Zusätzliche Betreuungskräfte nach §87b SGB (Demenzbetreuung)

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Rosa
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Zusätzliche Betreuungskräfte nach §87b SGB (Demenzbetreuung)

Beitrag von Rosa » 15.12.2009, 11:35

Ich begrüße alle herzlich.

Ich habe durch Zufall dieses Forum gefunden. Mich beschäftigt zur Zeit ein Thema, welches ich auch schon auf anderen Seiten/Foren zur Diskussion gestellt habe.

Kurz zu meiner Person : weiblich, 52 jahre, zur Zeit in ungekündigter Stellung, ich arbeite im Verkauf.
Ich habe keine Erfahrung auch keine Ausbildung in einem Pflege, Sozialen, oder medizinischen Beruf.

Aber ich würde mich beruflich noch mal gern verändern.
Dazu habe ich mich an verschiedenen Schulen, Jobcenter usw. beraten lassen.

Mir wurde von vielen empfohlen, der 6 wöchigen Lehrgang
Zusätzliche Betreuungskräfte nach §87b SGB .

Um damit demenzkranke Menschen zu betreuen.

Grund für die Empfehlung, dieser Job wird sehr gebraucht und Menschen mit diesem Zertifikat gesucht.

Interesse von meiner Seite ist da, ABER auch ein großer Zweifel.

Ich freue mich sehr, wenn mir jemand noch dazu was raten kann.

Ich habe mich zum Krankheitsbild Demenz sehr belesen.

Und daher kommt mir, mit einem Kurs von NUR 6 Wochen sehr großer Zweifel, ob diese Zeit echt ausreichend ist, um selbstständig
mit Kranken zu arbeiten.

Daher meine direkten Frage:

-ist man nach 6 Wochen genug gerüstet, um der Aufgabe gerecht zu werden ?

oder

-ist man mit diesem 6 Wochen Kurs NUR eine Hilfskraft und arbeitet gar nicht selbstständig , sondern unter Aufsicht einer richtig ausgebildeten Fachkraft ? (also nur Handlangertätigkeiten)

-ist es überhaupt okay, mit einem Alter von 52 jahren noch solche Jobs in Betracht zu ziehen udn darin zu arbeiten ? (belastbar : körperlich, wie auch psychisch bin ich noch sehr)

Diese Bedenken stellen sich mir, weil wie ich schrieb ja einen sicheren Job habe. (auch keine Kündigung in Sicht ist) Ich aber selbst kündigen müsste, wenn ich den Lehrgang mitmachen will. Ich dann auch nicht mehr meinen jetzigen Job bekomme. Es also auch ein kleines Risiko stellt, falls es mir dann im Betreuungsjob gar nicht gefällt. Solche Aufgaben sind total neu für mich.

Daher bin ich sehr am überlegen, was tun.

Ich freue mich sehr über Antworten.

thorstein
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Beitrag von thorstein » 15.12.2009, 13:23

Hallo Rosa,

zunächst einmal solltest du überprüfen, ob du überhaupt mit demenzkranken zurecht kommst. Einfach in das nächste Pflegeheim gehen und ehrenamtlich einen Demenzkranken betreuen.

Hilfskraft bedeutet nicht unselbständig, schon gar nicht in der Altenpflege. Ich würde sehr darauf achten, ob die Einrichtung über ein Konzept für die Demenzbetreuung verfügt (nicht nur auf dem Papier!)

6 Wochen reichen natürlich nicht aus. Eigenstudium ist in jedem Fall wertvoll. Entscheidend ist aber eine kompetente Einarbeitung.

Wie groß der Druck bei dir ist, etwas Neues anzufangen, mußt du wohl selbst entscheiden. Aber die Risiken sind dir ja bewußt.

