Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Altenpflege
Verfasst: 09.12.2009, 14:39
Studie zum Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Altenpflege
Umfrage startet am Internationalen Tag der Menschenrechte (10. Dezember 2009)
Staatsrätin Claudia Hübner: Würdevolles Altern unterstützen
„Die Würde des Menschen ist unantastbar – dieser Leitsatz des Grundgesetzes gilt uneingeschränkt auch für ältere Menschen. Umso mehr, wenn sie pflegebedürftig und auf Hilfe angewiesen sind. Würdevolles Altern ist ein fundamentaler Wert, den wir konsequent weiter verwirklichen müssen – gerade angesichts einer zunehmend älteren Bevölkerung.“ Dies erklärte die Seniorenbeauftragte der Landesregierung, Staatsrätin Dr. Claudia Hübner, am Mittwoch (9. Dezember 2009) in Stuttgart anlässlich einer von ihr in Auftrag gegebenen Studie über den Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in den stationären Altenpflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg (Konzeption und Projektleitung: Univ.-Prof. Dr. A. Berzlanovich, Department für Gerichtliche Medizin der Medizinischen Universität Wien; Projektmitarbeit: Dr. Niko Kohls, GRP - Generation Research Program, Humanwissenschaftliches Zentrum der Ludwig-Maximilians-Universität München; mitfinanzierender Kooperationspartner: Peter-Schilffarth-Institut für Soziotechnologie gGmbH).
Die Umfrage soll am Donnerstag (10. Dezember 2009), dem Internationalen Tag der Menschenrechte, im Land starten. Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege (Fixierungen) seien massive Eingriffe in die Grundrechte eines Menschen, erklärte die Staatsrätin. Sie habe daher den Tag der Menschenrechte als Stichtag für die Umfrage gewählt, um auf diese Problematik aufmerksam zu machen.
Dem Anspruch, Alter würdevoll zu gestalten, kämen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg bei der Betreuung und Versorgung älterer pflegebedürftiger Menschen tagtäglich nach. Und dies mit hohem zeitlichen Einsatz und oftmals unter großen körperlichen und psychischen Belastungen, betonte die Staatsrätin.
Die pflegerische Praxis mache es in manchen Fällen notwendig - hauptsächlich bei Sturzgefährdung, Verhaltensstörungen und motorischer Unruhe von älteren, oft dementen Bewohnerinnen und Bewohnern - freiheitsentziehende Maßnahmen, also spezielle Fixierungen wie z. B. Gurt-Systeme, einzusetzen. Diese Maßnahmen gingen jedoch nicht nur mit dem Verlust von Freiheit, Autonomie und sozialen Beziehungen einher, sondern könnten bei regelmäßigem und dauerhaftem Einsatz schwere gesundheitliche Komplikationen und sogar Todesfälle hervorrufen.
Staatsrätin Hübner: „Alle Bemühungen in der Pflege müssen darauf abzielen, Fixierungen möglichst zu vermeiden und ihnen vorzubeugen. Für alle Betroffenen und Angehörigen, aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pflegeeinrichtungen ist die Anwendung von freiheitsentziehenden Maßnahmen ein sensibles, aber wichtiges Thema. Jede und jeder Einzelne von uns möchte in Würde alt werden. Für mich als Seniorenbeauftragte der Landesregierung ist das ein zentrales Thema. Denn wegen der zunehmenden Alterung werden auch in Baden-Württemberg immer mehr Menschen von diesen Fragen berührt.“
Studien zufolge seien zwischen ca. 19 und 49 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner von Altenpflegeeinrichtungen von bewegungseinschränkenden Maßnahmen betroffen. In Deutschland lägen jedoch bisher keine entsprechenden elektronisch abrufbaren, statistischen Angaben seitens der Altenpflegeeinrichtungen oder der Heimaufsichtsbehörden über die Anwendung dieser Maßnahmen vor – weder über die Anzahl der fixierten Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, noch über die Art der jeweils angewandten Maßnahmen. Um diesem Defizit abzuhelfen und Alternativen zur Fixierung aufzuzeigen, habe Baden-Württemberg in den letzten Jahren bereits an den Modellprojekten „ReduFix“ und „PräFix“ mitgewirkt.
