Finanzierungssystem der Altenpflegeausbildung

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Finanzierungssystem der Altenpflegeausbildung

Beitrag von Presse » 18.08.2009, 17:42

Pflegekräfte und Pandemie

Mit dem derzeitigen Finanzierungssystem der Altenpflegeausbildung gelangten zu wenige ausgebildete Altenpflegefachkräfte auf den Markt, problematisiert die SPD-Fraktion. Außerdem sei die Altenpflegeausbildung mit all ihren gesellschaftlichen Bedingungen in einer Umbruchphase. Die Fraktion fordert eine unbürokratische Umlagefinanzierung zum Ausbildungsjahr 2009/2010. Zu diesem Thema nehmen Fachleute am Mittwoch (19.08.09) im Rahmen einer öffentlichen Anhörung http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/do ... -1600.html im Ausschuss für Arbeit und Soziales (Vorsitz Günter Garbrecht, SPD) Stellung.

Im Anschluss an die Anhörung berichtet die Landesregierung im Ausschuss über eine Influenza-Pandemieplanung und darüber, wie die Versorgung der Bevölkerung mit Impfstoffen sichergestellt werden kann. ...mehr: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/do ... -1604.html

Quelle: Mitteilung vom 18.8.2009
Landtag NRW
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Pflegenotstand Gewerkschaft & Verbände schlagen in NRW A

Beitrag von Presse » 21.08.2009, 09:38

Pflegenotstand: Gewerkschaft und Verbände schlagen in NRW Alarm

In Nordrhein-Westfalen haben Gewerkschaft, Sozialverbände und Forscher in einer Anhörung vor dem Düsseldorfer Landtag auf den drohenden Notstand in der Altenpflege im Land hingewiesen. Darüber berichtet die „Münsterländische Volkszeitung“.
Die Gewerkschaft Verdi kritisierte in der Anhörung niedrige Löhne, hohe Arbeitsbelastungen, fehlendes Personal und mangelnde Ausbildungsplätze. 52 Prozent der Altenpfleger bezeichneten ihre Arbeitsbedingungen als schlecht, Stundenlöhne von zehn bis elf Euro seien nicht ungewöhnlich. Der Sozialverband Deutschlands (SoVD) beklagte den Abbau der Ausbildungsplätze in NRW von 13.000 im Jahr 1995 auf aktuell 10.000. Wettbewerbsnachteile für ausbildende Träger gegenüber jenen, die nicht ausbildeten, seien nur durch eine Umlage der Ausbildungskosten auf alle Träger zu beheben. Die Freie Wohlfahrtspflege NRW sprach sich indes für integrierte Konzepte in der Ausbildung von Alten- und Krankenpflegern aus.

IAT-Direktor Josef Hilbert erwartet bis 2025 eine Zunahme der Zahl der Pflegebedürftigen um 53 Prozent auf 376.000. „Das entspräche weiteren 61.000 Pflegekräften“, zitiert die Zeitung den Wissenschaftler. Wo diese herkommen sollten, wisse bisher niemand.

Laut dem Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) in Essen muss bis 2020 in den stationären Pflegeeinrichtungen ein zusätzlicher Bedarf von 50.000 Pflegekräften, in den ambulanten Diensten von 27.000 gedeckt werden.

Quelle: Pressemitteilung vom 20.08.2009
Bibliomed - Medizinische Verlagsgesellschaft mbH
Stadtwaldpark 10
D-34212 Melsungen
Website: http://www.bibliomed.de
E-Mail: info@bibliomed.de

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Pflegenostand - Betroffene werden nicht gehört

Beitrag von Gaby Modig » 21.08.2009, 10:01

Hallo Forum,

Anhörung im Landtag NRW und die Betroffenen sind nicht dabei. Wann werden eigentlich diejenigen, die vom Pflegenotstand betroffen sind, Pflegekräfte und pflegebedürftige Menschen bzw. ihre Vertreter (Angehörige) nicht selbst angehört. Es sind wohl immer dieselben Instituationen, die sich gegenseitig "die Bälle" zuwerfen, ohne wirkliche Lösungen zu schaffen.
Man darf mehr als erstaunt sein.

