Patienten werden im Stich gelassen - Monethik statt Ethik

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

ProPflege
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Patienten werden im Stich gelassen - Monethik statt Ethik

Beitrag von ProPflege » 17.07.2009, 07:40

Patienten werden im Stich gelassen - Monethik statt Ethik

Text aus einer Mailingliste (anonymisiert):

Frau .... schrieb u.a.:
.... finde es einigermassen unappetitlich, dies auf dem Rücken der Schwächsten auszutragen. Andererseits muss ich die weitere krankengymnastische Behandlung meiner Betreuten gewährleisten ... nur wie??? .... (vollständiger Text unten)

Sehr geehrte Frau ....,

die letzte Gesundheitsreform stand unter dem Motto "Ökonomisierung und Wettbewerb". Jetzt zeigen sich mehr und mehr die Folgen dieser verfehlten Poltik:>>> Monethik statt Ethik!

Ich habe mich gestern im Rahmen meiner ehrenamtlichen Aktivitäten für Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk stundenlang mit einer Streitsache befassen müssen, bei der ein Pflegedienst einem alzheimerkranken Patienten fristlos (!) die häusliche Versorgung aufgekündigt hat. Zunächst nur mündlich und dann auch schriftlich. Grund: Der Patient sei schwierig zu pflegen, man habe vergeblich eine Sedierung verlangt. Tatsache ist, dass der Patient vor etwas über einer Woche Pflegehandlungen abgewehrt hat und dabei eine Pflegekraft verletzt haben soll (Rippe angebrochen). Der Pflegedienst machte danach telefonisch Schadensersatzansprüche geltend. Der Sohn des Patienten, selbst in der Krankenpflege ausgebildet, ist der Meinung, dass der Vater grundsätzlich völlig friedlich sei. Nur, wenn man sich ihm nicht fachgerecht nähere, z.B. von hinten kommend mit dem Lappen das Gesicht waschen wolle, könne es zu heftigen Abwehrreaktionen kommen.
Meine gestrigen Bemühungen, moderierend den Pflegedienst zu einer Weiterführung der Betreuung zu bewegen, auch mit der Zusage, noch einmal eine ärztliche Beurteilung wegen einer möglicherweise sinnvollen Medikation einzuholen, blieben erfolglos. Gestern nachmittag führte der Pflegedienst die letzte Pflege durch und nahm die Pflegedokumentation, die ja eigentlich mit der dazu gehörigen Pflegeplanung für die weitere Versorgung benötigt wird, mit. Ich hatte ausdrücklich die Familie angehalten, darauf zu achten, dass die Pflegedokumentation im Hause bleibt. Man wollte dann aber keine Gewalt anwenden, um der Pflegekraft die Dokumentation wieder abzunehmen. Ich fürchte nun, dass die Dokumenation seitens des Pflegedienstes "den Verhältnissen angepasst wird". Man wird möglicherweise Texte einfügen, die belegen, dass bereits in der Vergangenheit wiederholt Schwierigkeiten in der Pflege aufgetreten sind.
Ab heute ist die Pflege, von einem Tag zum anderen, nicht mehr gewährleistet. Nachher werde ich mit der Familie weiter beraten. Ich werde weiterhin eine gütliche Regelung anstreben. Wenn aber der Pflegedienst heute nicht doch noch nachgibt, wird eine härtere Gangart geboten sein. Dabei muss aufgepasst werden, dass sich die örtlichen Pflegedienste nicht solidarisieren und dann allesamt die Familie im Stich lassen.
Ich habe u.a. vorgesehen, die Krankenkasse / Pflegekasse einzuschalten und dort die Frage aufzuwerfen, ob ein Pflegedienst, der durch fristlose Kündigung einen Patienten von einer Stunde zur anderen nicht mehr versorgt, weiter eine Zulassung zur ambulanten Pflege behalten darf. Wenn ich frei wäre in den nötigen Folgerungen, würde ich z.B. auch eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung in Erwägung ziehen und natürlich die örtlichen Medien einschalten.

Bezüglich der o.a. Frage zur Krankengymastik antworte ich aufgrund der aktuellen Erfahrungen:
Zunächst die Krankenkasse ansprechen und dringlich um Aufklärung hinsichtlich der finanziellen Grundlagen befragen. Dann die Krankenkasse ggf. auffordern sicherzustellen, dass die krankengymnastische Versorgung fortgeführt werden kann. Wenn es auch hier weiterhin zu einer nicht nachvollziehbaren Verweigerung kommen sollte, müsste die Krankenkasse auch aufgefordert werden zu erwägen, ob die Zulassung noch gerechtfertigt ist. Sollte das Thema nicht kurzfristig gelöst werden können, müsste man auch hier ggf. an die Medien denken! Manchmal kann öffentlicher Druck hilfreich sein. - Bitte um weitere Informationen.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - http://www.wernerschell.de

Vollständiger Fragestext:

_______________________________________________
Als (ehrenamtliche langjährige) Betreuerin einer schwerstpflegebedürftigen
Frau (Pflegestufe 3 Härtefall) wurde ich heute von der behandelnden
Krankengymnastin angerufen, die mir mitteilte, sie bedauere es, sie könne
meine Betreute nicht weiter behandeln, da die Fahrtkosten, die die BEK
zahlt, zu gering seien und es sich für sie nicht mehr rentiere, mit der
Wegpauschale den weiten Weg zu finanzieren. Sie habe bisher bei der BEK die
Hausbesuche als Erstbesuche abgerechnet, dies sei aber wohl in Zukunft nicht
mehr möglich, zudem hätten die Standesorganisationen auf mögliche
Regressforderungen hingewiesen, so dass sie nur noch die kleinere Pauschale
in Rechnung stellen könne.
Angeblich wird im Privathaushalt eine höhere Pauschale gezahlt, im Heim aber
gehen die Kassen davon aus, dass mehrere Bewohner behandelt werden und die
Pauschale mehrfach abgerechnet werden kann - was hier aber nicht der Fall
ist. Die Inhaberin hat mir deutlich zu verstehen gegeben, dass sie aus
finanziellen Gründen die Behandlung nicht weiterführen werde/könne. Ich habe
diese Art von Klagen bereits vorher von Krankengymnasten gehört, die wohl
einen sehr rührigen Interessenverband haben, aber dass die Einstellung der
Weiterbehandlung angekündigt wurde, ist ein neuer Schritt im Kampf um den
Gesundheitskuchen. Es geht um zwei Hausbesuche pro Woche und um eine
Differenz bei der Wegpauschale von ca. 5,-- Euro pro Besuch.

