Hilfsmittel-experten (HiEx) ... Weiterbildung am 04.09.09

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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Hilfsmittel-experten (HiEx) ... Weiterbildung am 04.09.09

Beitrag von WernerSchell » 05.08.2009, 06:38

http://www.hilfsmittelexperte.de

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir freuen uns, Sie zur Eröffnungsveranstaltung der neuen Weiterbildung

„Geprüfte Hilfsmittelexpertin / Casemanagerin“
„Geprüfter Hilfsmittelexperte / Casemanager“


am 4.09.2009 um 10.00 Uhr in die Universität Witten-Herdecke einladen zu können.

Im zukünftigen Gefüge der arbeitsteiligen Gesundheitsberufe werden Hilfsmittel-experten (HiEx) eine zentrale Rolle einnehmen. Als Spezialisten werden sie erstmalig umfassend behinderte, kranke und pflegebedürftige Menschen bei therapeutischen, pflegerischen und rehabilitativen Prozessen begleiten können und dabei insbesondere den Bereich der Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung berücksichtigen. Als Generalisten bietet er sich in der ambulanten Versorgung als zentraler Ansprech-partner, Koordinatoren und Vermittler für Betroffene, Verordner, Kostenträger und der deren Gutachterdienste (z.B. MDK) an, sowie für Leistungserbringer aus Hand-werk, Technik, Medizin und Pflege.

Im Rahmen des Tagungsprogramms werden wir Sie ausführlich über die neuartige Weiterbildung und das Tätigkeitsfeld des Hilfsmittelexperten informieren und uns über einen Meinungsaustauch mit Ihnen freuen.

Um Anmeldung unter dem Stichwort „Tagung 04-09-09“ bis zum 28.8.2009 per Email wird gebeten: stefanie.balke@uni-wh.de

Gerne können Sie auch weitere interessierte Personen zur Tagung mitbringen.

Tagungsadresse: Private Universität Witten - Herdecke gGmbH,
Campus Alfred – Herrhausen - Straße 50; 58448 Witten

Anhang: Tagungsprogramm
Projektskizze

Tagungsprogramm zum Start der Weiterbildung

10.00 –- 10.15 Uhr
Begrüßung durch Frau Prof. Christel Bienstein, Leiterin des Instituts für Pflegewissenschaft

10.15 - 11.00 Uhr
Hilfsmittel – Rückblick und aktuelle Entwicklungen in der Hilfsmittelversorgung – Warum ist die Weiterbildung von Hilfsmittelexperten notwendig?
Dipl.-Ingenieur Norbert Kamps; Xanten
Referent für Hilfsmittelversorgung beim
Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund
der Krankenkassen e.V. (MDS); Essen

11.15 - 11.35 Uhr
Bedeutung einer Weiterbildung zum HiEx aus Sicht einer Krankenkasse
Dr. Andrea Mischker;
BIG direkt gesund; Berlin.
Pause

11.45 – 12.30 Uhr
Übersicht über die Weiterbildung zum Hilfsmittelexperten
Diplompädagoge Otto Inhester;
Institut für Pflegewissenschaft, UWH

12.30 – 13.00 Uhr
Aussprache und Diskussion mit den Referenten
Moderation Prof. Christel Bienstein

Pause, inkl. Mittagsimbiss und Möglichkeiten zum persönlichen Austausch mit den Referenten und Teilnehmern sowie Interessenten der Weiterbildung

13.30 – 15.30 Uhr
„Kamelletechnik“ oder angemessene Versorgung - zur Methodik der zielorientierten Hilfsmittelberatung – Impulsreferat sowie Diskussion und Erfahrungsaustausch anhand eines Fallbeispiels.
Im Anschluss ab 15.30 Uhr Möglichkeit zur persönlichen Beratung für Weiterbildungsinteressierte.

Tagungsadresse:
Priv.Universität Witten - Herdecke gGmbH, Campus Alfred - Herrhausen-Str. 50; 58448 Witten


Projektskizze Weiterbildung
Geprüfte Hilfsmittelexpertin / Casemanagerin
Geprüfter Hilfsmittelexperte / Casemanager


Im September 2009 startet am Institut für Pflegewissenschaft der Privaten Universität Witten - Herdecke eine ca. 750 h umfassende Weiterbildung zum Hilfsmittelexperten/in. Träger der Weiterbildung ist die Private Universität Witten-Herdecke mit Unterstützung der BEO MedConsulting Berlin GmbH.

