Dauerkatheter legen - Wer ?

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

Antworten
Gast

Dauerkatheter legen - Wer ?

Beitrag von Gast » 19.07.2003, 23:19

Dauerkatheter legen - Arztsache oder Pflegeleistung???

Unser Arzt sagt das Dauerkatheterlegen eine pflegerische Tätigkeit sei und das eingreifen des Arztes (Urologen) nicht erforderlich ist, sondern das examinierte Personal muss dies tun.
Ich habe es nicht gelernt und lehne es persönlich eher ab- insbesondere bei Frauen.
Stimmt die Aussage des Arztes, wie ist der rechtliche Stand der Dinge, und wird DK legen noch in der Ausbildung vermittelt.
Danke Frank Altenpfleger

Gast

Re: Dauerkatheter legen - Wer ?

Beitrag von Gast » 19.07.2003, 23:20

Hallo Frank,
m.E. liegt „Dein“ Arzt völlig falsch! DK legen ist grundsätzlich eine ärztliche Tätigkeit, aber delegationsfähig. Wer tätig werden soll, muss über die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Ist eine solche Qualifizierung nicht gegeben, muss die Tätigkeit verweigert werden.

Zahlreiche Texte zum Thema finden sich im archivierten Forum, wenn einer der folgenden Begriffe eingegeben wird:
Katheterisieren, Tätigkeitsschutz, Sorgfaltspflicht, Delegation

Im Forum sind dann informative Texte nachlesbar; z.B. folgende Texteinstellungen vom Team Werner Schell:
„Das Katheterisieren ist eine ärztliche Tätigkeit; allerdings eine solche, die der Delegation zugänglich ist.
Im neuen Thieme Lehrbuch "Pflege" (im Sommer auf den Markt gekommen) heißt es auf Seite 434 u.a.: Das Katheterisieren der Harnblase ist eine ärztliche Tätigkeit, die vom Arzt persönlich zu erbringen oder persönlich zu delegieren ist. Für die Indikationsstellung haftet der Arzt. Obwohl diese Tätigkeit zur Routine in der Pflege geworden ist, ist immer eine ärztliche Anordnung nötig."
Sie finden in unserem Rechtsalmanach, Nr. 12, zwei Artikel, die sich mit der Thematik Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf das nichtärztliche Personal befassen.
Die Titel der Beiträge:
- Die Delegation von ärztlichen Aufgaben ist grundsätzlich schriftlich zu fixieren!
- Die Delegation von Injektionen, Infusionen und Blutentnahmen auf nichtärztliches Personal – ein Dauer-Rechtsproblem im Bereich der vertikalen Arbeitsteilung.
In Kürze folgende Zusammenfassung: Die in diesen Arbeiten dargestellten Rechtsgrundsätze gelten für das Katheterisieren entsprechend. Der Arzt darf nur an das für die konkrete Tätigkeit ausreichend qualifizierte Personal delegieren. Nichtärztliches Personal darf eine Tätigkeit nur übernehmen, wenn es sich selbst für entsprechend geeignet hält (sorgfältiges Arbeiten muß gewährleistet werden!!!). Dass eine Erzieherin die hier in Rede stehenden Aufgaben nach diesen Grundsätzen für den Patienten gefahrfrei durchführen kann, halten wir für ziemlich ausgeschlossen.“

Ich denke, dass damit alles klar ist.
Gruß Berti

Antworten