MfG
Gaby Modig
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

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Umlagefinanzierung

Beitrag von Presse » 28.06.2011, 18:13

Landesregierung beschließt Umlagefinanzierung zur Erhöhung der Ausbildungsplätze in der Altenpflege - Ministerin Steffens: Wichtiger Teil eines Maßnahmenpakets, um Nordrhein-Westfalen demographiefest zu machen

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Das Landeskabinett hat ein Eckpunktepapier zur Einführung eines Ausgleichsverfahrens nach § 25 Altenpflegegesetz in der Altenpflege­ausbildung („Umlagefinanzierung”) beschlossen. Damit ist der Weg für eine wichtige Maßnahme gegen den Fachkräftemangel in der Pflege geebnet. „Wir haben in der Pflege einen für die Einrichtungen und ambulanten Dienste spürbaren Fachkräftemangel sowie einen deutlichen Mangel an Ausbildungsplätzen in der Altenpflegeausbildung in Nordrhein-Westfalen. Es fehlen dreijährig ausgebildete Fachkräfte,” erklärte Ministerin Barbara Steffens.

Das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung (dip) Köln hatte auf Grundlage der Landesberichterstattung Gesundheitsberufe 2010 berechnet, dass Ende 2010 in NRW nahezu 3.000 Absolventinnen und Absolventen in den Pflegeberufen fehlten. Der Schwerpunkt liegt im Bereich der dreijährigen Altenpflegefachkraftausbildung. Es wurden rund 2.500 Altenpflegerinnen und Altenpfleger zu wenig ausgebildet.

„Deshalb wird die Landesregierung die im Koalitionsvertrag vereinbarte Umlagefinanzierung in der Altenpflegeausbildung einführen, um die Zahl der Ausbildungsplätze in der Pflege zu erhöhen. Das Land wird für die zusätzlichen Schülerinnen und Schüler die Förderung der Schulkosten übernehmen. Dafür werden wir schon im Haushalt 2012 weitere 2,5 Millionen Euro einplanen", so Steffens weiter. Damit können ab dem nächsten Jahr bis zu 1500 Schülerinnen und Schüler zusätzlich gefördert werden. Derzeit befinden sich in NRW rund 11.800 Alten­pflegeschülerinnen und -schüler in der dreijährigen Altenpflegefachkraft­ausbildung. Das Land finanziert die Ausbildungen in der Pflege mit 34,7 Millionen Euro im Jahr 2011.

Ziel der Rechtsverordnung ist, dass ab Januar 2012 alle Pflegeein­richtungen in Nordrhein-Westfalen entsprechend ihrer Größe (Zahl der beschäftigten Pflegefachkräfte/betreute Personen/geleistete Pflege­stunden) in einen Ausbildungsfonds einzahlen. Wer ausbildet, bekommt die Ausbildungsvergütung vollständig aus dem Fonds erstattet. Ministerin Steffens: „Dadurch setzen wir einen starken Anreiz für mehr Ausbildung. Außerdem wird der von den Pflegeeinrichtungen und am­bulanten Diensten beklagte Wettbewerbsnachteil ausgeglichen." Derzeit stelle die Finanzierung der Ausbildung für die Ausbildungsbereitschaft der Einrichtungen ein erhebliches Hemmnis dar. Zwar könnten in der Pflege bereits heute die Ausbildungsvergütungen über die Pflegesätze refinanziert werden. Die dadurch im Vergleich zu nicht ausbildenden Einrichtungen höheren Pflegesätze stellten aber einen Wettbewerbs­nachteil auf dem Pflegemarkt dar. Dieses Problem haben die Einrichtungen auch bei der im Rahmen der Landesberichterstattung Gesundheitsberufe 2010 durchgeführten Befragung zurückgemeldet. Rund 15 Prozent der befragten Einrichtungen gaben sogar an, zukünftig weniger ausbilden zu wollen, da die Kosten für Ausbildung die Tagessätze erhöhen.

