbezüglich der Hausarzt?
Antwort: In Bezug auf die Wundentstehung sind keine Erkenntnisse vorhanden.

Frage: Wie beurteilen Ehefrau und gesetzliche Betreuerin die Angelegenheit?
Antwort: Das ist hier nicht bekannt.

Frage: Werden von diesen Personen noch irgendwelche Verdächtigungen oder gar Vorwürfe gemacht? –
Antwort: Das ist hier nicht bekannt.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Manitz
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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WernerSchell
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Wunden - weitere Ermittlungen nötig

Beitrag von WernerSchell » 08.10.2013, 14:22

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
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Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
Pro Pflege - Selbsthilfetzwerk ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).


08.10.2013

An die Kreisverwaltung Ostholstein

Sehr geehrter Herr Manitz,
ich danke für die übermittelten Antworten. Aus hiesiger Sicht sollte der Angelegenheit intensiver nachgegangen werden.
Wenn es zu Wunden gekommen ist, die in Verbindung zu Rattenbissen usw. gebracht werden können, muss der Entstehung bzw. Verursachung intensiv nachgegangen werden. Insoweit sehe ich eine Amtsermittlungspflicht. Gab es Vorerkrankungen, die die Wunden ausgelöst haben können? Gab es sonst irgendwelche benennbaren Umstände, die die Wunden verursacht haben können? Gibt es Erklärungen durch Pflegepersonal oder behandelnden Arzt, mit denen die Vorgänge so oder so bewertet worden sind?
Wenn offene Fragen bleiben, muss dem in geeigneter Weise nachgegangen werden. Insoweit erscheint die Einholung einer gutachtlichen Stellungnahme, z.B. beim Gutachterdienst des Kreisgesundheitsamtes oder durch den MDK, sinnvoll. Dass Sie die Maßnahmen der Heimaufsicht mit dem MDK abgestimmt haben, macht eine konkrete medizinsich-pflegerische Einschätzung des MDK nicht entbehrlich. Wenn das Krankenhaus von sich keine näheren diagnostischen Feststellungen übermittelt hat, muss nachgefragt werden, ggf. durch den MDK. M.E. muss auch mit Betreuer und Ehefrau, also dem Pflegebedürftigen nahe stehenden Personen, Kontakt aufgenommen werden. Was wissen sie und wie schätzen sie die Situation ein?
Es muss jede Chance im Rahmen der Amtsermittlungen genutzt werden, (weitere) Klarheit zu schaffen. Die Meldungen über die Wundentstehung hat ein großes Medienecho ausgelöst. Auch aus diesem Grund erscheint ein weiteres Nachhaken zwingend geboten.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Herbert Kunst
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Behandlungs- bzw. Pflegefehler überprüfen lassen

Beitrag von Herbert Kunst » 10.10.2013, 06:52

Guten Morgen!
Ich denke, dass seitens Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk die richtigen Fragen aufgeworfen worden sind. Wenn ich einmal unterstelle, dass möglicherweise seitens der Angehörigen weiterhin Vorwürfe erheben werden, können sie auch auf § 66 SGB V (siehe den angefügten Text) aufmerksam gemacht werden. Dort ist nämlich geregelt, dass man bei einem Behandlungsfehler (hier: Entstehung einer Wunde) eine Überprüfung durch die Krankenkasse in Gang setzen kann. Dann hat man die Möglichkeit, auf diesem Weg die Begutachtung durch den MDK zu erreichen.
Das bloße Beschreibung von mutmaßlichen schlechten Pflegebedingungen in der Öffentlichkeit, gegenüber den Medien, erscheint für sich allein wenig hilfreich. Vor allem erscheint es problematisch, wenn von dritter Seite solche Fehlerberichte, ohne eigene Erkenntnisse, einfach nur weiter transportiert werden. Dann geht es nur noch um Skandalisierung - und die ist in dieser Form abzulehnen.
Gruß Herbert Kunst


§ 66 SGB V - Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern.
Die Krankenkassen sollen die Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern entstanden sind und nicht nach § 116 des Zehnten Buches auf die Krankenkassen übergehen, unterstützen.

Quelle: http://dejure.org/gesetze/SGB_V/66.html
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

WernerSchell
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Heimaufsicht hat umfassend geprüft ...