Anja Jansen
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Betreuungsassistenten (BA) - ergänzende Hilfen

Beitrag von Anja Jansen » 16.12.2009, 08:30

Betreuungsassistenten (BA) - ergänzende Hilfen

Hallo Rosa,

Betreuungsassistenten (BA) sind Arbeitnehmer und damit, wie alle anderen, auch Weisungen unterworfen. BA sollen keine Pflegeleistungen erbringen, sondern nur ergänzend bei der Betreuung und Aufsicht helfen. Darauf ist auch die kurze Ausbildung abgestellt. BA können somit auch keine Pflegefachkräfte ersetzen, sie sollen nur ergänzend eingesetzt werden. Dafür gibt es von den Pflegekassen Geld.

Siehe zum Thema in diesem Forum zahlreiche Beiträge unter
viewtopic.php?t=9510&highlight=betreuungsassistent
viewtopic.php?t=12608&highlight=betreuungsassistent
viewtopic.php?t=12373&highlight=betreuungsassistent
viewtopic.php?t=9547&highlight=betreuungsassistent
viewtopic.php?t=12374&highlight=betreuungsassistent
viewtopic.php?t=12368&highlight=betreuungsassistent

Meine Empfehlung, dort nachlesen und dann vielleicht noch einmal mit konkreten Fragen melden.

MfG Anja
Es ist mehr Aufmerksamkeit für dementiell erkrankte Menschen nötig. Unser Pflegesystem braucht deshalb eine grundlegende Reform!

Gaby Modig
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Unterstützungsleistungen von BA eigentlich ganz hilfreich

Beitrag von Gaby Modig » 25.12.2009, 15:17

Hallo,
Anja hat die Situation für BA kurz und bündig beschrieben. Unterstützungsleistungen von BA sind eigentlich ganz hilfreich, solange diese Kräfte nicht als Billigpflegepersonen missbraucht werden. Allerdings können die BA nicht nicht den Pflegenotstand beheben. Dazu braucht es weiterer Kraftanstrengungen im Rahmen einer vernünftigen Pflegereform.
MfG
Gaby
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

Rauel Kombüchen
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Pflegepersonal weiterhin einfordern

Beitrag von Rauel Kombüchen » 28.02.2010, 08:02

Hallo und guten Morgen Forum!

Ich erfuhr erst gestern von einer Betreuungskraft, dass sie mit einigem Erfolg in einem Heim angestellt ist und dort hilfreich für Demenzkranke eingesetzt wird, ohne Pflegeleistungen erbringen zu müssen. Allerdings wurde deutlich, dass der Pflegenotstand durch die Einstellung von Betreuungsassistenten nicht annähernd behoben werden kann. Es ist wie mit dem Tropfen auf dem heißen Stein. Es muss also dabei bleiben, dass wir alle hartnäckig eine Pflegereform mit merkbaren Personalzuwächsen in der Pflege einfordern!

MfG Rauel
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!

Heim-Mitwirkung
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Re: Zusätzliche Betreuungskräfte nach §87b SGB (Demenzbetreu

Beitrag von Heim-Mitwirkung » 28.03.2015, 10:08

Zusätzlich Betreuungskräfte in Pflegeheimen - Für pflegerische Hilfstätigkeiten missbraucht!

Bundesgesundheitsminister Gröhe verkündet jede Menge Verbesserungen, die die Bundesregierung im Pflegebereich auf den Weg gebracht hat oder noch auf den Weg bringen will. So ist seit Anfang diesen Jahres es möglich, dass Pflegeheimbetreiber mehr zusätzliche Betreuungskräfte einsetzen können, ohne dass es sie etwas kostet. Nun ist erneut deutlich geworden, dass dieses Angebot zu einem nicht geringen Teil missbräuchlich genutzt wird.

Eigentlich sollen sie für pflegebedürftige Menschen in stationären Einrichtungen lediglich für ein wenig Abwechslung und Beschäftigung sorgen. Das hat der Gesetzgeber in der so genannten Betreuungskräfte-Richtlinie aus 2008 eindeutig geregelt und als Beispiel dafür u.a. genannt: Malen, Basteln, Singen und Musizieren, Spazieren gehen, Spielen, Vorlesen und so weiter. Ziel ist es, den Betroffenen durch die zusätzlichen Angebote mehr Zuwendung und eine höhere Wertschätzung entgegenzubringen, ihnen mehr Austausch mit anderen Menschen und mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. In nicht seltenen Fällen übernehmen sie allerdings Tätigkeiten wie Essen und Trinken anreichen, Toilettengänge begleiten oder Hilfstätig­keiten bei der Pflege. Zulässig ist das nicht – aber kontrolliert und verhindert wird es auch nicht.