Ich war mehr als überrascht und bin sehr aufgebracht. Meine Betreute wird
seit ca. 3 Jahren von dieser Praxis behandelt - mit 2 Terminen pro Woche.
Sie ist auf die KG angewiesen, sie hat starke Kontrakturen,ist völlig
immobil, sie kann zudem nicht sprechen, Kommunikation findet nur über die
Mimik und die Augen statt. Es ist also extrem schwierig für sie und die
Behandelnden. Einen Wechsel möchte ich ihr nicht zumuten, zumal ich mit der
krankengymnastischen Arbeit zufrieden bin und meine Betreute sich hier
aufgehoben und angenommen fühlt.

Zudem befürchte ich, dass ich keinen Ersatz finden könnte, weil das Problem
ja wohl ein allgemeines ist. Die im Heim tätige Krankengymnastin ist für
neurologische Krankheitsbilder nicht genügend qualifiziert, sie hatte zu
Beginn des Aufenthalts meine Betreute übernommen und meine Betreute heillos
überfordert - mit dem gegenteiligen Ergebnis statt Entspannung noch mehr
Muskelspannung ...

Andererseits bin ich auch nicht gewillt, auf diese Argumentation einzugehen.
Es gibt ganz sicherlich nach so langer Versorgung (und auch finanzieller
Sicherheit für die Praxis) zumindest einen moralischen "Bestandsschutz" - es
kann nicht innerhalb von 3 Wochen die Beendigung angekündigt werden.
Ausserdem ist es für mich als Betreuerin auch nicht zumutbar, jetzt - und
innerhalb der Ferienzeit - eine andere KG-Praxis zu finden - und dann auch
noch so nah am Heim, dass sich die Hausbesuchspauschale "rechnet". Ich hatte
bei der anfänglichen Suche bereits - wegen der nötigen Qualifikation - sehr
grosse Probleme - gerade auch wegen des Hausbesuchs und der Entfernung
Praxis/Heim, eine Praxis zu finden ... Es gibt aufgrund der schwierigen
neurologischen Krankheitsbildes nur spezielle Praxen, die eine entsprechende
Qualifikation haben und die Behandlung übernehmen könnten. De facto wird nur
diese eine Bewohnerin im Heim von dieser Praxis versorgt wird - leider mit
entsprechend langen Anfahrtszeiten.

Meine Frage: haben Sie einen ähnlichen Fall bereits erlebt?? Wie konnten Sie
ihn lösen??

Gibt es Sonderzulagen für Erschwernisse - z.B. bei einer extrem behinderten
Patientin, die ja auch aufgrund der krankheitsbedingten Langsamkeit, der
Kontrakturen ... nicht in 15 Minuten durchbewegt werden kann? Kann die
Neurologin ein weiterführendes Rezept ausstellen?

Im Interesse meiner Betreuten wäre mir aber daran gelegen, dass die jetzige
Praxis die Behandlung weiterführt und ich eine Möglichkeit finde, dass die
zusätzlichen finanziellen Forderungen mit der Kasse (BEK Zwickau) oder dem
LWV abgerechnet werden können - z.B. gibt es eine Finanzierung als
Härtefall - oder unter welchen Voraussetzungen könnte der Hausbesuch als
Privathausbesuch abgerechnet werden???

Wurden auch Sie bereits mit dem Problem konfrontiert, dass wegen der
veränderten Finanzierung die weitere Behandlung abgelehnt wird? Und wie
haben Sie es lösen können?

Zudem befürchte ich, dass demnächst auch die Logopädin ähnlich argumentieren
könnte??!! Auch hier ist es wieder nur meine Betreute, die logopädische
Hilfen erhält und die Anfahrt auch einigermassen aufwändig... Geht es den
Krankengymnasten noch so gut, dass sie auf eine langfristige berechenbare
Einnahmequelle verzichten können? Natürlich sehe ich die
gesundheitspolitischen Aspekte dieser Forderung und finde es einigermassen
unappetitlich, dies auf dem Rücken der Schwächsten auszutragen. Andererseits
muss ich die weitere krankengymnastische Behandlung meiner Betreuten
gewährleisten ... nur wie???

Grüsse
....
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/

G. Fröhlich- Rockmann
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Beitrag von G. Fröhlich- Rockmann » 17.07.2009, 09:24

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin erschüttert darüber was ich hier zu lesen bekomme, auch wenn ich gleichzietig betonen muss dass alles was ich hier lese zwar nicht in solch extremer Form aber durchaus in den Ansätzen nicht nur einmal selbst erleben musste.

Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass Sinn und Zweck unseres Gesundheits- und Pflegesystems nach dem tatsächlichen Wortlaut geltender Gesetze es ist (und auch nach der letzten Reform bleibt) die gesundheitliche und pflegerische Versorgung von Menschen die einen gesetzlich vorgeschriebenen Beitrag dazu leisten sicher zu stellen ist.

Wichtig ist aber auch zu wissen, ob die Betroffenen schwerbeschädigt sind und tatsächlich einen Schwerbeschädigtenausweis haben.

Das ist dehalb wichtig, weil dann nicht nur Ansprüche aus dem SGB V (z.B. Krankengymnastik, Logopäde) und SGB XI (ambulante Pflege durch Pflegedienst) sondern auch Ansprüche aus SGB IX (Schwerbehindertenrecht) geltend gemacht werden können, wo sehr kurze Fristen zur sogenannten "Ersatzvorname" (also Beauftragung eines Anderen mit der Erbringung von Leistungen) gesetzlich geregelt sind.

Zunächst zur Kündigung des Pflegevertrages:

Auch wenn man schnell einen anderen Eindruck suggeriert bekommen kann so ist es immer noch so, dass die Pflege durch die Pflegekassen sicher zu stellen ist. Eben nicht durch Angehörige oder Betreuer!

Im konkreten Fall ist also erster Ansprechpartner die Pflegekasse die dafür Sorge zu tragen hat, dass entweder der bisherige Pflegedienst weiter kommt, oder aber nahtlos ein anderer Pflegedienst übernimmt.

Die Pflgekasse iste getzlich sogar dazu verpflichtet Ihnen ganz konkret Pflegedienste in Ihrem Einzugsbereich zu benennen.

