Heim reagiert mit Klage auf Hinweis zu Pflegemängeln

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

ThomasWA
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Prozessausgang

Beitrag von ThomasWA » 24.10.2012, 08:01

@Anja:

Vielen Dank für die Nachfrage. Diese zeigt mir, dass wenigstens ein paar Menschen in Deutschland noch Interesse daran haben wie mit alten und pflegebedürftigen Menschen umgegangen wird.

Der Ausgang des Prozesses ist eine Schande in einer Größenordnung die ich mir hätte so nicht träumen lassen. Bitte lese hierzu meinen Blogbeitrag: http://goo.gl/OkCLz

Damit ist das Thema erledigt ohne dass es jemals zur Sprache kam. Erledigt allerdings nur seitens der offiziellen Stellen, für mich persönlich kann ich hier keinen Strick drunter ziehen.

LG

ThomasWA

PflegeCologne
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Pflegemängel - Pflege-Rahmenbedingungen verändern

Beitrag von PflegeCologne » 24.10.2012, 08:31

Hallo,
ich habe über den Fortgang der Streitsache nachgelesen und kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass möglicherweise nicht mit dem gehörigen Geschick agiert wurde. Wenn es Mängel gab, muss die Möglichkeit gegeben sein, diese ohne Sanktionen zu erfahren, der Heimaufsicht mitzuteilen. Der EGMR hat ja dazu passende Aussagen gemacht. Vielleicht ist der beklagte Prozessausgang letztlich daran gescheitert, dass - anwaltlich vertreten - weniger gut argumentiert wurde. Die Prozesskostenhilfegewährung ist m.E. kein grundsätzliches Hindernis darstellen, sein Recht durchzusetzen. Voraussetzung für eine solche Hilfe ist, dass Aussicht auf Erfolg besteht.
Allerdings kann man anhand der eingestellten Texte nur unvollkommen erkennen, ob und ggf. inwieweit die Mängel auch glaubhaft gemacht werden konnten. Die "Pflegeseite" hat natürlich auch einen Anspruch darauf, unter den schlechten Pflege-Rahmenbedingungen nicht in Bausch und Bogen in die Pfanne gehauen zu werden.
Eigentlich muss man aus Pflegemängelsituationen auch lernen, dass es möglicherweise vorrangig darauf ankommt, die Rahmenbedingungen, unter denen heute gepflegt werden muss, grundlegend zu verbessern. Vielleicht wäre das der richtige Ansatz, weiter zu kämpfen. Die Politiker sind für das gegebene Pflegesystem verantwortlich und gehören m.E. "in die Mangel genommen". 2013 ist Bundestagswahl!
MfG Pflege Cologne
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
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ThomasWA
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Beitrag von ThomasWA » 24.10.2012, 08:45

@PflegeCologne:
dass möglicherweise nicht mit dem gehörigen Geschick agiert wurde
Ich weiß zwar was Du damit zum Ausdruck bringen möchtest. Fakt ist aber, ich habe die Missstände NUR DER HEIMAUFSICHT mitgeteilt und keinen Anwalt eingesetzt. Die Heimaufsicht war es wohl, die dem Pflegeheim meine schriftliche Mitteilung vollumfänglich ausgehändigt hatte. Daraufhin wurde ich vom Pflegeheim verklagt (strafbewährte Unterlassungserklärung).

Nur auf Grund dieser Unterlassungserklärung wurde meinerseits gezwungener Maßen ein Anwalt konsultiert. Die Reaktionszeit zwischen Eintreffen der Unterlassungserklärung (Freitagnachmittag) und der Abgabefrist (Mittwoch) war sogesehen lediglich 2 Tage (Montag / Dienstag). Wie soll man in dieser Zeit "mit Geschick agieren", wenn man vor einer Strafe mit 10000 € bei Nichtunterzeichung, ersatzweise Haft steht?

Kritikfähigkeit seitens des Heimes sieht m.E. anders aus, denn die Vorwürfe waren nicht erfunden, übertrieben oder böswillig geäußert worden - es waren Fakten.

