Pflegemängel - Whistleblowerschutz gestärkt ?

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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WernerSchell
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Pflegemängel - Whistleblowerschutz gestärkt ?

Beitrag von WernerSchell » 15.09.2011, 15:30

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände“


Pressemitteilung vom 21.07.2011

Über Pflegemängel darf bei einem herausragenden Interesse öffentlich informiert werden
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Whistleblowerschutz gestärkt

Über Pflegemängel in einer Pflegeeinrichtung darf bei einem Interesse, das gegenüber dem Interesse des Unternehmens am Schutz seines Rufes und seiner Geschäftsinteressen überwiegt, öffentlich informiert werden. Das entschied heute, 21.07.2011, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem Streitverfahren zu Gunsten von Frau Brigitte Heinisch. Frau Heinisch erhielt eine Entschädigung von 15.000 Euro zugesprochen. Bei der Urteilsfindung war sicherlich bedeutsam, dass die von Frau Heinisch beklagten Missstände vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) im Wesentlichen bestätigt worden waren.

Das Urteil des EGMR ist noch nicht rechtskräftig. Die Bundesregierung hat drei Monate Zeit, um Einspruch einzulegen und die Verweisung an die Große Kammer des Gerichtshofs zu beantragen.

Obwohl der Entscheidung des EGMR richtungsweisenden Charakter zukommt, sollten ArbeiternehmerInnen bei Mitteilungen / Anzeigen über Pflegemängel die allgemein geltenden Regeln über betriebliche Beschwerden nicht außer Acht lassen. Solange nämlich nicht entsprechend den seit Jahren erhobenen Forderungen von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk eine arbeitnehmerfreundliche Novellierung des § 612a Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) aufgegriffen ist, bleiben bei einer Öffentlichmachung von Mangelsituationen Risiken. Solche Risiken hat auch das Urteil des EGMR, das sich auf einen ganz konkreten Einzelfall bezieht, nicht vollständig beseitigen können.

Es kann daher nur empfohlen werden, den in der im Juni 2011 vorgelegten Buchveröffentlichung „100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen“ (ISBN 978-3-89993-767-1, Kunz Verlag, Buchreihe der Schlüterschen, Hannover) aufgezeigten Handlungsanleitungen Aufmerksamkeit zu schenken.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege- Selbsthilfenetzwerk

Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... schutz.php
+++

Aktuelle Diskussion zum Thema vor allem unter
viewtopic.php?t=16115

Siehe auch im Forum Werner Schell unter
viewtopic.php?t=13942
viewtopic.php?t=16115
viewtopic.php?t=15822
viewtopic.php?t=12379
viewtopic.php?t=11114
viewtopic.php?t=9875
viewtopic.php?t=7335
viewtopic.php?t=15043
viewtopic.php?t=8782

>>> Falls sich Links nicht direkt öffnen lassen: Bitte jeweilige Fundstelle kopieren und in den InternetBrowser übertragen!
+++

Die Medien berichten u.a. wie folgt zur Pressemitteilung:
http://www.mg-heute.de/2011/07/21/uber- ... #more-1212
http://www.openbroadcast.de/article/122 ... erden.html
http://www.presseanzeiger.de/infothek/g ... 504962.php
http://www.pflegen-online.de/nachrichte ... mieren.htm
http://www.openpr.de/news/556545.html
http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=1615.0
http://www.hwelt.de/c/content/view/8312/1/
http://www.otextservice.com/medizin-ges ... den-2.html
http://www.heide-bote.de/index.php?name ... &sid=19005
http://www.ak-gewerkschafter.de/2011/07 ... rt-werden/

Stand: 15.09.2011
++++

Kritischer Bericht zum Thema in der F.A.Z. vom 04.08.2011:
Whistleblowing - Viele lieben den Verrat ...
... doch keiner liebt den Verräter. Mitarbeiter, die Missstände im Unternehmen aufdecken, gelten oft als Petzen. Als Helden gefeiert werden sie nur in den seltensten Fällen.
Von Caroline Freisfeld
.... Tatsache ist, dass sich weder im Gesetz noch in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein „Persilschein“ für Whistleblower findet. Die Arbeitsgerichte nehmen das einzelne Arbeitsverhältnis in den Blick und ermitteln, ob die Aktionen des Mitarbeiters - etwa eine Strafanzeige oder der Gang zu den Medien - eine unverhältnismäßige Reaktion waren. Ausgangspunkt ist, dass das Arbeitsverhältnis ein Vertrauensverhältnis ist, in dem Loyalitätspflichten bestehen. ....
Weiter lesen unter
http://www.faz.net/artikel/C30125/whist ... 75730.html

Die F.A.Z. hat in Ihrer Ausgabe vom 27.08.2011 erneut zum Thema einen längeren Artikel vorgestellt:
Der Whistleblower-Alarm
Von Caroline Freisfeld
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat kürzlich ein Urteil gefällt, das all jenen Auftrieb gibt, die das deutsche Arbeitsrecht als Whistleblower-feindlich kritisieren. Die Straßburger Richter entschieden, die Entlassung ...
In dem Beitrag wird die Auffassung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk eindrucksvoll bestätigt. Es wird der Bundesregierung sogar empfohlen, gegen das Urteil Einspruch einzulegen. Es heißt dazu ua.: "Ein undifferenzierter Richterspruch aus Straßburg verhärtet die Fronten in der Diskussion um das Anschwärzen und ist wenig hilfreich".
Dem kann man grundsätzlich zustimmen. Daher hat Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk dem Deutschen Bundestag eine Petition zur Neugestaltung des § 612a BGB vorgelegt. Siehe dazu unter:
viewtopic.php?t=13942
viewtopic.php?t=16148

Werner Schell
Zuletzt geändert von WernerSchell am 25.11.2011, 07:59, insgesamt 1-mal geändert.
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https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Werner Schell schreibt Pflege-Leitfaden - NGZ-Bericht

Beitrag von WernerSchell » 23.09.2011, 17:11

»Erfttaler Werner Schell schreibt Pflege-Leitfaden«
Buchtipp der Neuss-Grevenbroicher Zeitung (NGZ) vom 22.09.2011 hier:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... tfaden.php
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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