Patienten werden im Stich gelassen - Monethik statt Ethik
Verfasst: 17.07.2009, 07:40
Patienten werden im Stich gelassen - Monethik statt Ethik
Text aus einer Mailingliste (anonymisiert):
Frau .... schrieb u.a.:
.... finde es einigermassen unappetitlich, dies auf dem Rücken der Schwächsten auszutragen. Andererseits muss ich die weitere krankengymnastische Behandlung meiner Betreuten gewährleisten ... nur wie??? .... (vollständiger Text unten)
Sehr geehrte Frau ....,
die letzte Gesundheitsreform stand unter dem Motto "Ökonomisierung und Wettbewerb". Jetzt zeigen sich mehr und mehr die Folgen dieser verfehlten Poltik:>>> Monethik statt Ethik!
Ich habe mich gestern im Rahmen meiner ehrenamtlichen Aktivitäten für Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk stundenlang mit einer Streitsache befassen müssen, bei der ein Pflegedienst einem alzheimerkranken Patienten fristlos (!) die häusliche Versorgung aufgekündigt hat. Zunächst nur mündlich und dann auch schriftlich. Grund: Der Patient sei schwierig zu pflegen, man habe vergeblich eine Sedierung verlangt. Tatsache ist, dass der Patient vor etwas über einer Woche Pflegehandlungen abgewehrt hat und dabei eine Pflegekraft verletzt haben soll (Rippe angebrochen). Der Pflegedienst machte danach telefonisch Schadensersatzansprüche geltend. Der Sohn des Patienten, selbst in der Krankenpflege ausgebildet, ist der Meinung, dass der Vater grundsätzlich völlig friedlich sei. Nur, wenn man sich ihm nicht fachgerecht nähere, z.B. von hinten kommend mit dem Lappen das Gesicht waschen wolle, könne es zu heftigen Abwehrreaktionen kommen.
Meine gestrigen Bemühungen, moderierend den Pflegedienst zu einer Weiterführung der Betreuung zu bewegen, auch mit der Zusage, noch einmal eine ärztliche Beurteilung wegen einer möglicherweise sinnvollen Medikation einzuholen, blieben erfolglos. Gestern nachmittag führte der Pflegedienst die letzte Pflege durch und nahm die Pflegedokumentation, die ja eigentlich mit der dazu gehörigen Pflegeplanung für die weitere Versorgung benötigt wird, mit. Ich hatte ausdrücklich die Familie angehalten, darauf zu achten, dass die Pflegedokumentation im Hause bleibt. Man wollte dann aber keine Gewalt anwenden, um der Pflegekraft die Dokumentation wieder abzunehmen. Ich fürchte nun, dass die Dokumenation seitens des Pflegedienstes "den Verhältnissen angepasst wird". Man wird möglicherweise Texte einfügen, die belegen, dass bereits in der Vergangenheit wiederholt Schwierigkeiten in der Pflege aufgetreten sind.
Ab heute ist die Pflege, von einem Tag zum anderen, nicht mehr gewährleistet. Nachher werde ich mit der Familie weiter beraten. Ich werde weiterhin eine gütliche Regelung anstreben. Wenn aber der Pflegedienst heute nicht doch noch nachgibt, wird eine härtere Gangart geboten sein. Dabei muss aufgepasst werden, dass sich die örtlichen Pflegedienste nicht solidarisieren und dann allesamt die Familie im Stich lassen.
Ich habe u.a. vorgesehen, die Krankenkasse / Pflegekasse einzuschalten und dort die Frage aufzuwerfen, ob ein Pflegedienst, der durch fristlose Kündigung einen Patienten von einer Stunde zur anderen nicht mehr versorgt, weiter eine Zulassung zur ambulanten Pflege behalten darf. Wenn ich frei wäre in den nötigen Folgerungen, würde ich z.B. auch eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung in Erwägung ziehen und natürlich die örtlichen Medien einschalten.