Neben der Einführung des Ausgleichsverfahrens sind weitere Maß­nahmen notwendig, sowohl zur Sicherung des Fachkräftebedarfs als auch, um Nordrhein-Westfalen angesichts einer stetig steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen (aktuell rund 510.000, Prognose 2020: 650.000) insgesamt „demographiefest” zu machen.

Weitere Maßnahmen in Stichworten:

• Erhöhung der Ausbildungserfolgsquoten in der Altenpflegefachkraftausbildung durch ausbildungsbegleitende Hilfen für schwächere Schülerinnen und Schüler.

• Vereinfachung des Berufsanerkennungsverfahrens in den Gesundheits- und Pflegeberufen.

• Erhöhung der Attraktivität der Pflegeberufe auch durch eine akademische Ausbildung. Hier ist Nordrhein-Westfalen bundesweit Vorreiter bei der Durchführung von Modellvorhaben an mittlerweile sechs Hochschulstandorten.

• Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Personalmanage­ments in den Einrichtungen durch Schulungsangebote mit dem Ziel, der teils starken Mitarbeiterfluktuation entgegenzuwirken, beispielsweise mit attraktiven Arbeitszeitmodellen, dazu zählen Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

• Novellierung des Landespflegegesetzes und seiner Verordnungen und des Wohn- und Teilhabegesetzes, um insbesondere Beratungsangebote verbessern, neue Wohnformen einfacher unterstützen und eine kommunale Pflegeplanung stärken zu können.

• Der „Masterplan Quartier” - eine praktische Hilfestellung für Kommunen zur Schaffung altersgerechter Stadtviertel, um den Menschen ein möglichst langes Verbleiben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen.

Über allem steht untrennbar verbunden die Reform des Sozialgesetz­buches XI - Pflegeversicherung. Hier muss die Bundesregierung endlich ihre Hausaufgaben machen und das selbst ausgerufene Jahr der Pflege mit konkreten Vorschlägen füllen. Wichtig ist vor allem, die Demenzkranken mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Pflegeversicherung einzubeziehen, um für sie eine zukunftsfeste Finanzierung zu schaffen.

Quelle: Pressemitteilung vom 28.06.2011
http://www.mgepa.nrw.de/presse/pressemi ... /index.php

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Rückenwind für die Ausbildungsumlage in der Pflege

Beitrag von Presse » 12.10.2011, 17:15

Ministerin Steffens:
Rückenwind für die Ausbildungsumlage in der Pflege

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Die Umlagefinanzierung in der Pflegeausbildung muss kommen - in dieser Einschätzung sieht sich Ministerin Barbara Steffens durch Stellungnahmen aller Verbände im Rahmen einer heute (12.10.2011) im Landtag erfolgten Anhörung bestätigt. "Ich bin sehr froh, dass alle Beteiligten von den Gewerkschaften über die freie Wohlfahrtspflege bis hin zu den privaten Trägern unser Vorhaben einer Ausbildungsumlage nachdrücklich unterstützen. Allen ist klar, dass wir das Problem des Fachkräftemangels nur gemeinsam lösen können. Und wenn wir nicht schnellstmöglich handeln, ist der Weg in einen Pflegenotstand unumkehrbar."

Ab 2012 will die Landesregierung die Umlagefinanzierung in der Altenpflegeausbildung einführen, um die Zahl der Ausbildungsplätze in der Pflege zu erhöhen. Wer bisher nicht ausbildet, wird dies voraussichtlich ändern, wenn er auf jeden Fall für Ausbildung bezahlen muss. Das Land wird für die zusätzlichen Auszubildenden die Finanzierung der Fachseminarplätze übernehmen. Ab dem nächsten Jahr sollen bis zu 1500 Seminarplätze zusätzlich gefördert werden. Derzeit befinden sich in NRW rund 11.800 Altenpflegeschülerinnen und -schüler in der dreijährigen Altenpflegefachkraftausbildung. Das Land finanziert die Ausbildungen in der Pflege mit 34,7 Millionen Euro im Jahr 2011.

