Brigitte Heinisch beim EGMR erfolgreich

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

WernerSchell
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Beschwerdemanagement günstiger gestalten

Beitrag von WernerSchell » 30.10.2011, 18:33

Hallo Herr Barth,

wie mir mitgeteilt wurde, hat die Bundesregierung offensichtlich gegen das Urteil des EGMR keinen Einspruch erhoben. Ungeachtet dessen sehe ich weiterhin Probleme beim Umgang mit betrieblichen Mängeln. Mit der hiesigen Pressemitteilung habe ich ja schon am 21.07.2011 eine Beurteilung abgegeben: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... schutz.php
Die Streitunterlagen im Falle Brigitte Heinisch einschließlich MDK-Bericht liegen übrigens hier vor. Ende 2006 habe ich auch in Berlin an einer Podiumsdiskussion mit Frau Heinisch teilgenommen.

Ich halte eine klarstellende Regelung durch den Gesetzgeber für erforderlich. Insoweit verweise ich auf meine Petition zum § 612a BGB. Für einen weitergehenden Whistlerblowerschutz sehe ich im Moment keine Mehrheit. Darüber haben wir übrigens beim letzten Pflegetreff am 13.09.2011 gesprochen. Ein Vertreter des Whistleblower-Netzwerkes war da und hat kurz referiert.

Viele Grüße
Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Pflegemissstände angeprangert - Kündigung unwirksam

Beitrag von Presse » 05.01.2012, 07:48

Missstände dürfen angeprangert werden
Kündigung wegen "Whistleblowing" unwirksam

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist die Meinungsfreiheit grundsätzlich auch im Arbeitsverhältnis geschützt. Darauf verweist die Berliner Fachanwältin für Arbeitsrecht Sabine Feindura aus der Kanzlei BUSE HEBERER FROMM, Mitglied im VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf das entsprechende Urteil des EGMR vom 21.07.2011 - 28274/08.
.... weiter lesen
http://www.channelpartner.de/recht/arbe ... t/2573417/

Rechtsstreit : Vivantes will Frieden – und bietet 70 000 Euro
Der Klinikkonzern hofft auf eine außergerichtliche Einigung mit der Ex-Pflegerin, die nach jahrelangem Streit in Straßburg Recht bekam.
... weiter lesen
http://www.tagesspiegel.de/berlin/recht ... 44316.html

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Europäische Rechtsprechung sorgt für Verwirrung

Beitrag von Presse » 12.05.2012, 06:58

Arbeitsrecht
Europäische Rechtsprechung sorgt für Verwirrung

11.05.2012 · Werden Diskriminierungsklagen nun leichter, wird der Kündigungsschutz ausgeweitet? Die Urteile der europäischen Gerichte stellen die Juristen hierzulande vor immer neue Rätsel.

Von Caroline Freisfeld

Für viele deutsche Arbeitsrechtler ist das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Sachen Antidiskriminierung ein Buch mit sieben Siegeln: Verschmähte Bewerber sollen zwar keinen direkten Auskunftsanspruch gegen ein Unternehmen haben, wenn sie erfahren möchten, wer die Stelle bekommen hat. Aber trotzdem kann das Schweigen dazu in einem Diskriminierungsprozess dem Unternehmer zum Verhängnis werden (Az.: C-415/10; F.A.Z. vom 20. April)
..... (weiter lesen)
http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance ... 38998.html

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Whistleblowerprozess endet mit Vergleich

Beitrag von Presse » 25.05.2012, 08:13

Arbeitsrecht
Whistleblowerprozess endet mit Vergleich
24.05.2012 · Die Altenpflegerin Brigitte Heinisch, die Missstände in ihrem Berliner Pflegeheim angeprangert hatte,
hat vor Gericht einen Vergleich geschlossen. Sie erhält nun 90.000 Euro und akzeptiert ihre Kündigung.
.... (mehr)
http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance ... 62723.html

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Whistleblowing bleibt vorerst Gewissensentscheidung