Bezüglich der o.a. Frage zur Krankengymastik antworte ich aufgrund der aktuellen Erfahrungen:
Zunächst die Krankenkasse ansprechen und dringlich um Aufklärung hinsichtlich der finanziellen Grundlagen befragen. Dann die Krankenkasse ggf. auffordern sicherzustellen, dass die krankengymnastische Versorgung fortgeführt werden kann. Wenn es auch hier weiterhin zu einer nicht nachvollziehbaren Verweigerung kommen sollte, müsste die Krankenkasse auch aufgefordert werden zu erwägen, ob die Zulassung noch gerechtfertigt ist. Sollte das Thema nicht kurzfristig gelöst werden können, müsste man auch hier ggf. an die Medien denken! Manchmal kann öffentlicher Druck hilfreich sein. - Bitte um weitere Informationen.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - http://www.wernerschell.de
Vollständiger Fragestext:
_______________________________________________
Als (ehrenamtliche langjährige) Betreuerin einer schwerstpflegebedürftigen
Frau (Pflegestufe 3 Härtefall) wurde ich heute von der behandelnden
Krankengymnastin angerufen, die mir mitteilte, sie bedauere es, sie könne
meine Betreute nicht weiter behandeln, da die Fahrtkosten, die die BEK
zahlt, zu gering seien und es sich für sie nicht mehr rentiere, mit der
Wegpauschale den weiten Weg zu finanzieren. Sie habe bisher bei der BEK die
Hausbesuche als Erstbesuche abgerechnet, dies sei aber wohl in Zukunft nicht
mehr möglich, zudem hätten die Standesorganisationen auf mögliche
Regressforderungen hingewiesen, so dass sie nur noch die kleinere Pauschale
in Rechnung stellen könne.
Angeblich wird im Privathaushalt eine höhere Pauschale gezahlt, im Heim aber
gehen die Kassen davon aus, dass mehrere Bewohner behandelt werden und die
Pauschale mehrfach abgerechnet werden kann - was hier aber nicht der Fall
ist. Die Inhaberin hat mir deutlich zu verstehen gegeben, dass sie aus
finanziellen Gründen die Behandlung nicht weiterführen werde/könne. Ich habe
diese Art von Klagen bereits vorher von Krankengymnasten gehört, die wohl
einen sehr rührigen Interessenverband haben, aber dass die Einstellung der
Weiterbehandlung angekündigt wurde, ist ein neuer Schritt im Kampf um den
Gesundheitskuchen. Es geht um zwei Hausbesuche pro Woche und um eine
Differenz bei der Wegpauschale von ca. 5,-- Euro pro Besuch.
Ich war mehr als überrascht und bin sehr aufgebracht. Meine Betreute wird
seit ca. 3 Jahren von dieser Praxis behandelt - mit 2 Terminen pro Woche.
Sie ist auf die KG angewiesen, sie hat starke Kontrakturen,ist völlig
immobil, sie kann zudem nicht sprechen, Kommunikation findet nur über die
Mimik und die Augen statt. Es ist also extrem schwierig für sie und die
Behandelnden. Einen Wechsel möchte ich ihr nicht zumuten, zumal ich mit der
krankengymnastischen Arbeit zufrieden bin und meine Betreute sich hier
aufgehoben und angenommen fühlt.
Zudem befürchte ich, dass ich keinen Ersatz finden könnte, weil das Problem
ja wohl ein allgemeines ist. Die im Heim tätige Krankengymnastin ist für
neurologische Krankheitsbilder nicht genügend qualifiziert, sie hatte zu
Beginn des Aufenthalts meine Betreute übernommen und meine Betreute heillos
überfordert - mit dem gegenteiligen Ergebnis statt Entspannung noch mehr
Muskelspannung ...
Andererseits bin ich auch nicht gewillt, auf diese Argumentation einzugehen.
Es gibt ganz sicherlich nach so langer Versorgung (und auch finanzieller
Sicherheit für die Praxis) zumindest einen moralischen "Bestandsschutz" - es
kann nicht innerhalb von 3 Wochen die Beendigung angekündigt werden.
Ausserdem ist es für mich als Betreuerin auch nicht zumutbar, jetzt - und
innerhalb der Ferienzeit - eine andere KG-Praxis zu finden - und dann auch
noch so nah am Heim, dass sich die Hausbesuchspauschale "rechnet". Ich hatte
bei der anfänglichen Suche bereits - wegen der nötigen Qualifikation - sehr
grosse Probleme - gerade auch wegen des Hausbesuchs und der Entfernung
Praxis/Heim, eine Praxis zu finden ... Es gibt aufgrund der schwierigen
neurologischen Krankheitsbildes nur spezielle Praxen, die eine entsprechende
Qualifikation haben und die Behandlung übernehmen könnten. De facto wird nur
diese eine Bewohnerin im Heim von dieser Praxis versorgt wird - leider mit
entsprechend langen Anfahrtszeiten.