Ziel der Rechtsverordnung ist, dass ab Januar 2012 alle Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen entsprechend ihrer Größe (Zahl der beschäftigten Pflegefachkräfte/betreute Personen/geleistete Pflegestunden) in einen Ausbildungsfonds einzahlen. Wer ausbildet, bekommt die Ausbildungsvergütung vollständig aus dem Fonds erstattet.

"Die Umlage ist ein wichtiger Schritt, aber sie kann nur ein Baustein gegen den Fachkräftemangel sein", betonte Ministerin Steffens. Weitere wichtige Bausteine seien die Einführung einer gemeinsamen Kranken- und Altenpflegeausbildung, die Erhöhung der Ausbildungserfolgsquoten durch ausbildungsbegleitende Hilfen für schwächere Schülerinnen und Schüler, eine Vereinfachung des Berufsanerkennungsverfahrens in den Gesundheits- und Pflegeberufen, eine Erhöhung der Attraktivität der Pflegeberufe auch durch eine akademische Ausbildung sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Personalmanagements in den Pflegeeinrichtungen.

Quelle: Pressemitteilung vom 12.10.2011
http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/pre ... /index.php

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Altenpflegeausbildung - Umlagefinanzierung

Beitrag von Presse » 23.11.2011, 11:47

Gesundheitsminister Weisweiler setzt sich für die Umlagefinanzierung in der Altenpflegeausbildung ein - Neue Verordnung beseitigt Wettbewerbsnachteile für ausbildende Pflegeeinrichtungen

„Wir müssen jetzt Maßnahmen ergreifen, um dem in den nächsten Jahren drohenden Fachkräftemangel im Bereich der Altenpflege entgegenzuwirken“, so Gesundheitsminister Georg Weisweiler. „Ich habe mich mit meinem Haus für die Umlagefinanzierung in der Altenpflegeausbildung eingesetzt. Es ist der richtige Weg, dass das Kabinett heute die erarbeitete Verordnung zur Einführung einer Umlagefinanzierung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe beschlossen hat. Damit hat die Saarländische Landesregierung einen wichtigen Schritt getan, um mittelfristig den steigenden Fachkräftebedarf in der Pflege zu sichern.“
Grundprinzip des Ausgleichsverfahrens ist, dass alle Pflegeeinrichtungen des Landes, unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht, zur Finanzierung der Ausbildungskosten beitragen. Diese Einrichtungen zahlen in einen Fonds, aus dem ausbildende Einrichtungen Erstattungen für die geleisteten Ausbildungsvergütungen erhalten. Dieses Verfahren ist dabei „wettbewerbsneutral“, da die Ausbildungskosten so gleichmäßig auf alle Pflegeeinrichtungen umgelegt werden: „Dadurch wird der ungerechtfertigte Wettbewerbsnachteil für ausbildende Betriebe beseitigt und es wird wieder attraktiver, Fachkräfte auszubilden“, erklärt Minister Weisweiler.

Die Verordnung wird am 1. Dezember in Kraft treten. Die Durchführung des Umlageverfahrens übernimmt die Saarländische Pflegegesellschaft, die dabei der Fachaufsicht durch das Gesundheitsministerium unterliegt.

Hintergrund:
Anhand der vorliegenden statistischen Daten wurde im Rahmen einer Analyse der zu erwartende Anstieg pflegebedürftiger Personen im Saarland und daraus resultierend der Bedarf an Pflegekräften prognostiziert. Das Ergebnis der Prognose wurde sodann dem bisherigen Angebot an Ausbildungsstellen gegenübergestellt. Das Ergebnis der durchgeführten Untersuchung zur Mangelprognose zeigt, dass aufgrund der demografischen Entwicklung in den kommenden Jahren trotz rückläufiger Bevölkerungszahlen im Saarland von einem Anstieg der Pflegebedürftigen auszugehen ist. Ferner wurde festgestellt, dass bis zum Jahr 2020 rund 3.000 weitere Pflegekräfte in ambulanten und stationären Einrichtungen erforderlich sein werden. Dies bedeutet, dass jährlich rund 300 Pflegekräfte ausgebildet werden müssten. Diesem Bedarf steht im Zeitraum von 1999 bis 2009 eine durchschnittliche Ausbildungsrate von 153 Pflegekräften gegenüber. Die Voraussetzungen zur Einführung eines Ausgleichsverfahrens für die Berufe in der Altenpflege und Altenpflegehilfe, das die Erhöhung der Anzahl der Ausbildungsplätze zum Ziel hat und damit der künftigen Mangelsituation entgegenwirken soll, sind daher im Saarland erfüllt.