Die Weiterbildung wendet sich an die Angehörigen folgender Berufe:

o Pflegefachkräfte aus der Kranken-, Kinder- und Altenpflege,
o Ergo- und Physiotherapeuten/innen,
o Heilerziehungspflege,
o Ärzte.

Die als Fernlehrgang mit Präsenzphasen organisierte Weiterbildung bereitet die Teilnehmer darauf vor, Betroffene bei einer angemessenen und wirtschaftlichen Versorgung mit Hilfsmitteln zu unterstützen und den Versorgungsprozess zu managen.

Hilfsmittelversorgung – mehr als nur verordnen

Eine gute Versorgung mit Hilfsmitteln ist nur zu erreichen, wenn der gesamte Versorgungsprozess schnittstellenübergreifend und zielorientiert auf die individuelle Situation des Betroffenen abgestimmt wird. So wird eine bestmögliche Passung zwischen Anwender und Hilfsmittel erreicht, die zugleich auch eine entscheidende Voraussetzung für den effektiveren Gebrauch und eine erhöhte Compliance des Nutzers ist.

Die Weiterbildung zur Hilfsmittelexpertin / zum Hilfsmittelexperten soll die Teilnehmer befähigen,

• den jeweils individuellen Bedarf zu ermitteln und bei der Auswahl von Hilfsmitteln zu beraten,
• die Verordnung vorzubereiten und eine begründete und nachvollziehbare Indikation zu erarbeiten;
• die Abgabe von Hilfsmittel zu kontrollieren und die gegebenenfalls notwendige Einweisung in den Gebrauch zu begutachten,
• die effektive Anwendung von Hilfsmitteln und ihre Integration in den Alltag der Anwender zu fördern,
• die wirksame Nutzung zu evaluieren und dem Kostenträger zu berichten und
• im Bedarfsfall durch weitere Begleitung, Anleitung oder Anpassung die effektive und zweckbestimmte Verwendung von Hilfsmitteln sicher zu stellen.

Bei komplexen und schwierigen Versorgungen haben Hilfsmittelexperten die Aufgabe, die Leistung anderer am Versorgungsprozess beteiligter Spezialisten (z.B. Ärzte, handwerkliche arbeitende Leistungserbringer) und die Zusammenarbeit verschiedener Kostenträger zu koordinieren.

Hilfsmittelexperte – interessante Herausforderungen einer offenen Position.

Im Rahmen der Versorgungsstrukturen bieten sich zahlreiche berufliche Einsatzmöglichkeiten für den Hilfsmittelexperten an:

• im Case- und Entlassungsmanagement; z.B. beim Übergang von der stationären zur häuslichen Versorgung, bei der Beratung von Patienten und ambulanten Pflegediensten;
• in Pflegestützpunkten, bei Rehabilitationsdiensten und anderen kommunalen / privatwirtschaftlichen Beratungseinrichtungen;
• beim Medizinischen Dienst (MDK) oder anderen Gutachterdiensten und den verschiedenen Kostenträgern als sachkundiger Mitarbeiter,
• in der herstellenden Industrie, im Handwerk, Handel und bei Berufs-, Wohlfahrts- und Betroffenenverbänden als Berater,
• freiberufliche Tätigkeit als Berater und Gutachter.

Beratungsbedarf besteht nicht nur bei Einzelpersonen. In pflegenden, rehabilitativen und therapeutischen Einrichtungen, die Hilfsmittel als Teil ihrer Infrastruktur vorhalten oder aber auch verordnen, fungieren Hilfsmittelexperten als abteilungs-übergreifende Berater bei Fragen der Anschaffung und als Anleiter bei der sachgerechten und sicheren Anwendung durch die Mitarbeiter.

Umfassende Qualifizierung ist notwendig.

Die Begleitung eines Versorgungprozesses und die anderen mit der Hilfsmittelversorgung verbundenen Aufgaben verlangen umfangreiches Wissen

• über Sozialrecht (Leistungsrecht der Kostenträger) und Verwaltungshandeln,
• Kenntnisse über die technischen und medizinisch-pflegerischen Eigen-schaften der Hilfsmittel;
• methodische, kommunikative und soziale Fähigkeiten.

Diese müssen dann mit der individuellen Lebenssituation des Hilfsmittelempfängers und den vorhandenen Rehabilitations-, Pflege- und Therapieplänen in Verbindung gebracht werden.

Es gibt bislang keine institutionalisierte Möglichkeit, sich dieses Wissen und die Fertigkeiten anzueignen.

