Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel - Unterscheidung

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Gast

Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel - Unterscheidung

Beitrag von Gast » 20.07.2003, 10:27

Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel in der Patientenversorgung – gibt es rechtlich relevante Unterscheidungsmerkmale?

Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel in der Patientenversorgung – gibt es rechtlich relevante Unterscheidungsmerkmale?
Wer hilft im Forum?
Nora Stöffler

Gast

Re: Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel - Unterschei

Beitrag von Gast » 20.07.2003, 10:27

Hallo Nora, der BVMed hat hierzu hilfreiche Texte zusammengestellt. Siehe dort ( Texthinweis nachfolgend). Gruß Berti
Text BVMed:
Hilfsmittel im Sinne des SGB V sind grundsätzlich nur solche, die die Sicherung des Erfolges der Krankenbehandlung, dem Ausgleich einer Behinderung und der Vermeidung einer Pflegebedürftigkeit dienen.
Pflegehilfsmittel im Sinne des SGB XI sind Hilfsmittel, die der Erleichterung der Pflege, der Linderung von Beschwerden oder einer selbständigeren Lebensführung (nicht selbständige Lebensführung) dienen. Pflegehilfsmittel werden nur dann bezahlt, wenn Pflegebedürftigkeit besteht und eine Leistungspflicht der Krankenkasse nicht vorliegt. Der Antrag für die Kostenübernahme kann ohne ärztliche Verordnung bei der Pflegekasse gestellt werden.

Weiter unter
http://www.bvmed.de/website/view_glossa ... ult_id=370

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