Verbrühungen in der Kurzzeitpflege - Folgerungen?

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

johannes
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Pflegeeinrichtung lehnt Aufnahme ab

Beitrag von johannes » 26.01.2011, 12:12

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Wieso wird jemand so einfach nicht aufgenommen?
nachdem ich den Tread insgesamt durchgelesen habe, stellen sich mir einige Fragen.

1. Die Einrichtung erhält eine schlechte Bewertung

2. Nach den gemachten Ausführungen ist nicht während 24 Stunden eine Fachkraft anwesend

3. Die vorhandenen Kräfte handeln nicht adäquat.

4. Die Einrichtung wird bei den Kassen angeschwärzt (soweit die Sachlage zutreffend sein sollte, ja auch mit Recht - läßt sich auf Distanz nicht definitiv bewerten) und dennoch soll der Pflegebedürftige wieder in diese Einrichtung?

Diese Konstellationen passen einfach nicht.
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Lutz Barth
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Monopol ? Zwangslage ?

Beitrag von Lutz Barth » 26.01.2011, 18:05

Gerne schließe ich mich den Gedanken von Johannes an; insbesondere die Tatsache, dass offensichtlich nunmehr darüber diskutiert wird, warum eine erneute Aufnahme nicht in Betracht kommt und zwar ungeachtet der Frage, ob hierzu die Einrichtung qua "Sicherstellungsauftrag" verpflichtet ist, denn immerhin spricht die "Sachlage" dafür, nach geeigneten Alternativen zu suchen.

Allerdings könnte aus dem Hinweis, dass in der dortigen Region ein Träger ein Monopol hat, sich eine besondere Zwangslage ergeben.
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Elke
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Beitrag von Elke » 30.01.2011, 12:13

Da könnt ihr mal sehen, wie naiv doch pflegende Angehörige sind,
weil sie darauf hoffen, dass sich in der Pflege ihrer Angehörigen irgendwann etwas verbessert.
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Pflegende Angehörige ....

Beitrag von johannes » 30.01.2011, 23:28

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Da könnt ihr mal sehen, wie naiv doch pflegende Angehörige sind,
weil sie darauf hoffen, dass sich in der Pflege ihrer Angehörigen irgendwann etwas verbessert.
Ob Sie es sich mit dieser Aussage nicht etwas zu einfach machen?

Ob nun dieser Träger den größten Teil des Pflegekuchens in Ihrer Region innehat oder nicht ist doch unerheblich. Es gibt gewiß auch bei Ihnen Alternativen. Diese gilt es zu nutzen. Notfalls geht es eben etwas weiter außerhalb. Und es gibt sicher auch im Raum Berlin Einrichtungen, die ihre Aufgabe ernster nehmen als die von Ihnen anvisierte Einrichtung.
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Pflegepersonal muss ausreichend sein !

Beitrag von Elke » 31.01.2011, 09:31

johannes hat geschrieben: Um ausreichend Pflegepersonal zu bekommen, sollten die vorhandenen "Anwälte für die Pflegebedürftigen" einfach nur die Pflegenden in ihren Blickwinkel aufnehmen und ausreichend Personal genehmigen.
........ und bis dahin werde ich meinen Mann keiner KZP mehr anvertrauen!!
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Pflegeeinrichtungen und der Sicherstellungsauftrag

Beitrag von Bettina Olbing » 04.02.2011, 09:26

Ja, die personellen Situationen gehören verbessert. Und dann muss es auch den gehörigen Druck geben, dass im Leistungsgeschehen der pflegebedürftige Mensch allein im Mittelpunkt der vielfältigen Bemühungen steht. Es erscheint mir als Irrweg, wenn wir die Pflegeeinrichtungen einfach als Teil unserer marktwirtschaftlichen Ordnung ansehen und alles den freien Kräften am Markt überlassen. Pflegeeinrichtungen sind immerhin mit konkreten Sicherstellungsaufgaben nach dem SGB XI ausgestattet und müssen dem Rechnung tragen. Sie dürfen daher auch nur in sehr eingeschränktem Umfang Leistungen verweigern. Wenn es diesbezüglich ärgerliche Situationen geben sollte, muss das unbedingt die den Pflegedienst zulassende Pflegekasse erfahren. Eine Pflegeeinrichtung, die nicht vorschriftsgemäßig funktioniert, gehört im Zweifel vom Markt. Zumindest muss es gehörigen Druck geben.

B.O.
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Beitrag von johannes » 05.02.2011, 13:21

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Pflegeeinrichtungen sind immerhin mit konkreten Sicherstellungsaufgaben nach dem SGB XI ausgestattet und müssen dem Rechnung tragen. 
Dieser Formulierung kann ich mich nicht wirklich anschließen. Anders formuliert wird eher ein Schuh draus.

Pflegeeinrichtungen werden immerhin konkrete Sicherstellungsaufgaben nach dem SGB XI übertragen und sie müssen dem Rechnung tragen.

Das Problem liegt wieder darin, daß der Gesetzgeber, der das SGB XI geschaffen hat, sich beharrlich weigert, die hierfür erforderliche Personalausstattung zu genehmigen!