Meine Frage: haben Sie einen ähnlichen Fall bereits erlebt?? Wie konnten Sie
ihn lösen??
Gibt es Sonderzulagen für Erschwernisse - z.B. bei einer extrem behinderten
Patientin, die ja auch aufgrund der krankheitsbedingten Langsamkeit, der
Kontrakturen ... nicht in 15 Minuten durchbewegt werden kann? Kann die
Neurologin ein weiterführendes Rezept ausstellen?
Im Interesse meiner Betreuten wäre mir aber daran gelegen, dass die jetzige
Praxis die Behandlung weiterführt und ich eine Möglichkeit finde, dass die
zusätzlichen finanziellen Forderungen mit der Kasse (BEK Zwickau) oder dem
LWV abgerechnet werden können - z.B. gibt es eine Finanzierung als
Härtefall - oder unter welchen Voraussetzungen könnte der Hausbesuch als
Privathausbesuch abgerechnet werden???
Wurden auch Sie bereits mit dem Problem konfrontiert, dass wegen der
veränderten Finanzierung die weitere Behandlung abgelehnt wird? Und wie
haben Sie es lösen können?
Zudem befürchte ich, dass demnächst auch die Logopädin ähnlich argumentieren
könnte??!! Auch hier ist es wieder nur meine Betreute, die logopädische
Hilfen erhält und die Anfahrt auch einigermassen aufwändig... Geht es den
Krankengymnasten noch so gut, dass sie auf eine langfristige berechenbare
Einnahmequelle verzichten können? Natürlich sehe ich die
gesundheitspolitischen Aspekte dieser Forderung und finde es einigermassen
unappetitlich, dies auf dem Rücken der Schwächsten auszutragen. Andererseits
muss ich die weitere krankengymnastische Behandlung meiner Betreuten
gewährleisten ... nur wie???
Grüsse
....
Text aus einer Mailingliste (anonymisiert):
Frau .... schrieb u.a.:
.... finde es einigermassen unappetitlich, dies auf dem Rücken der Schwächsten auszutragen. Andererseits muss ich die weitere krankengymnastische Behandlung meiner Betreuten gewährleisten ... nur wie??? .... (vollständiger Text unten)
Sehr geehrte Frau ....,
die letzte Gesundheitsreform stand unter dem Motto "Ökonomisierung und Wettbewerb". Jetzt zeigen sich mehr und mehr die Folgen dieser verfehlten Poltik:>>> Monethik statt Ethik!
Ich habe mich gestern im Rahmen meiner ehrenamtlichen Aktivitäten für Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk stundenlang mit einer Streitsache befassen müssen, bei der ein Pflegedienst einem alzheimerkranken Patienten fristlos (!) die häusliche Versorgung aufgekündigt hat. Zunächst nur mündlich und dann auch schriftlich. Grund: Der Patient sei schwierig zu pflegen, man habe vergeblich eine Sedierung verlangt. Tatsache ist, dass der Patient vor etwas über einer Woche Pflegehandlungen abgewehrt hat und dabei eine Pflegekraft verletzt haben soll (Rippe angebrochen). Der Pflegedienst machte danach telefonisch Schadensersatzansprüche geltend. Der Sohn des Patienten, selbst in der Krankenpflege ausgebildet, ist der Meinung, dass der Vater grundsätzlich völlig friedlich sei. Nur, wenn man sich ihm nicht fachgerecht nähere, z.B. von hinten kommend mit dem Lappen das Gesicht waschen wolle, könne es zu heftigen Abwehrreaktionen kommen.