Quelle: Pressemitteilung vom 22.11.2011
http://www.saarland.de/59843_87346.htm

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Pflege - umfassend qualifizieren mit breiter Finanzierung

Beitrag von PflegeCologne » 24.11.2011, 08:53

In der Pflege muss es bessere Stellenschlüssel geben und folglich erheblich mehr Ausbildung und Einstellungen. Wenn sich das Land NRW um Verbesserungen hinsichtlich der Ausbildung bemüht, ist das ein Aspekt, der vielleicht schon mal hilft.
Ich bin aber (wahrscheinlich mit anderen) der Meinung, dass die Pflegeausbildung aus öffentlichen Töpfen (vielleicht durch die Kassen) finanziert werden sollte. Alle profitieren nämlich durch die Ausbildung und daher sollte auch eine breite Finanzierung verbindlich gemacht werden.
Wir müssen endlich den "großen Wurf" schaffen, sonst ist es zu spät.

Pflege Cologne
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

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Ausbildung in der Altenpflege

Beitrag von Presse » 01.12.2011, 07:48

Hessen zahlt mehr für Ausbildung in der Altenpflege

Mehr als 4600 Altenpflegeschüler machen in Hessen gerade eine Ausbildung, 3700 der Schulplätze werden vom Land finanziert. Wie es beim Sozialministerium heißt, habe sich der Einsatz von Landesmitteln seit 1999 mehr als verdreifacht. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=681 ... ege&n=1523

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Saarland: Altenpflegeumlage verabschiedet

Beitrag von Presse » 07.12.2011, 07:54

Saarland: Altenpflegeumlage verabschiedet
bpa begrüßt Einführung der Umlagefinanzierung in der Altenpflegeausbildung


Berlin (ots) - Die Landesgruppe Saarland des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) begrüßt die Einführung einer umlagefinanzierten Ausbildung in der Altenpflege durch die Landesregierung. Damit wird die Refinanzierung der Ausbildungskosten auf alle Einrichtungen umgelegt.

"Wir sind der Überzeugung, dass durch die Verteilung der Ausbildungsvergütungen auf alle Pflegeeinrichtungen die Ausbildungsbereitschaft der Pflegeeinrichtungen deutlich gesteigert werden kann", sagt Landesgruppenvorsitzender Helmut Mersdorf.

Voraussetzung für die Einführung eines Umlageverfahrens sei der Nachweis eines Mangelbedarfs. "Das Gesundheitsministerium hat daher eine Vollerhebung zur Fachkraftsituation in allen Einrichtungen und Pflegediensten durchgeführt und festgestellt, dass bereits jetzt eine Fachkraftlücke in der Altenpflege besteht."

Zudem werden in den kommenden fünf Jahren mehr als 1.400 Fachkräfte benötigt. Bisher bildeten die Altenpflegeschulen im Saarland pro Jahrgang durchschnittlich ca. 100 examinierte Pflegefachkräfte aus. Der durch die Vollerhebung nachgewiesene Fachkräftebedarf könnte bei einer Fortschreibung der bisherigen Rahmendaten nicht ansatzweise gedeckt werden. Aus diesem Grund ist eine deutliche Steigerung der Ausbildungskapazitäten notwendig.

"Die Ergebnisse der Umfrage belegten, dass ein umlagefinanziertes System deutliche Anreize für mehr Ausbildungsplätze schafft und die Fachkraftlücke durch diese weiteren Ausbildungsplätze spürbar reduziert werden kann", so Verena Schober, stellv. bpa-Landesgruppenvorsitzende. "Nach Ankündigung der Einführung eines Umlageverfahrens haben 385 junge Menschen einen Ausbildungsplatz in einer Altenpflegeeinrichtung im Saarland gefunden. Umso erfreulicher ist dies vor dem Hintergrund, dass die Zahl der ambulanten Ausbildungsbetriebe von ehemals 13 auf über 40 gestiegen ist."

