Brigitte Heinisch beim EGMR erfolgreich

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Brigitte Heinisch beim EGMR erfolgreich

Beitrag von Presse » 21.07.2011, 17:12

Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom 21.07.2011 - EGMR, Beschwerdenummer 28274/08 -

Brigitte Heinisch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erfolgreich

Urteil des Gerichtshofs bestätigt ethische Verantwortung von Pflegenden

Mit großer Freude und Erleichterung begrüßt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zugunsten der Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch. „Dieses Urteil ist ein großartiges Signal und unterstützt diejenigen, die ihre professionelle Verantwortung für hilfebedürftige Menschen ernst nehmen“, sagt DBfK-Präsidentin Gudrun Gille. „Pflegefachpersonen tragen eine individuelle Verantwortlichkeit für ihr Handeln und Unterlassen. Sie orientieren sich damit am Ethikkodex des Weltverbandes der Pflegeberufe. Zu dieser professionellen Haltung im Pflegeberuf gehört auch, auf strukturelle und organisatorische Ursachen von Minder- oder Fehlversorgung zu reagieren und diese adäquat und an zuständiger Stelle deutlich zu machen. Nur so ist der Schutz der anvertrauten Menschen zu gewährleisten.“ Unternehmen seien gut beraten, mit solch konstruktiver Kritik sachlich und offen umzugehen. Meldungen von Mängeln und Fehlern dürften keine Schuldzuweisungen und Repressalien zur Folge haben, sondern müssten als Chance zur Optimierung gesehen werden. Gutes Management, Wertschätzung von Mitarbeitern und eine von Vertrauen geprägte Unternehmenskultur seien unabdingbare Voraussetzungen für eine gute und sichere pflegerische Versorgung, so Gille.

Brigitte Heinisch wurde im Januar 2005 fristlos gekündigt, weil sie sich zunächst intern bei ihrem Arbeitgeber, dann aber auch öffentlich für menschenwürdige Pflegebedingungen einsetzte. Die Kündigung erfolgte ungeachtet der auch vom MDK bestätigten Mängel. In den folgenden Gerichtsverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht und dem Bundesverfassungsgericht wurde ihre Klage abgewiesen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht hat in seinem heutigen Urteil die Kündigung für unrechtmäßig erklärt.

Der DBfK hat bereits im Januar 2010 in einem Positionspapier die Auswirkungen des Mangels an Pflege dargestellt und politische Forderungen formuliert. Das Positionspapier zum aktuellen Pflegepersonalmangel kann als Download unter
http://www.dbfk.de/download/download/po ... er_web.pdf
abgerufen werden.

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Salzufer 6, 10587 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
http://www.dbfk.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke können Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de nachlesen. Falls Sie Interviewwünsche haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Quelle: Pressemitteilung vom 21.07.2011
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
http://www.dbfk.de | Salzufer 6 | 10587 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77 |
+++
Das Buch zum Thema von Werner Schell:
"100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen"
viewtopic.php?t=15822
http://www.wernerschell.de/Buchtipps/10 ... tungen.php
viewtopic.php?t=15822

+++ Und so berichtete der Marburger Bund am 21.07.2011 +++

Kündigungsrecht
Kündigung wegen Strafanzeige verletzt Grundrecht auf Meinungsfreiheit
( EGMR, Urteil vom 21.07.2011, Az.: 28274/08 )
21.07.2011 – Wer öffentlich auf Missstände oder Skandale bei seinem Arbeitgeber aufmerksam macht, riskiert seinen Job. Das könnte sich nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ändern. Danach verstößt die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber gegen die Menschenrechtskonvention. Die Straßburger Richter stärken mit dieser Entscheidung sogenannten Whistleblowern den Rücken.
...
EGMR-Richterspruch ändert nichts am Arbeitsplatzverlust
Die Entscheidung des EGMR stellt jedoch keinen Freibrief für die Meinungsfreiheit im Arbeitsverhältnis dar. Es muss zwischen dem rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses und einem Verfahren vor dem EGMR differenziert werden. Denn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Altenpflegerin durch die fristlose Kündigung ist in Deutschland rechtskräftig durch das Bundesarbeitsgericht festgestellt worden. Die Entscheidung des EGMR hat darauf keinerlei Auswirkungen. Die Beschwerde der Altenpflegerin vor dem EGMR war gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet. Schlussfolgerungen, wonach „Whistleblower“ nunmehr durch europäische Richter geschützt seien, sind schlichtweg falsch und stellen für die betroffenen Arbeitnehmer eine Gefahr dar, denn in Deutschland gilt weiterhin deutsches Arbeitsrecht.
... weiter lesen unter .... http://www.marburger-bund.de/landesverb ... gsfreiheit