Beitrag von Presse » 30.05.2012, 07:33

Rechtsexperten: Whistleblowing bleibt vorerst Gewissensentscheidung

Berlin (epd). Die Veröffentlichung von Missständen in Unternehmen durch die eigenen Mitarbeiter bleibt nach Einschätzung von Rechtsexperten vorerst weiter eine Gewissensentscheidung. "Whistleblowing und Erhalt des Arbeitplatzes gehen in der Praxis nicht zusammen", sagte der Vizepräsident des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes, der Kölner Juraprofessor Ulrich Preis, dem epd. Der DGB bekräftigte die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung zum Schutz der Mitarbeiter vor Maßregelung und Kündigung.
Am Vortag war ein siebenjähriger Rechtsstreit um die Kündigung der Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch mit einem Vergleich endgültig beigelegt worden. Heinisch hatte ihren Arbeitgeber, den landeseigenen Krankenhauskonzern Vivantes, wegen Pflegemängeln angezeigt. Durch den Vergleich bleibt vorerst unklar, inwieweit die deutschen Arbeitsgerichte in ihrer Rechtsprechung aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom vergangenen Juli Konsequenzen ziehen. Nach dem Verzicht der Bundesregierung auf Einspruch ist die Entscheidung mittlerweile rechtskräftig.
.... (mehr)
http://www.epd.de/landesdienst/landesdi ... rst-gewiss

Rob Hüser
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Whistleblowerprozess endet mit Vergleich

Beitrag von Rob Hüser » 03.06.2012, 15:15

Presse hat geschrieben: Whistleblowerprozess endet mit Vergleich
Mit diesem Vergleich sind vielleicht die materiellen Ansprüche von Frau Heinisch befriedigt worden, aber dem Anliegen der Whistleblower wurde damit keineswegs Rechnung getragen.
Dennoch kann Frau Heinisch dafür nicht verantwortlich gemacht werden. Sie hat im Rahmen ihrer Möglichkeiten agiert. Der Gesetzgeber ist gefordert. Es muss eine Vorschrift her, die die Nachteile bei Beschwerden bzw. Anzeigen klar ausschließt. Es bleibt daher zu hoffen, dass das von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk in Gang gebrachte Petitionsverfahren erfolgreich voran getrieben wird. Der Bundestag ist gefordert!

Rob Hüser
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

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Heinisch - Vergleich hilft ihr aber nicht allen weiter

Beitrag von Nursing-Neuss » 05.06.2012, 07:44

Ich habe an anderer Stelle zum Thema kritische Anmerkungen gepostet:
viewtopic.php?t=12379
Service hat geschrieben:Ein langer, schwerer Prozess
Berlin: Sie hat die Mängel in ihrem Pflegeheim öffentlich gemacht und wurde fristlos gekündigt. Jetzt, nach jahrelangem Rechtsstreit, hat die Altenpflegerin Brigitte Heinisch einen Vergleich mit dem Berliner Klinikkonzern Vivantes geschlossen. Dank ihres Prozesses haben Whistleblower in Zukunft mehr Rechtssicherheit. ....
Dass Frau Heinisch in einem langen und schweren Prozess klar Flagge gezeigt hat, ist grundsätzlich zu begrüßen. Nur, in dieser Art und Weise gegen Missstände vorzugehen, kann nicht die Regel sein. Daher ist der Gesetzgeber gefordert, für klare Verhältnisse zu sorgen und die ArbeitnehmerInnen vor Nachteilen im Zusammenhang mit dem Beschwerdemanagement deutlicher als bisher zu schützen. Die von Frau Heinisch erwirkte Entscheidung beim EGMR hat leider - und da stehe ich nicht allein - keine wirkliche Klarheit gebracht. Der jetzt abgeschlossene Vergleich bestätigt in gewisser Weise diese Einschätzung.
Daher rate ich dazu, die Entscheidungen im Falle Heinisch vielleicht als nützlich einzustufen. In diesem Zusammenhang aber von mehr Klarheit zu sprechen, halte ich für zu optimistisch.

Nursing Neuss
Das Pflegesystem muss grundlegend reformiert werden. U.a. ist deutlich mehr Pflegepersonal erforderlich!

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Heinisch - Vergleich hilft ihr aber nicht allen weiter