Gruß

ThomasWA

Karl Büser
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Pflegemängel muss man der Heimaufsicht mitteilen dürfen

Beitrag von Karl Büser » 24.10.2012, 08:55

Guten Morgen ThomasWA,
grundsätzlich sind die ständigen Aufmunterungen (auch von sog. Pflegekritikern), bezüglich der Pflegemängel munter drauf los zu informieren, juristisch mehr als problematisch. Der Bundesgerichtshof hat sich nämlich wiederholt zum Thema "Rufschädigung" geäußert und eigentlich deutlich gemacht, dass man mit Mängelanzeigen ggf. vorsichtig umgehen muss. Herr Schell hat dies in seinem Buch "100 Fragen zum Umgang mit Mängel in Pflegeeinrichtungen" deutlich gemacht.
Allerdings ist die Heimaufsicht nun ausgesprochen diejenige Behörde, die sich um Mängel zu kümmern hat. Diese Behörde mit solchen Vorgängen zu befassen, ist doch sozusagen gesetzlich angelegt. Dass man bei solchen zunächst verwaltungsinternen Vorgängen Schwierigkeiten bekommen kann, ist eigentlich nicht nachvollziehbar. Und diesen Punkt hätte man unter Hinweis auf das bereits erwähnte Urteil des EGMR im Streitvefahren vertiefen müssen. Wie schon angedeutet, ist der Prozess wohl unglücklich gelaufen. Der falsche Anwalt?
Viele Grüße
Karl Büser
Die Würde des Menschen ist unantastbar - immer und ausnahmslos! Ich unterstütze daher Aktivitäten, die uns diesem Ziel näher bringen! Danke für Infos unter http://www.wernerschell.de

Kevin Bednarz
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Pflegemängel muss man grundsätzlich anzeigen dürfen

Beitrag von Kevin Bednarz » 25.10.2012, 06:48

Ich halte es grundsätzlich für zulässig, Mängel in der Versorgung von Heimbewohnern der Heimaufsicht mitzuteilen. Dies muss meiner Meinung nach sanktionslos erfolgen können. Der bereits zitierte EGMR hat ja auch ausgeführt, dass Pflegemängel angesprochen werden können und arbeitsrechtliche Folgen außer Betracht bleiben müssen. Allerdings wurde hier im Fourm insoweit schon auf eine angemessene Vorgehensweise hingewiesen (Fall Brigitte Heinisch).
Was die hier in Rede stehende Streitsache angeht, bin ich in der Beurteilung noch nicht zu einem abschließenden Meinungsbild gekommen. Man müsste eigentlich den exakten Text der Mängelrüge an die Heimaufsicht kennen. Problematisch erscheint mir in diesem Zusammenhang, warum die Heimaufsicht den Brief dem Heimträger zugestellt hat. Man hätte den Namen des Beschwerdeführers möglicherweise zurückhalten und sich auf eine Prüfung vor Ort beschränken müssen. Insoweit stellen sich auch allerlei Fragen.
Der hier vorgestellte Fall zeigt erneut, dass man mit Beschwerden vorsichtig umgehen muss. Wer deutlich auf die "Pauke" hauen will, muss sich vorher umfassend über die Situation informieren und Beweismaterial sammeln. Vielleicht ist auch immer die zeitgerechte Einschaltung eines Anwalts sinnvoll. Zumindest sollte man Beratungshilfe kundiger Stellen in Anspruch nehmen.
Siehe auch die Mängeldiskussion unter
viewtopic.php?p=69386#69386

Kevin
Ich bin dabei:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

Pflegefan
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Heimaufsicht muss über Pflegemängel informiert werden

Beitrag von Pflegefan » 25.11.2012, 10:46

Hallo Leute,
ich bin grundsätzlich auch der Auffassung, dass man sich sanktionslos an die Heimaufsicht wenden können muss. Der hier diskutierte Fall lässt viele Fragen offen. Obwohl es offensichtlich vor Gericht eine Verständigung ergeben hat, sollten doch noch einmal weitere Informationen kommen. Für alle andere (MitleserInnen) wird es möglicherweise hilfreich sein zu erfahren, was da konkret abgelaufen ist.
Viele Grüße Pflegefan
"Die Menschenwürde ist unanstastbar" (Art. 1 Grundgesetz). Dies muss in der Pflege oberste Handlungsmaxime sein - für alle!

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