Die Inhalte und Ziele der Ausbildung in Stichworten:

Stufe 1: (120 Stunden)
• Ziel: Vermittlung einer allgemeinen Beratungskompetenz und der Fähigkeit zur fachlichen Unterstützung innerhalb der Versorgungsstrukturen.
• Inhaltliche Schwerpunkte: Sozialrecht und administrative Aspekte der Hilfsmittelversorgung; Methoden der Beratung, Leitlinien des Versorgungsprozesses.
• Tätigkeitsbereiche: Ergänzend in der gesetzlichen Pflegeberatung (Pflegestützpunkte) und im Casemanagement, Übernahme administrativer Aufgaben bei verordnenden Ärzten / Kliniken und Leistungserbringern; Unterstützung von Leistungsanbietern, Betroffenen und Verbänden der Selbsthilfe.

Stufe 2: (500 Stunden)
• Ziel: Vermittlung einer umfangreichen Beratungskompetenz zu speziellen Hilfsmitteln. Selbständige, eigenverantwortliche Versorgung mit bestimmten Hilfsmitteln, ggf. mit Anerkennung (Präqualifizierung gem. § 126 SGB V) durch Kostenträger.
• Schwerpunkt: Kenntnisse über Hilfsmittel für unterschiedliche medizinische, rehabilitative und pflegerische Bedarfe; Methoden der Bedarfsermittlung, Beratungs- und Anleitungsbefähigung; Bewältigung umfangreicher administrativer Aufgaben.
• Tätigkeitsbereiche: Wie Stufe 1; zusätzlich Beratung, Schulung und Betreuung von Betroffenen bzw. Anwendern; Aufbau eines Versorgungs¬managements innerhalb bestehender Strukturen des Gesundheitssystems, Bearbeitung von Schnittstellenproblemen (Überleitungsmanagement gem. § 11 SGB V), Einkaufsberatung und Steuerung des sachgerechten Einsatzes von Hilfsmitteln innerhalb pflegender und betreuender Einrichtungen und ambulanter Dienste; Beratung bei Herstellern, im Vertrieb sowie im Einzelhandel; Fachberatung innerhalb der Administration von Krankenkassen und anderen Kostenträgern (Fallmanagement).

Stufe 3: (130 Stunden)
• Ziel: Befähigung zur umfangreichen Beratung auch in speziellen komplizierten Versorgungsbereichen, selbständige, eigenverantwortliche Versorgung mit bestimmten Hilfsmitteln, ggf. auch mit Anerkennung (Präqualifizierung gem. § 126 SGB V) durch Kostenträger sowie Vermittlung der fachlichen Kompetenz zur Verordnung bestimmter Hilfsmittel im Rahmen von Modellprojekten nach § 63 SGB V (aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nur examinierten Pflegekräften vorbehalten), Befähigung zur Gutachtertätigkeit.
• Schwerpunkte: Besonderheiten der Hilfsmittelversorgung bei Kindern- und Jugendlichen, bei der Versorgung chronisch neurologisch erkrank¬ter Menschen oder in der der häuslichen Intensivpflege. Vertiefung der Methodik im Casemanagement und bei Begutachtungen.
• Tätigkeitsbereiche: Wie Stufe 2, jedoch erweitert für spezielle, komplexe Versorgungsbereiche; zusätzlich als Leistungsanbieter für die Durchführung des kompletten Versorgungsprozesses im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 SGB V, Gutachtertätigkeit, Casemanagement in der medizinischen und pflegerischen Versorgung und Rehabilitation.

Der Lernprozess wird durch zahlreiche Internetangebote, eine individuelle Betreuung und Präsensveranstaltungen unterstützt.

Jede Stufe kann einzeln belegt und durch eine Prüfung beendet werden. Bestimmte Qualifikationen, etwa als Stoma- oder Wundexperte, als Casemanager oder Pflegeberater können nach individueller Prüfung anerkannt werden und führen zur Ver¬kürzung der Weiterbildung.

Nachhaltigkeit der Weiterbildung
Teilnehmer, die die Weiterbildung beendet haben, können sich anschließend auf einer intranetgestützten Plattform miteinander vernetzen, Erfahrungen austauschen und ihre Dienstleistung zentral bundesweit koordinieren und anbieten. Sie haben weiter Zugang zu den aktuellen Informationen und den für die Arbeit erforderlichen Datenbanken.

Die Weiterbildung selbst wird durch regelmäßige wissenschaftliche Tagungen zu aktuellen Fragen begleitet.

Quelle: Mitteilung vom 4.8.2009
Priv.Universität Witten - Herdecke
Ansprechpartner: Otto Inhester
Otto.Inhester@gmx.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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