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Meinungsfreiheit von Arbeitnehmern

Beitrag von Presse » 21.07.2011, 17:26

Urteil
Gericht schützt Meinungsfreiheit von Arbeitnehmern

Arbeitnehmer dürfen auf Missstände in ihren Unternehmen öffentlich aufmerksam machen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gibt einer Whistleblowerin recht.
...
http://www.zeit.de/politik/deutschland/ ... it/seite-1
http://www.zeit.de/politik/deutschland/ ... it/seite-2

Frau Brigitte Heinisch erhielt eine Entschädigung von 15.000 Euro zugesprochen. Das EGMR sah das öffentliche Interesse an Informationen über Mängel in der institutionellen Altenpflege in einem staatlichen Unternehmen als so wichtig an, dass es gegenüber dem Interesse dieses Unternehmens am Schutz seines Rufes und seiner Geschäftsinteressen überwiegt.
Das Urteil des EGMR ist noch nicht rechtskräftig. Die Bundesregierung hat drei Monate Zeit, um Einspruch einzulegen und die Verweisung an die Große Kammer des Gerichtshofs zu beantragen.


Siehe auch:
Berliner Altenpflegerin erhält 15.000 Euro
Entschädigung

http://www.bibliomed.de/news/-/content/detail/455806

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen

Beitrag von WernerSchell » 21.07.2011, 18:17

Das Buch zum Thema von Werner Schell:
"100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen"
viewtopic.php?t=15822
http://www.wernerschell.de/Buchtipps/10 ... tungen.php
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Pflegemängel - Whistleblowerschutz gestärkt

Beitrag von WernerSchell » 21.07.2011, 19:43

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative - Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände“


Pressemitteilung vom 21.07.2011

Über Pflegemängel darf bei einem herausragenden Interesse öffentlich informiert werden
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Whistleblowerschutz gestärkt

Über Pflegemängel in einer Pflegeeinrichtung darf bei einem Interesse, das gegenüber dem Interesse des Unternehmens am Schutz seines Rufes und seiner Geschäftsinteressen überwiegt, öffentlich informiert werden. Das entschied heute, 21.07.2011, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem Streitverfahren zu Gunsten von Frau Brigitte Heinisch. Frau Heinisch erhielt eine Entschädigung von 15.000 Euro zugesprochen. Bei der Urteilsfindung war sicherlich bedeutsam, dass die von Frau Heinisch beklagten Missstände vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) im Wesentlichen bestätigt worden waren.

Das Urteil des EGMR ist noch nicht rechtskräftig. Die Bundesregierung hat drei Monate Zeit, um Einspruch einzulegen und die Verweisung an die Große Kammer des Gerichtshofs zu beantragen.

Obwohl der Entscheidung des EGMR richtungsweisenden Charakter zukommt, sollten ArbeiternehmerInnen bei Mitteilungen / Anzeigen über Pflegemängel die allgemein geltenden Regeln über betriebliche Beschwerden nicht außer Acht lassen. Solange nämlich nicht entsprechend den seit Jahren erhobenen Forderungen von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk eine arbeitnehmerfreundliche Novellierung des § 612a Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) aufgegriffen ist, bleiben bei einer Öffentlichmachung von Mangelsituationen Risiken. Solche Risiken hat auch das Urteil des EGMR, das sich auf einen ganz konkreten Einzelfall bezieht, nicht vollständig beseitigen können.

