Betriebsfremde Mitarbeiter in der Pflege

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Gast

Betriebsfremde Mitarbeiter in der Pflege

Beitrag von Gast » 09.04.2004, 21:54

Sehr geehrte Damen und Herren ,

unter der Überschrift "Aktuelles" fand ich oben erwähnten Artikel und möchte hierzu einpaar Zeilen ins Forum stellen :
Hier steht geschrieben das Krankenpflegehelfer nicht pflegefremd sind , jedoch aufgrund der mangelnden Qualifikation , nicht als Pflegefachkraft einzustufen sind .
Krankenpflegehelfer : Diese Berufsgruppe , war vor dem Hintergrund des Pflegenotstandes , jahrelang mit Aufgaben betraut worden, die überlicherweise gemäß Krankenpflegegetz a.F.der Ausbildungs - und Prüfungsverordnung in den Bereichen der Krankenpflegekräfte fielen.
Mit einen Blick ins Krankenpflegegesetz wird deutlich , dass die Ausbildung zum Krankenpflegehelfer in erster Linie als Assistenzberuf der Pflege einzustufen sind und daher viele bisher übernommenen Aufgaben , insbesondere Tätigkeiten aus dem Bereich der Behandlungspflege nicht eigenständig durchzuführen sollten. Vieles in der ambulanten Pflege und im Heimbereich , die etwa 50 Prozent Nichtpflegefachkräfte beschäftigen , mussten in den vergangen Jahren vieles aus diesem Grund umstrukturiert werden .
Meine Meinung hierzu ist , das diese Auffassung untern anderen zu der ständig steigenden Kosten in Gesundheitswesen geführt hat.
Während des sogenannten Pflegenotstandes haben diese Kräfte zum großen Teil eine sehr gute Arbeit geleistet und im Spätdienst und Nachtdienst zum Teil eigenverantwortlich die Dienste abgedeckt. In 24 Berufsjahren ist mir persönlich kein gravierender Vorfall bekannt geworden , den es bei Pflegefachkräfte nicht gegeben hätte.
Es gibt nach meiner Kenntnis kein Gesetz was die Krankenpflege schützt , sondern nur die Berufsbezeichnung Krankenschwester oder Krankenpfleger.
Jeder Angehörige kann heute nach einen Kurzlehrgang seinen Angehörigen der Pflegestufe III zu Hause alleine Pflegen, was man erfahrenden KrankenpflegehelferInnen heute auf Grund einer Empfehlung des MDK`S versagt.
Die Ausbildung der Krankenpflegehelfer eendet mit einen staatlich Anerkannten Examen , womit der Betreffende diese Berufsbezeichnung tragen darf , das sie in vielen Bereichen der Heime den Pflegehelfern gleichgestellt sind , ist für mich persönlich eine Frechheit , somal auch das KPH - Examen unter bestimmten Voraussetzungen nur entzogen werden darf.
Hinzufügen möchte ich auch einmal das die KPH`s , durchaus in der Lage sind , sich Behandlungspflegerisch Fort - und Weiterzubilden .Viele haben es gemacht und sind heute Berater bei der Behandlungspflege für Fachkräfte die keine Erfahrung haben.Ich kenne viele KPH´S den es nur an den Papier fehlt , aber gut Pflegefachkräfte sein könnten.Sie haben ein Fundiertes Fachwissen und durch lange Berufserfahrung auch materielle Befähigung verschiedene Tätigkeiten auszuführen.
Abschließend möchte ich bemerken , das alles nicht ohne angemessene Beteiligung von Fachkräften geht , aber die KPH`S haben ein Recht auch für voll genommen zuwerden .
Mein Ratschlag ist KPH`S sind keine Pflegehelfer und Pflegehelfer keine KPH`S. Eigendlich sollte die Betroffene Berufsgruppe klagen wenn sie den Pflegehelfern gleichgestellt werden .
In Berlin werden viele KPH`s aus diesem Grund entlassen und Pflegehelfer eingestellt , weil diese Billiger sind .
Soll dies das Ziel sein?


Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Köppe

Reinhard.de@t-online.de

sven_m
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Re: Betriebsfremde Mitarbeiter in der Pflege

Beitrag von sven_m » 11.04.2004, 16:25

Hallo Hr. Köppe
Ich kann Sie in allen Teilen voll unterstützen.
Es ist und wird immer mehr eine Sache des Geldes sein.
Dazu aus meiner langjährigen Praxis als WBL in der stationären Altenpflege ein Beispiel nicht auf KPH`s sondern angelernte Mitarbeiter bezogen.
In meinem Arbeitsbereich sind auch ca. 50 % angelernte Mitarbeiterinnen.
Vor einigen Jahren habe ich speziell für angelernte Kräfte Fortbildungen gesucht.
Wurde auch fündig u.a. für eine Maßnahme mit 120 h über mehrere Wochen.
Es nahmen 2 Kolleginnen teil und waren mit den Inhalten und Praxisbezug sehr zufrieden.
Sie haben auch einiges im Ablauf u.s.w einbringen können!!
Jetzt kommt die " wirtschaftliche " Seite : Dadurch hatten diese 2 einen Anspruch auf eine höhere Gehaltsstufe.
Sofort wurden weitere Besuche gestopt und unter
" 4 Augen " bekam ich sehr deutliche Worte der Heimleitung zu hören.
Fazit : Es interessierte gestern nicht was wirklich läuft und auch heute nicht ! Was kostet es ??
Das bleibt der Maßstab aller Dinge.
Gruß sven m