Sollte das aus irgendwelchen Gründen (die sicherlich einer gerichtlichen Nachprüfung stand halten sollten nicht möglich sein) und die Pflege kann nicht anderweitig (z.B. durch Freunde und Nachbarn) sicher gestellt werden bliebe als Alternative einen stationäre Kurzzeitpflegeienrichtung bis eine häusliche Pflege sicher gestellt werden kann. Auch dann, wenn etwaig ein Anspruch auf Kurzzeitpflege für das laufende Kalenderjahr schon ausgeschöpft sein sollte.

Generell kann eine sogeannte Ersatzvorname durchgeführt werden, d.h. zur Sicherstellung der Pflege kann sofort etwa ein anderer Pflegedienst, oder aber eine (zugelassene) Pflegekraft damit beauftragt werden die Pflege sicher zu stellen, wobei es hier passieren kann, dass die Kosten hierfür zunächst selbst übernommen werden müssen.

Bitte beauftragen Sie in einem solchen Fall aber maximal bis zum Wert der Pflegesachleistung entsprechend vorhandener Pflegestufe. Kosten darüber hinaus ist die Pflegekasse nicht verpflichtet zu übernehmen.

Aus eigener Erfahrung kann man jedoch die Situation erläutern, so dass die Rechnungslegung später erfolgt um Zeit für die Frage der Klärung der Kostenübernahme zu gewinnen.

Natürlich kann der bisherige Pflegedienst in Regress genommen werden. Wobei es fraglich ist ob die Kündigung überhaupt rechtskräftig ausgesprochen ist wenn sie telefonisch einem Menschen mit Alzheimer mitgetilt wird.

Ich habe in ähnlichem Fall sofort Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beantragt und Recht bekommen.

Genauso kann man verfahren, wenn Unternehmen der Krankengymnastik, Logopädie oder ähnliches ihr Leistung verweigert.

Diese Leistungen sind medizinische Heilbehandlungen die i.d.R. ärztlich verordnet sind. Werden diese nicht so wie verordnet erbracht wird dem Patienten eine Behandlung vorenthalten auf die er ein Recht gegen seine Krankenkasse hat.

Auch hier sind die Krankenkassen dazu verpflichtet Einrichtungen der ambulanten Versorgung vor zu halten. Will heißen dass Ihre Krankenkasse dazu verpflichtet ist einen Dienst (Krankengymnastik/Logopäde) vorzuhalten der auch tatsächlich nach Hause kommt. Ansprechpartner ist hier die Krankenkase die das zu klären hat.

Sollte eine ambulante Versorgung nicht möglich sein bleibe hier nur die Einweisung in ein Krnakenhaus um die medizinische Versorgung sicher zu stellen und bisher erreichte Behandlungserfolge nicht zu gefährden.

In beiden Fällen (sowohl bei dem Pflegedeinst als auch den ambulanten Therapeuten) würde ich den MDK informieren der für die Qualitätsprüfung zuständig ist.

Was die Sedierung eines Menschen mit Alzheimer betrifft, so ist es zuerst die Frage eines Arztes einzuschätzen ob eine solche angezeigt sei. Wenn dieser zu der Auffassung kommen sollte ist immernoch die Zustimmung des Betroffenen oder eines rechtskräftigen Vertreters (also Betreuer oder Bevollmächtigter) notwendig bevor überhaupt solche freiheitsentziehenden Maßnahmen möglich sind.

Bei Fehloen eines Betreuers oder Bevollmächtigten ist ausschließlich das Vormundschaftsgericht dazu berechtigt durch Gerichtsbeschluss die Zustimmung zur Sedierung zu erteilen.

Sedierung (mechanisch oder durch Medikamente) ohne Zustimmung ist unerlaubter Freiheitsentzug und als Straftat zur Anzeige zu bringen. Sedierung zur Erleichterung der Pflege (ob nun im ambulanten oder stationären Bereich) ist grundsätzlich und kompromisslos abzulehnen!

Die Pflegedokumentation ist Eigentum des Pflegedienstes. Um Manipulationen auszuschließen ziehe ich persönlich mir regelmäßig Kopien des Pflegeverlaufberichtes.

Auch bei Beendigung einer Pflege hat ein Pflegedienst einen sogenannten Pflegeüberleitungsbogen auszufüllen (auch bei Einweiung ins Krankenhaus etc) und den aktuellen Medikamentenpaln auszuhändigen.

Bei der Physiotherapie und allen anderen ambulanten Behandlungen ist eine Behandlung über das übliche Maß hinaus möglich, wenn ohne Weiterbehandlung die bisherigen Erfolge in Frage gestellt sind oder mit einer Verschlechterung der Erkrankung gerechnet werden muss wenn die Behandlung beendet wird. Deshalb kann der behandelnde Arzt auch weiter verordnen.

Es handelt sich dann um eine sogenannte Behandlung außerhalb des Regelfalles die durch ein Kreuzchen auf dem Verordnungsschein durch den Arzt gekennzeichnet werden muss. Zusätzlich ist auf dem Verordnungsschein eine kurze Begründung der medizinischen Notwendigkeit (wie etwa Diagnosen) anzugeben.

Eine Behandlung außerhalb des Regelfalles belastet kein Budget eines Arztes und er wird für diese auch nicht in Regress genommen.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass Pflegekasse und Krankenkasse die ersten Ansprechpartner sind und es deren Aufgabe ist die aufgeworfenen Fragen zu klären und die Auseinandersetzungen mit Pflegediensten und ambulanten Therapeuten zu führen.

Ich kann und werde es nicht akzeptieren, dass zunehmend Pflegebedürftige und Krnake zur Geißel wirtschaftlicher Interessen von Leistungserbringern im Bereich der Pflege und medizinischen Versorgung gemacht werden und kann Ihnen versichern, dass solche Probleme nicht mehr auftauchen, wenn die Leistungserbringer merken das Patienten ihre Rechte nicht nur kennen sondern auch selbstbewußt durchsetzen!!

Es kann und wird nicht passieren das sich jemand abspricht und ein Pflegebedürftiger nicht versorgt wird. In der Beziehung dürfen Sie Ihrer Pflegekasse vertrauen.

Ich wünsche alle Beteiligten das ganz schnell Lösungen gefunden werden und vielleicht sind Sie ja in Kürze froh einen besseren Pflegedienst gefunden zu haben!