Es kann daher nur empfohlen werden, den in der im Juni 2011 vorgelegten Buchveröffentlichung „100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen“ (ISBN 978-3-89993-767-1, Kunz Verlag, Buchreihe der Schlüterschen, Hannover) aufgezeigten Handlungsanleitungen Aufmerksamkeit zu schenken.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege- Selbsthilfenetzwerk

Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei
+++

Aktuelle Diskussion zum Thema vor allem unter
viewtopic.php?t=16115

Siehe auch im Forum Werner Schell unter
viewtopic.php?t=13942
viewtopic.php?t=16115
viewtopic.php?t=15822
viewtopic.php?t=12379
viewtopic.php?t=11114
viewtopic.php?t=9875
viewtopic.php?t=7335
viewtopic.php?t=15043

>>> Falls sich Links nicht direkt öffnen lassen: Bitte jeweilige Fundstelle kopieren und in den InternetBrowser übertragen!
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Whistleblowing von Meinungsfreiheit geschützt

Beitrag von Presse » 21.07.2011, 21:04

Urteil des EGMR: Whistleblowing von Meinungsfreiheit geschützt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute entschieden: Die fristlose Kündigung von Brigitte Heinisch, Berliner Altenpflegerin und Whistleblower-Preisträgerin 2007, und die Weigerung der deutschen Gerichte diese Kündigung aufzuheben, verstößt gegen das Recht auf Meinungsfreiheit, das in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert wird.
.... Weiter lesen unter
http://www.whistleblower-net.de/blog/20 ... eschuetzt/
+++
Unzulässige Kündigung einer Altenpflegerin nach Strafanzeige gegen Arbeitgeber ("whistleblowing")
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass die fristlose Kündigung einer Altenpflegerin nach ihrer Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber wegen Mängeln in der Pflege ungerechtfertigt war.
Die Beschwerde betraf einen sogenannten Whistleblowing-Fall. Die Beschwerdeführerin war als Altenpflegerin bei der Vivantes GmbH beschäftigt, deren Mehrheitseigner das Land Berlin ist. Sie wurde 2005 entlassen, nachdem sie Strafanzeige wegen Betruges gegen ihren Arbeitgeber erstattet hatte, mit der Begründung, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhielten wegen Personalmangels keine angemessene Gegenleistung für die von ihnen getragenen Kosten.
.... Weiter lesen unter
http://www.juris.de/jportal/portal/page ... hricht.jsp
+++
Meinungsfreiheit gestärkt: Altenpflegerin siegt vor EGMR mit ‘Emmely’-Anwalt
Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter nicht kündigen, weil diese öffentlich auf Missstände im Unternehmen hinweisen. Diese sogenannten Whistleblower-Arbeitnehmer sind durch die Meinungsfreiheit geschützt, urteilte heute der Gerichtshof für Menschenrechte ( EGMR, Beschwerdenummer 28274/08 ). ...
http://www.juve.de/nachrichten/verfahre ... ely-anwalt
+++
Fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber verstößt gegen die Menschenrechtskonvention
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte sieht in Kündigung wegen "whistleblowing" Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung
Die fristlose Kündigung einer Altenpflegerin, die Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber erstattet hatte, weil ihrer Ansicht nach Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wegen Personalmangels keine angemessene Gegenleistung für die von ihnen getragenen Kosten erhielten, ist ungerechtfertigt. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und sah in der Kündigung eine Verletzung von Artikel 10 (Freiheit der Meinungsäußerung) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). ....
http://www.kostenlose-urteile.de/EuropG ... s12009.htm

„Whistleblower“
Gerichtshof schützt Meinungsfreiheit von Arbeitnehmern

Darf ein Arbeitnehmer über Missstände im Unternehmen öffentlich aufmerksam machen? Einer Berliner Altenpflegerin war deswegen fristlos gekündigt worden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht spricht ihr jetzt eine Entschädigung zu. ....
http://www.faz.net/artikel/C30190/whist ... 69774.html

Taube
Jr. Member
Beiträge: 54
Registriert: 11.05.2008, 08:44

Nachteile für die ArbeitnehmerInnen ausschließen

Beitrag von Taube » 22.07.2011, 13:11

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte war so nicht zu erwarten, hilft aber jetzt ungemein, die bundesdeutschen Politiker auf Trab zu bringen. Denn sie müssen endlich gesetzliche Vorschriften beschließen, die den ArbeitnehmerInnen bei der Benennung von Missständen Schutz gewähren. Frau Brigitte Heinisch konnte wohl nur deshalb bei den Richtern einen Erfolg verbuchen, weil ihre Beanstandungen in den Berichten des MDK ihre Bestätigung fanden. Wäre dem nicht so gewesen, hätte sie erheblich schlechtere Karten gehabt. Gleichwohl gönne ich Frau Heinisch den Erfolg vor dem Europäischen Gericht. Denn sie hat wohl eine Menge durchgemacht.
Das vorgestellte Urteil hilft im Moment vielen Pflegekräften leider nicht weiter. Denn sie wissen im vorhinein nie, wie am Ende die Beurteilung ihrer Mängelberichte eingeschätzt wird. Also warten wir auf den Gesetzgeber. Die von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk gestern herausgegebene Presseerklärung mahnt zur Vorsicht - ergänzt das kürzlich vorgelegte Buch zum Thema. Das halte ich uneingeschränkt für richtig. Denn die Rechtslage ist weiterhin schwammig.