Beitrag von Sabrina Merck » 06.06.2012, 06:46

Nursing-Neuss hat geschrieben: Dass Frau Heinisch in einem langen und schweren Prozess klar Flagge gezeigt hat, ist grundsätzlich zu begrüßen. Nur, in dieser Art und Weise gegen Missstände vorzugehen, kann nicht die Regel sein. Daher ist der Gesetzgeber gefordert, für klare Verhältnisse zu sorgen und die ArbeitnehmerInnen vor Nachteilen im Zusammenhang mit dem Beschwerdemanagement deutlicher als bisher zu schützen. Die von Frau Heinisch erwirkte Entscheidung beim EGMR hat leider - und da stehe ich nicht allein - keine wirkliche Klarheit gebracht. Der jetzt abgeschlossene Vergleich bestätigt in gewisser Weise diese Einschätzung.
Daher rate ich dazu, die Entscheidungen im Falle Heinisch vielleicht als nützlich einzustufen. In diesem Zusammenhang aber von mehr Klarheit zu sprechen, halte ich für zu optimistisch.
Hallo und guten Morgen Forum!
Ich sehe die Entwicklung um die Rechtsstreitigkeiten von Frau Heinisch auch nicht sehr optimistisch. Aufgrund der vielfältigen Rechtsbeurteilungen und des jetzigen Vergleiches - bedeutet ja beiderseitiges Nachgeben - ist völlig offen, wie in zukünftigen ähnlich gelagerten Fällen zu verfahren ist. Für die ArbeitnehmerInnen hat es leider keine Klarheit gegeben. Daher plädiere ich auch für eine neue gesetzliche Regelung und bin gespannt, wie die diesbezügliche Petition abschließend beschieden wird.
MfG Sabrina Merck
Dem Pflegesystem und den pflegebedürftigen Menschen muss mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden! Daher:
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Anzeige gegen Arbeitgeber – ein Kündigungsgrund?

Beitrag von Service » 30.03.2013, 10:00

Anzeige gegen Arbeitgeber – ein Kündigungsgrund?

Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln vom 05.07.2012 - 6 Sa 71/12 -

Das Landesarbeitsgericht Köln hat die fristlose Kündigung einer Hauswirtschafterin für wirksam erklärt, die mit der Betreuung von zwei Kindern im Alter von zehn Monaten und zwei Jahren beschäftigt war und die Eltern der Kinder beim Jugendamt angezeigt hatte.
Aus den Gründen:
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unterfallen Anzeigen eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber gesetzlich dem Recht auf freie Meinungsäußerung nach Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Allerdings hat ein Arbeitnehmer grundsätzlich auch den Ruf des Arbeitgebers zu schützen. Zwischen diesen Rechten und Pflichten ist eine Abwägung vorzunehmen, wenn es um die Frage geht, ob ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer kündigen darf, der ihn anzeigt. Wesentlich ist dabei nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unter anderem, ob der Arbeitnehmer die Offenlegung in gutem Glauben und in der Überzeugung vorgenommen hat, dass die Information wahr sei, dass sie im öffentlichen Interesse liege und dass keine anderen, diskreteren Mittel existierten, um gegen den angeprangerten Missstand vorzugehen (EGMR vom 21.07.2011 - 28274/08 -).
Nach diesen Grundsätzen wies das Landesarbeitsgericht die Klage der Hauswirtschafterin gegen die fristlose Kündigung ab. Die fristlose Kündigung war ausgesprochen worden, nachdem die Eheleute der Hauswirtschafterin zuvor schon in der Probezeit fristgemäß gekündigt hatten. Die Hauswirtschafterin hatte sich danach an das Jugendamt gewandt und über Verwahrlosung und dadurch hervorgerufene körperliche Schäden der zehn Monate alten Tochter berichtet. Ein kinderärztliches Attest wies dagegen aus, dass die Tochter einen altersgemäß unauffälligen Untersuchungsbefund habe. Zeichen von Verwahrlosung lägen nicht vor.
Das Landesarbeitsgericht sah in der Anzeige eine unverhältnismäßige Reaktion auf die zuvor ausgesprochene ordentliche Kündigung. Selbst dann, wenn die Vorwürfe als richtig unterstellt würden, habe die Hauswirtschafterin unter Beachtung ihrer Loyalitätspflichten zunächst eine interne Klärung mit dem Ehepaar versuchen müssen. Erst nach Scheitern eines solchen Versuches habe eine Behörde eingeschaltet werden dürfen. Ob die Behauptungen der Hauswirtschafterin zutreffend seien, hat das Landesarbeitsgericht dahinstehen lassen.