Alles Gute!
Gerd Fröhlich-Rockmann
Es ist der Mensch und nicht die Krankheit

ThomasH
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Beitrag von ThomasH » 17.07.2009, 10:27

Sehr geehrter Herr Fröhlich-Rockmann,
sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst mal Ihnen, Herr Fröhlich-Rockmann, vielen Dank für die sehr guten Ausführungen. Das war sehr interessant zu lesen für mich, mit sehr vielem Neuen.

Die Leistungsträger (Krankenkassen, Pflegekassen) haben den gesetzlichen Auftrag die entsprechende Versorgung regional sicher zu stellen. Dazu schließen sie Verträge mit den Leistungserbringern (ambulante Pflegedienste; Therapeuten, sonstige).
Mit diesen Verträgen werden u. a. Versorgungsinhalte und die Vergütung der Leistungserbringer geregelt.
Ob es für den Physiotherapeuten wirtschaftlich nicht möglich ist eine bestehende Versorgung weiter zu führen, kann nicht zum Problem des Leistungsempfängers (z. B. der Mensch mit einer Behinderung) werden - zumindest nicht unmittelbar.

Das Ärzte oftmals nicht wissen (wollen) was geht und was nicht, ist hinlänglich bekannt und die KV´en tragen zu dieser Unwissenheit bei. Also, Wir Patienten müssen die Ärzte hartnäckig beraten - wie und was geht. Aber mal ehrlich, haben Sie schon mal einen "Gott" auf seine Unwissenheit hingewiesen?

Das ein Pflegedienst einen Pflegevertrag mit einem Leistungsempfänger fristlos kündigt, schlägt dem Fass den Boden aus.
Nach meinem rechtstaatlichen Verständis ist ein solcher Pflegedienst sofort und fristlos zu schließen, ggf. als Alternative die Verantwortlichen in die Forensik ein zu weisen.
Zumal der in dem vorliegenden Beispiel angeführte fristlose Kündigungsgrund des Pflegedienstes alles Wissen über Pflege auf den Kopf stellt. Wegen der Forderung nach der Sedierung gehört der Verantwortliche an den Pranger. Meine Rede nach der Staatsanwaltschaft habe ich ja an anderer Stelle schon geführt.

Wegen der Pflegedokumentation mache ich mir persönlich keine großen Gedanken. Ich halte es für fast unmöglich eine Pflegedokumentation im Nachhinhein lückenlos - in allen Belangen - zu "überarbeiten". (aber zu Zeiten gefälschter Tagebücher, na ja).

Von daher meine Empfehlung: Halten Sie sich an die Empfehlung von Herrn Fröhlich-Rockmann. Ich tendiere da aber zu mehr Nachdruck von Beginn an. Und wer einen fundiert arbeitenden Journalisten und Juristen kennt, der solle sich dieser bedienen. Denn eines ist klar, die Pflegenden sind so alleine und überfordert, dass sie sich nicht noch in das sozialstaatliche Leitungsrecht einlesen, geschweige denn dieses als Einzelkämpfer alleine - auch bei berechtigtem Anspruch - durchkämpfen können.

Mit besten Grüßen
Th. Hahn

WernerSchell
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Dank für großes Engagement !!

Beitrag von WernerSchell » 17.07.2009, 11:14

Sehr geehrter Herr Fröhlich-Rockmann,
sehr geehrter Herr Hahn,

vielen Dank für Ihre umfangreichen Ausführungen und für die interessanten Ratschläge. Ihr Engagement in dieser Angelegenheit finde ich einfach klasse! Ich habe daher auf die Beiträge in der fraglichen Mailingliste aufmerksam gemacht (siehe den angefügten Text).

Was die fristloste Kündigung durch einen Pflegedienst hier in Neuss angeht, versuche ich im Moment, einen anderen geeigneteren Pflegedienst zu gewinnen. Das ist von heute auf morgen, auch angesichts der Ferienzeit hier in NRW, nicht einfach. Möglicherweise muss vorübergehend auf den bisherigen Pflegedienst eingewirkt werden mit der Maßgabe, noch einige Tage zu helfen.
Sobald die "Fronten" geklärt sind, werde ich überlegen, welche Vorschläge ich der betroffenen Familie zur "Nachbereitung" machen werde. Ich selbst sehe verschiedene Möglichkeiten, muss aber Rücksicht auf die Familie nehmen, darf die weitere Versorgung des pflegebedürftigen Alzheimerpatienten nicht gefährden.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell


Mein Text an eine Mailingliste:

Sehr geehrte Damen und Herren,
zu dem nachfolgendem Text:
.... finde es einigermassen unappetitlich, dies auf dem Rücken der Schwächsten auszutragen. Andererseits muss ich die weitere krankengymnastische Behandlung meiner Betreuten gewährleisten ... nur wie??
und zu der beschriebenen fristlosen Kündigung durch einen Pflegedienst (in Neuss) gibt es mittlerweile interessante und aufschlussreiche Beiträge und Vorschläge für das weitere Vorgehen in meinem Forum unter:
viewtopic.php?t=12390
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - http://www.wernerschell.de
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https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Sicherstellungsauftrag beachten

Beitrag von WernerSchell » 17.07.2009, 17:29

Zur fristlosen Kündigung durch den Pflegedienst wurde uns u.a. folgender Hinweis übermittelt:

Schauen Sie doch einmal in den abgeschlossenen Pflegevertrag, da müssten die Konditionen genau benannt worden sein.
http://www.aok.de/assets/media/aokplus/ ... ertrag.pdf
... " Der Pflegedienst kann den Pflegevertrag mit einer Frist von mindestens 6 Wochen jeweils zum Ende
eines Kalendermonats schriftlich kündigen.
(6) Der Pflegedienst kann aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung schriftliche kündigen; er hat hierbei
seinen Sicherstellungsauftrag zu beachten."
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Beitrag von G. Fröhlich- Rockmann » 17.07.2009, 19:33

Sehr geehrter Herr Hahn,
Sehr geehrte Damern und Herren,

bitte nicht bei mir bedanken, denn ich gebe meine Erfahrung gerne weiter und freue mich wenn sie dem Einen oder Anderen helfen kann.

Zu den "Göttern" in weiß:
Ich habe sehr oft mit Ärztinnen und Ärzten zu tun bedingt durch die Erkrankungen meiner Mutter. Ich kann Ihnen aus meiner Erfahrung sagen, dass es sehr sehr viele sehr sehr fleißig und verantwortungsbewußt arbeitende Ärzte gibt die durchau tatsächlich alles in ihrem Können stehende tun und sich auch schon manchmal (zumindest in unserem Fall) auch weit aus dem Fenster gelehnt haben im Interesse ihre Patienten.