Taube
Pflegesystem reformieren - Pflegebegriff erweitern und Finanzierung nachhaltig sichern!
Ich unterstütze daher:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Vivantes räumt frühere Pflegemängel ein

Beitrag von WernerSchell » 23.07.2011, 06:44

Weitere Presseberichte:

Vivantes räumt frühere Pflegemängel ein
greenpeace magazin online
Vivantes räumte ein, dass es in dem betreffenden Heim Pflegemängel gegeben habe, die auch vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) dokumentiert worden seien. Die Mängel seien aber inzwischen behoben, betonte Sprecherin Tschenett. ... »
http://www.greenpeace-magazin.de/index. ... 1167b4ac7a

Über Pflegemängel darf öffentlich informiert werden
HWelt
Neuss - Über Pflegemängel in einer Pflegeeinrichtung darf bei einem Interesse, das gegenüber dem Interesse des Unternehmens am Schutz seines Rufes und seiner Geschäftsinteressen überwiegt, öffentlich informiert werden. Das entschied heute, 21.07.2011, ... »
http://www.hwelt.de/c/content/view/8312/1/

Vivantes
Klinikbetreiber räumt frühere Pflegemängel ein

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) schließt der Berliner Klinikbetreiber Vivantes eine Wiedereinstellung der entlassenen Altenpflegerin Brigitte Heinisch nicht aus. "Sollte Frau Heinisch Interesse an einer Wiedereinstellung haben, bieten wir ihr an, ins Gespräch zu kommen", sagte Vivantes-Sprecherin Kristina Tschenett. Vivantes räumte ein, dass es in dem betreffenden Heim Pflegemängel gegeben habe, die auch vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen dokumentiert worden seien. Die Mängel seien aber behoben.
.... Weiter lesen unter
http://www.morgenpost.de/printarchiv/po ... l-ein.html

Krankenhäuser
Nach Urteil: Vivantes räumt Pflegemängel ein

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Kündigung einer Altenpflegerin hat die Vivantes GmbH eingeräumt, dass in der Vergangenheit Pflegemängel bestanden hätten. Diese seien inzwischen aber behoben.
..... Weiter unter
http://www.rbb-online.de/nachrichten/po ... antes.html
http://www.rbb-online.de/nachrichten/po ... iheit.html

Urteil erlaubt Arbeitnehmer-Kritik
Darf jetzt jeder über seine Firma motzen?

Von
GUIDO ROSEMANN
Wer als Arbeitnehmer Missstände am Arbeitsplatz offenlegt, kann künftig nicht mehr so einfach entlassen werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied am Donnerstag in Straßburg, dass die Entlassung einer Berliner Altenpflegerin rechtswidrig war: Sie hatte auf Pflegemängel hinweisen wollen und deshalb ihren Arbeitgeber wegen Betruges angezeigt.
---- (Weiter)
http://www.bild.de/ratgeber/geld-karrie ... .bild.html

Whistleblower-Urteil stärkt die Rechte von Angestellten
"Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) kritisierte das Urteil."
Handelsblatt (22.07.2011) .... http://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeb ... resseschau

Mitarbeiter dürfen Arbeitgeber verpfeifen
"Die Arbeitgeber wehren sich jedoch gegen neue Gesetze. "Eine gesetzliche Regelung zum Anschwärzen des Arbeitgebers ist gefährlich und überflüssig. Sie kann missbraucht werden, um Kollegen und das eigene Unternehmen ohne rechtfertigenden Grund bloßzustellen", heißt es bei der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA)." mehr
Die Welt (22.07.2011) ....
http://www.welt.de/print/die_welt/wirts ... eifen.html

