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Kündigungsrecht seitens der Seniorenresidenz

Verfasst: 18.09.2012, 16:54
von Neverdie90
Hallo,

mich würd ja mal interessieren, warum das Kündigungsrecht einer Seniorenresidenz (Altersheim etc.) nicht als übermässige Bindung bzw. Persönlichkeitsverletzung angesehen wird?

Die Residenz kann ja bekanntlich nur wegen Fehlverhaltens oder schlechtem gesundheitlichem Zustand des Pensionärs künden.

Wie rechtfertig sich das?

MLG

Kündigungsrecht > Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz

Verfasst: 18.09.2012, 17:10
von Gerhard Schenker
Hallo,
die vertraglichen Grundsätze sind für den Heimbereich im Wesentlichen im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz des Bundes festgelegt (siehe u.a. § 12).
Danach erfordert die Kündigung durch den Träger einen wichtigen Grund. Dies ist wohl mit Absicht deshalb so geregelt,
weil hier von einer besonderen Schutzbedürftigkeit der Bewohner ausgegangen wurde.
Wenn es einen konkreten Grund für die Nachfrage gibt, kann ggf. spezieller geantwortet werden.
MfG Gerhard Schenker

Siehe auch unter
viewtopic.php?t=16318&highlight=wbvg
viewtopic.php?t=16056&highlight=wbvg
viewtopic.php?t=11074&highlight=wbvg
viewtopic.php?t=11074&highlight=wbvg
viewtopic.php?t=10986&highlight=wbvg