Zum Glück ist es auch ganz überwiegend so, dass "unsere" Ärzte Partner sind und eher beraten und unterstützen als von oben herab zu bestimmen.

Leider stelle ich jedoch auch immer öfter fest, das diese an der zunehmenden Bürokratiesierung schier verzweifeln und bei der Fülle von Änderungen und den immer kürzer werdende Intervalle dieser Änderungen schier verzweiflen.

Ich habe auch erleben dürfen, das Ärzte dankbar waren wenn sie durch mich bei der Durchsetzung ihrer medizinischen und anderen Anordnungen unterstützt werden.

Zwischen "unserem Hausarzt" und uns gibt es eine ganz einfache Vereibarung: Er kümmert sich um die medizinische Seite und sagt und verordnet das was er aus seiner medizinischen Sicht für notwendig und sinnvoll erachtet und ich kümmere mich um die verwaltungstechnische Seite bezüglich der Krankenkassen und Pflegekassen. Das funktioniert wunderbar, auch wenn man mich beim hisigen Sozial- und Landessozialgericht nun schon kennt.

"Göttern" bin ich auch schon begegnet und ja ich habe sie auch schon darauf hingweisen das sie nicht richtig liegen:

Einen Notarzt habe ich aus der Wohnung verwiesen, bei einem anderen Notarzt der meinte trotz schriftlich vorliegender Genehmigung der Kasse die Begleitperson nicht im Krankenwagen mitfahren lassen zu wollen habe ich ihn ohne die Patientin fahren lassen und bin mit einem privaten Krankentransportunternehmen (Transportscheine habe ich für den Notfall zu Hause) schneller in der Klinik gewesen als er.

Ich habe in einer Notaufnahme zwei Assitenzärzte "abtreten" lassen weil sie meinten die Patientin nicht fragen zu müssen ob bestimmte Behandlungen durchgeführt werden dürfen, die dann nach eingeholter Genehmigung vom Chefarzt der Notaufnahme selbst durchgeführt wurden.

Ich bin über die Ärztekammer gegen einen Urologen vorgegangen, der seinen Patienten teure Katheter gegen Eigenanteil verkauft hat obwohl zuzahlungsfreie genauso ihren Dienst in gleicher Qualkität tun.

Ich habe Strafanzeige gegen eine Psychiaterin erstattet die ohne Zustimmung und ohne Information meinte einer Patientin Psychopharmaka verabreichen zu können die dafür eine Geldstrafe zahlen durfte.

Ich habe dabei immer die Erfahrung gemacht das "Götter" sehr schnell zu kleinen Männchen mit Hut mutieren wenn sie merken das auch Götter vom Olymp gestoßen werden können.

Jeder wird im Restaurant ein vergammeltes Essen zurück gehen lassen.

Mit dem selben Selbtsbewusstsein sollten wir auch in diesem Bereich auftreten und ein Studium des Sozialgesetzbuches ist dazu nicht notwendig.

Verträge zwischen Kassen und Leistungserbringern müssen uns dabei nicht interessieren, denn wir sind bei ihrem Abschluss nicht dabei.

Wirtschaften Leistungserbringer gut hat sich bei mir nie einer gemeldet und wollte mir einen Bonus auszahlen. Wegen Kosten jammern alle.

Den Streit zwischen Kassen und ihren Vertragspartnern wird zumindest nicht auf dem Rücken mir anvertrauter Personen ausgetragen werden.

Ich begegne unserem medizinischen Personal mit Achtung und Respekt und darf wolh deshalb selbiges auch vom Gegenüber erwarten.

Ein schönes Wochenende wünscht Allen
mit freundlichen Grüßen
Gerd Fröhlich-Rockmann
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Beitrag von G. Fröhlich- Rockmann » 17.07.2009, 19:37

Nachtrag:

Aus meiner jahrelangen Erfahrung in der selbst durchgeführten Pflege bei Menschen mit Alzheimer und/oder Demenz habe ich eine ganz klare Auffassung:

Ein Pflegedienst, der ohne ärztliche Anweisung nach Sedierung verlangt ist als Pflegedienst ungeeignet.

GFR
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gerdh
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Beitrag von gerdh » 17.07.2009, 22:16

Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Thema "fristlose Kündigung durch den Pflegedienst" möchte ich mich aus der Sicht eines Pflegedienstinhabers äußern.
Ich gebe Ihnen Recht, dass die Art und Weise wie die Kollegen vogegangen sind nicht in Ordnung ist. Es gibt sicherlich Situationen, in denen man als verantwortungsbewußter Arbeitgeber seine Mitarbeiter/innen vor Patienten schützen muss. Dies kann auch mit einer fristlosen Kündigung geschehen, dieses Recht steht einem Pflegedienst zu.
Im beschriebenen Fall, eine Woche nach einem Zwischenfall fristlos zu kündigen ist für mich genauso unverständlich wie für Sie. Hier hätte man von seiten des Pflegedienstes das Gespräch mit den Angehörigen und anderen an der Versorgung des Patienten Beteiligten suchen und eine Problemlösung finden können. Selbst wenn man aus Sicht des Pflegedienstes zu dem Schluß kommt, eine Weiterversorgung wird ausgeschlossen, muss ein Übergang zu einem anderen Versorger gewährleistet sein. Eine Einweisung des Verantwortlichen in die Forensik halte ich aber für Popolismus der keinem weiterhilft.
Da wir alle den Fall nur aus einer Sicht geschildert bekommen haben, vermute ich weitere, uns unbekannte Gründe, die den Pflegedienst zu der fristlosen Kündigung veranlasst haben.
Die Beschuldigung, die Pflegedokumentation würde nachträglich manipuliert werden, halte für Rufschädigung und "Nachtreten", was mich auch vermuten läßt das in der Beziehung Pflegedienst/Angehörige einiges nicht in Ordnung war.
Im Übrigen ist die Pflegedokumentation Eigentum des Pflegedienstes, das Anfertigen von Kopien ohne Zustimmung des Pflegedienstes verstößt gegen das Datenschutzgesetz. Das Recht zur Einsicht hat nur der Pflegedienst, der MDK und der Patient bzw. gesetzlich bestellte Betreuer. Selbst Angehörige ohne entsprechender Vollmacht dürfen ohne Zustimmung des Pflegedienstes die Pflegedokumentation nicht einsehen. Wenn man ganz kleinlich wäre, dürfte nicht einmal der Hausarzt die Doku einsehen (was natürlich in der Praxis kontraproduktiv wäre). Dies hat nichts damit zu tun, dass der Pflegedienst etwas zu verbergen hat, sondern um die Daten des Patienten zu schützen(z.B. möchten Sie das jeder Ihren Biographiebogen liest oder erfährt dass Sie inkontinet sind?).
Ich frage mich nur, weshalb dieser Fall unter dem Thema "Monethik" erscheint?
Ich würde mich freuen hier zu lesen wie der Fall weitergegangen ist.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende

gerdh

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Beitrag von G. Fröhlich- Rockmann » 17.07.2009, 23:52

