Kündigungsrecht seitens der Seniorenresidenz

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

Antworten
Neverdie90
Newbie
Beiträge: 1
Registriert: 17.09.2012, 14:38

Kündigungsrecht seitens der Seniorenresidenz

Beitrag von Neverdie90 » 18.09.2012, 16:54

Hallo,

mich würd ja mal interessieren, warum das Kündigungsrecht einer Seniorenresidenz (Altersheim etc.) nicht als übermässige Bindung bzw. Persönlichkeitsverletzung angesehen wird?

Die Residenz kann ja bekanntlich nur wegen Fehlverhaltens oder schlechtem gesundheitlichem Zustand des Pensionärs künden.

Wie rechtfertig sich das?

MLG

Gerhard Schenker
Sr. Member
Beiträge: 315
Registriert: 18.11.2005, 09:14

Kündigungsrecht > Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz

Beitrag von Gerhard Schenker » 18.09.2012, 17:10

Hallo,
die vertraglichen Grundsätze sind für den Heimbereich im Wesentlichen im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz des Bundes festgelegt (siehe u.a. § 12).
Danach erfordert die Kündigung durch den Träger einen wichtigen Grund. Dies ist wohl mit Absicht deshalb so geregelt,
weil hier von einer besonderen Schutzbedürftigkeit der Bewohner ausgegangen wurde.
Wenn es einen konkreten Grund für die Nachfrage gibt, kann ggf. spezieller geantwortet werden.
MfG Gerhard Schenker

Siehe auch unter
viewtopic.php?t=16318&highlight=wbvg
viewtopic.php?t=16056&highlight=wbvg
viewtopic.php?t=11074&highlight=wbvg
viewtopic.php?t=11074&highlight=wbvg
viewtopic.php?t=10986&highlight=wbvg
Das Pflegesystem bedarf einer umfassenden Reform - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung zukunftsfest machen!

Antworten