Meine gestrigen Bemühungen, moderierend den Pflegedienst zu einer Weiterführung der Betreuung zu bewegen, auch mit der Zusage, noch einmal eine ärztliche Beurteilung wegen einer möglicherweise sinnvollen Medikation einzuholen, blieben erfolglos. Gestern nachmittag führte der Pflegedienst die letzte Pflege durch und nahm die Pflegedokumentation, die ja eigentlich mit der dazu gehörigen Pflegeplanung für die weitere Versorgung benötigt wird, mit. Ich hatte ausdrücklich die Familie angehalten, darauf zu achten, dass die Pflegedokumentation im Hause bleibt. Man wollte dann aber keine Gewalt anwenden, um der Pflegekraft die Dokumentation wieder abzunehmen. Ich fürchte nun, dass die Dokumenation seitens des Pflegedienstes "den Verhältnissen angepasst wird". Man wird möglicherweise Texte einfügen, die belegen, dass bereits in der Vergangenheit wiederholt Schwierigkeiten in der Pflege aufgetreten sind.
Ab heute ist die Pflege, von einem Tag zum anderen, nicht mehr gewährleistet. Nachher werde ich mit der Familie weiter beraten. Ich werde weiterhin eine gütliche Regelung anstreben. Wenn aber der Pflegedienst heute nicht doch noch nachgibt, wird eine härtere Gangart geboten sein. Dabei muss aufgepasst werden, dass sich die örtlichen Pflegedienste nicht solidarisieren und dann allesamt die Familie im Stich lassen.
Ich habe u.a. vorgesehen, die Krankenkasse / Pflegekasse einzuschalten und dort die Frage aufzuwerfen, ob ein Pflegedienst, der durch fristlose Kündigung einen Patienten von einer Stunde zur anderen nicht mehr versorgt, weiter eine Zulassung zur ambulanten Pflege behalten darf. Wenn ich frei wäre in den nötigen Folgerungen, würde ich z.B. auch eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung in Erwägung ziehen und natürlich die örtlichen Medien einschalten.
Bezüglich der o.a. Frage zur Krankengymastik antworte ich aufgrund der aktuellen Erfahrungen:
Zunächst die Krankenkasse ansprechen und dringlich um Aufklärung hinsichtlich der finanziellen Grundlagen befragen. Dann die Krankenkasse ggf. auffordern sicherzustellen, dass die krankengymnastische Versorgung fortgeführt werden kann. Wenn es auch hier weiterhin zu einer nicht nachvollziehbaren Verweigerung kommen sollte, müsste die Krankenkasse auch aufgefordert werden zu erwägen, ob die Zulassung noch gerechtfertigt ist. Sollte das Thema nicht kurzfristig gelöst werden können, müsste man auch hier ggf. an die Medien denken! Manchmal kann öffentlicher Druck hilfreich sein. - Bitte um weitere Informationen.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - http://www.wernerschell.de
Vollständiger Fragestext:
_______________________________________________
Als (ehrenamtliche langjährige) Betreuerin einer schwerstpflegebedürftigen
Frau (Pflegestufe 3 Härtefall) wurde ich heute von der behandelnden
Krankengymnastin angerufen, die mir mitteilte, sie bedauere es, sie könne
meine Betreute nicht weiter behandeln, da die Fahrtkosten, die die BEK
zahlt, zu gering seien und es sich für sie nicht mehr rentiere, mit der
Wegpauschale den weiten Weg zu finanzieren. Sie habe bisher bei der BEK die
Hausbesuche als Erstbesuche abgerechnet, dies sei aber wohl in Zukunft nicht
mehr möglich, zudem hätten die Standesorganisationen auf mögliche
Regressforderungen hingewiesen, so dass sie nur noch die kleinere Pauschale
in Rechnung stellen könne.
Angeblich wird im Privathaushalt eine höhere Pauschale gezahlt, im Heim aber
gehen die Kassen davon aus, dass mehrere Bewohner behandelt werden und die
Pauschale mehrfach abgerechnet werden kann - was hier aber nicht der Fall
ist. Die Inhaberin hat mir deutlich zu verstehen gegeben, dass sie aus
finanziellen Gründen die Behandlung nicht weiterführen werde/könne. Ich habe
diese Art von Klagen bereits vorher von Krankengymnasten gehört, die wohl
einen sehr rührigen Interessenverband haben, aber dass die Einstellung der
Weiterbehandlung angekündigt wurde, ist ein neuer Schritt im Kampf um den
Gesundheitskuchen. Es geht um zwei Hausbesuche pro Woche und um eine
Differenz bei der Wegpauschale von ca. 5,-- Euro pro Besuch.