Sehr geehrter gerdh,

ich kann Ihnen lückenlos nachweisen, dass mehrfach durch bei uns tätige Pflegedienste Pfelegedokumentationen geändert sind.Es scheint also nicht der absolute Einzelfall zu sein.

Bezüglich der Pflegedokumentation darf ich Sie drauf ausfmerksam machen, dass es nach Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ein sogenanntes informelles Selbstbestimmungsrecht gibt. Will heißen das ausschließlich der Bertroffene selbst das Recht hat darüber zu entscheiden welche Daten von wem erfasst werden und an wen diese weiter gegeben werden dürfen.

Somit hätte streng genommen ein Pflegedienst Eintragungen in eine Pflegedokumentation den Betroffenen theoretisch nicht nur zur Kenntnis zu geben sondern die Einweilligung des Betroffenen zur Eintragung einzu holen.

Demanch hat jeder Pflegebedürftige also auch sein Betreuer,also eine vom Vormundschaftsgericht bestimmte Person die mit der Besorgung der Geschäfte eines Anderen durch Gerichtsbeschluss beauftragt ist, oder jeder andere rechtskräftigt Bevollmächtigten nicht nur Auiskunft über den Inhalt einer Pflegeakte zu erteilen, sondern in analoger Anwendung der gesetzlichen Vorschriften zur Akteneinsicht in Gerichts- oder anderen Verfahren sogar auf Verlangen Kopien der selben zu erteilen.

Natürlich untersteht ein Pflegedienst und dessen Mitarbeiter der Schweigeplicht, aber auch von dieser können sie durch Betroffene und dessen rechtmäßigen Vertreter entbunden werden, so dass Sie sehr wohl dem Hausarzt wie auch anderen vorher zu bestimmenden Personen Auskunft zu erteilen haben.

Jederzeit kann ein Pflegedienst und dessen Mitarbeiter zum Zweckwe der Beweisaufnahme vor Gericht geladen werden.

Bezüglich der häuslichen Krankenversorgung haben Sie dem verordnenden Arzt sogar über den Verlauf und das Ergebnis der verordneten Maßnahmen zu unterrichten.

Auch Patienten und Pflegebedürftige haben das Recht vor windigen Unternehmen geschützt zu werden.

Ich bin durch Vorsorgevollmacht bestimmter Betreuer meiner Mutter und es existiert ein Beschluiss des zuständigen Vormundschaftsgerichtes das meine Mutter somit rechtskräftig von mir vertreten wird, weshalb ich so viele Kopien der Pflegemappe anlege wie mir beliebt, da ich auch dazu berechtigt bin die Durchführung vertraglich verinbarter Leistungen zu kontrollieren und die Durchführung ärztlich verordneter Maßnahmen prüfe.

Mir ist auch bei wohlwollendster Prüfung bis heute nicht ein einziger Grund eingefallen weshalb um eine Pflegeakte so ein Geheimnis gemacht wird wenn denn alles in Ordnung ist????

Am Ende eines jeden Monats rennt man mir fast mit dieser Akte hinterher wenn man dernn eine Unterschrift für die Abrechnung haben will.

Abschließend gehe ich davon aus, dass der Schutz von Mitarbeitern soweit reicht das kein Überleitungsbogen gefertigt ist ?

Unter Ethik kann ich diese beschriebenen Vorfälle absolut nicht einstufen und so wie ich Werner Schell nun schon seit längerem kenne geh ich unzweifelhaft davon aus, dass hier gründlich geprüft wurde bevor veröffentlicht wird, so dass ich keinen Grund habe irgendetwas anzuzweifeln zumal mir ähnlich gelagerte Fälle mit ähnlichen Handlunsgmustern von Pflegediensten gut bekannt sind.

Eine letzte Frage hääte ich dann doch noch: Nachdem ein verantwortungsvoller Unternehmer dann seine Mitarbeiter geschützt hat wie wurde dann ein hilfloser Mensch vor sich selber ( zu denen ich Menschen mit diagnostizierten Alzheimer zähle) und die Allgemeinheit vor der ausgehenden Gefahr geschützt?

Ebenfalls ein schönes Wochenende
GFR
Es ist der Mensch und nicht die Krankheit

WernerSchell
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Monethik statt Ethik

Beitrag von WernerSchell » 18.07.2009, 08:31

Sehr geehrte Damen und Herren,

es war die ausdrückliche Absicht, von "Monethik statt Ethik" zu sprechen. Einmal, weil dieses Prinzip leider an vielen Stellen unseres Gesundheits- und Pflegesystems Einzug gehalten hat; die politischen Vorgaben machen das möglich. Andererseits natürlich deshalb, weil hier auch zwei Fälle vorgestellt wurden, die mit Geld zu tun haben. Es ging um die Finanzierung einer krankengymnastischen Versorgung. Diese war / ist allein von der auskömmlichen Vergütung abhängig gemacht worden. Bei der fristlosen Kündigung des Pflegetrages, zu der ich lange Gespräche mit allen Beteiligten geführt habe, ging es letztlich auch um Geld. Der fragliche Pflegedienst äußerte nämlich, dass die Pflegekraft, die eine gebrochene Rippe habe, krank geschrieben sei. Das belaste den Dienst, zumal es auch mit Rücksicht auf die Ferienzeit andere personelle Engpässe gebe. Man könne letztlich auch die Versorgung nicht weiterführen, weil es an Personal mangele. Ich hatte daher ganz klar den Eindruck, dass u.a. aus diesen personellen Gründen die fristlose Kündigung jetzt gut passte.