Konrad_Senden

Betriebsfremde Mitarbeiter in der Pflege

Beitrag von Konrad_Senden » 14.04.2004, 12:16

Es ist eine einzige Sauerei, wenn in den stationären Pflegeeinrichtungen immer mehr zur "Billigpflege" übergegangen wird. Daher auch die zahlreichen Mängelberichte.
Standard sollte eigentlich die Pflegefachkraft sein - eine Pflegeperson mit dreijähriger Ausbildung.
Soweit vertretbar, kann man dann KrankenpflegehilferInnen ergänzend anstellen. Es handelt sich sich um Personen mit einer einjährigen Ausbildung.
Schwesternhelferinen oder sonstiges angelerntes Personal sollte die Ausnahme sein und nur dort eingesetzt werden, wo dies vertretbar und eine ausreichende Beaufsichtigung gewährleistet ist.
Billigpflegekräfte aus dem osteuropäischen Ausland - nein Danke! Hier kommen nämlich sprachliche Probleme hinzu!

Konrad

R.Koe
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Hauptaufabe in der Altenpflege ...

Beitrag von R.Koe » 14.04.2004, 16:34

Text:
Es ist eine einzige Sauerei, wenn in den stationären Pflegeeinrichtungen immer mehr zur "Billigpflege" übergegangen wird. Daher auch die zahlreichen Mängelberichte. Standard sollte eigentlich die Pflegefachkraft sein - eine Pflegeperson mit dreijähriger Ausbildung. Soweit vertretbar, kann man dann KrankenpflegehilferInnen ergänzend anstellen. Es handelt sich sich um Personen mit einer einjährigen Ausbildung. Schwesternhelferinen oder sonstiges angelerntes Personal sollte die Ausnahme sein und nur dort eingesetzt werden, wo dies vertretbar und eine ausreichende Beaufsichtigung gewährleistet ist.
Billigpflegekräfte aus dem osteuropäischen Ausland - nein Danke! Hier kommen nämlich sprachliche Probleme hinzu!

Antwort:
Mit Sicherheit werden auch weiterhin Pflegehelfer eingestellt werden, auch wenn die Krankenpflegehilfe immer weiter abqualifiziert wird. Ich denke nicht, dass die Pflege durch Fachkräfte alleine die Missstände aus dem Weg schafft. Man sollte hier auch einmal überlegen, worin die Hauptaufabe in der Altenpflege liegt.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Köppe
Reinhard.de@t-online.de

Gast

Hauptaufabe in der Altenpflege ...

Beitrag von Gast » 16.04.2004, 09:34

.... Man sollte hier auch einmal überlegen, worin die Hauptaufabe in der Altenpflege liegt.....
Die Altenpflege hat sich wohl insofern entscheidend verändert, weil in den stationären Einrichtungen nicht mehr bloß die "Alten" untergebracht sind, sondern zunehmend oder fast nur noch die schwer Pflegebedürftigen versorgt werden müssen. Daher hat sich auch die Tätigkeit von einer sozialpflegerischen zur krankenpflegerischen verändert.
Die Anforderungen an die beruflich Tätigen sind höher geworden. Folglich müssen auch entsprechend qualifizierte Mitarbeiter angestellt werden. Pflegehelfer und Angelernte müssen die Ausnahme sein, denn sie sind nicht ausreichend ausgebildet. Das müssen endlich auch diejenigen begreifen, die die Rahmenbedingungen der Altenpflege festlegen.

H.P.

Gast

Re: Betriebsfremde Mitarbeiter in der Pflege

Beitrag von Gast » 16.04.2004, 14:06

Sehr geehrte Damen und Herren ,

wenn man sich mit der Ausbildungsgeschichte der KrankenpflegehelferInnen sich beschäftigt , stellt man fest das folgende Ausbildungsfelder zur Ausbildung gehörten:
- das Stellen und Verabreichen von Medikamenten ,
- die Vorbereitung und Verabreichung von intramuskulären Injektionen ,
- das Legen von Dauerkatheter ,
- die Durchführung von Prophylaxen ,
- das Ermitteln von Vitalwerten ,
- die Krankenbeobachtung

und dies und mehr wurden beim Ablegen einer staatlich Anerkannten Prüfung geprüft , womit jeder das Recht erhielt die Berufsbezeichnung Krankenpflegehelfer zutragen.
Ein Pflegehelfer hat 280 Theoretische Ausbildungsstunden .
Das die Berufsgruppe der Krankenpflegehelfer den Pflegehelfern gleichgestellt wird , entbährt jedlicher Gesetzlicher Grundlage.
Die meisten Menschen werden aus einen Krankenhaus entlassen , weil sie keiner Krankenhausbehandlung mehr bedürfen , sie können nach Hause oder wenn es das Umfeld es nicht zulässt ins Heim .Zuhause hätte keiner einen so hohen Fachkräfte anteil wie in einem Heim.


Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Köppe

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