Es gehe nun aber darum, eine deutlich breitere und repräsentative Datenbasis zu bekommen, die über den Modellcharakter hinausgehe, unterstrich die Staatsrätin. Die Daten würden auch in anderen Bundesländern erhoben. Baden-Württemberg dürfe und wolle hier nicht abseits stehen. Sie habe sich daher entschlossen, auch für den Südwesten hierzu eine Umfrage in Auftrag zu geben. Diese solle in den Altenpflegeeinrichtungen und in einem weiteren Schritt in der betreuungsgerichtlichen Praxis – den Amtsgerichten – durchgeführt werden.
Dr. Claudia Hübner: „Uns geht es um die Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen. Um diese sicherzustellen und weiter zu verbessern, soll die Studie eine belastbare Datengrundlage für die Versorgungsforschung und die politische Entscheidungsfindung schaffen. Ich setze darauf, dass sich eine möglichst große Zahl der Altenpflegeeinrichtungen im Land an der Studie beteiligt. Denn daraus lässt sich ein aktives Bemühen um die Prävention von Unfällen und Pflegedefiziten der Bewohnerinnen und Bewohner ableiten.“
Weitere Informationen:
Die Umfrage in allen ca. 1.500 Altenpflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg wird zum 10. Dezember 2009 starten und bis zum 31. Januar 2010 laufen. Die Daten werden in anonymisierter Form aufbereitet und ausgewertet; die Ergebnisse werden im April 2010 vorliegen.
Quelle: Pressemitteilung des Staatsministeriums Baden-Württemberg vom 9.12.2009
http://www.stm.baden-wuerttemberg.de/de ... &_min=_stm
Umfrage startet am Internationalen Tag der Menschenrechte (10. Dezember 2009)
Staatsrätin Claudia Hübner: Würdevolles Altern unterstützen
„Die Würde des Menschen ist unantastbar – dieser Leitsatz des Grundgesetzes gilt uneingeschränkt auch für ältere Menschen. Umso mehr, wenn sie pflegebedürftig und auf Hilfe angewiesen sind. Würdevolles Altern ist ein fundamentaler Wert, den wir konsequent weiter verwirklichen müssen – gerade angesichts einer zunehmend älteren Bevölkerung.“ Dies erklärte die Seniorenbeauftragte der Landesregierung, Staatsrätin Dr. Claudia Hübner, am Mittwoch (9. Dezember 2009) in Stuttgart anlässlich einer von ihr in Auftrag gegebenen Studie über den Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in den stationären Altenpflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg (Konzeption und Projektleitung: Univ.-Prof. Dr. A. Berzlanovich, Department für Gerichtliche Medizin der Medizinischen Universität Wien; Projektmitarbeit: Dr. Niko Kohls, GRP - Generation Research Program, Humanwissenschaftliches Zentrum der Ludwig-Maximilians-Universität München; mitfinanzierender Kooperationspartner: Peter-Schilffarth-Institut für Soziotechnologie gGmbH).
Die Umfrage soll am Donnerstag (10. Dezember 2009), dem Internationalen Tag der Menschenrechte, im Land starten. Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege (Fixierungen) seien massive Eingriffe in die Grundrechte eines Menschen, erklärte die Staatsrätin. Sie habe daher den Tag der Menschenrechte als Stichtag für die Umfrage gewählt, um auf diese Problematik aufmerksam zu machen.
Dem Anspruch, Alter würdevoll zu gestalten, kämen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg bei der Betreuung und Versorgung älterer pflegebedürftiger Menschen tagtäglich nach. Und dies mit hohem zeitlichen Einsatz und oftmals unter großen körperlichen und psychischen Belastungen, betonte die Staatsrätin.