Ich habe den Pflegedienst telefonisch auf die erforderliche Sicherstellung der Versorgung und die mögliche unterlassene Hilfeleistung aufmerksam gemacht. Das wurde aber gekontert mit der Bemerkung: es bleibt dabei, wir kommen nicht mehr.

Gestern früh, 17.07.2009, hat der Sohn des Patienten die Versorgung des Vaters durch verspäteten Dienstantritt bei seinem Arbeitgeber vorgenommen. Kurz danach erschien dann doch der Pflegedienst - vielleicht wegen des schlechten Gewissens - und wollte - nach dem Vorgeplänkel überraschend - pflegen. Ich rief daraufhin beim Pflegedienst an und sprach mit dem Anrufbeantworter: Ich bat dringend um einen Rückruf und wollte erörtern, wie denn am Wochenende die Versorgung gesichert werden könne. Der Pflegedienst hat sich weder bei mir noch bei der Familie gemeldet, bis jetzt nicht.

Ich wollte dem Pflegedienst auch erklären, dass es aktuell Bemühungen gegeben hat, den Patienten noch einmal einer ärztlichen Diagnostik unterziehen zu lassen. Ich habe selbst ein längeres Gespräch mit einem Neurologen geführt. Dieser Kontakt musste aber beendet werden, da trotz Schilderung der schwierigen Situation ein Termin vorerst nicht zu bekommen war. Die angesprochene Hausärtzin, 50 Meter von der Wohnung des Patienten praktizierend, verwies auf die fachärztliche Versorgung, auch ein Hausbesuch sei nicht möglich.

Die Rechtsgrundsätze um die "Dokumentation" sind mir bekannt. Siehe dazu auch zahlreiche Beiträge im Forum; z.B.:
viewtopic.php?t=11045&highlight=krankendokumentation
viewtopic.php?t=11282&highlight=krankendokumentation
viewtopic.php?t=4925&highlight=krankendokumentation

Unter den gegebenen Umständen schien es aber sinnvoll, die Dokumentation einzubehalten. Da nämlich die pflegerische Versorgung des pflegebedürftigen Patienten - m.E. klar widerrechtlich - nicht sichergestellt war, musste daran gedacht werden, die Pflege in anderer Form fortzuführen. Dazu wäre die Dokumentation - notfallmäßig gesehen - erforderlich gewesen, zumal darin auch die Pflegeplanung und andere wichtige Papiere abgeheftet waren. Im Übrigen musste und muss weiterhin (!) befürchtet werden, dass die Dokumentation bei einer Mitnahme zur Rechtfertigung der fristlosen Kündigung zurechtgebogen wird. Dies deshalb, weil mir auch vom Pflegedienstvertreter telefonisch gesagt wurde, die mögliche Aufkündigung der pflegerischen Versorgung sei bereits früher in der Pflegedokumentation festgehalten worden. Die Familie hätte also eigentlich von der möglichen Trennung wissen müssen. Dies war aber nicht der Fall. Es gab auch keine entsprechenden Texte in der Dokumentation. Es ist doch unter diesen Umständen nicht abwegig anzunehmen, dass nunmehr solche die fristlose Kündigung "einleitenden" Text nachträglich fabriziert werden. Ich gehe davon aus, dass der Pflegedienst aufgrund meiner Argumente längst gemerkt hat, dass er sich nicht nur schäbig, sondern auch klar Rechtswidrigkeit verhalten hat.

Inzwischen konnte ich einen anderen Pflegedienst unter Darstellung aller Begleitumstände dafür gewinnen, die Übernahme der Vorsorgung ab Montag in ernstliche Erwägung zu ziehen. Man will - und das kann man verstehen - erst vor Ort eine Besprechung mit der Familie vornehmen. Diese Absprache ist für Montag gegen 10 Uhr vereinbart. Insoweit zeichnet sich im Moment eine gewisse Entspannung ab.

Wenn aber alles geregelt ist, werde ich das Thema "fristlose Kündigung" noch einmal aufgreifen. Es kann nicht angehen, dass man so mit den Patienten umspringt. Ich kann nämlich keinen "wichtigen Grund", der eine fristlose Kündigung hätte rechtfertigen können, erkennen.

Der konkrete Pflegevertrag sieht die ordentliche Kündigung in Schriftform vor. Kündigungsfrist: 10 Tage. Gemessen am AOK-Mustertext, der von 6 Wochen spricht, ein wenig knapp. Von einer fristlosen Kündigung ist im hier maßgeblichen Vertrag nichts zu lesen. Allerdings wird sie aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen im Prinzip zulässig sein (müssen). Aber die insoweit erforderlichen "wichtigen Gründe" sind weit und breit nicht zu sehen.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - http://www.wernerschell.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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G. Fröhlich- Rockmann
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Beitrag von G. Fröhlich- Rockmann » 18.07.2009, 12:24

Sehr geehrter Herr Schell,

ich darf Ihnen in diesem Zusammenhang auch hier meinen Dank für Ihr Engagement nicht nur in Bezug auf diese beiden Fälle wieder einmal ausdrücklich aussprechen.

Ich möchte anregen auch folgendes zu bedenken:

Die Diagnostik eines Alzheimer ist nicht mal schnell eben in einem Hausbesuch durch einen Hausarzt oder einem Facharzt erledigt.

In einer hervorragend ausgestatteten Neuroligischen Praxis in Ulm dauerte diese "flott" (aber dennoch nicht weniger gründlich) durchgeführt 5 Stunden.

Zum Anderen gehe ich davon aus, dass eine Beobachtung des Patienten ( in unserem Fall dauerte dies 1 Woche in einer psychiatrischen Fachklinik) sehr sinnvol ist um etwaig andere Erkrankungen die durchaus neben dem Alzheimer Ursache für ein beschriebenes Verhalten sein kann auszuschließen (oder auch sicher festzustellen, ob denn die behaupteten Verhaltensänderungen bis hin zur Aggressivität tatsächlich vorliegen).

Ich denke da z.B. an ein sogenanntes HOPS (Hirnorganisches Psychosyndrom) das durchaus Ursache sein kann.

Selbst wenn zusätzlich solche Erkrankungen vorliegen sollten ist eine medikamentöse Intervention mit anderen als sedierenden Medikamenten durchaus möglich, weshalb es sehr viel Sinn macht die diagnostischen Maßnahmen durchzuführen. Auch tritt nicht selten neben Alzheimer eine Depression auf die ebenfalls nicht selten zu Aggressionen führen kann.