Durch das jetzt rechtssicher verabschiedete Ausgleichsverfahren wird sichergestellt, dass die Betriebe durch die Ausbildung nicht einseitig belastet werden und somit ein Anreiz für die Ausbildung geschaffen wird. Grundprinzip des Ausgleichsverfahrens ist, dass alle Pflegeeinrichtungen des Landes, unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht, zur Finanzierung der Ausbildungskosten beitra-gen. Diese Einrichtungen zahlen in einen Fonds, aus dem ausbildende Einrichtungen Erstattungen für die geleisteten Ausbildungsvergütungen erhalten.

Die Verordnung ist am 1. Dezember 2011 in Kraft getreten.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 7.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen, davon über 100 im Saarland, die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert.

Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 215.000 Arbeitsplätze und ca. 16.500 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 17 Milliarden Euro.

Quelle: Pressemitteilung vom 06.12.2011
Pressekontakt: Jörg Teichert, Landesbeauftragter, Tel.: 06 81 / 94 888 40

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Ausbildungsumlage in der Altenpflege ist startklar

Beitrag von Presse » 18.05.2012, 16:47

Ausbildungsumlage in der Altenpflege ist startklar

Um die Zahl der Ausbildungsplätze in der Altenpflege zu erhöhen und die Ausbildungskosten gerecht zu verteilen, startet zum 1. Juli in Nordrhein-Westfalen die vom Landtag beschlossene Ausbildungsumlage, das sogenannte Ausgleichsverfahren . Das bedeutet: Jede Einrichtung der Altenpflege, egal ob Heim oder ambulanter Dienst, zahlt einen Ausgleichsbetrag in einen Fonds. Jedes Unternehmen, das ausbildet, bekommt aus diesem Fonds die tatsächlich gezahlte Ausbildungsvergütung erstattet. Die rund 5050 Einrichtungen der Altenpflege erhalten in diesen Tagen die Zahlungsaufforderungen. Durch die Umlage wird auch ein Wettbewerbsnachteil für ausbildende Pflegeeinrichtungen beseitigt: Da die Kosten für die Ausbildung bislang in die Pflegesätze eingeflossen sind, konnten Einrichtungen, die bisher keine Altenpflegeschülerinnen und -schüler ausbildeten, ihre Leistungen im Vergleich günstiger anbieten als ein Ausbildungsbetrieb. Ab dem 1. Juli 2012 können sich die Dienste und Einrichtungen ihre Kosten für die Ausbildungsvergütung nunmehr über das neue Ausgleichsverfahren erstatten lassen.

Weitere Informationen zur Ausbildungsumlage
http://www.mgepa.nrw.de/pflege/pflegebe ... /index.php
Informationsschreiben zur neuen Finanzierung der Ausbildungsvergütungen in der Altenpflege
http://www.mgepa.nrw.de/mediapool/pdf/p ... umlage.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 15.05.2012

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Umlageverfahren für die Altenpflegeausbildung in NRW

Beitrag von Presse » 22.05.2012, 06:01

Umlageverfahren für die Altenpflegeausbildung in NRW in der Umsetzung
Das Land Nordrhein-Westfalen hat als drittes Bundesland mit Rechtsverordnung vom 19. Januar 2012, eine Umlagefinanzierung für die Altenpflegeausbildung in Kraft gesetzt. Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg waren mit gutem Erfolg bei den Auszubildendenzahlen Vorbilder. Es sollen jetzt bereits die Daten von 98 Prozent der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen vorliegen, so dass der erste Einzahlungstermin am 1. Juli 2012 stattfinden kann. Für die Umsetzung des Umlageverfahrens gab es in NRW breite Zustimmung. Das zeigt: Strebt eine Landesregierung ein solches Verfahren ernsthaft an, dann lässt es sich auch realisieren. Zuständige in anderen Bundesländern können sich auf den Seiten des Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen schlau machen. ver.di verfolgt in allen Bundesländern das Ziel der Einführung eines Umlageverfahrens für die praktische Ausbildung.
Hier zur Seite des MGEPA NRW: http://www.mgepa.nrw.de/pflege/pflegebe ... /index.php