Das ist das Ergebnis der aktuellen, nicht repräsentative Online-Umfrage zu „Erfahrungen mit Betreuungskräften nach § 87b SGB XI“, die sich insbesondere an pflegebetroffene Menschen in Pflegeheimen, an Betreuungskräfte sowie an Pflegekräfte richtete. Über eMail und diverse Pflegeforen im Internet (FaceBook) wurde um Teilnahme gebeten. „Es zeigt sich erneut, dass zusätzliche Betreuungskräfte im Pflegebereich nicht nur für die gesetzlich vorgesehenen Tätigkeiten eingesetzt werden“, so Reinhard Leopold von der Selbsthilfe-Initiative „Heim-Mitwirkung“, der die Umfrage mit Unterstützung der Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung e.V. (BIVA) durchgeführt hat.

Von allen Teilnehmern der Umfrage antworteten immerhin 30% namentlich und gaben mit ihren möglichen Anmerkungen und Zusatzinfos deutliche Hinweise auf die Probleme und Schwach­stellen, die sie wahrnehmen. Einige Zitate: „Die § 87b-Kräfte müssen in der Pflege und in der Hauswirtschaft helfen. Für originäre Aufgaben bleibt extrem wenig Zeit, die darüber hinaus noch personenabhängig verwendet wird, d.h. es gibt Lieblinge und Anti-Lieblinge für die Betreuung.“ „Dort ist es im Moment nicht mehr schön als 87b Assistent/in zu arbeiten, 87b Kräfte werden zu pflegerischen Tätigkeiten (BW waschen, Toilettengänge, Essen reichen) genötigt, wer nicht mitspielt wird gemoppt und kann gehen wenn es ihm nicht passt. Zeit für die Betreuung bleibt kaum.“ „Es herrscht erheblicher Fachkräftemangel in Pflegeeinrichtungen; Tendenz steigend. … Die Betreuungskräfte werden hausintern vermehrt eingesetzt für Wäsche- Küchenverteilung, Botengänge etc. Für Begleitungen z.B. zum Arzt bleibt keine Zeit.“ „Ich würde mir als pädagogische Fachkraft wünschen, dass stärker auf jährliche Weiterqualifizierung / Fortbildung der 87b Kräfte geachtet wird, die Austausch und Anregungen außerhalb der Institution brauchen! Aber noch mehr wünsche ich ganz klare Vorgaben, welche Aufgaben NICHT zu den Aufgaben von 87b-Kräften gehört.“

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hatte 2012 in einer repräsentativen Studie zu Betreuungskräften in Pflegeeinrichtungen festgestellt. dass zwischen 70 und 80% der Betreuungskräfte täglich Nahrung und Getränke anreichen, knapp 50% Toilettengänge unterstützen und über 20% beim Waschen und Ankleiden der Bewohner helfen.

Zu ähnlich hohen Ergebnissen kommt die aktuelle nicht repräsentative Online-Umfrage. Bei der Frage „Welche Aktivitäten werden durch Betreuungskräfte unterstützt?“ antworteten 60%, dass sie auch Essen und Trinken anreichen, rund 34% auch Toilettengänge unterstützen und fast 20% sogar pflegerische Hilfstätigkeiten ausüben.

Abgesehen von der Unzulässigkeit – streng genommen ist es Leistungsbetrug – kann auch die haftungsrechtliche Situation bedenklich sein. Wer ist verantwortlich, wenn sich ein Bewohner beim Anreichen von Nahrung verschluckt, beim Toilettengang stürzt oder eine Betreuungskraft bei der Körperhygiene angegriffen und verletzt wird, weil die zu pflegende, demente Person eine Handlung nicht versteht oder missdeutet? Ein Problembewusstsein besteht dazu weder bei der Mehrheit der Betreuungs­kräfte noch bei den Pflege-, Wohnbereichs- oder Einrichtungsleitungen.