Auch diese kann durch eine fachärztliche Behandlung gut therapiert werden ohne sedieren zu müssen.

Bis jedoch diese Diagnostik ob nun ambulant oder stationär duchgeführt werden kann muss jedoch wohl unbestritten der betroffene Patient versorgt werden.

Der Angehörige hat seit 01.07.2008 die Möglichkeit sich vom Arbeitgeber zur Sicherung der häuslichen Pflege frei stellen zu lassen. Leider bekommt er dann (anders als bei Eltern die sich zur Pflege eines Kindes frei stellen lassen) aber dann für die Zeit der Freistellung kein Gehalt.

Die Überschrift ist sehr wohl aus meiner Sicht passend gewählt, denn:

1. Jedes Unternehmen führt für seine Angestellten eine sogenannte Umlage ab. Vereinfacht ausgedrückt ist das eine Versicherung für den Fall das Mitarbeiter wegen Unfall odr Krankheit ausfallen. So groß wie Unternehmen glaubhaft machen wollen ist der wirtschaftliche Schaden für ein Unternehmen tatsächlich nicht.

2. Bei 3 Millionen Arbeitslosen gehe ich davon aus das auch im Umkreis von Neuss sehr kurzfristig ausgebildete Vertretungskräfte gefunden werden können, wenn denn wie jedes Jahr die Urlaubseit ansteht.

Ich stelle immer öfter fest, dass Patienten mit Alzheimer und Demenz zunehmend "ungern" von ambulanten Pflegediensten "angenommen" werden, weil tatsächlich die Versorgung mehr Zeit in Anspruch nimmt als für Patienten ohne Demenz.

Dennoch können wir bei allen kritikwürdigen Rahmenbedingungen wohl nicht diesen zunehmend größer werdenden Kries von Pflegebedürftigen aus der Versorgung ausschließen, nur "weil woanders schneller Geld zu verdienen ist".

Persönlich würde ich mir wünschen das Pflegedienste und alle Anderen an der Versorgung Beteiligten gemeinsam dafür eintreten vernünftige Rahmenbedingungen zu schaffen, die solche Ereignisse gar nicht möglich machen.


Mit freundlichen Grüßen
Gerd Fröhlich-Rockmann
Es ist der Mensch und nicht die Krankheit

WernerSchell
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Klinische Abklärung und Einschätzung sinnvoll

Beitrag von WernerSchell » 18.07.2009, 16:03

G. Fröhlich- Rockmann hat geschrieben: .... Die Diagnostik eines Alzheimer ist nicht mal schnell eben in einem Hausbesuch durch einen Hausarzt oder einem Facharzt erledigt. ....
Sehr geehrter Herr Fröhlich- Rockmann,
ich danke Ihnen ausdrücklich dafür, dass Sie sich erneut mit großem Sachverstand daran gemacht haben, uns hier vor Ort mit geeigneten Hinweisen zu helfen. Ich werde das, was Sie jetzt ausgeführt haben, gerne in den nächsten Tagen in die anstehenden Gespräche mit einbinden.
Was die Alzheimer-Diagnostik angeht, ist eigentlich fast alles gut abgeklärt. Der Sohn des Patienten ist auch Krankenpfleger (mit dreijähriger Ausbildung) und kennt sich aus.
Wenn jetzt eine erneute ärztliche Kontaktaufnahme angestrebt wurde, geschah das letztlich auf meinen Vorschlag, um damit auch dem bisherigen Pflegedienst entgegen zu kommen bzw. zu zeigen, dass kooperiert wird. Gleichwohl scheint eine etwas länger dauernde klinische Beobachtung mit aktueller medizinischer Einschätzung möglicherweise nicht verkehrt. Ich habe dazu auch schon zwei Einrichtungen vor Augen, die dafür infrage kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
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Beitrag von G. Fröhlich- Rockmann » 18.07.2009, 16:58

Sehr geehrter Herr Schell,

ich drücke allen von hier aus ganz fest die Daumen!!

Mit freundlichen Grüßen
Gerd Fröhlich-Rockmann
Es ist der Mensch und nicht die Krankheit

KPHNeuss
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Einsatz für alzheimerkranken Patienten !

Beitrag von KPHNeuss » 19.07.2009, 10:49

Sehr geehrter Herr Schell,
sehr geehrte MitleserInnen,

ich finde es schon sehr beachtlich, wie man sich hier für den alzheimerkranken Patienten einsetzt. Ich habe auch die Hoffnung, dass es gelingt, den reibungslosen Übergang der pflegerischen Versorgung zu sichen.
Ich finde es auch als sehr angenehm, wie sachverständig und ausgewogen sich hier alle im Forum geäußert haben. Man müsste eigentlich all diese Text veröffentlichen.

Mit sonntäglichen Grüßen
KPH Neuss
Für eine uneingeschränkt gute Pflege müssen wir alle eintreten - die Verfassung enthält die entscheidenden Wertegrundsätze: Die Menschenwürde ist unantastbar!

moviliti-care
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Diagnose oder Vermutung?

Beitrag von moviliti-care » 20.07.2009, 08:45

Werter Herr Schell, werte MitleserInnen,
erstmal meine Hochachtung vor all dem Einsatz! Nur dadurch kann den Betroffenen geholfen werden, wenn Menschen die Interessen vertreten / moderieren. Eigentlich ein Armutszeugnis für unser System.
Aber mein Kerngedanke / Frage: Der Fall mit dem Pflegedienst - Mir ist noch nicht schlüssig, ob die Diagnose Alzheimer vom Arzt festgestellt wurde, oder als"pflegerische Vermutung" im Raume schwebt?
Sollte es ersteres sein, war der Pflegedienst darauf vorbereitet und hat dementsprechend seine Pflegeplanung zu gestalten - ergo ist ihm bei Vertragsabschluß der Zustand bewußt gewesen und hat auch dementsprechend Pflegehandlungen / Abläufe zu planen.
Ist es das zweite - so ist es unprofessionell, da diese Diagnostik nur ärztlichem Fachpersonal nach evidenzbasiertem Asessment vorbehalten ist.
Herzlichen Gruß aus dem Norden
Lars Dohrmann
Schlechter Pflege die Rote Karte zeigen und CHANCEN GEBEN - Infos unter www.moviliti-care.de

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