Hundt: Berlin soll gegen «Whistleblower»-Urteil vorgehen
Hamburg (dpa) - Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt hat der Bundesregierung nahegelegt, gegen das Straßburger Urteil zur Meinungsfreiheit von Arbeitnehmern vorzugehen. .... Nach den Worten des Präsidenten der Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) dürfen Mitarbeiter mögliche Missstände nicht gleich an die Öffentlichkeit tragen. «Das würde den Pflichten zur gegenseitigen Rücksichtnahme innerhalb eines Betriebes eindeutig widersprechen.» Die Klärung solcher Vorgänge innerhalb des Unternehmens müsse «in jedem Fall Priorität haben», so Hundt...... Weiter lesen unter
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1183810
http://www.brennessel.com/brennessel/ne ... ?ID=111759

+++

Siehe auch die Hinweise zu Presseinfos unter
viewtopic.php?t=16116
Zuletzt geändert von WernerSchell am 24.07.2011, 10:23, insgesamt 2-mal geändert.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Dieter Radke
Full Member
Beiträge: 168
Registriert: 13.11.2005, 16:46

Pflegemängel - "Dienstwege" einhalten !

Beitrag von Dieter Radke » 23.07.2011, 14:16

WernerSchell hat geschrieben: ..... Obwohl der Entscheidung des EGMR richtungsweisenden Charakter zukommt, sollten ArbeiternehmerInnen bei Mitteilungen / Anzeigen über Pflegemängel die allgemein geltenden Regeln über betriebliche Beschwerden nicht außer Acht lassen. Solange nämlich nicht entsprechend den seit Jahren erhobenen Forderungen von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk eine arbeitnehmerfreundliche Novellierung des § 612a Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) aufgegriffen ist, bleiben bei einer Öffentlichmachung von Mangelsituationen Risiken. Solche Risiken hat auch das Urteil des EGMR, das sich auf einen ganz konkreten Einzelfall bezieht, nicht vollständig beseitigen können.
Es kann daher nur empfohlen werden, den in der im Juni 2011 vorgelegten Buchveröffentlichung „100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen“ (ISBN 978-3-89993-767-1, Kunz Verlag, Buchreihe der Schlüterschen, Hannover) aufgezeigten Handlungsanleitungen Aufmerksamkeit zu schenken. ....
Hallo Forum,

die vorgestellte Entscheidung ist auf den ersten Blick beeindruckend und erscheint so, als seien nun viele Probleme im Umgang mit Pflegemängeln gelöst. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwer hat aber recht, wenn zur Vorsicht gemahnt wird. Denn Gerichtsentscheidungen regeln normalerweise nur einen konkreten Einzelfall, wie auch hier. Darüber hinaus kann ein Urteil aber auch eine Art "Signalwirkung" haben. Dabei muss aber immer der zugrunde liegende Sachverhalt Berücksichtigung finden.
Die Beanstandungsfälle, die es in Pflegeeinrichtungen gibt, liegen aber nicht, oder noch nicht so, wie bei Frau Heinsich. Frau Heinisch hatte nämlich eine ganze Menge von Überlastungsanzeigen geschrieben und fand schließlich auch durch einen umfänglichen MDK-Bericht eine Stütze. Nur diese Umstände haben die Entscheidung des EGMR herbei führen können.
Es muss daher den Pflegekräften weiterhin empfohlen werden, bei Mangelsituation die vielfältigen "Dienstwege" zu beachten und nur in Ausnahmesituationen öffentlich Alarm zu schlagen. Dafür votiert auch Herr Schell in seinem aktuellen Buch (sehr lesenswert).
Wer jetzt den Pflegekräften generell anempfiehlt, mit ihren Mängelberichten in die Öffentlichkeit zu gehen, erweist diesem Personenkreis einen Bärendienst.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter
Menschenwürdige Pflege ohne Ausnahme! - Dafür müssen wir alle eintreten.

Lutz Barth
phpBB God
Beiträge: 1148
Registriert: 26.12.2007, 10:05
Kontaktdaten:

Entscheidungstext!

Beitrag von Lutz Barth » 23.07.2011, 15:21

Hilfreich für eine Bewertung könnte die Entscheidung im Volltext sein; kann hier vielleicht jemand einen entsprechenden Link mitteilen, wo die Entscheidung im Volltext nachzulesen ist?

In der Presse werden offensichtlich "nur" Auszüge aus der Entscheidung vorgestellt, wobei es sinnvoll ist, die Entscheidungsgründe im Kontext nachzulesen, um zu einer Bewertung gelangen zu können.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

thorstein
Sr. Member
Beiträge: 457
Registriert: 04.03.2008, 22:22

Beitrag von thorstein » 23.07.2011, 22:12

http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view. ... n=hudoc-en

Not in german - und ob es der Volltext ist, weiss ich auch nicht.