Beitrag von WernerSchell » 10.10.2013, 08:43

Auf die ergänzende Rückfrage von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wurde heute, 10.10.2013, folgende Stellungnahme übermittelt:

Sehr geehrter Herr Schell,

Ihre Nachfrage vom 08.10.2013 werte ich als Auskunftsersuchen nach dem Informationszugangsgesetz des Landes Schleswig-Holstein (§10 IZG-SH). Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Ihr Auskunftsrecht Einschränkungen unterliegt, wenn private Belange zu schützen sind (§ 10 IZG-SH).

Vorrangig verweise ich auf die Pressemitteilung des Kreises Ostholstein vom 07.10.2013 (140/13), die anliegend zu Ihrer Kenntnis beigefügt ist (Anmerkung der Moderation: siehe oben stehender Text).

Die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich wie folgt:

Aus hiesiger Sicht sollte der Angelegenheit intensiver nachgegangen werden.
Ich kann Ihnen versichern, dass der Angelegenheit auf allen zuständigen Ebenen intensiv nachgegangen wird.

Wenn es zu Wunden gekommen ist, die in Verbindung zu Rattenbissen usw. gebracht werden können, muss der Entstehung bzw. Verursachung intensiv nachgegangen werden.
Es gibt bei den vorgefundenen Wunden nach dem aktuellen Ermittlungsstand aus ärztlicher Sicht keinen Zusammenhang zu Nagerbissen. Alles was in der Richtung bisher verbreitet wurde, ist Spekulation.

Gab es Vorerkrankungen, die die Wunden ausgelöst haben können?
Dazu kann aus datenschutzrechtlichen Gründen an dieser Stelle keine Auskunft erteilt werden (§ 10 IZG-SH).

Gab es sonst irgendwelche benennbaren Umstände, die die Wunden verursacht haben können?
Dazu kann aus datenschutzrechtlichen Gründen an dieser Stelle keine Auskunft erteilt werden (§ 10 IZG-SH).

Gibt es Erklärungen durch Pflegepersonal oder behandelnden Arzt, mit denen die Vorgänge so oder so bewertet worden sind?
Die Einrichtung und die behandelnden Ärzte haben Stellungnahmen abgegeben.

Wenn offene Fragen bleiben, muss dem in geeigneter Weise nachgegangen werden.
Es sind aus heimrechtlicher Sicht derzeit keine weiteren Fragen zu klären.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Manitz
________________________________________
Fachdienst Gesundheit
Holstenstraße 52
23701 Eutin
Tel.: 04521-788-171
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walter70
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Re: Heimaufsicht hat umfassend geprüft ...

Beitrag von walter70 » 14.10.2013, 14:18

WernerSchell hat geschrieben:Auf die ergänzende Rückfrage von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wurde heute, 10.10.2013, folgende Stellungnahme übermittelt:

Sehr geehrter Herr Schell,

Ihre Nachfrage vom 08.10.2013 werte ich als Auskunftsersuchen nach dem Informationszugangsgesetz des Landes Schleswig-Holstein (§10 IZG-SH). Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Ihr Auskunftsrecht Einschränkungen unterliegt, wenn private Belange zu schützen sind (§ 10 IZG-SH).

Vorrangig verweise ich auf die Pressemitteilung des Kreises Ostholstein vom 07.10.2013 (140/13), die anliegend zu Ihrer Kenntnis beigefügt ist (Anmerkung der Moderation: siehe oben stehender Text).

Die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich wie folgt:

Aus hiesiger Sicht sollte der Angelegenheit intensiver nachgegangen werden.
Ich kann Ihnen versichern, dass der Angelegenheit auf allen zuständigen Ebenen intensiv nachgegangen wird.

Wenn es zu Wunden gekommen ist, die in Verbindung zu Rattenbissen usw. gebracht werden können, muss der Entstehung bzw. Verursachung intensiv nachgegangen werden.
Es gibt bei den vorgefundenen Wunden nach dem aktuellen Ermittlungsstand aus ärztlicher Sicht keinen Zusammenhang zu Nagerbissen. Alles was in der Richtung bisher verbreitet wurde, ist Spekulation.

