Fixierung unterblieb - Wer haftet bei Sturz?

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Mirko
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Fixierung unterblieb - Wer haftet bei Sturz?

Beitrag von Mirko » 15.02.2004, 15:02

Hallo liebes Forum!

Wenn eine richterliche Genehmigung zur Fixierung eines Bewohners vorliegt und diese "nicht" vom Pflegepersonal durchgeführt wurde, haften wir dann bei einem Sturz?
Bsp.: Genehmigung zum Bettgitter hochziehen wurde auf Wunsch von Angehörigen nicht durchgeführt, da es vorgekommen ist, dass die Bewohnerin drüberstieg. Bewohnerin ist aber nachts aufgestanden und gefallen. Wer ist nun verantwortlich ?
Hoffe auf Antwort!

Gruß Mirko

WernerSchell
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Haftung nach den Einzelumständen !

Beitrag von WernerSchell » 16.02.2004, 19:39

Sehr geehrter Fragesteller (Mirko),

wenn eine Fixierung angeordnet und vom Betreuer genehmigt wurde, wird sie, so nehme ich an, auch für zwingend notwendig befunden worden sein. Daher erfolgte ja auch eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung (so der Hinweis). Wenn sich aus konkreten ärztlichen Anordnungen nichts anderes ergibt, wird die Fixierung im verfügten Umfange wohl auch durchzuführen sein.
Wenn das Pflegepersonal eigenmächtig eine Fixierungsanordnung ohne handfeste Rechtfertigungsgründe unterläßt, ist dies sicherlich eine Pflichtwidrigkeit. Angehörige können zwar ihre Wünsche in die pflegerische und medizinische Versorgung einbringen, sind aber, soweit dort nicht die „Rechtliche Betreuung“ angesiedelt ist, rechtlich zu nichts befugt. D.h., sie können und dürfen eine notwendige im Sicherheitsinteresse eines Bewohners liegende Maßnahme nicht aushebeln. Lediglich der Betreuer kann wirksame Verfügungen treffen.
Wer nun letztlich bei einem Sturz eines Bewohners Verantwortung zu tragen hat, hängt von den Einzelumständen ab. Es müsste näher untersucht werden, wer hat was wem gegenüber angeordnet? Welche konkreten Einzelinstruktionen lagen vor? Gab es Gründe, in der konkreten Situation von einer Fixierung abzusehen? Usw.
Wenn zurückliegend eine Fixierung nicht für ausreichend befunden wurde (Bettgitter wurde überstiegen), muss im Übrigen nochmals nachgedacht werden, ob diese Sicherungsmaßnahmen unter den gegebenen Umständen ausreichend sind.
Hinsichtlich der Haftung finden Sie umfängliche Informationen mit rd. 280 komprimierten Gerichtsentscheidungen in meinem Onlinebuch „Pflegerecht im Spiegel der Rechtsprechung“. Adresse: http://www.pflegerechtportal.de !

Zum Thema --> Sturz gibt es in diesem Forum zahlreiche Texteinstellungen; siehe z.B. unter:
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Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
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Marie_Luise_Kuntz

Fixierung unterblieb - Wer haftet bei Sturz?

Beitrag von Marie_Luise_Kuntz » 21.02.2004, 11:43

....Wenn eine richterliche Genehmigung zur Fixierung eines Bewohners vorliegt und diese "nicht" vom Pflegepersonal durchgeführt wurde, haften wir dann bei einem Sturz? ....
Guten Morgen Mirko,
die Nichtdurchführung einer angeordneten Fixierung ist auf jeden Fall eine Pflichtwidrigkeit. Wenn die Fixierung angeordnet war, um einen Sturz zu vermeiden, sehe ich hier das Pflegepersonal in der Verantwortung - Haftung!
Im Übrigen stimme ich Herrn Schell vollinthaltlich zu.
MfG
Marie-Luise Kuntz

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