Heimrecht in Hessen

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Heimrecht in Hessen

Beitrag von Presse » 23.06.2010, 06:51

Hessen streitet über Pflege
Landesregierung lehnt SPD-Entwurf für Heimgesetz ab

WIESBADEN (ine). Die Hessische Landesregierung arbeitet derzeit an einem Entwurf für ein Pflegeschutzgesetz. Den Vorschlag der SPD lehnt sie ab. Dr. Ralf-Norbert Bartelt, sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, begründet dies damit, der SPD-Entwurf für ein Heimgesetz, gehe nicht weit genug, sondern "erschöpft sich in der Wiederholung der bundesgesetzlichen Vorgaben." .... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=608456

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Föderalismus bringt Heimrecht komplett in Schieflage

Beitrag von Anja Jansen » 23.06.2010, 07:10

Föderalismus bringt Heimrecht komplett in Schieflage

Der Streit in Hessen um ein neues Heimrecht sollte Veranlassung geben, nochmals darüber nachzudenken, ob wir überhaupt auf dem richtigen Weg sind. 16 Länder-Heimgesetze und dazu bundesrechtliche Vorgaben. Ein wirkliches Durcheinander. Für Bewohner, Angehörige, Pflegekräfte ... usw. wird das Zurechtfinden in diesem Wirrwarr an Vorschriften immer komplizierter. Und der Druck auf das Personal bezüglich der Leistungsanforderungen wird immer größer - und unerträglicher. Wer kann das eigentlich noch verstehen.
Brauchen wir nicht endlich einen Politiker-TÜV?

Anja
Es ist mehr Aufmerksamkeit für dementiell erkrankte Menschen nötig. Unser Pflegesystem braucht deshalb eine grundlegende Reform!

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Beitrag von johannes » 25.06.2010, 16:58

Ein Politiker-TÜV ist schon lange überfällig. Aber diese werden ihn nicht zulassen, befürchte ich.
Ein Mensch funktioniert nicht - er lebt!

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Heimrecht in Hessen ... geht neue Wege

Beitrag von Presse » 09.03.2011, 07:55

Sozialminister Stefan Grüttner lobt vor allem die Berücksichtigung von Verbraucherschutz und Bürokratieabbau

Wiesbaden. Als „sehr innovativ“ hat der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner heute den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP zu einem Hessischen Betreuungs- und Pflegegesetz bezeichnet. „Im Gegensatz zu anderen Gesetzentwürfen oder schon verabschiedeten Nachfolgegesetzen zum Heimgesetz geht der von den Regierungsfraktionen vorgelegte Entwurf neue Wege. Er umfasst nicht nur stationäre Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen, sondern auch ambulante Betreuungs- und Pflegedienste und Vermittlungsagenturen von ausländischen Pflegekräften“, sagte der Sozialminister anlässlich der Ersten Lesung des Hessischen Pflege- und Betreuungsgesetzes im Landtag.

„Allen älteren Menschen, volljährigen pflegebedürftige Menschen und volljährigen Menschen mit Behinderung, die gegen Entgelt betreut oder gepflegt werden, kommen die verbraucherschützenden Aspekte des Gesetzentwurfs zugute.“ Der Gesetzentwurf setze konsequent die hessische Politik „ambulant vor stationär“ um, lobte der Sozialminister: „Die meisten älteren Menschen leben in ihrem eigenen Zuhause. Von den 187.000 pflegebedürftigen Menschen in Hessen werden knapp 88.000 durch ambulante Pflegedienste oder in stationären Einrichtungen betreut. Reine Altenheime wie noch vor 20 Jahren gibt es so gut wie nicht mehr in Hessen.“

Ein wichtiger Aspekt des Entwurfes sei das Recht auf gewaltfreie und menschenwürdige Pflege. „Anders als in vielen anderen Gesetzentwürfen oder schon verabschiedeten Gesetzen wird im Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP verdeutlicht, dass dieses Recht auf gewaltfreie und menschenwürdige Pflege auch justiziabel ist. Und genau darauf kommt es an. Bloße Absichtserklärungen reichen nicht aus. Der Träger muss für eine menschenwürdige und gewaltfreie Pflege Sorge tragen“, betonte Grüttner. Konkret heiße dies: Prävention, Schutz, Schulungen zur Verhinderung freiheitsentziehender Maßnahmen und Sanktionen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten.

„Aus der jeweiligen Konzeption muss hervorgehen, ob der Träger und die Beschäftigten sich mit dem Problemfeld Gewaltvermeidung auseinandersetzen. Dahingehend müssen die Pflegekräfte, die Pflegedienst- sowie die Heimleitungen jährlich Fortbildungsmaßnahmen nachweisen“, so der Sozialminister weiter. Begrüßenswert sei zudem der Abbau der Dokumentationsverpflichtung. Grüttner: „Oftmals wird von allen Beteiligten darüber geklagt, dass sich Pflegekräfte zu viel mit Dokumentation beschäftigen müssen und zu wenig Zeit für die Pflege haben. Die Regelungen im Gesetzentwurf packen dieses Problem an.“ So soll die Dokumentation nur noch vorgehalten werden. Die Pflicht dazu entfällt.