Gerade mal in der PS 1 könnte man bei gutem Willen von angemessener Personalausstattung ausgehen. Auf Grund Echtzeiterfassung kann nachgewiesen werden, daß in PS 2 bereits eine Lücke zwischen den

genehmigten 113 Minuten/Tag und den erforderlichen 159 Minuten/Tag von 30 %,

sowie in PS 3 klafft eine noch größere Lücke zwischen den

genehmigten 153 Minuten/Tag und den erforderlichen 300 Minuten/Tag von 51 %

bei Berücksichtigung der geforderten Sicherstellungsaufgaben.
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Pflege-Rahmenbedingungen sollten deutlich gemacht werden

Beitrag von KPHNeuss » 05.02.2011, 17:42

Hallo Johannes,
grundsätzlich kann ich die Einwände gut verstehen und die Hinweise zum fehlenden Personal sind allemal richtig. Die Crux ist: Die Träger von Pflegeeinrichtungen schließen Verträge ab bzw. werden unter Bedingungen tätig, die ihnen keine ausreichende Erfüllung des Sicherstellungsauftrages ermöglichen.
Gegen solche Bedingungen / Verträge müssten die Träger bzw. ihre Verbände eigentlich den Aufstand riskieren. Tut aber niemand, weil jeder aus Marketingerwägungen lieber ruhig bleibt und sich mit den vorhandenen Strukturen begnügt.
Beim Neusser Pflegetreff kommen z.B. seit Jahren viele Leute zusammen, die sich auskennen und wissen, was Sache ist. Die Hinweise zu den schlechten Pflege-Rahmenbedingungen sind aber seitens der Träger eher bescheiden.
Es hat mir kürzlich ein Heimleiter gesagt, dass es Schwierigkeiten gibt, alle Pflegebetten zu belegen. Unter solchen Umständen könne man nicht in der Öffentlichkeit Kritik üben und die Pflege-Rahmenbedingungen beklagen, die, zugegeben, miserabel seien. Die Ökonomisierung müsse Beachtung finden, sonst sei man weg vom Fenster. Ähnliche Formulierungen sind auch in anderen Zusammenhängen vielfach benutzt worden.
MfG KPH Neuss
Für eine uneingeschränkt gute Pflege müssen wir alle eintreten - die Verfassung enthält die entscheidenden Wertegrundsätze: Die Menschenwürde ist unantastbar!

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Viele Worte und wenig Taten.

Beitrag von Anton » 01.08.2011, 10:28

.
Viele schöne Worte sind hier geschrieben worden . . .
. . . und inzwischen geht mein Bruder mit seinen 60 Jahren nach einem Schlaganfall vor die Hunde.

Pflege nach dem Motto "Warm, satt und sauber", so sieht das immer noch aus!
Und wenn das dann nicht so ganz klappt, dann kann man ja noch ein wenig
mit dem "altenheimgerechten Weichspüler" Mirtazapin ein wenig nachhelfen.

Spreche ich dann die Heimleitung an, warum mein Bruder am Vormittag
immer so schläfrig und nicht zu gebrauchen ist und warum er wochenlang
nicht mehr in den Rollstuhl gesetzt wird, dann bekomme ich die Antwort:
"Nein an einem Zeitmangel des Pflegepersonals liegt das nicht,
es liegt daran, daß ihr Bruder nicht in den Rollstuhl möchte
und zwingen dürfen wir ihn ja nicht."

Dieses "zwingen" sieht so aus, daß man meinen Bruder sanft fragt,
ob er denn heute in den Rollstuhl möchte, anstatt ihn etwas resoluter
anzusprechen, damit er das nach seiner Hirnschädigung auch versteht,
was man da von so ihm erwartet und warum das gut für ihn ist.
Wenn ich komme und eine "passende" Pflegekraft für ihn ergattere,
dann sträubt er sich nicht gegen den Rollstuhl.

Der Mangel an Pflegepersonal wird aber von der Heimleitung weiterhin bestritten . . .

Es sind Taten gefragt und nicht schöne Worte und Schuldzuweisungen!
2030 - Aufstand der Alten läßt grüßen.

Anton
Bruder erlitt Schlaganfall Mai 2010, Aphasie, Schluckstörung, Lähmung rechte Seite.
Pflegeheim und rechtlicher Betreuer

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Re: Kurzzeitpflege St. Lukas am See in Berlin - Qualität

Beitrag von Elke » 04.10.2011, 08:13

PflegeCologne hat geschrieben:
Hallo Elke,
kann es sein, dass die Einrichtung nicht wirklich zufriedend bewertet wurde? Wie wird das denn aus dem konkreten Erleben beurteilt? Bewertung hier - Lebenswirklichkeit dort?
MfG Pflege Cologne
Elke hat geschrieben:Verbrühungen in der Kurzzeitpflege - Folgerungen?

Mein Mann war vom 11. bis 18. Januar 2009 in der Kurzzeitpflege.
Als ich am 18. um 15 Uhr abholen wollte, wurde mir zwischen Tür und Angel gesagt,
„ich muss Ihnen noch was sagen“.