Ich war mehr als überrascht und bin sehr aufgebracht. Meine Betreute wird
seit ca. 3 Jahren von dieser Praxis behandelt - mit 2 Terminen pro Woche.
Sie ist auf die KG angewiesen, sie hat starke Kontrakturen,ist völlig
immobil, sie kann zudem nicht sprechen, Kommunikation findet nur über die
Mimik und die Augen statt. Es ist also extrem schwierig für sie und die
Behandelnden. Einen Wechsel möchte ich ihr nicht zumuten, zumal ich mit der
krankengymnastischen Arbeit zufrieden bin und meine Betreute sich hier
aufgehoben und angenommen fühlt.
Zudem befürchte ich, dass ich keinen Ersatz finden könnte, weil das Problem
ja wohl ein allgemeines ist. Die im Heim tätige Krankengymnastin ist für
neurologische Krankheitsbilder nicht genügend qualifiziert, sie hatte zu
Beginn des Aufenthalts meine Betreute übernommen und meine Betreute heillos
überfordert - mit dem gegenteiligen Ergebnis statt Entspannung noch mehr
Muskelspannung ...
Andererseits bin ich auch nicht gewillt, auf diese Argumentation einzugehen.
Es gibt ganz sicherlich nach so langer Versorgung (und auch finanzieller
Sicherheit für die Praxis) zumindest einen moralischen "Bestandsschutz" - es
kann nicht innerhalb von 3 Wochen die Beendigung angekündigt werden.
Ausserdem ist es für mich als Betreuerin auch nicht zumutbar, jetzt - und
innerhalb der Ferienzeit - eine andere KG-Praxis zu finden - und dann auch
noch so nah am Heim, dass sich die Hausbesuchspauschale "rechnet". Ich hatte
bei der anfänglichen Suche bereits - wegen der nötigen Qualifikation - sehr
grosse Probleme - gerade auch wegen des Hausbesuchs und der Entfernung
Praxis/Heim, eine Praxis zu finden ... Es gibt aufgrund der schwierigen
neurologischen Krankheitsbildes nur spezielle Praxen, die eine entsprechende
Qualifikation haben und die Behandlung übernehmen könnten. De facto wird nur
diese eine Bewohnerin im Heim von dieser Praxis versorgt wird - leider mit
entsprechend langen Anfahrtszeiten.
Meine Frage: haben Sie einen ähnlichen Fall bereits erlebt?? Wie konnten Sie
ihn lösen??
Gibt es Sonderzulagen für Erschwernisse - z.B. bei einer extrem behinderten
Patientin, die ja auch aufgrund der krankheitsbedingten Langsamkeit, der
Kontrakturen ... nicht in 15 Minuten durchbewegt werden kann? Kann die
Neurologin ein weiterführendes Rezept ausstellen?
Im Interesse meiner Betreuten wäre mir aber daran gelegen, dass die jetzige
Praxis die Behandlung weiterführt und ich eine Möglichkeit finde, dass die
zusätzlichen finanziellen Forderungen mit der Kasse (BEK Zwickau) oder dem
LWV abgerechnet werden können - z.B. gibt es eine Finanzierung als
Härtefall - oder unter welchen Voraussetzungen könnte der Hausbesuch als
Privathausbesuch abgerechnet werden???
Wurden auch Sie bereits mit dem Problem konfrontiert, dass wegen der
veränderten Finanzierung die weitere Behandlung abgelehnt wird? Und wie
haben Sie es lösen können?
Zudem befürchte ich, dass demnächst auch die Logopädin ähnlich argumentieren
könnte??!! Auch hier ist es wieder nur meine Betreute, die logopädische
Hilfen erhält und die Anfahrt auch einigermassen aufwändig... Geht es den
Krankengymnasten noch so gut, dass sie auf eine langfristige berechenbare
Einnahmequelle verzichten können? Natürlich sehe ich die
gesundheitspolitischen Aspekte dieser Forderung und finde es einigermassen
unappetitlich, dies auf dem Rücken der Schwächsten auszutragen. Andererseits
muss ich die weitere krankengymnastische Behandlung meiner Betreuten
gewährleisten ... nur wie???
Grüsse
....