„Dadurch kommt es landesrechtlich zu Erleichterungen. Es obliegt nunmehr dem Träger, was er an Dokumentation für seinen Betrieb oder für etwaige Streitigkeiten vorhält. Dadurch kann der Schwerpunkt der Tätigkeit mehr auf die Pflege gelegt werden“, erklärte der Sozialminister. „Es geht um gutes Leben im Alter, aber auch um ein solches für pflegebedürftige volljährige Menschen und volljährige Menschen mit Behinderung, und genau das setzen die Regierungsfraktionen mit ihrem verbraucherschützenden Entwurf um. Fazit: Ein rundum gelungener Gesetzentwurf“, sagte Grüttner abschließend.

Quelle: Pressemitteilung vom 03.03.2011
Pressestelle: Hessisches Sozialministerium
Pressesprecherin: Susanne Andriessens, Dostojewskistr. 4, D-65187 Wiesbaden
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Heimrecht in Hessen ... geht neue Wege

Beitrag von Rita Reinartz » 09.03.2011, 08:04

Presse hat geschrieben: .... „Im Gegensatz zu anderen Gesetzentwürfen oder schon verabschiedeten Nachfolgegesetzen zum Heimgesetz geht der von den Regierungsfraktionen vorgelegte Entwurf neue Wege. Er umfasst nicht nur stationäre Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen, sondern auch ambulante Betreuungs- und Pflegedienste und Vermittlungsagenturen von ausländischen Pflegekräften“, ..... „Allen älteren Menschen, volljährigen pflegebedürftige Menschen und volljährigen Menschen mit Behinderung, die gegen Entgelt betreut oder gepflegt werden, kommen die verbraucherschützenden Aspekte des Gesetzentwurfs zugute.“ ....
Ich halte die neuen Aspekte, auch die ambulanten Bereiche in die staatliche Überwachung mit einzubinden, für richtig. Man darf gespannt sein, ob der Entwurf auch so beschlossen wird und welche Auswirkungen sich für die anderen Länderheimgesetze ergeben.

MfG Rita
Menschenwürdegarantie bedarf bei der Umsetzung entsprechender Rahmenbedingungen. Insoweit gibt es aber Optimierungsbedarf!

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Heimrecht Länderrecht? = Qualität endgültig adieu!

Beitrag von WernerSchell » 03.10.2016, 07:49

Am 03.10.2016 bei Facebook gepostet:
Einheit Deutschland - 03.10.2016 ist Gedenktag für die BürgerInnen des Landes. - Es sollte, trotz aller Freude, kritisch bemerkt werden, dass die durchgeführten Föderalismusreformen in Deutschland für das Pflegesystem deutliche Nachteile gebracht haben. Während die Pflegeversicherung und das Vertragsrecht Bundesangelegenheiten blieben, hat man die heimrechtlichen Vorschriften (Organisationsstrukturen, Aufsicht usw.) komplett in die Länderkompetenz überstellt mit dem Ergebnis, dass es nun 16 verschiedene Heimgesetze mit unterschiedlichsten Ausführungsvorschriften gibt. Unübersichtlichkeit im Pflegesystem ist die Folge. Das Nachsehen haben die pflegebedürftigen Menschen bzw. ihre Angehörigen. Aber auch die Pflegekräfte sind durch unzureichende und voneinander abweichende Stellenschlüssel betroffen.- Auf die Fehlentwicklungen wurde seinerzeit (2005 …) in vielfältiger Weise aufmerksam gemacht. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat in einer Pressemitteilung vom 23.04.2019 alles noch einmal auf den Punkt gebracht > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php Leider blieben die Forderungen / Warnungen unberücksichtigt! - Werner Schell (Quelle: viewtopic.php?f=3&t=3508 )
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Ab August: Keine Mehrbettzimmer in Pflegeheimen mehr

Beitrag von WernerSchell » 03.04.2018, 08:01

Drohen Engpässe in NRW-Pflegeheimen?
Ab August: Keine Mehrbettzimmer in Pflegeheimen mehr
Ein Fünftel der Heime schafft die Vorgabe nicht
Private Anbieter warnen vor Engpässen

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Rund 550 Pflegeeinrichtungen in NRW müssen zum 1. August mit einem Belegungsstopp rechnen, weil sie die Einzelzimmerquote oder die Anforderungen an die sanitären Einrichtungen nicht erfüllen. Laut Wohn- und Teilhabegesetz in NRW dürfen in bestehenden Häusern nur noch 20 Prozent der Zimmer Doppelzimmer sein, in neuen gar keine.
... (weiter lesen unter) ... https://www1.wdr.de/nachrichten/pflegeh ... r-100.html

Dazu weiter unter viewtopic.php?f=4&t=22748
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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