Seit Januar 2015 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit zusätzliche Betreuungskräfte einzusetzen deutlich erhöht. Werden künftig noch mehr pflegerische Unterstützungstätigkeiten den professionellen Pflegekräften abgenommen? Werden einige Anbieter so die Gewinn- und Renditemarge noch weiter erhöhen können? Anreiz genug dürfte dabei die Tatsache sein, dass die Kosten für die 87b-Kräfte allein von den Pflegekassen getragen werden und somit die Kosten-Kalkulation der Anbieter nicht belasten.

Hier sind Gesetzgeber und Pflegekassen gefordert geeignete Kontroll- und Nachweismöglich­keiten zu schaffen, um den Leistungsmissbrauch konsequent zu unterbinden und Vergehen zu sanktionieren.

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PRESSE-INFO | 27.03.2015 | (4.244 Zeichen mit Leerzeichen, inkl. Headlines)
[Bildunterschrift: Betreuungskräfte sollen begleiten, aber nicht pflegen! - Foto: Reinhard Leopold]
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Reinhard Leopold c/o HEIM-MITWIRKUNG
Unabhängige Selbsthilfe-Initiative für Pflegebetroffene
- Internet- und Öffentlichkeitsarbeit -
Rembertistraße 9
28203 Bremen
Tel.: 0421 / 33 65 91 20
Skype: Heim-Mitwirkung
eMail: presse @ heim-mitwirkung.de
Internet: http://www.heim-mitwirkung.de
______________________________________

"Heim-Mitwirkung.de"
Unabhängige Selbsthilfe-Initiative von Angehörigen und Ehrenamtlichen, gegründet Anfang 2006 in Bremen, engagiert sich generationsübergreifend in der Heim-Mitwirkung. Ziel ist die Verbesserung der Interessenvertretung insbesondere von Heim-Bewohnern sowie von pflegenden und begleitenden Angehörigen.

___________________________

Siehe dazu auch "Neue, billige Arbeitskräfte in der Pflege?"
Zuletzt geändert von Heim-Mitwirkung am 29.03.2015, 17:53, insgesamt 2-mal geändert.
Reinhard Leopold c/o SHG Angehörige u.
Ehrenamtliche in der Heimmitwirkung
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Zusätzliche Betreuungskräfte nach §87b SGB (Demenzbetreuung)

Beitrag von WernerSchell » 28.03.2015, 16:59

Die in Rede stehenden Betreuungskräfte sind nicht qualifiziert, pflegerische Tätigkeiten auszuführen. Dennoch lassen die Ausbildungsrichtlinien solche Verrichtungen zu.
Das ist ein Verstoß gegen den § 11 SGB XI und in keiner Weise mit dem vertraglichen Sorgfaltsgebot vereinbar. Der Gesetzgeber will so die "Billig-Pflege" fördern.
Das ist nicht hinnehmbar! - Siehe auch > Pflegereform 2014 des Bundes bleibt weit hinter den pflegerischen Erfordernissen und Erwartungen zurück
> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... rm2014.pdf
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WernerSchell
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Betreuungskräfte - Amateure im Altenheim

Beitrag von WernerSchell » 01.06.2015, 10:04

Amateure im Altenheim
Deutsche Pflegeheime greifen gern auf angelernte Quereinsteiger zurück.
Häufig müssen sie Aufgaben der Pfleger übernehmen. Das ist nicht erlaubt –
und für die alten Menschen gefährlich
.
Quelle: Die Welt
http://www.welt.de/print/wams/wirtschaf ... nheim.html
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Re: Betreuungskräfte - Amateure im Altenheim

Beitrag von Heim-Mitwirkung » 01.06.2015, 10:32

WernerSchell hat geschrieben:Amateure im Altenheim
Deutsche Pflegeheime greifen gern auf angelernte Quereinsteiger zurück.
Häufig müssen sie Aufgaben der Pfleger übernehmen. Das ist nicht erlaubt –
und für die alten Menschen gefährlich
.
Quelle: Die Welt
http://www.welt.de/print/wams/wirtschaf ... nheim.html
Weitere Medien berichten:

BIVA kritisiert regelwidrigen Einsatz von Betreuungskräften nach §87b
http://www.biva.de/biva-kritisiert-rege ... nach-§87b/

"87b-Kräfte führen häufig betreuungsfremde Tätigkeiten aus"
http://www.altenpflege-online.net/Infop ... keiten-aus

- Altenheime setzen unqualifiziertes Personal ein
http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/p ... -1.2500719

- Altenheime setzen vermehrt Angelernte für Pflege ein
http://www.abendblatt.de/politik/deutsc ... e-ein.html

"Für pflegerische Hilfstätigkeiten missbraucht!"
http://www.bremen.de/fastmedia/36/185_Juni_15.pdf
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Betreuungskräfte - lösen keine Pflegemängel auf !

Beitrag von WernerSchell » 28.07.2015, 06:48

WISO berichtete am 27.07.2015 über den Einsatz von Betreuungskräften in den Pflegeeinrichtungen. Dazu gab es von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk mehrere Beiträge; z.B.: Tatsache ist, dass es überhaupt keine guten Heime kann, das lassen die unzureichenden Pflege-Rahmenbedingungen nicht zu. Der Mangel ist also überall. Es gibt nur Heime, die sich mehr bemühen (in der Führungsetage und im Umgang mit dem Personal bzw. den Ehrenamtlern). Aber überall mangelt es an Pflegekräften mit dreijähriger Qualifzierung. Die Stellenschlüssel, die zudem noch regional unterschiedlich sind, müssen daher deutlich verbessert werden. Es wird daher von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk seit vielen Jahren ein bundeseinheitlich geltendes Personalbemessungssystem gefordert. Das ist das entscheidende Thema. Die politisch Verantwortlichen haben sich bislang an dieser Lösung vorbeigedrückt, weil sie lieber auf billige Dienstkräfte setzen und dabei die bekannten Unzulänglichkeiten weiterhin in Kauf nehmen. Eines ist aber auch klar: Mehr Fachkräfte bedeuten auch höhere Vergütungsanteile - und die Pflegeentgelte werden steigen. Ja, so das ist, gute Pflege kostet Geld. Und im Übrigen: Pflegekräfte müssen auch höhere Vergütungen erhalten, diese stehen ihnen aufgrund der schweren menschenzugewandten Tätigkeit zweifelsfrei zu. Betreuungskräfte, die gerne hinzu kommen können, dürfen keinerlei Pflegetätigkeiten verrichten. Insoweit hat allein schon das Sorgfaltsgebot ausreichende Aussagekraft (siehe auch § 11 SGB XI). Betreuungskräfte anstellen, so, wie es jetzt im PSG I vorgesehen ist, wird keine Pflegemängel auflösen. Die Negativschlagzeilen werden uns daher wohl erhalten bleiben. - Werner Schell - http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
Siehe auch den Beitrag: Neue, billige Arbeitskräfte in der Pflege? > https://www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/ ... ge450.html
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Pflege ist eine schwere und qualifizierte Tätigkeit

Beitrag von WernerSchell » 17.11.2015, 08:04

Am 16.11.205 bei Facebook gepostet:
Pflege ist eine schwere und qualifizierte Tätigkeit. Aber die Pflege-Rahmenbedingungen sind unzureichend. Die gerade im Deutschen Bundestag verabschiedeten Reformgesetze lösen die Probleme leider nicht. Dazu gibt es von hier eine Pressemitteilung vom 16.11.2015, die die Erfordernisse verdeutlicht. > viewtopic.php?f=3&t=21363 - Offensichtlich gibt die GroKo zuviel Geld an der falschen Stelle aus! > viewtopic.php?f=4&t=21344&p=89000#p89000 - Die Pflegetätigkeit erfährt grundsätzlich die gebotene Wertschätzung und Anerkennung - aber das muss durch entsprechende Rahmenbedingung gestaltet und gelebt werden. Sprechblasen helfen nicht weiter! > viewtopic.php?f=3&t=21085&hilit=Wertsch%C3%A4tzung
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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