Mein Mann lag im Bett und ich entdeckte am Knie nach unterhalb verlaufend eine große

Brandwunde ca. 10 x 10 cm in Streifen verlaufend

(wurde von mir fotografiert, dokumentiert von mir über die Wochen fortlaufend).

Die Verbrühung soll am 16. Januar passiert sein.
Mein Mann soll die sich selbst mit Kaffee zugefügt haben.

Seine Zähne wurden nicht geputzt, die Teilprothese nicht aus dem Mund genommen.
Die gesamte Mundhöhle, die Zahnzwischenräume, der Oberkiefer, die Zunge, waren voller weißlicher Beläge.

Mein Mann war ausgetrocknet.

Auf dem Tisch lag ein Lagerungsplan nach dem er lediglich an drei Tagen gelagert wurde und aus dem Bett in den Rollstuhl gesetzt wurde.
Eine Auskunft wie es passiert ist, konnte mir keiner geben, ich sollte am nächsten Morgen die PDL anrufen.

Die war dann sehr ungehalten zu mir, im Hintergrund rief eine andere Schwester „stelle mal auf laut, was sie auch machte und ich wurde in eine Situation vom Opfer zum Täter gedrängt.

Daraufhin nahm ich Kontakt zur FBL auf und diese wollte am 23. Januar hier bei uns einen Hausbesuch machen.

Darum habe ich unseren Hausarzt informiert, der bei uns dann sofort einen Hausbesuch gemacht hat und die Wunde angesehen. Er meinte, die eine offene Stelle kann keine Brandverletzung sein, da ist er vermutlich gefallen.

Ich noch einmal die FBL angerufen und gesagt, wenn sie nicht heute kommt, schalte ich die Heimaufsicht ein. Noch am Abend war sie mit einer QM hier.

Die Beschreibung der Wunde in ihrem Maßnahmenplan, der mir ausgehändigt wurde, entspricht nicht der Realität - wurde verschönt.

Die KZP hat weder einen Arzt gerufen noch wurde die Wunde dort fotografiert und auch nicht behandelt, die Wunde nicht abgedeckt.

Das Haus blieb auch in dem gestrigen (13. Februar 2009) Gespräch – PDL, FBL und QM - bei der Behauptung, mein Mann hat sich selbst den kochend heißen Kaffee aufs Knie geschüttet.

Auf Nachfrage hat er auf sich gezeigt, er war das.
Auf Nachfrage ob er Schmerzen hat, hob er den Daumen und das wurde gedeutet, alles o.k. (Daumen hoch heißt ja!)
Im Dienst waren ein Zivi und eine Pflegehelferin, die erstmalig als Ersatzkraft dort tätig war und nicht wusste, dass mein Mann an seinen Rollstuhl einen Therapietisch auf die Armlehnen geschoben bekommt. Der Zivi machte sie aufmerksam, die Helferin holte den Tisch aus dem Zimmer, beide wollten den Tisch an den Rollstuhl klemmen und da hat mein Mann die Tasse genommen und sich diese Verbrennungen zugefügt. Ist theoretisch und praktisch unmöglich!

Mein Mann nach SHT und HB eine rechtsseitige Hemiprares, ist nicht in der Lage sich allein nach vorne zu beugen und eine Tasse vom Tisch zu nehmen. Er hat eine schwere globale Aphasie und eine Sekundärdemenz.,

Kopien der Fallbesprechung und Dokumentation wurden mir verweigert.
Lediglich ein Maßnahmenplan wurde mir ausgehändigt, der wenig aussagekräftig für mich ist.
Ein Geschenk einer Freundin zu meinem Geburtstag.

http://www.youtube.com/watch?v=bUmAJQ_j ... ideo_title

Sie sagt bestätigt nur, was wir am eigenen Leibe erfahren haben.
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Elke
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Beitrag von Elke » 12.06.2013, 17:59

Pflegeheimbetreiber haftet:
Schadensersatz bei Verbrennung durch heißen Tee

Wird vom Pflegeheimpersonal heißer Tee in Thermoskannen unbeaufsichtigt in einem Raum mit pflegebedürftigen und auch demenzkranken Heimbewohnern zurückgelassen, so haftet der Heimbetreiber, wenn sich eine im Rollstuhl sitzende pflegebedürftige Heimbewohnerin mit heißem Tee verbrüht.

weiter lesen hier -> http://www.familienfreund.de/web-famili ... n-tee.html
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Verbrennung durch heißen Tee im Pflegeheim - Haftung

Beitrag von WernerSchell » 14.06.2013, 06:06

Elke hat geschrieben:Pflegeheimbetreiber haftet: Schadensersatz bei Verbrennung durch heißen Tee
Siehe auch die Urteilsvorstellung unter:
viewtopic.php?t=19142
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Re: Verbrühungen in der Kurzzeitpflege - Folgerungen?

Beitrag von Elke » 29.07.2015, 19:49

Die Einrichtung wurde zwischenzeitlich geschlossen.
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