Herbert Kunst
phpBB God
Beiträge: 894
Registriert: 13.11.2005, 13:48

Fall Heinisch - Entscheidungstext bleibt abzuwarten

Beitrag von Herbert Kunst » 24.07.2011, 09:55

Lutz Barth hat geschrieben:Hilfreich für eine Bewertung könnte die Entscheidung im Volltext sein; kann hier vielleicht jemand einen entsprechenden Link mitteilen, wo die Entscheidung im Volltext nachzulesen ist?
In der Presse werden offensichtlich "nur" Auszüge aus der Entscheidung vorgestellt, wobei es sinnvoll ist, die Entscheidungsgründe im Kontext nachzulesen, um zu einer Bewertung gelangen zu können.
Hallo Herr Barth,
der komplette Text liegt offensichtlich zur Zeit nur in englischer Sprache vor. Daher tendiere ich auch im Moment dazu, ein wenig Zurückhaltung zu üben. Selbst die bekannt gewordenen Leitsätze bzw. grundsätzlichen Urteilsaussagen deuten an, dass zur Euphorie eigentlich (noch) keine Veranlassung besteht. Wie schon ausgeführt wurde, bezieht sich die Entscheidung auf den bekannten Sachverhalt von Frau Heinisch. Und insoweit stellten sich schon vielfältige Fragen, ob denn die bundesdeutschen Arbeitsgerichte korrekt geurteilt haben.
Ich neige daher auch dazu anzunehmen, dass ArbeiternehmerInnen in Deutschland bis zu einer gesetzlichen Abklärung gut beraten sind, mit "Missstandsmeldungen" in Richtung Öffentlichkeit - also außerhalb des Betriebes bzw. der zuständigen Behörden - Zurückhaltung zu üben.
Gruß Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

Pflegefan
Jr. Member
Beiträge: 83
Registriert: 16.01.2007, 13:48

Pflegemängel und die Öffentlichkeit

Beitrag von Pflegefan » 24.07.2011, 13:02

Die hier vorgestellte Entscheidung des EGMR ist begrüßenswert. Sie bringt das Thema - Pflegemängel und wie damit umgehen - in den Blick der Verantwortlichen. Das Urteil selbst bringt nicht die Lösung, aber die jetzt anlaufenden Diskussionen erscheinen hilfreich. Am Ende sollte eine gesetzliche Regelung stehen, die Klarheit schafft.
Ich teile die Auffassung, dass zur Zeit alle Pflegekräfte gut beraten sind, mit Beschwerden und Anzeigen in Richtung Öffentlichkeit vorsichtig umzugehen.

Pflegefan
"Die Menschenwürde ist unanstastbar" (Art. 1 Grundgesetz). Dies muss in der Pflege oberste Handlungsmaxime sein - für alle!

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Pflegeheim-Kritiker Schell redet wieder Klartext

Beitrag von WernerSchell » 25.07.2011, 17:37

Pflegeheim-Kritiker Schell redet wieder Klartext
Bericht im Stadt Kurier Der Lokalanzeiger für Neuss am SonntagAusgabe 24.07.2011 hier
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... artext.php
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Altenpflegerin zu Unrecht entlassen

Beitrag von Presse » 26.07.2011, 06:25

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Altenpflegerin zu Unrecht entlassen
Straßburg – Ein Mitarbeiter darf Missstände an seinem Arbeitsplatz anprangern, ohne deshalb mit einer fristlosen Kündigung rechnen zu müssen. Zu dieser Ansicht gelangten die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall einer Altenpflegerin.
.... (weiter)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... lassen.htm

EGMR schützt Whistleblower
Der Arbeitgeber darf sog. Whistleblower, d. h. Mitarbeiter, die Missstände publik machen, nicht fristlos entlassen (EMGR, Ut. V. 21.7.2011 – 28274/08 .... (weiter)
http://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/u ... 2011/07/25

Service
phpBB God
Beiträge: 1828
Registriert: 14.09.2006, 07:10

Kampf gegen Pflegemissstände > http://www.brigitte-sydow.

Beitrag von Service » 26.07.2011, 06:34

Ich kämpfe schon seit vielen Jahren gegen Pflegemissstände
>>>> http://www.brigitte-sydow.de

Antworten