Kündigungsrecht seitens der Seniorenresidenz
Verfasst: 18.09.2012, 16:54
Hallo,
mich würd ja mal interessieren, warum das Kündigungsrecht einer Seniorenresidenz (Altersheim etc.) nicht als übermässige Bindung bzw. Persönlichkeitsverletzung angesehen wird?
Die Residenz kann ja bekanntlich nur wegen Fehlverhaltens oder schlechtem gesundheitlichem Zustand des Pensionärs künden.
Wie rechtfertig sich das?
MLG
mich würd ja mal interessieren, warum das Kündigungsrecht einer Seniorenresidenz (Altersheim etc.) nicht als übermässige Bindung bzw. Persönlichkeitsverletzung angesehen wird?
Die Residenz kann ja bekanntlich nur wegen Fehlverhaltens oder schlechtem gesundheitlichem Zustand des Pensionärs künden.
Wie rechtfertig sich das?
MLG