Quelle: Mitteilung vom 30.03.2013
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Weißenburger Straße 12
44135 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de

WernerSchell
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Anzeige des Arbeitgebers - Vorsicht ist angesagt

Beitrag von WernerSchell » 30.03.2013, 10:07

WernerSchell hat geschrieben: Pressemitteilung vom 21.07.2011

Über Pflegemängel darf bei einem herausragenden Interesse öffentlich informiert werden
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Whistleblowerschutz gestärkt

Über Pflegemängel in einer Pflegeeinrichtung darf bei einem Interesse, das gegenüber dem Interesse des Unternehmens am Schutz seines Rufes und seiner Geschäftsinteressen überwiegt, öffentlich informiert werden. Das entschied heute, 21.07.2011, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem Streitverfahren zu Gunsten von Frau Brigitte Heinisch. Frau Heinisch erhielt eine Entschädigung von 15.000 Euro zugesprochen. Bei der Urteilsfindung war sicherlich bedeutsam, dass die von Frau Heinisch beklagten Missstände vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) im Wesentlichen bestätigt worden waren.

Das Urteil des EGMR ist noch nicht rechtskräftig. Die Bundesregierung hat drei Monate Zeit, um Einspruch einzulegen und die Verweisung an die Große Kammer des Gerichtshofs zu beantragen.

Obwohl der Entscheidung des EGMR richtungsweisenden Charakter zukommt, sollten ArbeiternehmerInnen bei Mitteilungen / Anzeigen über Pflegemängel die allgemein geltenden Regeln über betriebliche Beschwerden nicht außer Acht lassen. Solange nämlich nicht entsprechend den seit Jahren erhobenen Forderungen von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk eine arbeitnehmerfreundliche Novellierung des § 612a Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) aufgegriffen ist, bleiben bei einer Öffentlichmachung von Mangelsituationen Risiken. Solche Risiken hat auch das Urteil des EGMR, das sich auf einen ganz konkreten Einzelfall bezieht, nicht vollständig beseitigen können.

Es kann daher nur empfohlen werden, den in der im Juni 2011 vorgelegten Buchveröffentlichung „100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen“ (ISBN 978-3-89993-767-1, Kunz Verlag, Buchreihe der Schlüterschen, Hannover) aufgezeigten Handlungsanleitungen Aufmerksamkeit zu schenken.
Durch das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 05.07.2012 - 6 Sa 71/12 - ist bestätigt worden, dass der in der o.a. Pressemitteilung angesprochene vorsichtige Umgang mit Anzeigen ... mehr als berechtigt ist. Die Risiken einer Strafanzeige müssen im Einzelfall sorgsam bedacht werden.

Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Kein Schutz für verantwortungsbewusste Whistleblower

Beitrag von WernerSchell » 18.06.2013, 11:12

Übernahme aus Forum
viewtopic.php?t=19167

Weiterhin kein Schutz für verantwortungsbewusste Whistleblower

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass es in Deutschland auch weiterhin keinen wirksamen Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern) geben wird. Der Bundestag lehnte in der Sitzung vom 13. Juni kurz nach Mitternacht drei Gesetzesinitiativen hierzu mit einem knappen Nein und ohne Aussprache ab. „Auch wenn dieses Thema für Politiker offenbar wenig Relevanz hat, für alle Beteiligten in der Pflege ist es von großer Bedeutung“, sagte dazu heute DBfK-Referentin Johanna Knüppel in Berlin. „Kranke und pflegebedürftige Menschen brauchen Schutz; sie müssen sich darauf verlassen können, dass beruflich Pflegende ihre professionelle Verantwortung wahrnehmen und Versorgungsdefizite und Gefahren in geeigneter Weise beim Namen nennen. Meldungen von Mängeln und Fehlern dürfen keine Schuldzuweisungen und Repressalien zur Folge haben, sondern sind eine wichtige Chance auf Verbesserung. Deshalb ist die Tatenlosigkeit der Politik an dieser Stelle ein fatales Signal an die Berufsgruppe Pflege“, so die Referentin weiter.

Der Bundestag stützte sich in seiner Entscheidung auf die Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 28. Februar 2013. Während die Oppositionsparteien einen ausdrücklichen und besseren Schutz von Hinweisgebern für überfällig erachten, argumentieren CDU/CSU und FDP mit einer Vielzahl bestehender Gesetze, die Anzeigerechte von Mitarbeitern regeln. Es werde deshalb kein Sondergesetz gebraucht. Spätestens seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zugunsten der Altenpflegerin Brigitte Heinisch am 21. Juli 2011 allerdings steht Deutschland zunehmend in der Kritik, nicht genug für den Schutz von Hinweisgebern vor Diskriminierung und arbeitsrechtlicher Benachteiligung zu tun. Nicht nur der Europäische Gerichtshof, sondern auch die G20-Erklärung aus 2010 verpflichten den deutschen Gesetzgeber, den Schutz von Hinweisgebern am Arbeitsplatz zu konkretisieren und zu verbessern. Allein mit dem häufig angeführten Maßregelungsverbot in § 612a BGB sei es nicht getan.