Quelle: Mitteilung vom 21.05.2012
Gabriele Feld-Fritz
ver.di Bundesverwaltung

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Ausbildungsumlage > Pflege wird für die meisten teurer

Beitrag von Service » 14.06.2012, 19:17

Ausbildungsumlage ab 1. Juli Pflicht: Pflege wird für die meisten teurer
Pflegebedürftigen flattern in diesen Tagen Schreiben ihres Pflegedienstes ins Haus, in denen nach einem Beschluss
des NRW-Landtags Preiserhöhungen wegen einer neuen "Ausbildungsumlage" angekündigt werden.
Wir sagen, wie sich die Umlage im Budget der Pflegebedürftigen auswirkt.
Mehr
http://www.vz-nrw.de/L16612A36245261A10 ... 5721A.html

Quelle: Mitteilung vom 14.06.2012
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Tel: 0211 38 09 0
Fax: 0211 38 09 216
E-Mail: vz.nrw@vz-nrw.de
Netz: http://vz-nrw.de

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Umlage für die Ausbildung in der Altenhilfe

Beitrag von WernerSchell » 29.07.2012, 08:05

CAREkonkret hat in ihrer Ausgabe vom 27.07.2012 über die Umlage für die Ausbildung in der Altenhilfe („Verwaltungsgericht Arnsberg; Widerspruch gegen Umlage hat aufschiebende Wirkung – Bringt Gerichtsentscheid Umlage in NRW ins Wanken?“) berichtet und gleichzeitig zur Meinungsäußerung animiert. Dem hat Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk entsprochen und den nachfolgenden Text an die Redaktion übermittelt:

Statement (Meinungsäußerung):
Umlageverfahren für die Altenpflegeausbildung sind aus der Sicht von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk problematisch. Vernünftiger wäre eine umfassende Finanzierung der Pflegeausbildung – Kranken- und Gesundheitspflege / Kinderkrankenpflege / Altenpflege - über die Kranken- und Pflegekassen oder über Steuermittel. Damit wären die entsprechenden Qualifizierungskosten allen Versicherten bzw. Steuerzahlern auferlegt. Dies wäre deshalb gerecht, weil breite Bevölkerungsschichten von der gesamtgesellschaftlich bedeutsamen Qualifizierung der Pflegekräfte profitieren. Im Übrigen könnte der bürokratische Aufwand von Umlageverfahren minimiert werden.
Wichtiger noch erscheint aber die Forderung nach einer Verbesserung der Stellenschlüssel in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Die bisherigen Stellendotierungen reichen nicht annähernd aus, um die Pflegeverrichtungen nach dem geforderten Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse wahrzunehmen. Ohne deutliche Anhebung der Stellenschlüssel werden die vielfach öffentlich angesprochenen Pflegemängel nicht behoben werden können. Damit die geforderten verbesserten Stellendotierungen nachvollziehbar dargestellt werden können, fordert Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk seit Jahren bundeseinheitliche Personalbemessungssysteme. Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf ist aufgefordert, sich auf Bundesebene für diesbezügliche Veränderungen einzusetzen. Die anstehenden Beratungen im Bundesrat über das Gesetz zur „Neuausrichtung der Pflegeversicherung“ bieten dazu eine geeignete Plattform.
Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
http://www.wernerschell.de
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Umlage für die Ausbildung in der Altenhilfe

Beitrag von WernerSchell » 31.07.2012, 08:00

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative - Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände.“
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
Pro Pflege - Selbsthilfetzwerk ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".


