Pflege verweigern - Gefährdung durch Bewohner!

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

Lutz Barth
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Beitrag von Lutz Barth » 21.02.2009, 07:28

Hallo Loopo1.

Das Thema unter dem Tenor "Gewalt gegen Pflegende" wird erst langsam enttabuisiert.

In der Tat ist hier ein Problembereich angesprochen, der unter mehreren Aspekten betrachtet insgesamt einer Aufarbeitung bedarf.

Sofern mit den Suchbegriffen "Gewalt in der Pflege" oder "Gewalt gegen Pflegende" (auch mit Blick auf die Altenpflege) gegoogelt wird, werden durchaus konstruktive Hinweise angezeigt, auch zu einschlägigen Foren, in denen über einzelne Übergriffe seitens der zu Pflegenden/Patienten berichtet und diskutiert wird.
Vom Grundsatz (!) her aber gilt, dass selbstverständlich auch das Pflegepersonal es nicht hinzunehmen hat, wenn und soweit es durch Übergriffe der zu Pflegenden in ihrer Gesundheit etc. verletzt wird. Auch der zu Pflegende/Patient ist mit allen Rechten, aber eben auch Pflichten ausgestattet.
Entscheidend ist freilich, dass die Betreuung und die Pflege z.B. von Psychiatriepatienten eine andere Beurteilung erfordert. Insofern ist tatsächlich immer der konkrete Einzelfall zu prüfen.

Als weiterführender Gedanke sei im Übrigen darauf hingewiesen, dass auch das Zivilrecht (analog dem Strafrecht) durchaus Regelungen zur "Notwehr" (vgl. dazu § 227 BGB) kennt.

Das sog. "herausfordernde Verhalten" - insbesondere mit einhergehender Neigung zur Agression bis hin zur körperlichen Gewaltanwendung - erfordert differenzierte Interventionsstrategien, die selbstverständlich auch unter dem Gesichtspunkt eines Mitarbeiterschutzes zu diskutieren wären. In diesem Zusammenhang stehend muss dann in der Folge diskutiert werden, wo die Grenzen der zivilrechtlichen (ggf. auch strafrechtlichen Notwehr) verlaufen, da im Zivilrecht das Verbot der sog. unzulässigen Rechtsausübung gilt und damit zugleich auch das zivilrechtliche Notwehrrecht begrenzen kann.

Insgesamt unter rechtlichen Gesichtspunkten betrachtet ein interessantes Thema.

Gruß
Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

Rob Hüser
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Fürsorgepflicht ist auch Pflicht zum Gesundheitsschutz

Beitrag von Rob Hüser » 22.02.2009, 10:39

Hallo,
Lutz hat weitere wichtige Hinweise gegeben. Sie zeigen auf, wie schwierig das angesprochene Problem anzugehen und letztlich für alle Beteiligten befriedigend aufzulösen ist.
Ich bin aber, praktisch gesehen, auch der Meinung, dass der Arbeitgeber hier unter Verweis auf die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes an seine Fürsorgepflicht zu erinnern ist und eine Hilfe für den betroffenen Arbeitnehmer unausweichlich erscheint.
Gewalt in der Pflege, von wem auch immer, darf nicht tatenlos hingenommen werden!
Mit freundlichen Grüßen
Rob
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

Marlene Böttinger
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Gewalt in der Pflege - Wenn Patienten aggressiv reagieren

Beitrag von Marlene Böttinger » 23.02.2009, 10:20

Hallo Diskutanten,

Gewalt gehört grundsätzlich unterbunden, wer sie auch immer ausübt. Klar, dass auch Pflegende Anspruch darauf haben, nicht Opfer von Gewalt zu werden. Insoweit sind die Leitungskräfte gefordert. Es müssen die im Einzelfall geeigneten Maßnahmen ergriffen werden. Einfache Patentrezepte gibt es nicht.

Siehe auch in diesem Forum u.a. unter
Gewalt in der Pflege - Wenn Patienten aggressiv reagieren
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... pflege.htm
Gewalt in der Pflege / Häusliche Gewalt
viewtopic.php?t=156&postdays=0&postorder=asc&start=0
Kriminalität und Gewalt im Leben alter Menschen
viewtopic.php?t=6101
Belastungen, Konflikte und Gewalt in stationären Altenhilfeeinrichtungen - Ergebnisse einer Befragung vonPflegekräften
http://www.wernerschell.de/Medizin-Info ... ssen03.pdf

In den aufgezeigten Beiträgen (v.a. erster Hinweis) finden sich sicherlich weitere Strategiehinweise!

MfG Marlene
Pflege braucht Zuwendungszeit!

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