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
http://www.dbfk.de


Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke können Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de nachlesen. Falls Sie Interviewwünsche haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Quelle: Pressemitteilung vom 18.06.2013
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77 |
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen ...

Beitrag von WernerSchell » 20.01.2018, 16:33

Buchtipp - aus aktuellem Anlass!

Werner Schell:

100 Fragen
zum Umgang mit Mängeln
in Pflegeeinrichtungen

Wie man konkret bei Pflegemängeln vorgeht
- das verraten die 100 Tipps dieses Buches


Bild

Kunz Verlag, Schlütersche Buchreihe - 2011
168 Seiten
Gewicht: 226 gr.
210 mm x 148 mm
Paperback
ISBN: 9783899937671
Preis 12,95 Euro > https://buecher.schluetersche.de/de/100 ... 35430.html

Das Buch:
Was sollten Pflegekräfte tun, wenn sie merken, dass die Pflege nicht mehr optimal gewährleistet werden kann?
Pflegekräfte müssen wissen, was sie tun sollen, wenn sie nicht so arbeiten können, wie es dem Stand der
pflegewissenschaftlichen Standards entspricht. Allerdings müssen sie bei jedem Vorgehen beachten, dass sie
fast ausnahmslos gegen Strukturen ankämpfen, die sie selbst nicht beeinflussen können. Umso wichtiger ist es,
dass sie einige Regeln beachten. Welche das sind, wie man konkret bei Pflegemängeln vorgeht - das verraten
die 100 Tipps dieses Buches!


Der Autor:
Werner Schell ist Dipl.-Verwaltungswirt und lehrt seit Jahrzehnten in der Aus-, Fort- und Weiterbildung
von Pflegekräften als Dozent für Pflegerecht. Er hat zahlreiche Fachbücher und Zeitschriftenartikel zum
Patienten- und Pflegerecht verfasst. Werner Schell ist seit vielen Jahren in der Patientenselbsthilfebewegung
aktiv und Gründer von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk, Neuss.


Nähere Informationen:
http://www.wernerschell.de/Buchtipps/10 ... tungen.php
http://www.wernerschell.de/Buchtipps/Ma ... tungen.pdf
Siehe auch die Pressemitteilung vom 16.05.2011:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... otfall.php
Pflegenotstand und Pflegemängel – die Furcht vor dem Pflegeheim
http://www.mg-heute.de/2011/06/19/pfleg ... /#more-590
Das Whistleblower-Netzwerk informiert unter folgender Adresse:
http://www.whistleblower-net.de/blog/20 ... -buchtipp/

>>>> Buchbestellung ist auch online möglich unter:
http://www.libri.de/shop/action/product ... 37678.html
http://www.amazon.de/100-Fragen-Umgang- ... 3899937678
http://www.weltbild.de/3/16757455-1/buc ... ungen.html
http://www.buecher.de/shop/altenpflege/ ... /33328721/

Weitere Informationen:
viewtopic.php?f=5&t=15865

+++
Werner Schell:
40 Jahre ehrenamtlicher Einsatz für Patienten und pflegebedürftige Menschen!


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Angesichts der demografischen Entwicklung gewinnen die Hilfe- und Unterstützungserfordernisse,
v.a. im Zusammenhang mit dem Lebensrisiko "Pflegebedürftigkeit", immer mehr an Bedeutung.
Es kam folgerichtig zur Gründung des Vereins "Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk". Dieses Netzwerk
ist mittlerweile mit seinen Pflegetreffs bundesweit gut bekannt (> viewtopic.php?f=7&t=11655 )
Dabei ist der Grundsatz bedeutsam: Wir - pflegebedürftige Menschen, Angehörige, Pflegekräfte
- sind die Betroffenen und wollen eine menschenwürdige Pflege jetzt - und überall !
Weitere Informationen u.a.: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/ bzw.
viewtopic.php?f=6&t=14148&p=86375#p86375
Einige Filmdokumentationen informieren:
> viewtopic.php?f=6&t=21070


Quelle: viewtopic.php?f=6&t=21495

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Quelle: viewtopic.php?f=6&t=21660

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Siehe auch:
Rhein-Kreis Neuss - Neues Online-Beschwerdeportal für Pflegemängel
> viewtopic.php?f=3&t=22342
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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