Neuss, den 31.07.2012

Umlage für die Ausbildung in der Altenhilfe

Die Zeitschrift „CAREkonkret“, Die Wochenzeitung für Entscheider in der Pflege, hat in ihrer Ausgabe vom 27.07.2012 über die Umlage für die Ausbildung in der Altenhilfe („Verwaltungsgericht Arnsberg; Widerspruch gegen Umlage hat aufschiebende Wirkung – Bringt Gerichtsentscheid Umlage in NRW ins Wanken?“) berichtet und gleichzeitig zur Meinungsäußerung animiert. Dem hat Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk entsprochen und den nachfolgenden Text am 29.07.2012 an die Redaktion übermittelt:

Statement (Meinungsäußerung):

Umlageverfahren für die Altenpflegeausbildung sind aus der Sicht von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk problematisch. Vernünftiger wäre eine umfassende Finanzierung der Pflegeausbildung – Kranken- und Gesundheitspflege / Kinderkrankenpflege / Altenpflege - über die Kranken- und Pflegekassen oder über Steuermittel. Damit wären die entsprechenden Qualifizierungskosten allen Versicherten bzw. Steuerzahlern auferlegt. Dies wäre deshalb gerecht, weil breite Bevölkerungsschichten von der gesamtgesellschaftlich bedeutsamen Qualifizierung der Pflegekräfte profitieren. Im Übrigen könnte der bürokratische Aufwand von Umlageverfahren minimiert werden.

Wichtiger noch erscheint aber die Forderung nach einer Verbesserung der Stellenschlüssel in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Die bisherigen Stellendotierungen reichen nicht annähernd aus, um die Pflegeverrichtungen nach dem geforderten Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse wahrzunehmen. Ohne deutliche Anhebung der Stellenschlüssel werden die vielfach öffentlich angesprochenen Pflegemängel nicht behoben werden können. Damit die geforderten verbesserten Stellendotierungen nachvollziehbar dargestellt werden können, fordert Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk seit Jahren bundeseinheitliche Personalbemessungssysteme. Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf ist aufgefordert, sich auf Bundesebene für diesbezügliche Veränderungen einzusetzen. Die anstehenden Beratungen im Bundesrat über das Gesetz zur „Neuausrichtung der Pflegeversicherung“ bieten dazu eine geeignete Plattform.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
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Vorstehender Text im Forum unter
viewtopic.php?t=17649

+++
Zum Thema gibt es zahlreiche Beiträge in diesem Forum. Dort kann ggf. weiter diskutiert werden:
Ausbildungsumlage > Pflege wird für die meisten teurer
viewtopic.php?t=17461&highlight=umlage
Finanzierungssystem der Altenpflegeausbildung
viewtopic.php?t=12623&highlight=umlage
Ausbildungskosten - bundesweite Umlage gefordert
viewtopic.php?t=15388&highlight=umlage
Altenpflegeumlage in Sachsen ist rechtwidrig
viewtopic.php?t=13125&highlight=umlage
Der wesentliche Punkt bei der personellen Fortentwicklung in der Altenpflege sind die unzureichenden Stellenschlüssel. Es muss daher vorrangig darum gehen, den Pflegenotstand aufzulösen (entsprechende Beiträge sind mit „Suchen“ auffindbar).
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Pflegeausbildung für alle Systeme ....

Beitrag von Nursing-Neuss » 02.08.2012, 06:46

Ausgebildete Pflegekräfte stehen nicht nur einem einzigen Arbeitgeber, sondern dem gesamten Gesundheits- und Pflegesystem zur Verfügung. Es gibt folglich auch eine gewaltige "Wanderungsbewegung" zwischen den einzelnen Versorgungsbereichen, schon immer.
Daher halte ich es für richtig, die Kosten auch den Systemen, Kranken- bzw. Pflegekassen oder gar den Steuerzahlern, anzulasten. Dass auf solche Gestaltungsnotwendigkeiten hingewiesen wird, kann ich nur begrüßen. Im Gefolge von Neuregelungen müssten natürlich auch die Stellenpläne drastisch aufgerüstet werden. Im übrigen muss es eine umfassende Qualifizierungsoffensive für die Pflege geben.

Nursing-Neuss
Das Pflegesystem muss grundlegend reformiert werden. U.a. ist deutlich mehr Pflegepersonal erforderlich!

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