Gab es Vorerkrankungen, die die Wunden ausgelöst haben können?
Dazu kann aus datenschutzrechtlichen Gründen an dieser Stelle keine Auskunft erteilt werden (§ 10 IZG-SH).

Gab es sonst irgendwelche benennbaren Umstände, die die Wunden verursacht haben können?
Dazu kann aus datenschutzrechtlichen Gründen an dieser Stelle keine Auskunft erteilt werden (§ 10 IZG-SH).

Gibt es Erklärungen durch Pflegepersonal oder behandelnden Arzt, mit denen die Vorgänge so oder so bewertet worden sind?
Die Einrichtung und die behandelnden Ärzte haben Stellungnahmen abgegeben.

Wenn offene Fragen bleiben, muss dem in geeigneter Weise nachgegangen werden.
Es sind aus heimrechtlicher Sicht derzeit keine weiteren Fragen zu klären.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Manitz
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Sehr geehrter Herr Schell,

Ihr 'Nachhaken' finde ich großartig. Denke dass wir Bürger das Recht auf Aufklärung haben, wenn solche Berichte veröffentlicht werden. Denkbar ist natürlich, dass 'Bild mal wieder zuerst mit den Toten gesprochen hat'. Andererseits ist die obige Einlassung des Fachdienst Gesundheit, Herrn Manitz, eher geeignet, zumindest nachdenklich zu stimmen, als dass man diese Antworten eher als gewisses 'mauern' sehen muss. Jedenfalls zur Aufklärung und Entwarnung der verschreckten Bürger/Leser kann das nicht beitragen. Gerade in der herrschenden Situation des Pflegenotstandes kann man sich einiges denken; wenn auch diesem Heim sehr gute Noten vom MDK zugedacht worden sind. Auch dem Heim im Report 'Rechtlos und ausgeliefert? Schicksal Demenz' wurden vom MDK sehr gute Noten gegeben, die aber nicht für alle Bereiche zutreffen.

WernerSchell
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Pfloegenotstand

Beitrag von WernerSchell » 15.10.2013, 07:11

Pflegenotstand der BRD in Zahlen ...

Auf 100 zu pflegende Personen ....
... über 80 Jahre kommen nach OECD-Berechnungen in der Langzeitpflege in Schweden 33,2 Vollzeitstellen, in Norwegen 22, in den Niederlanden 19, in der Schweiz 16,5 und in Deutschland lediglich 11,2.
Quelle: Zeitschrift "change", Das Magazin der Bertelsmann Stiftung, 3/2013 (Seite 46). Titel der Ausgabe "Pflege - Ganz nah bei den Menschen - Große Herausforderungen und neue Wege in der Pflege".


Damit ist eindrucksvoll bestätigt, warum wir in Deutschland von einem Pflegenotstand sprechen müssen.
Wir haben einen Mangel dergestalt, dass für die stationären Pflegeeinrichtungen keine auskömmlichen Stellenschlüssel vorgesehen sind. Folglich fehlt für die gehörige Zuwendung Personal vorne und hinten. Würde man die dadurch eintretende Arbeitsverdichtungen u.a. durch bessere Stellenschlüssel auflösen und ergänzend angemessene Vergütungen vereinbaren, könnten wir uns auch mit Blick auf die Zukunft Diskussionen um einen Fachkräftemangel in der Pflege sparen (zumindest vorerst). Das Thema Pflegenotstand wird am 13.05.2014 Gegenstand eines großen Pflegetreffs in Neuss-Erfttal sein. Siehe dazu die ersten Hinweise unter: viewtopic.php?t=19125
Zum Pflegenotstand finden Sie u.a. Beiträge unter:
viewtopic.php?t=18558
viewtopic.php?t=18285
Weiterhin richtig: Mehr Personal, bessere Pflege" -> http://www.ngz-online.de/neuss/nachrich ... e-1.316561


Siehe auch:
"Mehr Geld für Pflege" - Klartext !
viewtopic.php?t=19527
Statement Werner Schell beim Niederrheinischen Pflegekongress am 25.09.2013:
- > http://youtu.be/dGm3gF9p_Rs
oder -> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... erview.mp4

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https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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