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PDL-Wechsel ambulanter PD, Bundesländer NDS und HB

Verfasst: 20.03.2013, 18:49
von Ichauch
Hallo und einen guten Abend,

bin absoluter "Frischling" hier und habe gleich mal eine Frage. emoticon(':oops:')

Wie wird ein Wechsel der PDL in einem ambulanten Pflegedienst gehandhabt?

Gibt es Übergangsfristen, in denen der "Neue" eingestellt sein muss? Ich habe mal etwas von 5 Monaten gelesen, aber finde es nicht wieder. emoticon(':shock:')

Folgendes Dilemma:
PDL kündigt, Nachfolger hat erst 8 Monate im ambulanten PD gearbeitet, alle erforderlichen WB... aber es fehlen halt 4 Monate arbeiten im ambulanten Dienst! Stv. hat nicht den FLP-Kurs...
Wenn nun wirklich 5 Monate an Übergangszeiten möglich wären - dann kein Problem...

Danke schon mal im voraus für die Hilfe!
LG und einen schönen Abend sendet
Ichauch

Verantwortliche Pflegekraft - Voraussetzungen

Verfasst: 20.03.2013, 19:14
von Rob Hüser
Hallo, in Eile eine schnelle Wortmeldung:
Ich würde einmal nachlesen in § 71 SGB XI *), im Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI **) bzw. in den weiteren maßgeblichen Vorschriften des SGB XI in Verbindung mit den vorliegenden "Maßstäben und Grundsätzen" (bisher § 80 SGB XI).
Wenn es eine Mitgliedschaft in einem Verband gibt, wird er raten können. Im Übrigen erscheint wegen einer evenuellen Übergangsregelung - Ausnahmegenehmigung - eine schnellstmögliche Kontaktaufnahme mit der zuständigen Pflegekassen bzw. dem Verband ratsam.
Gruß Rob Hüser

*) http://www.aok-gesundheitspartner.de/im ... rungen.pdf

**) Muster NRW
http://www.aok-gesundheitspartner.de/im ... _rv_75.pdf
Siehe auch
http://www.lumrix.de/gesetze/bsg_urteile/bsg_2114.php
Für Auskünfte eventuell >>> http://www.hwa-online.de/nc/seminare/se ... gb-xi.html

Verantwortliche Pflegekraft zur Qualitätssicherung

Verfasst: 20.03.2013, 19:23
von PflegeCologne
In der Pflege muss die Qualtiät immer durch eine verantwortliche Pflegekraft gewährleistet sein.
Die Anforderungen dazu sind näher beschrieben.
"Lücken" sind da m.E. nicht vorgesehen.
Ich rate daher auch zu einer Abklärung mit der Pflegekasse bzw. Verband.
Lb. Grüße
Pflege Cologne

Verfasst: 21.03.2013, 08:08
von Ichauch
Guten Morgen...
uiii... superlieben Dank für die Links und Antworten. Wusel mich da gleich mal ein wenig durch ;-)

Es ist ein wenig verworren, denn die (demnächst) PDL hat die 12 Monate genau zum Wechseltermin erreicht. Allerdings sind davon 3 Monate, in denen der PD (in dem die neue PDL beschäftigt ist) noch nicht die Zulassung hatte (also Versorgungsverträge waren noch nicht unterschrieben).

Sprich, meine zweite Frage ist: Muss für die Anerkennung der 12 Monate ein Versorgungsvertrag bestehen? Ohne dem hätten ja schon Kunden versorgt werden können... und außerdem ist in der Zeit das gesamte Unternehmen aufgebaut worden... vom ersten Standard bis "fertig zum Start"... alles mit der (demnächst) PDL...

Vielen Dank!!! Einen Tag ohne Schnee... ;-)
wünscht Ichauch

Verfasst: 21.03.2013, 08:22
von Anja Jansen
Hallo Ichauch,
ich denke, dass die beschriebene Angelegenheit mit der PDL ein wenig kompliziert ist und rechtliche Fragen aufwirbt, die man wahrscheinlich nicht so einfach lösen kann.
Ich würde daher auch, wie schon vorgeschlagen, mit der Pflegekasse Verbindung aufnehmen und eine Übergangsvereinbarung mit dieser Institution anstreben.
liebe Grüße Anja Jansen