Die pflegerische Praxis mache es in manchen Fällen notwendig - hauptsächlich bei Sturzgefährdung, Verhaltensstörungen und motorischer Unruhe von älteren, oft dementen Bewohnerinnen und Bewohnern - freiheitsentziehende Maßnahmen, also spezielle Fixierungen wie z. B. Gurt-Systeme, einzusetzen. Diese Maßnahmen gingen jedoch nicht nur mit dem Verlust von Freiheit, Autonomie und sozialen Beziehungen einher, sondern könnten bei regelmäßigem und dauerhaftem Einsatz schwere gesundheitliche Komplikationen und sogar Todesfälle hervorrufen.
Staatsrätin Hübner: „Alle Bemühungen in der Pflege müssen darauf abzielen, Fixierungen möglichst zu vermeiden und ihnen vorzubeugen. Für alle Betroffenen und Angehörigen, aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pflegeeinrichtungen ist die Anwendung von freiheitsentziehenden Maßnahmen ein sensibles, aber wichtiges Thema. Jede und jeder Einzelne von uns möchte in Würde alt werden. Für mich als Seniorenbeauftragte der Landesregierung ist das ein zentrales Thema. Denn wegen der zunehmenden Alterung werden auch in Baden-Württemberg immer mehr Menschen von diesen Fragen berührt.“
Studien zufolge seien zwischen ca. 19 und 49 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner von Altenpflegeeinrichtungen von bewegungseinschränkenden Maßnahmen betroffen. In Deutschland lägen jedoch bisher keine entsprechenden elektronisch abrufbaren, statistischen Angaben seitens der Altenpflegeeinrichtungen oder der Heimaufsichtsbehörden über die Anwendung dieser Maßnahmen vor – weder über die Anzahl der fixierten Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, noch über die Art der jeweils angewandten Maßnahmen. Um diesem Defizit abzuhelfen und Alternativen zur Fixierung aufzuzeigen, habe Baden-Württemberg in den letzten Jahren bereits an den Modellprojekten „ReduFix“ und „PräFix“ mitgewirkt.
Es gehe nun aber darum, eine deutlich breitere und repräsentative Datenbasis zu bekommen, die über den Modellcharakter hinausgehe, unterstrich die Staatsrätin. Die Daten würden auch in anderen Bundesländern erhoben. Baden-Württemberg dürfe und wolle hier nicht abseits stehen. Sie habe sich daher entschlossen, auch für den Südwesten hierzu eine Umfrage in Auftrag zu geben. Diese solle in den Altenpflegeeinrichtungen und in einem weiteren Schritt in der betreuungsgerichtlichen Praxis – den Amtsgerichten – durchgeführt werden.
Dr. Claudia Hübner: „Uns geht es um die Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen. Um diese sicherzustellen und weiter zu verbessern, soll die Studie eine belastbare Datengrundlage für die Versorgungsforschung und die politische Entscheidungsfindung schaffen. Ich setze darauf, dass sich eine möglichst große Zahl der Altenpflegeeinrichtungen im Land an der Studie beteiligt. Denn daraus lässt sich ein aktives Bemühen um die Prävention von Unfällen und Pflegedefiziten der Bewohnerinnen und Bewohner ableiten.“
Weitere Informationen:
Die Umfrage in allen ca. 1.500 Altenpflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg wird zum 10. Dezember 2009 starten und bis zum 31. Januar 2010 laufen. Die Daten werden in anonymisierter Form aufbereitet und ausgewertet; die Ergebnisse werden im April 2010 vorliegen.
Quelle: Pressemitteilung des Staatsministeriums Baden-Württemberg vom 9.12.2009
http://www.stm.baden-wuerttemberg.de/de ... &_min=_stm